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Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2024 -Prüfauftrag zu Alternativen zur Unterbringung geflüchteter Menschen-

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Steinhagen
Datum2025-03-03
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Gemeinde Steinhagen Mitteilungsvorlage Die Bürgermeisterin - öffentlich - Drucksache VL-904-2020/2025 Aktenzeichen: 50 federführendes Amt: 50 Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration Vorlagenersteller/in: Frau Hagemann/Herr Hahn/Frau Pape/Frau Schneegaß/Herr Walter Datum: 20.02.2025 Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Generationen, Arbeit, 03.03.2025 Soziales und Integration Tagesordnungspunkt Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2024 -Prüfauftrag zu Alternativen zur Unterbringung geflüchteter Menschen- In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde Steinhagen am 11.12.2024 wurde einstimmig beschlossen, diesem Antrag in der Weise durch die Verwaltung äm- terübergreifend zu begegnen, dass eine Zusammenstellung von Informationen zur Unterbringung der geflüchteten Menschen erfolgen soll. Die Zusammenstellung der Informationen zur Unterbringung von Menschen, die als geflüchtete Menschen nach Steinhagen kommen, wurde ämterübergreifend vorgenommen. Diese Vorlage mit ihren Anlagen zeigt die Zusammenfassung. Gliederung 1.) Rückblick und Grundlage der heutigen Unterbringungsmöglichkeiten 2.) Verfügbarkeit von a.) Immobilien und Wohnungen in Steinhagen a.a.) Prüfung des Immobilien- und Wohnungsmarktes in Steinhagen a.b.) Auszugskrise (angehen) b.) gemeindlichen Grundstücken und deren Nutzungsmöglichkeit c.) gemeindlichen Immobilien und deren Nutzungsmöglichkeit 3.) Wirtschaftliche Betrachtung von Immobilien und Wohncontainern 4.) Prüfung von Fördergeldern 5.) Fazit Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Zu 1.) Rückblick und Grundlage der heutigen Unterbringungsmöglichkeiten Im Jahr 2014 begann die Zahl der Menschen, die als geflüchtete Menschen in Steinhagen aufge- nommen werden mussten, anzusteigen. Damals schon war die Frage nach der Unterbringung in Bezug auf Menschenwürdigkeit und der Eignung das Thema. Der Antrag der SPD Fraktion vom 18.11.2024 greift dieses Thema wieder auf und bezieht die Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit er- neut deutlich mit ein. Die Vorlage mit der Nummer VL-135-2014/2020 1. Ergänzung + die Anlagen 1 – 5 diente als Grundlage für die Beschlussfassung, um die Frage, wie die Unterbringung in Steinhagen gut gelin- gen kann, zu beantworten. Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 25.02.2015 …. zur Sicherstellung der menschenwürdigen und geeigneten Unterbringung von ausländischen Flüchtlingen in der Gemeinde Steinhagen die Verwaltung zu beauftragen, a.) Wohnungen anzumieten und/oder b.) Wohnhäuser anzumieten und/oder c.) Wohnhäuser zu erwerben und/oder d.) Wohnhäuser zu bauen. Menschenwürdig und geeignet sind Wohnungen/Wohnhäuser, wenn sie eine Anbindung an eine Siedlungsstruktur haben, über ausreichend sanitäre Anlagen verfügen, ausreichend Kochgelegen- heiten zur Selbstverpflegung bieten und öffentliche Verkehrsmittel fußläufig erreichbar sind. Eine im Zusammenhang bestehende Unterbringung, wie Doppelhäuser/ Reihenhäuser/Gebäudekom- plexe, sollen eine Maximalbelegung von insgesamt 70 Personen nicht überschreiten. Die Reihenfolge a.) – d.) stellt die Vorgehensweise dar, mit der der Aufnahmesituation von Seiten der Verwaltung Schritt für Schritt begegnet wird. Verschiedene Varianten können auch kombiniert werden. In dieser Vorlage wurde auch Bezug auf die Vorlage „Zukünftige Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge in Steinhagen“ (Nr. VL-55-2014/2020) genommen, die die Vorgehensweise aufzeigt, wie die Verwaltung der Herausforderung der Unterbringung von geflüchteten Menschen damals begegnete. Dies ist auch heute nicht anders. Der aus dieser Darstellung resultierende Ratsbeschluss vom 25.02.2015 bildet die Grundlage der Schaffung und Suche nach geeigneten Wohngelegenheiten für geflüchtete Menschen in Steinha- gen. Zu 2.) Verfügbarkeit von a.) Wohnungen und Immobilien in Steinhagen a.a.) Prüfung von Immobilien und des Immobilienmarktes in Steinhagen Durch das Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration erfolgt die Prüfung von Immobilien (Wohnhäuser und Wohnungen), die von Eigentümer/-innen und Ver- mieter/-innen angeboten werden, auf Eignung und Verfügbarkeit. Dies hat sich über all die Jahre bewährt. Durch die Aufforderung in der Tagespresse und auch in den Sitzungen der politischen Gremien, freie Immobilien der Gemeinde anzubieten, kommt es auch immer wieder zu solchen Angeboten. (hier wird noch einmal auf die Ausführungen in der Vorlage-Nr.: VL-55-2014/2020 verwiesen). Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 2 Es wird versucht, dass die in Frage kommenden Einzelpersonen/Familien die geeig- neten Wohnungen selbst anmieten. Der Verwaltungsaufwand ist, bei Anmietung von Wohnraum durch die Gemeinde Steinhagen selbst, eine zusätzliche Belastung für die Sachbearbeitung im Bereich der Unterbringung der geflüchteten Menschen. Ebenso stellt die Betreuung dieses angemieteten Wohnraums im Bereich der zuständigen gemeindlichen Hausmeister- dienste eine große Belastung dar. Dieser Wohnraum ist auf das Gemeindegebiet verteilt. Wohnraum, der angeboten wird, ist auf Eignung zur Unterbringung zu prüfen. Hier erhält das Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration Unterstützung durch das Gebäudemanagement des Amtes 40. Dort liegt die Fachlichkeit zur Im- mobilienbeurteilung. Die Betreuung der Mietverhältnisse liegt dann ausschließlich im Bereich des Amtes 50. Festzustellen ist deutlich, dass die Bereitschaft der Vermie- terinnen/Vermieter größer ist, wenn die Gemeinde als Mieterin auftritt, dennoch ge- lingen immer wieder „Direktvermittlungen“. Ebenso wird im Internet sowie der Tagespresse nach verfügbarem, zur Anmietung stehendem Wohnraum, gesucht. Diese Suche umfasst sowohl Online-Plattformen, die Immobilienangebote listen, als auch Anzeigen in Zeitungen, Monatsblättern etc.. a.b.) Auszugskrise (angehen) Die Menschen, die als asylsuchende Personen nach Steinhagen kommen, können nach einer positiven Entscheidung über den Asylantrag in eine private Wohnung ziehen. Jedoch haben diese Menschen nicht alle direkt nach der Anerkennung be- reits einen Arbeitsplatz und die finanziellen Mittel zur Bestreitung des eigenen Le- bensunterhaltes. In diesen Fällen werden über Transferleistungen die Mietkosten im Rahmen der Höchstbeträge nach dem sog. „grundsicherungsrelevanten Mietspie- gel“ übernommen. Die Menschen, die berechtigt sind, Wohnraum zu finden, treten dann in Konkurrenz mit all den anderen wohnungssuchenden Personen. Der Wohnungsmarkt ist auch in Steinhagen angespannt. Gerade der Bereich der Wohnungen, für die eine nach dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel angemessene Miete gefordert wird, bietet ein nicht so großes Angebotsspektrum. Ebenso haben diese Menschen nach Erlangung eines Bleiberechts grundsätzlich eine Verpflichtung für 3 Jahre, ihren Wohnsitz in Steinhagen zu nehmen. Somit ist der erreichbare Wohnungsmarkt be- grenzt. In den Wohngelegenheiten für geflüchtete Menschen sind mehr als 50 % der unter- gebrachten Menschen berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Die von ihnen belegten Plätze können nicht für neu ankommende Personen im Bereich der ge- flüchteten Menschen genutzt werden. Um dieser „Problematik“ zu begegnen, ist Herr Mowwe, Mitarbeiter des Amtes 50, mit der Aufgabe betraut worden, sich dieser Gruppe Menschen anzunehmen. Er soll sie befähigen und aktivieren, selbstständig nach Wohnraum zu suchen. Herr Mowwe führt mit jeder der in Frage kommenden Personen/Familien Einzelgespräche. In diesen Gesprächen erläutert er die Möglich- keiten der Wohnungssuche, die Regelungen im Bereich des Transferleistungsbezu- ges, die Art der Bewerbungsmöglichkeiten auf Wohnungsangebote, die Möglichkei- ten zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung und natürlich werden die Fragen, die sich aus dem Einzelfall ergeben, beantwortet. Dies ist sehr zeitintensiv und erfordert die Fähigkeit, familiäre Dynamiken präzise zu hinterfragen und ein umfassendes Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zu entwickeln. Hier erfolgt auch Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 3 eine große Unterstützung durch die Flüchtlingsberatung, die über die Diakonie im Kirchenkreis Halle e.V. in Steinhagen angeboten wird. b.) Verfügbarkeit von gemeindlichen Grundstücken und deren Nutzungsmöglichkeit Durch das Bauamt der Gemeinde Steinhagen wurde geprüft, welche Grundstücke für eine mgl. Bebauung in Frage kommen oder baulich nicht genutzt werden können. Als Anlage 1 ist die Liste der geprüften Grundstücke anonymisiert beigefügt. c.) Verfügbarkeit von gemeindlichen Immobilien und deren Nutzungsmöglichkeit Durch das Gebäudemanagement der Gemeinde Steinhagen, Amt für Schulen, Jugend, Sport und Kultur, wurde dieser Bereich der Vorlage erarbeitet. Als Anlage 2 findet sich die Aufstellung der Immobilien, die im Eigentum der Ge-meinde Steinhagen stehen, mit der Angabe zur bisherigen Nutzung und Verfügbarkeit. Zu 3.) Wirtschaftliche Betrachtung von Immobilien und Wohncontainern Diese wirtschaftliche Betrachtung ist ebenfalls durch das Gebäudemanagement vorgenom- men worden. Anlage 3 stellt das Ergebnis dar. Zusätzlich wurde durch das Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration ein Blick auf die bisher angemieteten Wohnungen/Häuser für die Unterbringung von geflüchteten Menschen geworfen (siehe dazu Anlage 4). Anlage 3 und Anlage 4 gestatten einen Überblick und Rückschluss auf die Wirtschaftlich- keit. Zu 4.) Prüfung von Fördergeldern Durch das Amt für Personal, Organisation und Finanzen wurde geprüft, welche Möglichkei- ten der Förderung durch Bund oder Land bestehen. Folgendes Ergebnis fließt hierzu ein: Es gibt keine direkten Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum für geflüchtete Men- schen. Es gibt jedoch ein Förderdarlehensangebot der NRW.Bank zu folgenden Konditionen: Förderart Ratendarlehen Finanzierungsanteil Bis zu 100 % der förderfähigen Investitions- kosten Höchstbetrag 10 Mio. € pro Antragsteller Laufzeiten 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr 20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren Zinsbindung Für 10 Jahre fest Tilgung -in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der Tilgungsfreijahre Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 4 -während der Tilgungsfreijahre erfolgen le- diglich Zinszahlungen auf die ausgezahlten Darlehensbeträge Leistungstermine Jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. Auszahlung 100 % Zinssatz 0,00 % Zu 5.) Fazit Die Sicherstellung der Unterbringung von Menschen, die als geflüchtete Menschen nach Steinhagen kommen, kann nur in Kooperation der Fachämter der Gemeinde Steinhagen er- folgen. Das Einbringen der fachlichen Kompetenzen aus den jeweiligen unterschiedlichen Bereiche, kombiniert mit einer guten Zusammenarbeit, stellt sicher, dass aus unterschied- lichsten Perspektiven dieses Sachthema betrachtet wird. Für Kommunen, die aktuell nicht über die Haushaltsmittel verfügen, um Unterkünfte für ge- flüchtete Menschen bauen zu können, bleibt zunächst keine andere Alternative, als Wohn- raum zu mieten und Container aufzustellen. Dies ist in Steinhagen der Fall. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, (relativ) schnell und flexibel auf die Bedürfnisse aus der Unterbringungssituation reagieren zu können, ohne dass umfangreiche Bauprojekte er- forderlich sind. Die Anmietung von Wohnraum aus dem kommunalen Wohnungsmarkt bietet eine unmittel- bare Lösung. Hier begrenzt der Angebotsbereich die verfügbare Anzahl. Container stehen als temporäre Unterkünfte zur Verfügung, die zeitnah aufgestellt und bei Bedarf auch wieder abgebaut werden können. Die Fläche eines verfügbaren Standortes begrenzt die mögliche Anzahl von Containern. Die Schaffung einer höheren Anzahl von Plätzen ist so jedoch, im Gegensatz zur Anmietung von Wohnraum, schneller möglich. Diese Kombination stellt sicher, dass geflüchtete Menschen in einer sicheren Umgebung untergebracht werden, auch wenn die finanziellen Ressourcen der Kommune begrenzt sind. In Anbetracht der Haushaltslage der Gemeinde Steinhagen zeigt sich, dass die, durch den Ratsbeschluss vom 25.02.2015 eröffnete Kombinationsoption der verschiedenen Unterbrin- gungsmöglichkeiten, die menschenwürdige Unterbringung sicherstellt. Sie schafft damit eine Möglichkeit, der dynamischen Aufnahmesituation flexibler begegnen zu können. Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel weisen hier den Weg für die Wahl der Kombinationen verschiedener Unterbringungsmöglichkeiten. Die Ungewissheit über die Zahl der aufzunehmenden Menschen erschwert die Entschei- dung dazu deutlich. Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 5 Finanzielle Auswirkungen: ☒ Ja ☐ Nein Finanzbedarf konsumtiv (Ergebnisplan): Finanzbedarf investiv (Finanzplan): Im Haushaltsjahr 2025 eingeplant: Im Haushalt 2025 sind Mittel für die Unter- bringung der geflüchteten Menschen ein- gestellt. Ungedeckter Finanzbedarf: Deckungsvorschlag: Jährliche Folgekosten: Stellenmehrbedarf: Sarah Süß Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 6

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