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Aufhebung und Ersatz des Grundsatzbeschlusses zum nachhaltigen und zirkulären Bauen hier: gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD-, Grüne-Volt- und FDP- Kreistagsfraktion vom 25.03.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeKreis Viersen
Datum2026-03-26
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Sitzungsvorlage - öffentlich - Organisationseinheit: Datum Vorlage Nr. Amt für Kommunalaufsicht, Recht und Kreis- 25.03.2026 70/2026 tagsangelegenheiten  Beratungsweg  voraussichtlicher Sitzungstermin Kreistag 26.03.2026 Tagesordnungspunkt: Aufhebung und Ersatz des Grundsatzbeschlusses zum nachhaltigen und zirkulären Bauen hier: gemeinsamer Antrag der CDU-, SPD-, Grüne-Volt- und FDP- Kreistagsfraktion vom 25.03.2026 Anlage: 1. Gemeinsamer Antrag CDU, SPD, Grüne, FDP Antrag auf Aufhebung und Ersatz des Grund- satzbeschlusses zum nachhaltigen und zirkulären Bauen Berichterstattung: Landrat Gielen Beschluss- bzw. Protokollvorschlag: Der Kreistag Viersen beschließt, den Grundsatzbeschluss zum nachhaltigen und zirkulären Bauen vom 15.06.2023 aufzuheben und wie folgt zu ersetzen: 1. Künftige Bauvorhaben des Kreises Viersen sind weiterhin nachhaltig zu planen. Nachhaltigkeit wird hierbei im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung von ökologischer, ökono- mischer sowie soziokultureller und funktionaler Qualität über den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes definiert. Die Verpflichtung zur ausschließlich zirkulären Bauweise wird jedoch durch einen Vorbehalt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit ersetzt. Zur Bewertung der wirtschaftlichen Zumutbarkeit sind die Lebenszykluskosten (LCC – Life Cycle Costing) zu betrachten. 2. Bei jedem Bauprojekt ist im Rahmen der Vorplanung eine vergleichende Wirtschaftlichkeitsbe- rechnung (Variantenvergleich) auf Grundlage der Lebenszykluskosten zwischen konventionell- optimierter und nachhaltigkeitsoptimierter Bauweise durchzuführen. Diese muss sowohl die in- vestiven Baukosten als auch die Lebenszykluskosten transparent abbilden. 3. Um den lokalen Mittelstand nicht zu benachteiligen, ist bei Ausschreibungen auf zwingende kost- spielige Zertifizierungen (wie z.B. exklusive cradle-to-cradle-Labels) zu verzichten, sofern die Nachhaltigkeitsziele auch durch anerkannte technische Standards oder reale Leistungsnach- weise (z.B. Energieeffizienz, Recyclingquote) erreicht werden können. Vergaberechtlich ist sicherzustellen, dass keine produkt- oder labelspezifischen Ausschreibun- gen erfolgen, sondern stets die Gleichwertigkeit alternativer Nachweise zugelassen wird. Zertifi- zierungen sind dann vorzusehen, wenn sie Voraussetzung für Förderprogramme, vergünstigte Finanzierungskonditionen oder taxonomiekonforme Investitionen sind. Drucksache 70/2026 Seite - 2 - Erläuterungen: Die CDU-, SPD-, Grüne-Volt-, und FDP-Kreistagsfraktionen haben am 25.03.2026 den als Anlage beigefügten gemeinsamen Antrag eingereicht. Finanzielle Auswirkungen Produkt(e) / Kostenstelle(n) X Keine. Ja, bereits berücksichtigt. Ja, folgende Abweichung: lfd. HHJ lfd. HHJ + 1 lfd. HHJ + 2 lfd. HHJ + 3 Aufwendungen / Auszahlungen Erträge / Einzahlungen Erläuterung zur finanziellen Abweichung (einschl. Rechtsgrundlage für die Aufgabe, Deckung etc.): Die Auswirkungen ergeben sich projektbezogen. G i e l e n Landrat

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