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Anbringung von Hinweisschildern auf die bestehende Partnerschaft mit Terres-de-Caux an den Zufahrtsstraßen zur Grafschaft; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Grafschaft
Datum2026-04-09
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GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage Fachbereich: FB1.1, Krupp, Sebastian Beschluss-Nr. 2026/0082 Grafschaft, den 09.04.2026 Betreff: Anbringung von Hinweisschildern auf die bestehende Partnerschaft mit Terres-de-Caux an den Zufahrtsstraßen zur Grafschaft; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026 Beratungsfolge Termin Status Abstimmungsergebnis Sozialausschuss 23.04.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 21.05.2026 öffentlich vorberatend Gemeinderat 28.05.2026 öffentlich beschließend Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Zufahrtsstraßen zur Gemeinde Grafschaft ge- eignete Hinweisschilder aufzustellen, die auf die bestehende Gemeindepartnerschaft mit Terres-de-Caux hinweisen. 2. Die Gestaltung der Schilder soll sich an gängigen Standards für Partnerschaftsschilder orientieren und den Namen der Partnergemeinde, deren Wappen und Nationalflagge sowie danebenstehend den Namen unserer Gemeinde, unser Wappen und die Natio- nalflagge enthalten. Die Grundfarbe der Schilder soll das blau der Europaflagge sein und die Sterne der Europaflagge sollen ebenfalls auf dem Schild abgebildet werden. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln und im Rahmen der laufenden Haushaltsmittel oder des Nachtragshaushaltes (oder des nächsten Haushaltes – falls kein Nachtragshaushalt erforderlich wird) bereitzustel- len/einzuplanen. Haushaltsmäßige Auswirkungen nein ja Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar Maßnahmen-Nr. Bezeichnung mind. 6.100 Euro - noch nicht veranschlagt- Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Abweichender Beschluss vertagt Abstimmungsergebnis einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Problemstellung, Begründung: Mit Schreiben vom 07.04.2026 beantragt die FWG-Fraktion die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung des Sozialausschusses, des Hauptausschusses und des Gemeinderates. Das Schreiben ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung: Es gibt aus Verwaltungssicht 16 in Frage kommende Zufahrtsstraßen von außerhalb ins Ge- meindegebiet: Ortsbezirk/-teil Nr. Straßenname kommend aus Richtung Gelsdorf 1 L 83/ Dürener Straße Altendorf 2 L 81/ Bonner Straße Meckenheim 3 B 257/ Max-Planck-Straße Esch 4 L 257, Schönbergstraße Kalenborn 5 Marienthaler Straße Dernau Eckendorf 6 Ackerstraße Adendorf 7 Scheidtstraße Fritzdorf Oeverich L 79 Dreieck Bad Neuenahr- Bad Neuenahr-Ahrweiler/ 8 Ahrweiler Köln/ Koblenz 9 L 80 / Fritzdorfer Straße Fritzdorf Birresdorf 10 Berkumer Straße Werthhoven 11 L 79 Remagen Nierendorf 12 L 80 Kirchdaun/ Gimmingen Lantershofen 13 L 83 Bad Neuenahr-Ahrweiler Bengen 14 Gimmiger Straße Kirchdaun Ringen / Beller L 79 vom Dreieck Bad Neue- Bad Neuenahr-Ahrweiler/ 15 nahr-Ahrweiler Köln/ Koblenz Joseph-von Fraunhofer-Straße Bad Neuenahr-Ahrweiler / 16 / IPR Köln/ Koblenz Am Haupteingang des Verwaltungsgebäudes ist bereits eine große Informationstafel zur Part- nerschaft angebracht. Die Stadt Meckenheim hat Medienberichten nach im letzten Jahr für 12 Hinweisschilder an reinen Materialkosten 3.380 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf 16 Standorte würden hier Kosten i.H.v. ca. 4.500 Euro entstehen. Je nach Größe und Gestaltung der Schilder variieren diese selbstverständlich. Die Schilder in Meckenheim orientieren sich an der Größe von Ortsein- gangsschildern. Rechnet man ca. 100 Euro Personalkosten für zwei Mitarbeiter mit je einer Arbeitsstunde pro Montage/Standort dazu, liegt man im Bereich von 6.100 Euro. Nicht zu beziffern ist der zusätzlich entstehende Verwaltungsaufwand bei der Suche nach kon- kreten Standorten, wobei einerseits eine mögliche Mitnutzung vorhandener Beschilderung zwar kostensenkend wirken könnte, andererseits eine Sichtbehinderung bzw. Ablenkung des Stra- ßenverkehrs zu vermeiden ist, wodurch eine Ergänzung vorhandener straßenverkehrsrechtli- cher Beschilderung tendenziell eher ausscheiden wird. Auch ist aus Verwaltungssicht zu beachten, dass mehrere Ortsbezirke an den Ortseingängen bereits individuelle Tafeln bzw. Schilder aufgestellt haben, mit denen beispielsweise örtliche Veranstaltungen beworben werden. Hier sollten die neuen Schilderstandorte zwar mit Blick auf Synergieeffekte, aber auch zur Vermeidung von Konkurrenzgedanken, mit Augenmaß ausge- sucht werden. Dem Rat steht es dabei selbstverständlich frei, die Ortsbeiräte bei einer entspre- chenden Standortsuche noch zu beteiligen. Eine Deckung der Kosten über die laufenden Haushaltsmittel ist in der o.g. Größenordnung erkennbar nicht möglich, so dass die Bereitstellung im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstel- lung erforderlich ist.

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