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Ausbau Radweg Industriegebiet Halsenbach bis Schulzentrum Emmelshausen; Zustimmung zur gemeinsamen Antragsstellung mit der Ortsgemeinde Halsenbach

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Emmelshausen
Datum2023-09-12
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V ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG H -M UNSRÜCK ITTELRHEIN B ESCHLUSSVORLAGE Vorlagen-Nr.: 23/Emm/0045 Körperschaft: Stadt Emmelshausen Gremium: Datum: Sitzung: Stadtrat der Stadt Emmelshausen 05.10.2023 öffentlich Bezeichnung Ausbau Radweg Industriegebiet Halsenbach bis des TOP: Schulzentrum Emmelshausen; Zustimmung zur gemeinsamen Antragsstellung mit der Ortsgemeinde Halsenbach Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO 1. V o r l a g e b e r i c h t: 1.1 Sachverhalt / Begründung: Die Stadt Emmelshausen plant den Radweg vom Kreisverkehrsplatz K 96/Bopparder Straße bis zum Schulzentrum durch den Grüngürtel auszubauen. Vom Kreisel K 96/Bopparder Straße bis Industriegebiet plant die Ortsgemeinde einen Radweg, um das Industriegebiet an die Stadt Emmelshausen anzubinden. Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Mobiltät, der die Förderung aus dem Programm „Stadt und Land“ ausspricht, sollen die beiden Radwege zusammengefasst und ein Antrag gestellt werden. Da der Anteil für Emmelshausen größer ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass die Stadt Emmelshausen einen Antrag auf Förderung stellt und die Ortsgemeine Halsenbach sich mit ihrem Anteil beteiligt. Bei der Abwicklung und Abrechnung der Baumaßnahme ist eine anteilige Aufteilung auf die Stadt Emmelshausen und die Ortsgemeinde Halsenbach vorzunehmen, es erfolgt eine interne Verrechnung der entsprechenden Aufwendungen. Eine Kostenübernahme durch die Ortsgemeinde Halsenbach ist somit gesichert. Seite 1 von 3 Hierzu ist der Abschluss einer „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zwischen der Stadt Emmelshausen und der Ortsgemeinde Halsenbach notwendig. Die Vereinbarung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt. Nach Abschluss der Vereinbarung wird die Verwaltung Angebote für die Ingenieurleistungen einholen. 1.2 Finanzielle Auswirkungen: (Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter, Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?) Als erste Schätzung geht die Verwaltung von ca. 1.0 Mio. aus, wonach auf die Stadt Emmelshausen ein Anteil von 650.000,00 EUR entfällt. Es wird mit einer Förderquote in Höhe von 75% gerechnet. 1.3 Veranschlagung im Haushalt: (Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel) Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2024 einzuplanen. 2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g: Der Stadtrat Emmelshausen stimmt der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zu und ermächtigt die Stadtbürgermeisterin diese abzuschließen. 3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g: Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss Einstimmig Ja Nein Enthaltungen Mit Stimmenmehrheit Emmelshausen, 12.09.2023 Mitverantwortliche der Verwaltung: Fachbereichsleitung: Rink, Klaus-Dieter Sachbearbeitung: Graf, Marion Seite 2 von 3 Zusatz für Vorlagen an Gremien der Stadt Emmelshausen Stellungnahme Stadtbürgermeisterin (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO) Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert. Andrea Mallmann Stadtbürgermeisterin Seite 3 von 3

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