Startseite › Gemeinde Waldbronn › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Kur- und Heilwaldes in Waldbronn

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Waldbronn
Datum2026-03-16
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinderat Waldbronn TOP 9 öffentlich 25.03.2026 Amt: Kurverwaltungsgesellschaft Sitzungsvorlage: ö2026/KV/001 mbH Bearbeiter/-in: Marius Nickel Anlage/n: 4 Datum: 16.03.2026 Aktenzeichen: Antrag der CDU-Fraktion: Einrichtung eines Kur- und Heilwaldes in Waldbronn I. Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat beschließt: 1. Das Gremium nimmt die fachliche Stellungnahme des Forstamtes des Landratsamtes Karlsruhe sowie die ergänzende Stellungnahme auf Grundlage des FVA-Handbuches „Kur- und Heilwälder in Baden-Württemberg" zur Kenntnis. 2. Der Waldpark Waldbronn wird im Rahmen einer Testphase (2026-2027) konzeptionell als Kur- und Heilwald ausgewiesen und entsprechend bezeichnet. Eine formelle PEFC- Zertifizierung wird zunächst nicht beantragt. 3. Die Kurverwaltungsgesellschaft wird beauftragt, auf Grundlage der Testphase bis Ende 2027 einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der folgende Aspekte umfasst: • Nutzung und Akzeptanz des Angebots. • Erfahrungen aus der Kooperation mit dem SRH Gesundheitszentrum. • Bewertung der Eignung des Waldparks. • Empfehlung zum weiteren Vorgehen, insbesondere hinsichtlich einer PEFC- Zertifizierung. 4. Die Kurverwaltungsgesellschaft wird beauftragt, ein Kur- und Heilwaldkonzept für den Waldpark zu erarbeiten (ggf. unter Einbindung eines externen Dienstleisters) und dem Forstamt zur fachlichen Beratung vorzulegen. Das SRH Gesundheitszentrum Waldbronn wird frühzeitig eingebunden und in diesem Zuge relevante Fragen zur Etablierung eines Kur- und Heilwaldes geklärt. 5. Das Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe, der zuständige Forstrevierleiter sowie der Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. werden gebeten, im gesamten Verfahren fachlich zu begleiten. 6. Über die Beantragung einer formellen PEFC-Zertifizierung entscheidet der Gemeinderat nach Vorlage des Evaluierungsberichts, voraussichtlich im ersten Halbjahr 2028. Seite - 2 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001 II. Beratungsergebnis: einstimmig Stimmenmehrheit Ja: Nein: Enthaltung: laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss: III. Nachhaltigkeitsprüfung: durchgeführt nicht durchgeführt, weil: IV. Auswirkungen auf den Haushalt: Ggf. Beschilderung und interne Personalkosten Kurverwaltung Seite - 3 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001 V. Begründung: Die CDU-Gemeinderatsfraktion Waldbronn hat beantragt, in Waldbronn einen Kur- und Heilwald einzurichten. Der Antrag wurde dem Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe zur fachlichen Prüfung vorgelegt. Das Forstamt hat mit Schreiben vom 11.02.2026 eine fachliche Stellungnahme erarbeitet. Darüber hinaus liegt eine ergänzende Einschätzung des Heilbäderverband Baden- Württemberg e.V. auf Grundlage des Entwurfs des Handbuches „Kur- und Heilwälder in Baden-Württemberg" (FVA, April 2025) vor. Die nachfolgenden Ausführungen gehen inhaltlich auf die Ausführungen des Forstamts und des Heilbäderverband ein. Begriffsklärung: Kur- und Heilwälder sind konzeptionell durchdachte Waldgebiete, die vorrangig der Gesundheitsförderung und Therapie dienen. Sie stellen keine eigenständige Waldkategorie im Sinne des Bundes- oder Landeswaldrechts dar, sondern beruhen auf einer besonderen konzeptionellen Ausrichtung der Waldbewirtschaftung. Dabei gilt: • Kurwald: Ausgerichtet auf Gesundheitsförderung und Prävention (Sekundärprävention). • Heilwald: Ausgerichtet auf spezifische therapeutische Interventionen bei definierten Krankheitsbildern, in Kooperation mit qualifizierten Gesundheitseinrichtungen. 2. Rechtlicher und formaler Rahmen Eine verbindliche landesrechtliche Anerkennungsregelung für Kur- oder Heilwälder in Baden- Württemberg ist derzeit nicht bekannt. Die Bezeichnung „Kur- und Heilwald" ist rechtlich nicht geschützt und unterliegt keiner Genehmigungspflicht. Eine Gemeinde kann daher einen geeigneten Waldbereich konzeptionell als Kur- und Heilwald ausweisen und entsprechend beschildern, ohne dass eine formelle Zertifizierung zwingend erforderlich ist. Als etabliertes Verfahren der formalen Qualitätssicherung steht zu einem späteren Zeitpunkt eine PEFC-Zertifizierung nach dem Standard PEFC D 1003-3:2020 zur Verfügung. Voraussetzung hierfür ist, dass der Forstbetrieb bereits PEFC-zertifiziert ist. Dies ist in Waldbronn gegeben. Als Referenz kann der Kur- und Heilwald Heidelberg dienen: Die Stadt Heidelberg erhielt als erste Stadt in Deutschland das PEFC-Zertifikat für einen „Kur- und Heilwald" in Kooperation mit der Rehaklinik Heidelberg-Königstuhl. 3. Fachliche Einschätzung des Forstamts Das Forstamt Landratsamt Karlsruhe bewertet die Einrichtung eines Kur- oder Heilwaldes im Gemeindewald Waldbronn als grundsätzlich möglich, sofern geeignete Waldflächen vorhanden sind und ein tragfähiges Gesamtkonzept erarbeitet wird. Für die Umsetzung sind folgende Aspekte maßgeblich: • Konzeptionelle Grundlage: Erforderlich ist ein Kur- und Heilwaldkonzept mit klarer Zieldefinition, Flächenabgrenzung, Besucherlenkung und Konfliktmanagement. Die Erstellung erfordert spezifische Fachkenntnisse an der Schnittstelle von Wald, Erholung und Gesundheit. Ein externer Dienstleister wird empfohlen. • Waldeignung: Geeignet sind ruhige, immissionsarme Waldbereiche mit abwechslungsreichen Strukturen, guter Erreichbarkeit und ausreichender Distanz zu intensiv genutzten Flächen. • Waldbewirtschaftung: Anpassung der forstlichen Nutzung an Waldästhetik, Strukturvielfalt und zeitliche Steuerung von Maßnahmen. • Infrastruktur und Verkehrssicherung: Bedarfsgerechte Planung, Unterhaltung und verkehrssichere Betreuung von Erholungseinrichtungen, Wegen und Beschilderung. Seite - 4 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001 • Kooperationen: Insbesondere für einen Heilwald ist die Zusammenarbeit mit qualifizierten Einrichtungen aus dem Gesundheits- und Therapiebereich erforderlich. Die Ausweisung führt nicht automatisch zu einem Nutzungsverzicht im jeweiligen Wald, kann jedoch Einschränkungen in betroffenen Teilflächen bewirken. Zusätzliche organisatorische, personelle und finanzielle Aufwände sind einzuplanen. 4. Konzept und Standorteignung Mit dem Waldpark (ehemaliger Therapiepark der Kurklinik) sind gute Voraussetzungen für ein Kur- und Heilwaldkonzept gegeben. Er grenzt unmittelbar an das SRH Gesundheitszentrum Waldbronn an und ist Ausgangspunkt für die drei ausgewiesenen Terrainkurwege des Kurorts sowie den zertifizierten Qualitätswanderweg „Geh' offline – Weg der Gelassenheit". Im Waldpark können Präventions- und Therapiemaßnahmen wie Waldbaden, Yoga, Tai-Chi und Qi Gong angeboten werden. Darüber hinaus stehen bereits abwechslungsreiche Aktiv- Angebote und moderne Outdoor-Fitnessgeräte zur freien Nutzung bereit. Der angelegte Barfußpfad ermöglicht besondere Sinneseindrücke und das Training auf unebenem Untergrund. Zielgruppen: • Patienten mit spezifischen gesundheitlichen Bedürfnissen (z. B. psychosomatische, orthopädische oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen). • Erholungssuchende und gesundheitsbewusste Besucher. • Bürger und Bürgerinnen der Gemeinde Waldbronn. 5. Zweistufiger Ansatz: Testphase vor Zertifizierung Der Gemeinderat verfolgt einen zweistufigen Ansatz, um Erfahrungen zu sammeln, Kosten zu minimieren und eine fundierte Entscheidungsgrundlage für eine spätere formelle Zertifizierung zu schaffen. Stufe 1: Testphase (voraussichtlich 2026 – 2027): Kur- und Heilwald ohne formelle Zertifizierung. Da die Bezeichnung „Kur- und Heilwald" rechtlich nicht geschützt ist und in Baden- Württemberg keine Anerkennungspflicht besteht, wird der Waldpark Waldbronn zunächst konzeptionell als Kur- und Heilwald ausgewiesen und entsprechend bezeichnet, ohne eine formelle PEFC-Zertifizierung zu beantragen. Ziel der Testphase ist es: • das Konzept mit überschaubarem Aufwand in der Praxis zu erproben. • Nutzungsverhalten und Nachfrage zu beobachten. • die Zusammenarbeit mit dem SRH Gesundheitszentrum zu etablieren. • Grundlagen für eine spätere Zertifizierung zu erarbeiten. In dieser Phase werden folgende Maßnahmen umgesetzt: • Erarbeitung eines Kur- und Heilwaldkonzepts (ggf. durch externen Dienstleister) in Abstimmung mit dem Forstamt und dem SRH Gesundheitszentrum. • Ausweisung und Beschilderung des Waldparks als Kur- und Heilwald. • Aufbau des Angebots (Waldbaden, Yoga, Tai-Chi und Qi Gong, Sinnesstationen etc.) Seite - 5 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001 • Öffentlichkeitswirksame Kommunikation des Angebots. • Evaluation der Nutzung und des Feedbacks durch Besucherinnen und Besucher sowie Kooperationspartner. Stufe 2: Formelle Zertifizierung (ab 2028, vorbehaltlich positiver Evaluierung) Auf Grundlage der in der Testphase gewonnenen Erkenntnisse entscheidet der Gemeinderat über die Beantragung einer PEFC-Zertifizierung nach dem Standard PEFC D 1003-3:2020. Die Zertifizierung ist dann sinnvoll, wenn das Konzept erprobt, die Kooperationspartner eingebunden und eine nachhaltige Finanzierung gesichert ist. 6. Kosten Testphase (Stufe 1) In der Testphase fallen zunächst folgende überschaubare Kosten an: Kostenart Bemerkung Personalkosten, Kommunikationsmittel Konzepterstellung (durch die Kurverwaltungsgesellschaft) Beschilderung und Einmaliger Investitionsaufwand (Gemeinde) Ausweisung Verkehrssicherung, Instandhaltung (ggf. SRH Laufende Infrastrukturpflege Gesundheitszentrum) Öffentlichkeitsarbeit Nach Aufwand Personal und Marketingkosten Zertifizierungskosten fallen in der Testphase nicht an. Zertifizierungsphase (Stufe 2) Bei positiver Evaluierung und Beschluss zur Zertifizierung sind zusätzlich einzuplanen: · Jährliche Notifizierungsgebühr: Aktuell 100 € pro Jahr (PEFC Deutschland). · Individuelle Prüfkosten der beauftragten Zertifizierungsstelle (per Angebot einzuholen). Eine genaue Kostenschätzung sowie die Prüfung geeigneter Förderprogramme erfolgt im Zuge der beauftragten Machbarkeitsprüfung. 7. Fördermöglichkeiten: · Naturparkförderung (VwV NPBW): Infrastrukturinvestitionen und Besucherleitsysteme. • LEADER-Programm (EU, 2023- 2027): Nachhaltiger Tourismus und Biodiversität. • Tourismusinfrastrukturprogramm BW (TIP): Bauliche Investitionen in öffentliche Tourismusinfrastruktur. • Krankenkassen (§ 20a SGB V): Kooperationen für präventive Gesundheitsangebote. Seite - 6 - zur Sitzungsvorlage 2026/KV/001 8. Einschätzung des Heilbäderverbands Baden-Württemberg e.V. Der Heilbäderverband Baden-Württemberg e.V. bewertet eine Zertifizierung als wertvolles Instrument zur Qualitätssicherung eines Kurortes und hat hierfür entsprechende Qualitätskriterien entwickelt. Die Gemeindeverwaltung wird diese Empfehlungen bereits in der Testphase berücksichtigen, um den Waldpark von Beginn an auf einem qualitativ hohen Niveau auszurichten und eine spätere Zertifizierung zu erleichtern. Gez. Christian Stalf Bürgermeister Anlagen: 1. Fachliche Stellungnahme des Forstamts (Landratsamt Karlsruhe). 2. PEFC-Standard D 1003-3:2020 (Erholungs-/ Kur- und Heilwald). 3. Informationsbroschüre Kur- und Heilwald Heidelberg.

Text aus PDF extrahiert