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Antrag der FW-Fraktion vom 03.06.2026 Hier: Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung Niddaer Landstraße

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Ranstadt
Datum2026-06-17
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Antrag Antrag AT-2/2026 - öffentlich - Datum: 08.06.2026 Über Bürgermeisterin Gemeindevertretervorsitzenden X Fachbereich Bürgerservice Federführendes Amt Ordnungsverwaltung Sachbearbeiter Isabell Lauster Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Kennung Gemeindevertretung der Gemeinde 17.06.2026 beschließend öffentlich Ranstadt Antrag der FW-Fraktion vom 03.06.2026 Hier: Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung Niddaer Landstraße Beschlussvorschlag: Die Gemeindevertretung beschließt, die Bürgermeisterin zu beauftragen, bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gemäß § 45 Abs. 1, Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 StVO im Bereich der Niddaer Landstraße in Dauernheim in Höhe der Bushaltestelle zu beantragen. Der räumliche Geltungsbereich soll sich auf den unmittelbar betroffenen Abschnitt der Niddaer Landstraße im Bereich der Bushaltestelle sowie der angrenzenden Querungsbereiche erstrecken (ca. 200–300 Meter). Die Anordnung soll auf die Zeiten montags bis freitags von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr beschränkt werden. Finanzielle Auswirkungen: Antrag: Siehe Antrag Anlage(n): (1) 20260603_Antrag_FW_Geschwindigkeitsbeschränkung_Niddaer_Landstraße Abstimmungsergebnis: Ja _____ Nein____ Enthaltung ______ FB Öffentlichkeitsarbeit FB Gremien FB Hauptverwaltung FB Jugend und Soziales FB Assistenz Bürgermeisterin FB Ordnung FB Finanzen FB Kasse FB Bauen FB Friedhof FB Personal FB Natur- und Landschaftspflege Erl. Vermerk ____________Datum _________ Unterschrift

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