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Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeStadt Lahr
Datum2021-01-13
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Beschlussvorlage Amt: 302 Datum: 21.12.2020 Az.: Drucksache Nr.: 365/2020 Vogt Beratungsfolge Termin Beratung Kennung Abstimmung Technischer Ausschuss 13.01.2021 beschließend öffentlich Beteiligungsvermerke Amt Abt. 10/102 Amt 20 Handzeichen Eingangsvermerke Oberbürgermeister Erster Bürgermeister Bürgermeister Haupt- und Personalamt Kämmerei Rechts- und Abt. 10/101 Ordnungsamt Betreff: Antrag der CDU-Fraktion vom 24.09.2020 Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion: Das Aufstellen von sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell genehmigt. Anlage(n): Antrag CDU-Fraktion vom 24.09.2020 Gasheizstrahler - Stellungnahme Rechtsamt Anlage 0 BERATUNGSERGEBNIS Sitzungstag: Bearbeitungsvermerk  Einstimmig  lt. Beschlussvorschlag  abweichender Beschluss (s. Anlage) Datum Handzeichen  mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthalt. Drucksache 365/2020 Seite - 2 - ☒ Die Maßnahme hat keine finanziellen und personellen (i.S.v. Personalmehrbedarf) Auswirkungen ☐ Die einmaligen (Investitions-)Kosten betragen weniger als 50 T EUR und die dauerhaft entstehenden Fol- gekosten inklusive der Personalmehrkosten betragen jährlich weniger als 20 T EUR ☐ Die finanziellen/personellen Auswirkungen können aufgrund ihrer Komplexität nicht sinnvoll in der Tabelle dargestellt werden und sind daher in der Sachdarstellung enthalten oder als Anlage beigefügt -In diesen Fällen ist die Tabelle nicht auszufüllen- Finanzielle und personelle Auswirkungen (Prognose) Nicht investive 2020 2021 2022 2023 2024 ff. ☒ Investition ☐ Maßnahme oder in EUR Projekt Investition/ Aufwand/ Einmalig Auszahlung verminderter Ertrag Zuschüsse/Drittmittel Ertrag / Einmalig ver- (ohne Kredite) minderter Aufwand SALDO: Finanzierungs- SALDO: bedarf: Überschuss (+) / Eigenmittel oder Kredite Fehlbetrag (-) Folgekosten p.a. / Jährlich ab Inbetriebnahme / Aufwendungen und Erträge nach Abschluss der Maßnahme in EUR Aufwand (inklusive Personalmehrkosten, s.u.) / Verminderung von Ertrag Ertrag / Verminderung von Aufwand SALDO: Überschuss (+) / Fehlbetrag (-) Personalmehrbedarf (dauerhaft) Entgeltgruppe/ Be- Arbeitgeberaufwand p.a. Stelle / Bezeichnung soldungsgruppe (Lohn- und Nebenkosten) in EUR 1. 2. 3. SUMME Personalmehrkosten (dauerhaft) Ist die Maßnahme im Haushaltsplan berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Ist die Maßnahme in der mittelfristigen Planung berücksichtigt? ☐Ja, mit den angegebenen Kosten ☐Ja, mit abweichenden Kosten (Erläuterung in der Begründung) ☐Nein Drucksache 365/2020 Seite - 3 - Sachdarstellung: Mit Schreiben vom 24.09.2020 stellte die CDU-Fraktion den Antrag, der Gemeinderat möge über den Umgang mit straßenrechtlichen Erlaubnissen insbesondere von Heizpilzen entscheiden. In der Anlage 1 ist der damalige Antrag beigefügt. In der einschlägigen Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2020 begründete die CDU-Fraktion die Anträge und stellte diese nach der Diskussion im Gremium um. Sodann kamen folgende Anträge zur Abstimmung: Stadtrat Täubert stellt vor der Abstimmung über den angepassten Beschlussvorschlag den folgenden Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt nach dem Ende der Coronakrise die Voraussetzungen zu schaffen, die Nutzung von Heizpilzen auf dem Gebiet der Stadt Lahr zu untersagen. Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimme(n) 25 Nein-Stimme(n) 0 Enthaltung(en) Für die CDU-Anträge: 1. Eine Genehmigung zur Errichtung von Wind- und Kältewänden wird ausgesprochen sofern die Voraussetzungen vorliegen. Zu den Voraussetzungen gehört auch die brandschutztechnische Stellungnahme des Brandschutzverantwortlichen (Herr Happersberger). Der Antrag kann formlos gestellt werden. Die Verwaltung sichert eine unbürokratische und schnelle Bearbeitung zu. Abstimmungsergebnis: Einstimmig 2. Das Aufstellen von sogenannten elektrobetriebenen Wärmepilzen wird auf formlosen Antrag von der Verwaltung bei Vorliegen der Voraussetzungen unbürokratisch und schnell genehmigt. Das Verfahren bei sogenannten gasbetriebenen Wärmepilzen bleibt der Diskussion und Entscheidungsempfehlung des Technischen Ausschusses vorbehalten. Abstimmungsergebnis: 26 Ja-Stimme(n) 3 Nein-Stimme(n) 1 Enthaltung(en) 3. Den Lahrer Gastronomen wird in den kommenden Monaten, das heißt im Zeitraum von Oktober 2020 bis einschließlich 31. März 2021 eine kostenfreie Nutzung der Außenflächen gestattet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Drucksache 365/2020 Seite - 4 - In der Sitzung des Technischen Ausschusses vom 11.11.2020 wurde der noch offene Beschlussvorschlag Ziff. 2 behandelt. Im Rahmen der Diskussion wurde an die Verwaltung die Frage nach einer potentiellen Haftung der Stadt gestellt, wenn es beim Betrieb von Gasheizpilzen nach einer straßenrechtlichen Erlaubnis zu Unfällen käme. Im Ergebnis wäre ein Amtshaftungsanspruch denkbar, wenn die straßenrechtliche Erlaubnis rechtswidrig erteilt worden wäre, beispielsweise aufgrund einer nicht berücksichtigten individuellen Gefahrensituation. Inhaltlich wird auf die in der Anlage 2 beigefügte ausführliche Stellungnahme aus Amt 30 verwiesen. Insofern ist über den noch ausstehenden Antrag Beschluss zu fassen. Zur Klarstellung ist anzuführen, dass eine Erlaubnis von einer Gefahrenprognose im Einzelfall abhängig ist. Hinsichtlich der Gefahren wird auf die Erläuterungen des Kollegen Happersberger in der TA- Sitzung vom 11.11.2020 verwiesen. Mats Tilebein

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