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Antrag der BvE-Fraktion gem. § 15 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Änderung/Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich: Sonderkündigungsrecht als dauerhafte (optionale) Öffnungsklausel

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Nettersheim
Datum2026-03-24
DatenstufeNur Dokumente
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GEMEINDE NETTERSHEIM Vorlage 140 /XII.L. DER BÜRGERMEISTER FB 2.1 – Z. Datum: 19.03.2026 ERWEITERUNG An den Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2026 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag der BvE-Fraktion gem. § 15 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Gemeinde Nettersheim hier: Änderung/Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Elternbei- trägen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich: Son- derkündigungsrecht als dauerhafte (optionale) Öffnungsklausel ☐ Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. ☐ Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite ☐ Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. ☐ Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: ☐ Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: ☒ Ja Antrag der BvE-Fraktion vom 19.03.2026 ☐ Nein 2 Sachverhalt: Die BvE-Fraktion hat mit Datum vom 19.03.2026 den beigefügten Antrag zum Thema „Änderung/Ergänzung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich: Sonderkündigungs- recht als dauerhafte (optionale) Öffnungsklausel“ eingereicht. Eine ausführliche Erläuterung erfolgt in der Sitzung. gez. Crump ____________________ Bürgermeister

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