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Antrag der FW-Fraktion vom 03.06.2026 Hier: Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung Niddaer Landstraße
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Ranstadt |
| Datum | 2026-06-17 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Antrag
Antrag AT-2/2026
- öffentlich - Datum: 08.06.2026
Über
Bürgermeisterin
Gemeindevertretervorsitzenden X
Fachbereich Bürgerservice
Federführendes Amt Ordnungsverwaltung
Sachbearbeiter Isabell Lauster
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Kennung
Gemeindevertretung der Gemeinde
17.06.2026 beschließend öffentlich
Ranstadt
Antrag der FW-Fraktion vom 03.06.2026
Hier: Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung Niddaer Landstraße
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, bei der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer streckenbezogenen
Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gemäß § 45 Abs. 1, Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO
im Bereich der Niddaer Landstraße in Dauernheim in Höhe der Bushaltestelle zu
beantragen.
Der räumliche Geltungsbereich soll sich auf den unmittelbar betroffenen Abschnitt der
Niddaer Landstraße im Bereich der Bushaltestelle sowie der angrenzenden
Querungsbereiche erstrecken (ca. 200–300 Meter).
Die Anordnung soll auf die Zeiten montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr
beschränkt werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Antrag:
Siehe Antrag
Anlage(n):
(1) 20260603_Antrag_FW_Geschwindigkeitsbeschränkung_Niddaer_Landstraße
Abstimmungsergebnis:
Ja _____ Nein____ Enthaltung ______
FB Öffentlichkeitsarbeit FB Gremien
FB Hauptverwaltung FB Jugend und Soziales
FB Assistenz Bürgermeisterin FB Ordnung
FB Finanzen FB Kasse
FB Bauen FB Friedhof
FB Personal FB Natur- und Landschaftspflege
Erl. Vermerk ____________Datum _________ Unterschrift
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