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Prüfantrag zur Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Ober-Mörlen |
| Datum | 2026-11-03 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Ober-Mörlen AT-4/2026
Antrag SPD-Fraktion
Beratungsfolge Termin
Gemeindevertretung 09.03.2026
Haupt - und Finanzausschuss 24.06.2026
Betreff:
Prüfantrag zur Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA)
Sachdarstellung:
Kommunale Einrichtungen wie Sport- und Kulturhallen, Photovoltaikanlagen oder andere
wirtschaftlich nutzbare Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen als Betrieb
gewerblicher Art geführt werden.
Hierdurch können sich steuerliche Vorteile, insbesondere im Bereich des Vorsteuerabzugs,
ergeben.
Ziel der Prüfung ist es, mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren und die Wirtschaftlichkeit
kommunaler Investitionen weiter zu verbessern. Eine sachliche Bewertung schafft Transparenz
und ermöglicht eine fundierte Entscheidung über die künftige organisatorische Ausgestaltung
entsprechender Projekte.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob für die Gemeinde Ober-Mörlen als
Körperschaft des öffentlichen Rechts die Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) für
geeignete kommunale Einrichtungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau und dem
späteren Betrieb der neuen Sport- und Kulturhalle – wirtschaftliche und steuerliche Vorteile für die
Gemeinde bietet. Dabei sind insbesondere die steuerlichen Effekte (z. B. Vorsteuerabzug,
Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht), organisatorische Anforderungen sowie mögliche
Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt darzustellen und zu bewerten.
In die Prüfung einzubeziehen sind unter anderem folgende Nutzungs- und
Einnahmemöglichkeiten:
– Vermietung oder Verpachtung von Dachflächen, insbesondere für Photovoltaikanlagen
– Betrieb oder Verpachtung des Gastronomiebereichs
– Vermietung von Veranstaltungsräumen
– Verpachtung oder Bewirtschaftung von Stellplätzen
– Verpachtung von Werbeflächen
– Vergabe von Namensrechten (Hallennamen)
Das Prüfergebnis ist der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung
vorzulegen.
gezeichnet
Theo Mielke, Fraktionsvorsitzender
Antrag AT-4/2026 Seite 2 von 2
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