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Prüfantrag zur Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA)

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Ober-Mörlen
Datum2026-11-03
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Gemeinde Ober-Mörlen AT-4/2026 Antrag SPD-Fraktion Beratungsfolge Termin Gemeindevertretung 09.03.2026 Haupt - und Finanzausschuss 24.06.2026 Betreff: Prüfantrag zur Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) Sachdarstellung: Kommunale Einrichtungen wie Sport- und Kulturhallen, Photovoltaikanlagen oder andere wirtschaftlich nutzbare Anlagen können unter bestimmten Voraussetzungen als Betrieb gewerblicher Art geführt werden. Hierdurch können sich steuerliche Vorteile, insbesondere im Bereich des Vorsteuerabzugs, ergeben. Ziel der Prüfung ist es, mögliche Einsparpotenziale zu identifizieren und die Wirtschaftlichkeit kommunaler Investitionen weiter zu verbessern. Eine sachliche Bewertung schafft Transparenz und ermöglicht eine fundierte Entscheidung über die künftige organisatorische Ausgestaltung entsprechender Projekte. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, ob für die Gemeinde Ober-Mörlen als Körperschaft des öffentlichen Rechts die Einrichtung eines Betriebs gewerblicher Art (BgA) für geeignete kommunale Einrichtungen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Bau und dem späteren Betrieb der neuen Sport- und Kulturhalle – wirtschaftliche und steuerliche Vorteile für die Gemeinde bietet. Dabei sind insbesondere die steuerlichen Effekte (z. B. Vorsteuerabzug, Körperschaft- und Gewerbesteuerpflicht), organisatorische Anforderungen sowie mögliche Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt darzustellen und zu bewerten. In die Prüfung einzubeziehen sind unter anderem folgende Nutzungs- und Einnahmemöglichkeiten: – Vermietung oder Verpachtung von Dachflächen, insbesondere für Photovoltaikanlagen – Betrieb oder Verpachtung des Gastronomiebereichs – Vermietung von Veranstaltungsräumen – Verpachtung oder Bewirtschaftung von Stellplätzen – Verpachtung von Werbeflächen – Vergabe von Namensrechten (Hallennamen) Das Prüfergebnis ist der Gemeindevertretung zur weiteren Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. gezeichnet Theo Mielke, Fraktionsvorsitzender Antrag AT-4/2026 Seite 2 von 2

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