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Ausbau Radweg Industriegebiet Halsenbach bis Schulzentrum Emmelshausen; Zustimmung zur gemeinsamen Antragsstellung mit der Ortsgemeinde Halsenbach
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Emmelshausen |
| Datum | 2023-09-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
V
ERBANDSGEMEINDEVERWALTUNG
H -M
UNSRÜCK ITTELRHEIN
B
ESCHLUSSVORLAGE
Vorlagen-Nr.: 23/Emm/0045
Körperschaft: Stadt Emmelshausen
Gremium: Datum: Sitzung:
Stadtrat der Stadt Emmelshausen 05.10.2023 öffentlich
Bezeichnung Ausbau Radweg Industriegebiet Halsenbach bis
des TOP: Schulzentrum Emmelshausen;
Zustimmung zur gemeinsamen Antragsstellung mit
der Ortsgemeinde Halsenbach
Ausschließungsgründe gemäß § 22 GemO
1. V o r l a g e b e r i c h t:
1.1 Sachverhalt / Begründung:
Die Stadt Emmelshausen plant den Radweg vom Kreisverkehrsplatz K
96/Bopparder Straße bis zum Schulzentrum durch den Grüngürtel auszubauen.
Vom Kreisel K 96/Bopparder Straße bis Industriegebiet plant die Ortsgemeinde
einen Radweg, um das Industriegebiet an die Stadt Emmelshausen anzubinden.
Nach Rücksprache mit dem Landesbetrieb Mobiltät, der die Förderung aus dem
Programm „Stadt und Land“ ausspricht, sollen die beiden Radwege
zusammengefasst und ein Antrag gestellt werden. Da der Anteil für
Emmelshausen größer ist, wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, dass
die Stadt Emmelshausen einen Antrag auf Förderung stellt und die Ortsgemeine
Halsenbach sich mit ihrem Anteil beteiligt.
Bei der Abwicklung und Abrechnung der Baumaßnahme ist eine anteilige
Aufteilung auf die Stadt Emmelshausen und die Ortsgemeinde Halsenbach
vorzunehmen, es erfolgt eine interne Verrechnung der entsprechenden
Aufwendungen. Eine Kostenübernahme durch die Ortsgemeinde Halsenbach ist
somit gesichert.
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Hierzu ist der Abschluss einer „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zwischen
der Stadt Emmelshausen und der Ortsgemeinde Halsenbach notwendig. Die
Vereinbarung ist dieser Beschlussvorlage beigefügt.
Nach Abschluss der Vereinbarung wird die Verwaltung Angebote für die
Ingenieurleistungen einholen.
1.2 Finanzielle Auswirkungen:
(Gesamtkosten der Maßnahme, jährliche Folgekosten, Finanzierung: Zuwendungen Dritter,
Fremd- und Eigenkapital, vorzeitiger Baubeginn?)
Als erste Schätzung geht die Verwaltung von ca. 1.0 Mio. aus, wonach auf die
Stadt Emmelshausen ein Anteil von 650.000,00 EUR entfällt. Es wird mit einer
Förderquote in Höhe von 75% gerechnet.
1.3 Veranschlagung im Haushalt:
(Haushaltsjahr, Produkt, Konto, Haushaltsansatz, verfügbare Mittel)
Entsprechende Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2024 einzuplanen.
2. B e s c h l u s s v o r s c h l a g:
Der Stadtrat Emmelshausen stimmt der „Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung“ zu und
ermächtigt die Stadtbürgermeisterin diese abzuschließen.
3. E r g e b n i s d e r B e s c h l u s s f a s s u n g:
Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss
Einstimmig Ja Nein Enthaltungen
Mit Stimmenmehrheit
Emmelshausen, 12.09.2023
Mitverantwortliche der Verwaltung:
Fachbereichsleitung: Rink, Klaus-Dieter
Sachbearbeitung: Graf, Marion
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Zusatz für Vorlagen an Gremien der Stadt Emmelshausen
Stellungnahme Stadtbürgermeisterin (§ 47 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 GemO)
Die vorstehende Beschlussvorlage wird voll inhaltlich akzeptiert.
Andrea Mallmann
Stadtbürgermeisterin
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