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Projekt „Ökologische Trittsteine Kerpen – Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“ hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Kolpingstadt Kerpen |
| Datum | 2026-06-30 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.3 / Klima und Umwelt
Drs.-Nr.: 121.26 2. Ergänzung
Bearbeitung: Frau Mayer
Datum : 08.05.2026
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Stadtrat 30.06.2026
X Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil
Projekt „Ökologische Trittsteine Kerpen – Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“
hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
x Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 50.000 €
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Kostenträger/Sachkonto:
x Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
In dem Haushaltsjahr: 2026-2029
Produktkonto/Sachkonto: 5656105/5281723
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Durch die Vorlage entstehen keine klimarelevanten Wirkungen.
x Durch die Vorlage entstehen klimarelevante Wirkungen.
Das Vorhaben hat Auswirkungen auf… positiv neutral negativ
… den Verbrauch von Energie und/oder Ressourcen. x
… das Stadtklima (Hitze, Regenwasser…). x
… die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel. x
Kommentar der Abteilung 16.3 – Klima und Umwelt:
Pflichtaufgabe x Freiwillige Aufgabe
Sachbear- Abteilungs- Amtsleitung Zuständiger Mitzeichnung Kämmerer Bürgermeister Amt 10
beitung leitung Dezernent Dez. / Amt / Ratsbüro
Abtlg.
gez. Mayer gez. Küttner gez. Mackeprang gez. Marner gez. Esser gez. Schaaf gez. Jurczyk gez. Grafe
Olbrisch
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den
Fördermöglichkeiten im Bereich Biodiversität zur Kenntnis und beschließt folgende (empfohlene)
Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Antragstellung im Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in
Kommunen“ (s. B) der KfW vorzubereiten und geeignete Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung
kommunaler Flächen zu entwickeln. Die erforderlichen Eigenmittel in Höhe von 25.000 € bei einem
Gesamtprojektvolumen von 50.000 € sind in den Haushaltsjahren 2026-2029 entsprechend zu
berücksichtigen.
Alternativer Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den
Fördermöglichkeiten im Bereich Biodiversität zur Kenntnis und beschließt folgende (alternative)
Vorgehensweise:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt im
Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ (s. A) vorzubereiten und die hierfür erforderlichen konzeptionellen,
organisatorischen und personellen Voraussetzungen zu schaffen. Die erforderlichen Eigenmittel von
ca. 79.750 € bei einem Gesamtprojektvolumen von ca. 319.000 € sind in den Haushaltsjahren 2027-
2030 entsprechend zu berücksichtigen.
Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 2
MAßNAHME: ______________________________________________
ÜBERSICHT Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
lfd. Jahr 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 5.000 40.000 € 5.000
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt: 5.000 € 40.000 5.000
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse 2.500 € 20.000 2.500
Beiträge
gesamt: 2.500 € 20.000 2.500
Saldo: 2.500 € 20.000 2.500
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 3
KlimaCheck
KLIMASCHUTZ
Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 4
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den zukünftigen Verbrauch von Energie (Strom und/oder
☐ ☒ ☐ ☐
Wärme) aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die zukünftige Emission von Treibhausgasen aus? ☐ ☒ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Ausbau erneuerbarer Energien aus? ☐ ☒ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Aufkommen des motorisierten Individualverkehrs
☐ ☒ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Verbrauch von Ressourcen aus? ☐ ☒ ☐ ☐
KLIMAFOLGENANPASSUNG
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf das Stadtklima bzw. städtische Mikroklima aus? ☒ ☐ ☐ ☐
Wie wirkt sich das Vorhaben auf den Bodenverbrauch und die Versiegelung von Flächen
☒ ☐ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an mögliche Starkregen- und
☒ ☐ ☐ ☐
Überschwemmungsereignisse aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Anpassung an zunehmend längere Trockenperioden
☒ ☐ ☐ ☐
aus?
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Aufenthaltsqualität und den Schutz der
☒ ☐ ☐ ☐
menschlichen Gesundheit insbesondere bei anhaltenden Hitzeperioden aus?
BEWUSSTSEIN FÜR DEN KLIMAWANDEL
vitisop lartuen vitagen
tnnakebnu
Wie wirkt sich das Vorhaben auf die Bewusstseinsbildung für den Klimawandel und
notwendige Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Bevölkerung, der ☒ ☐ ☐ ☐
Verwaltung oder unter lokalen Akteuren aus?
Begründung:
Im Zuge der Prüfung der Fördermöglichkeiten des Projekts „Ökologische Trittsteine Kerpen –
Stadtnatur vernetzen und Biodiversität fördern“ hier: Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(u.a. Drs.-Nr.: 121.26) haben sich folgende Erkenntnisse ergeben:
A:
Das Bundesprogramm Biologische Vielfalt (auf welches sich der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen vom 03.03.2026 bezieht) bietet Kommunen die Möglichkeit, Maßnahmen zur Förderung der
biologischen Vielfalt mit einer Förderquote von bis zu 75 % umzusetzen. Im Förderschwerpunkt
„Stadtnatur“ werden Vorhaben gefördert, die die Erstellung und/oder Umsetzung einer kommunalen
Biodiversitätsstrategie zum Gegenstand haben.
Für die Stadt besteht derzeit keine umfassende Biodiversitätsstrategie. Die Teilnahme am
Förderprogramm erfordert daher die Entwicklung einer entsprechenden Strategie. Die Kosten für die
Erstellung einer solchen Strategie werden auf etwa 55.000 € geschätzt.
Die Erstellung sowie anschließende Umsetzung der Biodiversitätsstrategie erfordern eine
kontinuierliche fachliche Koordination, Steuerung und Kommunikation. Hierfür ist die Einrichtung
einer projektbezogenen Stelle für ein Biodiversitätsmanagement erforderlich. Zu den Aufgaben
zählen insbesondere:
• Fachliche Koordination der Strategieerstellung
• Organisation und Durchführung von Beteiligungsprozessen
• Vernetzung relevanter Akteure
• Öffentlichkeitsarbeit
• Begleitung der Umsetzung erster Maßnahmen
Die Eingruppierung der Stelle erfolgt nach den Regelungen des TVöD (VKA) und wird
voraussichtlich in der Entgeltgruppe EG12 angesetzt. Daraus ergeben sich jährliche Personalkosten
in Höhe von ca. 56.000 € bis 88.000 € brutto, abhängig von der Erfahrungsstufe.
Bei einer angenommenen Projektlaufzeit von bis zu 36 Monaten für die Erstellung der Strategie und
ggf. Umsetzung erster Maßnahmen aus der Strategie ergeben sich somit Personalkosten in Höhe
von insgesamt ca. 168.000 € bis 264.000 €. Zusammen mit den Kosten für die Strategieerstellung
ist von einem Projektvolumen in Höhe von min. 223.000 € bis 319.000 € auszugehen. Es handelt
sich hierbei um eine Kalkulation bei der noch keine weitergehenden Maßnahmenkosten beinhaltet
sind.
Bei einer Förderquote von 75 % ergibt sich somit ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von ca. 55.750
€ bis 79.750 € (zzgl. Ausgaben für erste Umsetzungen).
Die Antragstellung im Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ des Bundesprogramms Biologische Vielfalt
erfolgt jährlich zum Stichtag 01.02. Nach Einreichung der Projektskizze und positiver fachlicher
Bewertung schließt sich ein förmliches Antragsverfahren an, sodass der tatsächliche Projektstart
aller Voraussicht nach erst mehrere Monate nach der Antragstellung erfolgt. Erst nach der
Einstellung der Biodiversitätsmanagerin bzw. des Biodiversitätsmanagers kann mit der
Strategieerstellung begonnen werden, sodass die Projektlaufzeit schätzungsweise Mitte 2027 bis
Mitte 2030 betragen würde. Verbesserte Förderbedingungen wie im Punkt 4 des Antrags vom
28.04.2026 lägen somit frühestens ab 2030 vor.
B:
Alternativ zur Antragstellung im Bundesprogramm Biologische Vielfalt könnte zur Förderung der
Biodiversität im Stadtgebiet Kerpen das empfohlene Förderprogramm „Natürlicher Klimaschutz in
Kommunen“ der KfW in Anspruch genommen werden.
Im Rahmen dieses Förderprogramms beträgt die Förderquote grundsätzlich 50 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei einem angenommenen Gesamtprojektvolumen in Höhe von
50.000 € ergibt sich somit ein kommunaler Eigenanteil von 25.000 €.
Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 5
In diesem Förderprogramm werden insbesondere investive Maßnahmen zur Verbesserung des
natürlichen Klimaschutzes und der biologischen Vielfalt auf kommunalen Flächen gefördert. Hierzu
zählen beispielsweise:
• Pflanzung von Bäumen, Sträuchern und Hecken
• Anlage von Piko-Parks
• Entsiegelung befestigter Flächen
Die Anlage von Blühwiesen ist ausschließlich in Verbindung mit Entsiegelungsmaßnahmen
förderfähig. Maßnahmen wie Dach- oder Fassadenbegrünungen sind im Rahmen dieses
Förderprogramms hingegen nicht zuwendungsfähig. Mit Hilfe der Förderung könnten somit
beispielsweise Einzelmaßnahmen aus dem Konzept PlanGrün realisiert werden.
Eine Beteiligung der Bürgerschaft ist bei der Umsetzung der Maßnahmen grundsätzlich möglich.
Sämtliche geförderte Maßnahmen müssen jedoch auf kommunalen Flächen umgesetzt werden.
Der Förderzeitraum beträgt 24 Monate mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um
weitere 24 Monate. Bei der Förderung handelt es sich um ein einstufiges Antragsverfahren und ist
somit ein deutlich niedrigschwelligeres Angebot im Vergleich zum Bundesprogramm Biologische
Vielfalt.
Stellungnahme des Kämmerers:
Die Sicht des Kämmerers muss zuvorderst auf die Finanzen gerichtet sein und diese gebieten bei
der Haushaltslage, einen Verzicht auf zusätzliche freiwillige Aufwendungen konsequenterweise
auch in diesem Fall zu empfehlen.
Thomas Schaaf
Beschlussvorlage 121.26 2. Ergänzung Seite 6
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