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Anträge der CDU-Fraktion, hier: Anbringung von Verkehrsspiegeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Hamminkeln
Datum2026-07-08
DatenstufeNur Dokumente
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Stadt Hamminkeln Der Bürgermeister Tiefbau Vorlagen-Nr.: 2026/0153 Mitteilungsvorlage öffentlich Beratungsfolge: Ausschuss / Gremium Sitzungstermin Bauausschuss 08.07.2026 Betreff: Anträge der CDU-Fraktion, hier: Anbringung von Verkehrsspiegeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Sachverhalt und Begründung: Die CDU- Fraktion hat am 20.01.2026 einen Antrag auf Anbringung von Verkehrsspiegeln zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an den folgenden Stellen gestellt: 1. Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ecke Brüner Höhen / Hamminkelner Straße 2. Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Weseler Straße (B 70) auf Höhe des Landhandels Hopermann (an der dortigen Straßenlaterne) Außerdem wurde am 21.01.2026 ein Antrag auf Prüfung und Aufstellung von zwei Verkehrsspiegeln im Stadtgebiet Dingden an folgenden Stellen gestellt: 1. Weberstraße / Ausfahrt Am Kirchplatz (Ausfahrt bei der Gaststätte Küpper) 2. Kreuzungsbereich Krechtinger Straße / Sachsenstraße (im Bereich Friedhof) Dieser Tagesordnungspunkt sollte ursprünglich im nächsten Ausschuss für öffentliche Sicherheit, Feuerschutz und Ehrenamt vorgelegt werden. Da entschieden wurde, die Sitzung mangels Tagesordnungspunkte ausfallen zu lassen wurde sich mit dem Fraktionsvorsitzenden der CDU- Fraktion sowie den Ausschussvorsitzenden vom Bauausschuss darauf verständigt, dass der Antrag als Mitteilungsvorlage im Bauausschuss vorgelegt wird. Nach Sichtung und Prüfung der jeweils vorgesehenen Stellen durch die Verwaltung ergeben sich folgende Ergebnisse. Ecke Brüner Höhen / Hamminkelner Straße Da es sich um eine Landesstraße handelt, ist die Zustimmung des Straßenbaulastträgers zwingend erforderlich. Die Straßenmeisterei Voerde hat jedoch eine negative Rückmeldung gegeben und dies damit begründet, dass aus Sicht der Straßenverwaltung NRW aus Sicherheitsgründen keine Verkehrsspiegel an Landesstraßen angebracht werden dürfen. Weseler Straße (B 70) auf Höhe des Landhandels Hopermann Hier handelt es sich um eine private Ausfahrt, die aus Sicht der Verwaltung über ein ausreichendes Sichtdreieck verfügt. Darüber hinaus ist der vorhandene Beleuchtungsmast bereits mit Verkehrszeichen sowie einem Hydranten Schild ausgestattet und bietet daher keinen Platz für die Anbringung eines zusätzlichen Verkehrsspiegels. Aus den genannten Gründen kann an dieser Stelle kein Verkehrsspiegel angebracht werden. Weberstraße / Ausfahrt Am Kirchplatz (Ausfahrt bei der Gaststätte Küpper) Im Rahmen der Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten wurde festgestellt, dass das vorhandene Sichtdreieck an der Einmündung nicht ausreichend ist und dadurch die Sichtverhältnisse für den ausfahrenden Verkehr eingeschränkt werden. Um die Verkehrssicherheit an dieser Stelle zu verbessern und die Einsehbarkeit des Verkehrsraums zu erhöhen, wird seitens des Bauhofs ein Verkehrsspiegel an einer geeigneten Position installiert. Kreuzungsbereich Krechtinger Straße / Sachsenstraße (im Bereich Friedhof) Die durchgeführte Prüfung der örtlichen Gegebenheiten hat ergeben, dass die Einfriedung des Friedhofs ein ausreichendes Sichtdreieck gewährleistet und die erforderlichen Sichtverhältnisse für das Einfahren in den fließenden Verkehr gegeben sind. Darüber hinaus wurde festgestellt, dass der Abstand zwischen dem Gehwegbereich entlang der Krechtinger Straße und der Einmündung so groß ist, dass die Anbringung eines Verkehrsspiegels im Gehwegbereich aus fachlicher Sicht keine Verbesserung der Sichtverhältnisse bewirken würde. Aufgrund der Entfernung zur Einmündung wäre der Spiegel für die Verkehrsteilnehmenden nur eingeschränkt nutzbar und würde den gewünschten Zweck nicht erfüllen. Hamminkeln, den 26.06.2026 Gez. Al Kasas Gez. Payer Sachgebietsleitung Vorstandsbereichsleitung Anlage(n): 1. CDU-Anträge zu Verkehrsspiegeln.pdf Mitteilungsvorlage 2026/0153 Seite 2 von 2

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