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Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2024 -Prüfauftrag zu Alternativen zur Unterbringung geflüchteter Menschen-
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Steinhagen |
| Datum | 2025-03-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Steinhagen Mitteilungsvorlage
Die Bürgermeisterin - öffentlich -
Drucksache VL-904-2020/2025
Aktenzeichen: 50
federführendes Amt: 50
Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und
Integration
Vorlagenersteller/in: Frau Hagemann/Herr Hahn/Frau Pape/Frau
Schneegaß/Herr Walter
Datum: 20.02.2025
Beratungsfolge Termin Bemerkungen
Ausschuss für Generationen, Arbeit, 03.03.2025
Soziales und Integration
Tagesordnungspunkt
Antrag der SPD-Fraktion vom 21.11.2024
-Prüfauftrag zu Alternativen zur Unterbringung geflüchteter Menschen-
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates der Gemeinde Steinhagen am
11.12.2024 wurde einstimmig beschlossen, diesem Antrag in der Weise durch die Verwaltung äm-
terübergreifend zu begegnen, dass eine Zusammenstellung von Informationen zur Unterbringung
der geflüchteten Menschen erfolgen soll.
Die Zusammenstellung der Informationen zur Unterbringung von Menschen, die als geflüchtete
Menschen nach Steinhagen kommen, wurde ämterübergreifend vorgenommen.
Diese Vorlage mit ihren Anlagen zeigt die Zusammenfassung.
Gliederung
1.) Rückblick und Grundlage der heutigen Unterbringungsmöglichkeiten
2.) Verfügbarkeit von
a.) Immobilien und Wohnungen in Steinhagen
a.a.) Prüfung des Immobilien- und Wohnungsmarktes in Steinhagen
a.b.) Auszugskrise (angehen)
b.) gemeindlichen Grundstücken und deren Nutzungsmöglichkeit
c.) gemeindlichen Immobilien und deren Nutzungsmöglichkeit
3.) Wirtschaftliche Betrachtung von Immobilien und Wohncontainern
4.) Prüfung von Fördergeldern
5.) Fazit
Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025
Zu 1.) Rückblick und Grundlage der heutigen Unterbringungsmöglichkeiten
Im Jahr 2014 begann die Zahl der Menschen, die als geflüchtete Menschen in Steinhagen aufge-
nommen werden mussten, anzusteigen. Damals schon war die Frage nach der Unterbringung in
Bezug auf Menschenwürdigkeit und der Eignung das Thema. Der Antrag der SPD Fraktion vom
18.11.2024 greift dieses Thema wieder auf und bezieht die Wirtschaftlichkeit und Tragbarkeit er-
neut deutlich mit ein.
Die Vorlage mit der Nummer VL-135-2014/2020 1. Ergänzung + die Anlagen 1 – 5 diente als
Grundlage für die Beschlussfassung, um die Frage, wie die Unterbringung in Steinhagen gut gelin-
gen kann, zu beantworten.
Der Rat beschloss in seiner Sitzung am 25.02.2015
…. zur Sicherstellung der menschenwürdigen und geeigneten Unterbringung von ausländischen
Flüchtlingen in der Gemeinde Steinhagen die Verwaltung zu beauftragen,
a.) Wohnungen anzumieten und/oder
b.) Wohnhäuser anzumieten und/oder
c.) Wohnhäuser zu erwerben und/oder
d.) Wohnhäuser zu bauen.
Menschenwürdig und geeignet sind Wohnungen/Wohnhäuser, wenn sie eine Anbindung an eine
Siedlungsstruktur haben, über ausreichend sanitäre Anlagen verfügen, ausreichend Kochgelegen-
heiten zur Selbstverpflegung bieten und öffentliche Verkehrsmittel fußläufig erreichbar sind. Eine
im Zusammenhang bestehende Unterbringung, wie Doppelhäuser/ Reihenhäuser/Gebäudekom-
plexe, sollen eine Maximalbelegung von insgesamt 70 Personen nicht überschreiten.
Die Reihenfolge a.) – d.) stellt die Vorgehensweise dar, mit der der Aufnahmesituation von Seiten
der Verwaltung Schritt für Schritt begegnet wird. Verschiedene Varianten können auch kombiniert
werden.
In dieser Vorlage wurde auch Bezug auf die Vorlage „Zukünftige Unterbringung der ausländischen
Flüchtlinge in Steinhagen“ (Nr. VL-55-2014/2020) genommen, die die Vorgehensweise aufzeigt,
wie die Verwaltung der Herausforderung der Unterbringung von geflüchteten Menschen damals
begegnete. Dies ist auch heute nicht anders.
Der aus dieser Darstellung resultierende Ratsbeschluss vom 25.02.2015 bildet die Grundlage der
Schaffung und Suche nach geeigneten Wohngelegenheiten für geflüchtete Menschen in Steinha-
gen.
Zu 2.) Verfügbarkeit von
a.) Wohnungen und Immobilien in Steinhagen
a.a.) Prüfung von Immobilien und des Immobilienmarktes in Steinhagen
Durch das Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration erfolgt die Prüfung
von Immobilien (Wohnhäuser und Wohnungen), die von Eigentümer/-innen und Ver-
mieter/-innen angeboten werden, auf Eignung und Verfügbarkeit. Dies hat sich über
all die Jahre bewährt. Durch die Aufforderung in der Tagespresse und auch in den
Sitzungen der politischen Gremien, freie Immobilien der Gemeinde anzubieten,
kommt es auch immer wieder zu solchen Angeboten. (hier wird noch einmal auf die
Ausführungen in der Vorlage-Nr.: VL-55-2014/2020 verwiesen).
Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 2
Es wird versucht, dass die in Frage kommenden Einzelpersonen/Familien die geeig-
neten Wohnungen selbst anmieten.
Der Verwaltungsaufwand ist, bei Anmietung von Wohnraum durch die Gemeinde
Steinhagen selbst, eine zusätzliche Belastung für die Sachbearbeitung im Bereich
der Unterbringung der geflüchteten Menschen. Ebenso stellt die Betreuung dieses
angemieteten Wohnraums im Bereich der zuständigen gemeindlichen Hausmeister-
dienste eine große Belastung dar. Dieser Wohnraum ist auf das Gemeindegebiet
verteilt.
Wohnraum, der angeboten wird, ist auf Eignung zur Unterbringung zu prüfen. Hier
erhält das Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration Unterstützung
durch das Gebäudemanagement des Amtes 40. Dort liegt die Fachlichkeit zur Im-
mobilienbeurteilung. Die Betreuung der Mietverhältnisse liegt dann ausschließlich im
Bereich des Amtes 50. Festzustellen ist deutlich, dass die Bereitschaft der Vermie-
terinnen/Vermieter größer ist, wenn die Gemeinde als Mieterin auftritt, dennoch ge-
lingen immer wieder „Direktvermittlungen“.
Ebenso wird im Internet sowie der Tagespresse nach verfügbarem, zur Anmietung
stehendem Wohnraum, gesucht. Diese Suche umfasst sowohl Online-Plattformen,
die Immobilienangebote listen, als auch Anzeigen in Zeitungen, Monatsblättern etc..
a.b.) Auszugskrise (angehen)
Die Menschen, die als asylsuchende Personen nach Steinhagen kommen, können
nach einer positiven Entscheidung über den Asylantrag in eine private Wohnung
ziehen. Jedoch haben diese Menschen nicht alle direkt nach der Anerkennung be-
reits einen Arbeitsplatz und die finanziellen Mittel zur Bestreitung des eigenen Le-
bensunterhaltes. In diesen Fällen werden über Transferleistungen die Mietkosten im
Rahmen der Höchstbeträge nach dem sog. „grundsicherungsrelevanten Mietspie-
gel“ übernommen.
Die Menschen, die berechtigt sind, Wohnraum zu finden, treten dann in Konkurrenz
mit all den anderen wohnungssuchenden Personen. Der Wohnungsmarkt ist auch in
Steinhagen angespannt. Gerade der Bereich der Wohnungen, für die eine nach
dem grundsicherungsrelevanten Mietspiegel angemessene Miete gefordert wird,
bietet ein nicht so großes Angebotsspektrum. Ebenso haben diese Menschen nach
Erlangung eines Bleiberechts grundsätzlich eine Verpflichtung für 3 Jahre, ihren
Wohnsitz in Steinhagen zu nehmen. Somit ist der erreichbare Wohnungsmarkt be-
grenzt.
In den Wohngelegenheiten für geflüchtete Menschen sind mehr als 50 % der unter-
gebrachten Menschen berechtigt, eine eigene Wohnung anzumieten. Die von ihnen
belegten Plätze können nicht für neu ankommende Personen im Bereich der ge-
flüchteten Menschen genutzt werden. Um dieser „Problematik“ zu begegnen, ist
Herr Mowwe, Mitarbeiter des Amtes 50, mit der Aufgabe betraut worden, sich dieser
Gruppe Menschen anzunehmen. Er soll sie befähigen und aktivieren, selbstständig
nach Wohnraum zu suchen. Herr Mowwe führt mit jeder der in Frage kommenden
Personen/Familien Einzelgespräche. In diesen Gesprächen erläutert er die Möglich-
keiten der Wohnungssuche, die Regelungen im Bereich des Transferleistungsbezu-
ges, die Art der Bewerbungsmöglichkeiten auf Wohnungsangebote, die Möglichkei-
ten zur Aufhebung der Wohnsitzverpflichtung und natürlich werden die Fragen, die
sich aus dem Einzelfall ergeben, beantwortet. Dies ist sehr zeitintensiv und erfordert
die Fähigkeit, familiäre Dynamiken präzise zu hinterfragen und ein umfassendes
Verständnis für die komplexen Zusammenhänge zu entwickeln. Hier erfolgt auch
Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 3
eine große Unterstützung durch die Flüchtlingsberatung, die über die Diakonie im
Kirchenkreis Halle e.V. in Steinhagen angeboten wird.
b.) Verfügbarkeit von gemeindlichen Grundstücken und deren Nutzungsmöglichkeit
Durch das Bauamt der Gemeinde Steinhagen wurde geprüft, welche Grundstücke für
eine mgl. Bebauung in Frage kommen oder baulich nicht genutzt werden können.
Als Anlage 1 ist die Liste der geprüften Grundstücke anonymisiert beigefügt.
c.) Verfügbarkeit von gemeindlichen Immobilien und deren Nutzungsmöglichkeit
Durch das Gebäudemanagement der Gemeinde Steinhagen, Amt für Schulen, Jugend,
Sport und Kultur, wurde dieser Bereich der Vorlage erarbeitet.
Als Anlage 2 findet sich die Aufstellung der Immobilien, die im Eigentum der Ge-meinde
Steinhagen stehen, mit der Angabe zur bisherigen Nutzung und Verfügbarkeit.
Zu 3.) Wirtschaftliche Betrachtung von Immobilien und Wohncontainern
Diese wirtschaftliche Betrachtung ist ebenfalls durch das Gebäudemanagement vorgenom-
men worden. Anlage 3 stellt das Ergebnis dar.
Zusätzlich wurde durch das Amt für Generationen, Arbeit, Soziales und Integration ein Blick
auf die bisher angemieteten Wohnungen/Häuser für die Unterbringung von geflüchteten
Menschen geworfen (siehe dazu Anlage 4).
Anlage 3 und Anlage 4 gestatten einen Überblick und Rückschluss auf die Wirtschaftlich-
keit.
Zu 4.) Prüfung von Fördergeldern
Durch das Amt für Personal, Organisation und Finanzen wurde geprüft, welche Möglichkei-
ten der Förderung durch Bund oder Land bestehen. Folgendes Ergebnis fließt hierzu ein:
Es gibt keine direkten Förderprogramme zur Schaffung von Wohnraum für geflüchtete Men-
schen.
Es gibt jedoch ein Förderdarlehensangebot der NRW.Bank zu folgenden Konditionen:
Förderart Ratendarlehen
Finanzierungsanteil Bis zu 100 % der förderfähigen Investitions-
kosten
Höchstbetrag 10 Mio. € pro Antragsteller
Laufzeiten 10 Jahre bei 1 Tilgungsfreijahr
20 Jahre bei 3 Tilgungsfreijahren
Zinsbindung Für 10 Jahre fest
Tilgung -in vierteljährlichen Raten nach Ablauf der
Tilgungsfreijahre
Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 4
-während der Tilgungsfreijahre erfolgen le-
diglich Zinszahlungen auf die ausgezahlten
Darlehensbeträge
Leistungstermine Jeweils nachträglich vierteljährlich fällig zum
15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.
Auszahlung 100 %
Zinssatz 0,00 %
Zu 5.) Fazit
Die Sicherstellung der Unterbringung von Menschen, die als geflüchtete Menschen nach
Steinhagen kommen, kann nur in Kooperation der Fachämter der Gemeinde Steinhagen er-
folgen. Das Einbringen der fachlichen Kompetenzen aus den jeweiligen unterschiedlichen
Bereiche, kombiniert mit einer guten Zusammenarbeit, stellt sicher, dass aus unterschied-
lichsten Perspektiven dieses Sachthema betrachtet wird.
Für Kommunen, die aktuell nicht über die Haushaltsmittel verfügen, um Unterkünfte für ge-
flüchtete Menschen bauen zu können, bleibt zunächst keine andere Alternative, als Wohn-
raum zu mieten und Container aufzustellen. Dies ist in Steinhagen der Fall.
Diese Vorgehensweise ermöglicht es, (relativ) schnell und flexibel auf die Bedürfnisse aus
der Unterbringungssituation reagieren zu können, ohne dass umfangreiche Bauprojekte er-
forderlich sind.
Die Anmietung von Wohnraum aus dem kommunalen Wohnungsmarkt bietet eine unmittel-
bare Lösung. Hier begrenzt der Angebotsbereich die verfügbare Anzahl.
Container stehen als temporäre Unterkünfte zur Verfügung, die zeitnah aufgestellt und bei
Bedarf auch wieder abgebaut werden können. Die Fläche eines verfügbaren Standortes
begrenzt die mögliche Anzahl von Containern. Die Schaffung einer höheren Anzahl von
Plätzen ist so jedoch, im Gegensatz zur Anmietung von Wohnraum, schneller möglich.
Diese Kombination stellt sicher, dass geflüchtete Menschen in einer sicheren Umgebung
untergebracht werden, auch wenn die finanziellen Ressourcen der Kommune begrenzt
sind.
In Anbetracht der Haushaltslage der Gemeinde Steinhagen zeigt sich, dass die, durch den
Ratsbeschluss vom 25.02.2015 eröffnete Kombinationsoption der verschiedenen Unterbrin-
gungsmöglichkeiten, die menschenwürdige Unterbringung sicherstellt. Sie schafft damit
eine Möglichkeit, der dynamischen Aufnahmesituation flexibler begegnen zu können.
Die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel weisen hier den Weg für die Wahl der
Kombinationen verschiedener Unterbringungsmöglichkeiten.
Die Ungewissheit über die Zahl der aufzunehmenden Menschen erschwert die Entschei-
dung dazu deutlich.
Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 5
Finanzielle Auswirkungen:
☒
Ja
☐
Nein
Finanzbedarf konsumtiv (Ergebnisplan):
Finanzbedarf investiv (Finanzplan):
Im Haushaltsjahr 2025 eingeplant: Im Haushalt 2025 sind Mittel für die Unter-
bringung der geflüchteten Menschen ein-
gestellt.
Ungedeckter Finanzbedarf:
Deckungsvorschlag:
Jährliche Folgekosten:
Stellenmehrbedarf:
Sarah Süß
Mitteilungsvorlage VL-904-2020/2025 Seite 6
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