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Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Kur- und Heilwaldes in Waldbronn
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Waldbronn |
| Datum | 2026-03-16 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinderat Waldbronn TOP 9
öffentlich 25.03.2026
Amt: Kurverwaltungsgesellschaft Sitzungsvorlage: ö2026/KV/001
mbH
Bearbeiter/-in: Marius Nickel Anlage/n: 4
Datum: 16.03.2026 Aktenzeichen:
Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Kur- und Heilwaldes in Waldbronn
I. Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt:
1. Das Gremium nimmt die fachliche Stellungnahme des Forstamtes des Landratsamtes
Karlsruhe sowie die ergänzende Stellungnahme auf Grundlage des FVA-Handbuches „Kur-
und Heilwälder in Baden-Württemberg" zur Kenntnis.
2. Der Waldpark Waldbronn wird im Rahmen einer Testphase (2026-2027) konzeptionell als
Kur- und Heilwald ausgewiesen und entsprechend bezeichnet. Eine formelle PEFC-
Zertifizierung wird zunächst nicht beantragt.
3. Die Kurverwaltungsgesellschaft wird beauftragt, auf Grundlage der Testphase bis Ende
2027 einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der folgende Aspekte umfasst:
• Nutzung und Akzeptanz des Angebots.
• Erfahrungen aus der Kooperation mit dem SRH Gesundheitszentrum.
• Bewertung der Eignung des Waldparks.
• Empfehlung zum weiteren Vorgehen, insbesondere hinsichtlich einer PEFC-
Zertifizierung.
4. Die Kurverwaltungsgesellschaft wird beauftragt, ein Kur- und Heilwaldkonzept für den
Waldpark zu erarbeiten (ggf. unter Einbindung eines externen Dienstleisters) und dem
Forstamt zur fachlichen Beratung vorzulegen. Das SRH Gesundheitszentrum Waldbronn wird
frühzeitig eingebunden und in diesem Zuge relevante Fragen zur Etablierung eines Kur- und
Heilwaldes geklärt.
5. Das Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe, der zuständige Forstrevierleiter sowie der
Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. werden gebeten, im gesamten Verfahren fachlich
zu begleiten.
6. Über die Beantragung einer formellen PEFC-Zertifizierung entscheidet der Gemeinderat
nach Vorlage des Evaluierungsberichts, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028.
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II. Beratungsergebnis:
einstimmig
Stimmenmehrheit Ja: Nein: Enthaltung:
laut Beschlussvorschlag
Abweichender Beschluss:
III. Nachhaltigkeitsprüfung:
durchgeführt
nicht durchgeführt, weil:
IV. Auswirkungen auf den Haushalt:
Ggf. Beschilderung und interne Personalkosten Kurverwaltung
Seite - 3 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001
V. Begründung:
Die CDU-Gemeinderatsfraktion Waldbronn hat beantragt, in Waldbronn einen Kur- und
Heilwald einzurichten.
Der Antrag wurde dem Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe zur fachlichen Prüfung
vorgelegt. Das Forstamt hat mit Schreiben vom 11.02.2026 eine fachliche Stellungnahme
erarbeitet. Darüber hinaus liegt eine ergänzende Einschätzung des Heilbäderverband Baden-
Württemberg e.V. auf Grundlage des Entwurfs des Handbuches „Kur- und Heilwälder in
Baden-Württemberg" (FVA, April 2025) vor. Die nachfolgenden Ausführungen gehen inhaltlich
auf die Ausführungen des Forstamts und des Heilbäderverband ein.
Begriffsklärung: Kur- und Heilwälder sind konzeptionell durchdachte Waldgebiete, die
vorrangig der Gesundheitsförderung und Therapie dienen. Sie stellen keine eigenständige
Waldkategorie im Sinne des Bundes- oder Landeswaldrechts dar, sondern beruhen auf einer
besonderen konzeptionellen Ausrichtung der Waldbewirtschaftung. Dabei gilt:
• Kurwald: Ausgerichtet auf Gesundheitsförderung und Prävention
(Sekundärprävention).
• Heilwald: Ausgerichtet auf spezifische therapeutische Interventionen bei definierten
Krankheitsbildern, in Kooperation mit qualifizierten Gesundheitseinrichtungen.
2. Rechtlicher und formaler Rahmen
Eine verbindliche landesrechtliche Anerkennungsregelung für Kur- oder Heilwälder in Baden-
Württemberg ist derzeit nicht bekannt. Die Bezeichnung „Kur- und Heilwald" ist rechtlich nicht
geschützt und unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Eine Gemeinde kann daher einen
geeigneten Waldbereich konzeptionell als Kur- und Heilwald ausweisen und entsprechend
beschildern, ohne dass eine formelle Zertifizierung zwingend erforderlich ist.
Als etabliertes Verfahren der formalen Qualitätssicherung steht zu einem späteren Zeitpunkt
eine PEFC-Zertifizierung nach dem Standard PEFC D 1003-3:2020 zur Verfügung.
Voraussetzung hierfür ist, dass der Forstbetrieb bereits PEFC-zertifiziert ist. Dies ist in
Waldbronn gegeben. Als Referenz kann der Kur- und Heilwald Heidelberg dienen: Die Stadt
Heidelberg erhielt als erste Stadt in Deutschland das PEFC-Zertifikat für einen „Kur- und
Heilwald" in Kooperation mit der Rehaklinik Heidelberg-Königstuhl.
3. Fachliche Einschätzung des Forstamts
Das Forstamt Landratsamt Karlsruhe bewertet die Einrichtung eines Kur- oder Heilwaldes im
Gemeindewald Waldbronn als grundsätzlich möglich, sofern geeignete Waldflächen
vorhanden sind und ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeitet wird.
Für die Umsetzung sind folgende Aspekte maßgeblich:
• Konzeptionelle Grundlage: Erforderlich ist ein Kur- und Heilwaldkonzept mit klarer
Zieldefinition, Flächenabgrenzung, Besucherlenkung und Konfliktmanagement. Die
Erstellung erfordert spezifische Fachkenntnisse an der Schnittstelle von Wald,
Erholung und Gesundheit. Ein externer Dienstleister wird empfohlen.
• Waldeignung: Geeignet sind ruhige, immissionsarme Waldbereiche mit
abwechslungsreichen Strukturen, guter Erreichbarkeit und ausreichender Distanz zu
intensiv genutzten Flächen.
• Waldbewirtschaftung: Anpassung der forstlichen Nutzung an Waldästhetik,
Strukturvielfalt und zeitliche Steuerung von Maßnahmen.
• Infrastruktur und Verkehrssicherung: Bedarfsgerechte Planung, Unterhaltung und
verkehrssichere Betreuung von Erholungseinrichtungen, Wegen und Beschilderung.
Seite - 4 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001
• Kooperationen: Insbesondere für einen Heilwald ist die Zusammenarbeit mit
qualifizierten Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Therapiebereich erforderlich.
Die Ausweisung führt nicht automatisch zu einem Nutzungsverzicht im jeweiligen Wald, kann
jedoch Einschränkungen in betroffenen Teilflächen bewirken. Zusätzliche organisatorische,
personelle und finanzielle Aufwände sind einzuplanen.
4. Konzept und Standorteignung
Mit dem Waldpark (ehemaliger Therapiepark der Kurklinik) sind gute Voraussetzungen für ein
Kur- und Heilwaldkonzept gegeben. Er grenzt unmittelbar an das SRH Gesundheitszentrum
Waldbronn an und ist Ausgangspunkt für die drei ausgewiesenen Terrainkurwege des Kurorts
sowie den zertifizierten Qualitätswanderweg „Geh' offline – Weg der Gelassenheit".
Im Waldpark können Präventions- und Therapiemaßnahmen wie Waldbaden, Yoga, Tai-Chi
und Qi Gong angeboten werden. Darüber hinaus stehen bereits abwechslungsreiche Aktiv-
Angebote und moderne Outdoor-Fitnessgeräte zur freien Nutzung bereit. Der angelegte
Barfußpfad ermöglicht besondere Sinneseindrücke und das Training auf unebenem
Untergrund.
Zielgruppen:
• Patienten mit spezifischen gesundheitlichen Bedürfnissen (z. B. psychosomatische,
orthopädische oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen).
• Erholungssuchende und gesundheitsbewusste Besucher.
• Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Waldbronn.
5. Zweistufiger Ansatz: Testphase vor Zertifizierung
Der Gemeinderat verfolgt einen zweistufigen Ansatz, um Erfahrungen zu sammeln, Kosten zu
minimieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine spätere formelle Zertifizierung
zu schaffen.
Stufe 1: Testphase (voraussichtlich 2026 – 2027): Kur- und Heilwald ohne formelle
Zertifizierung.
Da die Bezeichnung „Kur- und Heilwald" rechtlich nicht geschützt ist und in Baden-
Württemberg keine Anerkennungspflicht besteht, wird der Waldpark Waldbronn zunächst
konzeptionell als Kur- und Heilwald ausgewiesen und entsprechend bezeichnet, ohne eine
formelle PEFC-Zertifizierung zu beantragen.
Ziel der Testphase ist es:
• das Konzept mit überschaubarem Aufwand in der Praxis zu erproben.
• Nutzungsverhalten und Nachfrage zu beobachten.
• die Zusammenarbeit mit dem SRH Gesundheitszentrum zu etablieren.
• Grundlagen für eine spätere Zertifizierung zu erarbeiten.
In dieser Phase werden folgende Maßnahmen umgesetzt:
• Erarbeitung eines Kur- und Heilwaldkonzepts (ggf. durch externen Dienstleister) in
Abstimmung mit dem Forstamt und dem SRH Gesundheitszentrum.
• Ausweisung und Beschilderung des Waldparks als Kur- und Heilwald.
• Aufbau des Angebots (Waldbaden, Yoga, Tai-Chi und Qi Gong, Sinnesstationen etc.)
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• Öffentlichkeitswirksame Kommunikation des Angebots.
• Evaluation der Nutzung und des Feedbacks durch Besucherinnen und Besucher sowie
Kooperationspartner.
Stufe 2: Formelle Zertifizierung (ab 2028, vorbehaltlich positiver Evaluierung)
Auf Grundlage der in der Testphase gewonnenen Erkenntnisse entscheidet der Gemeinderat
über die Beantragung einer PEFC-Zertifizierung nach dem Standard PEFC D 1003-3:2020.
Die Zertifizierung ist dann sinnvoll, wenn das Konzept erprobt, die Kooperationspartner
eingebunden und eine nachhaltige Finanzierung gesichert ist.
6. Kosten
Testphase (Stufe 1)
In der Testphase fallen zunächst folgende überschaubare Kosten an:
Kostenart Bemerkung
Personalkosten, Kommunikationsmittel
Konzepterstellung
(durch die Kurverwaltungsgesellschaft)
Beschilderung und
Einmaliger Investitionsaufwand (Gemeinde)
Ausweisung
Verkehrssicherung, Instandhaltung (ggf. SRH
Laufende Infrastrukturpflege
Gesundheitszentrum)
Öffentlichkeitsarbeit Nach Aufwand Personal und Marketingkosten
Zertifizierungskosten fallen in der Testphase nicht an.
Zertifizierungsphase (Stufe 2)
Bei positiver Evaluierung und Beschluss zur Zertifizierung sind zusätzlich einzuplanen:
· Jährliche Notifizierungsgebühr: Aktuell 100 € pro Jahr (PEFC Deutschland).
· Individuelle Prüfkosten der beauftragten Zertifizierungsstelle (per Angebot einzuholen).
Eine genaue Kostenschätzung sowie die Prüfung geeigneter Förderprogramme erfolgt im
Zuge der beauftragten Machbarkeitsprüfung.
7. Fördermöglichkeiten:
· Naturparkförderung (VwV NPBW): Infrastrukturinvestitionen und Besucherleitsysteme.
• LEADER-Programm (EU, 2023- 2027): Nachhaltiger Tourismus und Biodiversität.
• Tourismusinfrastrukturprogramm BW (TIP): Bauliche Investitionen in öffentliche
Tourismusinfrastruktur.
• Krankenkassen (§ 20a SGB V): Kooperationen für präventive Gesundheitsangebote.
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8. Einschätzung des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e.V.
Der Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. bewertet eine Zertifizierung als wertvolles
Instrument zur Qualitätssicherung eines Kurortes und hat hierfür entsprechende
Qualitätskriterien entwickelt. Die Gemeindeverwaltung wird diese Empfehlungen bereits in der
Testphase berücksichtigen, um den Waldpark von Beginn an auf einem qualitativ hohen
Niveau auszurichten und eine spätere Zertifizierung zu erleichtern.
Gez.
Christian Stalf
Bürgermeister
Anlagen:
1. Fachliche Stellungnahme des Forstamts (Landratsamt Karlsruhe).
2. PEFC-Standard D 1003-3:2020 (Erholungs-/ Kur- und Heilwald).
3. Informationsbroschüre Kur- und Heilwald Heidelberg.
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