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Projekt „Ökologische Trittsteine Kerpen – Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“ hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKolpingstadt Kerpen
Datum2026-06-30
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.3 / Klima und Umwelt Drs.-Nr.: 121.26 2. Ergänzung Bearbeitung: Frau Mayer Datum : 08.05.2026 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Stadtrat 30.06.2026 X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Projekt „Ökologische Trittsteine Kerpen – Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“ hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 50.000 € Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Kostenträger/Sachkonto: x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; In dem Haushaltsjahr: 2026-2029 Produktkonto/Sachkonto: 5656105/5281723 Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen. x Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen. Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ … den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. x … das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). x … die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. x Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt: Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10 beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro Abtlg. gez. Mayer gez. Küttner gez. Mackeprang gez. Marner gez. Esser gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe Olbrisch Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Fördermöglichkeiten im Bereich Biodiversität zur Kenntnis und beschließt folgende (empfohlene) Vorgehensweise: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Antragstellung im Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ (s. B) der KfW vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung kommunaler Flächen zu entwickeln. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 25.000 € bei einem Gesamtprojektvolumen von 50.000 € sind in den Haushaltsjahren 2026-2029 entsprechend zu berücksichtigen. Alternativer Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Fördermöglichkeiten im Bereich Biodiversität zur Kenntnis und beschließt folgende (alternative) Vorgehensweise: Die Verwaltung wird beauftragt, eine Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt im Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ (s. A) vorzubereiten und die hierfür erforderlichen konzeptionellen, organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen. Die erforderlichen Eigenmittel von ca. 79.750 € bei einem Gesamtprojektvolumen von ca. 319.000 € sind in den Haushaltsjahren 2027- 2030 entsprechend zu berücksichtigen. Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 5.000 40.000 € 5.000 Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 5.000 € 40.000 5.000 Einnahmen / Erträge Zuschüsse 2.500 € 20.000 2.500 Beiträge gesamt: 2.500 € 20.000 2.500 Saldo: 2.500 € 20.000 2.500 Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 3 KlimaCheck KLIMASCHUTZ Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 4 vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder ☐ ☒ ☐ ☐ Wärme) aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☐ ☒ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs ☐ ☒ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☐ ☒ ☐ ☐ KLIMAFOLGENANPASSUNG vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☒ ☐ ☐ ☐ Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen ☒ ☐ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und ☒ ☐ ☐ ☐ Überschwemmungsereignisse aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden ☒ ☐ ☐ ☐ aus? Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der ☒ ☐ ☐ ☐ menschlichen Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus? BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL vitisop lartuen vitagen tnnakebnu Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☒ ☐ ☐ ☐ Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus? Begründung: Im Zuge der Prüfung der Fördermöglichkeiten des Projekts „Ökologische Trittsteine Kerpen – Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“ hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (u.a. Drs.-Nr.: 121.26) haben sich folgende Erkenntnisse ergeben: A: Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt (auf welches sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 03.03.2026 bezieht) bietet Kommunen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt mit einer Förderquote von bis zu 75 % umzusetzen. Im Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ werden Vorhaben gefördert, die die Erstellung und/oder Umsetzung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie zum Gegenstand haben. Für die Stadt besteht derzeit keine umfassende Biodiversitätsstrategie. Die Teilnahme am Förderprogramm erfordert daher die Entwicklung einer entsprechenden Strategie. Die Kosten für die Erstellung einer solchen Strategie werden auf etwa 55.000 € geschätzt. Die Erstellung sowie anschließende Umsetzung der Biodiversitätsstrategie erfordern eine kontinuierliche fachliche Koordination, Steuerung und Kommunikation. Hierfür ist die Einrichtung einer projektbezogenen Stelle für ein Biodiversitätsmanagement erforderlich. Zu den Aufgaben zählen insbesondere: • Fachliche Koordination der Strategieerstellung • Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen • Vernetzung relevanter Akteure • Öffentlichkeitsarbeit • Begleitung der Umsetzung erster Maßnahmen Die Eingruppierung der Stelle erfolgt nach den Regelungen des TVöD (VKA) und wird voraussichtlich in der Entgeltgruppe EG12 angesetzt. Daraus ergeben sich jährliche Personalkosten in Höhe von ca. 56.000 € bis 88.000 € brutto, abhängig von der Erfahrungsstufe. Bei einer angenommenen Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten für die Erstellung der Strategie und ggf. Umsetzung erster Maßnahmen aus der Strategie ergeben sich somit Personalkosten in Höhe von insgesamt ca. 168.000 € bis 264.000 €. Zusammen mit den Kosten für die Strategieerstellung ist von einem Projektvolumen in Höhe von min. 223.000 € bis 319.000 € auszugehen. Es handelt sich hierbei um eine Kalkulation bei der noch keine weitergehenden Maßnahmenkosten beinhaltet sind. Bei einer Förderquote von 75 % ergibt sich somit ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von ca. 55.750 € bis 79.750 € (zzgl. Ausgaben für erste Umsetzungen). Die Antragstellung im Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ des Bundesprogramms Biologische Vielfalt erfolgt jährlich zum Stichtag 01.02. Nach Einreichung der Projektskizze und positiver fachlicher Bewertung schließt sich ein förmliches Antragsverfahren an, sodass der tatsächliche Projektstart aller Voraussicht nach erst mehrere Monate nach der Antragstellung erfolgt. Erst nach der Einstellung der Biodiversitätsmanagerin bzw. des Biodiversitätsmanagers kann mit der Strategieerstellung begonnen werden, sodass die Projektlaufzeit schätzungsweise Mitte 2027 bis Mitte 2030 betragen würde. Verbesserte Förderbedingungen wie im Punkt 4 des Antrags vom 28.04.2026 lägen somit frühestens ab 2030 vor. B: Alternativ zur Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt könnte zur Förderung der Biodiversität im Stadtgebiet Kerpen das empfohlene Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in Kommunen“ der KfW in Anspruch genommen werden. Im Rahmen dieses Förderprogramms beträgt die Förderquote grundsätzlich 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei einem angenommenen Gesamtprojektvolumen in Höhe von 50.000 € ergibt sich somit ein kommunaler Eigenanteil von 25.000 €. Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 5 In diesem Förderprogramm werden insbesondere investive Maßnahmen zur Verbesserung des natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt auf kommunalen Flächen gefördert. Hierzu zählen beispielsweise: • Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken • Anlage von Piko-Parks • Entsiegelung befestigter Flächen Die Anlage von Blühwiesen ist ausschließlich in Verbindung mit Entsiegelungsmaßnahmen förderfähig. Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen sind im Rahmen dieses Förderprogramms hingegen nicht zuwendungsfähig. Mit Hilfe der Förderung könnten somit beispielsweise Einzelmaßnahmen aus dem Konzept PlanGrün realisiert werden. Eine Beteiligung der Bürgerschaft ist bei der Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich möglich. Sämtliche geförderte Maßnahmen müssen jedoch auf kommunalen Flächen umgesetzt werden. Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um weitere 24 Monate. Bei der Förderung handelt es sich um ein einstufiges Antragsverfahren und ist somit ein deutlich niedrigschwelligeres Angebot im Vergleich zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt. Stellungnahme des Kämmerers: Die Sicht des Kämmerers muss zuvorderst auf die Finanzen gerichtet sein und diese gebieten bei der Haushaltslage, einen Verzicht auf zusätzliche freiwillige Aufwendungen konsequenterweise auch in diesem Fall zu empfehlen. Thomas Schaaf Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 6

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