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Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ zur Errichtung einer Hundespielwiese
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stadt Lahr |
| Datum | 2023-01-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
Federführende Stelle: 602 Drucksache Nr.: 220/2022
Sachbearbeitung: Sottru Az.: 60/602
An der Vorlagenerstellung beteiligte Stellen
101 / 20 / 30 / ZS02
Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung
Verwaltungs- und Vorlagenkonfe- 09.11.2022 vorberatend nichtöffentlich Freigabe
renz
Umweltausschuss 08.12.2022 vorberatend nichtöffentlich 1 Ja-Stimme
14 Nein-
Stimmen
1 Enthaltung
Haupt- und Personalausschuss 16.01.2023 beschließend öffentlich
Betreff:
Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ zur Errichtung einer Hundespiel-
wiese
Beschlussvorschlag:
Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ vom 10.06.2022
Der Gemeinderat beschließt die Errichtung einer Hundespielwiese.
Zusammenfassende Begründung:
siehe Antrag der Fraktion „Linke Liste & Tierschutzpartei“ vom 10.06.2022 in der Anlage
Drucksache 220/2022 Seite 2
Sachdarstellung
Erwartete finanzielle und personelle Auswirkungen:
☒ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen mehr als 50.000 Euro und/oder die dauerhaft
entstehenden Folgekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich mehr als
20.000 Euro
2022 2023 2024 2025 ff. 2026
Einmalige (Investitions-)Kosten
in EUR
Aufwand / Einmalig verminderter Ertrag / In-
75.000
vestition / Auszahlung
Ertrag / Einmalig verminderter Aufwand / Zu-
0
schüsse / Drittmittel (ohne Kredite)
SALDO:
75.000
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Jährlich ab Inbetriebnahme /
Jährliche Folgekosten
nach Abschluss der Maßnahme in EUR
Aufwand (inkl. dauerhafter Personalmehrkos-
5.000
ten) / Verminderung von Ertrag
Ertrag /
Verminderung von Aufwand
SALDO:
Überschuss (+) / Fehlbetrag (-)
Davon: Dauerhafter Personalmehrbedarf Jährlicher Arbeitgeberaufwand
Entgelt-/ Besoldungsgruppe
Stellenbezeichnung, Umfang (Lohn- und Nebenkosten) in EUR
1.
2.
SUMME
Finanzierung:
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein
Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt?
☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten ☒Nein
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ hat mit Schreiben vom 10.06.2022 einen Antrag zur
Errichtung einer Hundespielwiese gestellt. Darin bemängelt die Fraktion, dass Hundehalter mit ihren
Tieren in Lahr keine ausreichenden Möglichkeiten haben das Tier frei, ohne Leine, laufen zu lassen.
Hierfür soll eine Fläche mit angemessener Abgrenzung und integriertem Hundeklo erbaut werden. Die-
ser Antrag wurde in der Sitzung des Gemeinderates am 18.07.2022 eingebracht und in den Umweltaus-
schuss und den Haupt- und Personalausschuss verwiesen.
Da es sich um einen Antrag einer Gemeinderatsfraktion handelt, über den der Gemeinderat zu ent-
scheiden hat, nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Drucksache 220/2022 Seite 3
Bereits im Jahr 2019 hat sich die Verwaltung mit der Vorlage 230/2019 ausführlich mit dem Thema
auseinandergesetzt. Unter anderem wurde der Status quo dargestellt, sowie Restriktionen / Möglich-
keiten aufgezeigt, die es derzeit gibt einen Hund frei laufen zu lassen.
Mit dem Lahrer Tierheim wurden seinerzeit die Erfordernisse an eine Hundespielwiese erörtert, woraus
sich letztlich Investitionen von ca. 75.000 € für eine entsprechende Einrichtung ergaben. Diese Investi-
tionssumme sowie entsprechende Folgekosten stehen für die Verwaltung nicht im Verhältnis zur Ak-
zeptanz und zum öffentlichen Nutzen einer Hundewiese. Des Weiteren stehen Mittel in dieser Höhe
nicht in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2026 zur Verfügung.
In Folge der Diskussion zum neuerlichen Antrag der Fraktion „Linke Liste Lahr & Tierschutzpartei“ hat
das Fachamt die Städte Karlsruhe und Rastatt kontaktiert, welche beide Hundespielwiesen unterhalten.
Karlsruhe:
Es gibt mehrere Hundespielwiesen in weniger frequentierten Grünanlagen, die lediglich durch eine Be-
schilderung ausgewiesen sind. Bei einem Standort gab es massive Beschwerden über Hundegebell.
Diese Anlage wurde verlegt und wegen der Nähe stark frequentierter Rad- u. Verkehrswege mit einem
einfachen ca. 1,20 m hohen Zaun eingezäunt. Dieser Zaun wurde mittlerweile durch eine massivere
Variante erneuert. Die Größe der Anlagen beträgt um die 2.000 - 3.000 qm.
Rastatt
Es gibt mehrere Hundewiesen die jeweils nur durch Schilder gekennzeichnet sind. Auch liegen diese
abseits der stark frequentierten öffentlichen Anlagen. Deren Größe beträgt zwischen 2.000 – 3.000 qm.
Auch in Lahr bietet sich auf den nicht als öffentliche Grün- und Erholungsanlagen deklarierten Flächen
bereits heute die Möglichkeit einen Hund frei laufen zu lassen, sofern dieser in Begleitung einer Person
ist, die per Zuruf auf das Tier einwirken kann. Solche Flächen finden sich z.B. im Elendsgarten, oder im
Rückhaltebecken in Kuhbach.
Im Hinblick auf den aktuellen Antrag gilt es für eine Entscheidung noch folgende Punkte in Betracht zu
ziehen:
• Bereits heute gibt es, stadtnah gelegen, viele Möglichkeiten einen Hund laufen zu lassen. Die
Forderung, dass der Halter per Zuruf auf das Tier einwirken kann, ist ebenso für die Nutzung
einer Hundewiese erforderlich.
• Es gibt keine gesetzlichen Bestimmungen wie eine Hundewiese herzustellen bzw. auszustatten
ist. Die Erfahrungen in Karlsruhe zeigen allerdings, dass vor allem bei größeren Hunden eine
feste Einzäunung unabdingbar ist.
• Auch auf einer Hundewiese obliegt die Beseitigung des Hundekots dem jeweiligen Halter. Eine
wirksame Kontrolle durch städt. Mitarbeiter ist aber genauso schwierig wie im übrigen öffentli-
chen Bereich. Ehrenamtliches Engagement ist hier nicht zu erwarten.
• Sobald eine Einzäunung gewünscht wird, ist dies mit erheblichen Kosten verbunden, und macht
eine baurechtliche Genehmigung erforderlich, die im Außenbereich ohne entsprechendes Bau-
planungsrecht gar nicht erteilt werden könne.
Drucksache 220/2022 Seite 4
• Bei der Wahl der Lage ist auf nachbarschaftliche Empfindsamkeiten wegen Hundegebell zu ach-
ten, d.h. der Standort sollte möglichst abseits von Wohnbebauung liegen.
• Nähe zu stark frequentierten Anlagen oder Verkehrswegen sollte bei uneingezäunten Anlagen
aus Sicherheitsgründen vermieden werden.
• Sobald die Stadt eine Fläche gezielt ausweist, eröffnet sie damit einen „Verkehr“ und gerät in
eine Verkehrssicherungspflicht, aus der sich bei Schadensfällen (z.B. Großer Hund beißt kleinen
Hund) Haftungsrisiken ergeben könnten.
• Eine einzelne Hundewiese an einem bestimmten Standort in Lahr ist angesichts der Erreichbar-
keit wenig geeignet die Bedürfnisse aller Hundehalter in Lahr zu befriedigen.
• Es wird zusätzlicher Verkehr erzeugt, wenn z.B. Hundehalter aus Reichenbach nach Lahr fahren
und Ihr Tier für eine Stunde laufen lassen.
Die Verwaltung sieht die Einrichtung einer Hundewiese als freiwillige Aufgabe. Eine Ausstattung wie
durch Fachleute empfohlen, sieht die Verwaltung nicht im Verhältnis zum öffentlichen Nutzen. Die na-
turräumliche Lage der Stadt Lahr bietet verantwortungsvollen Hundehaltern bereits heute vielfältige
Möglichkeiten einen Hund frei laufen zu lassen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung, auf die
Einrichtung eines hierfür eigens abgegrenzten Areals wie im Antrag der Fraktion „Linke Liste & Tier-
schutzpartei“ formuliert, zu verzichten.
Tilman Petters Richard Sottru
Anlage(n):
Antrag LLL&TP 2022 vom 10.06.2022
Beschlussvorlage zur Drucksache Nr. 230/2019
Anlage0
Hinweis:
Die Mitglieder des Gremiums werden gebeten, die Frage der Befangenheit selbst zu prüfen und dem Vorsitzenden das Ergebnis mitzuteilen. Ein befange-
nes Mitglied hat sich in der öffentlichen Sitzung in den Zuhörerbereich zu begeben und in der nichtöffentlichen Sitzung den Beratungsraum zu verlassen.
Einzelheiten sind dem § 18 Abs. 1-5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg zu entnehmen.
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