Startseite › Gemeinde Grafschaft › Antrag
Anbringung von Hinweisschildern auf die bestehende Partnerschaft mit Terres-de-Caux an den Zufahrtsstraßen zur Grafschaft; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Grafschaft |
| Datum | 2026-04-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage
Fachbereich: FB1.1, Krupp, Sebastian Beschluss-Nr. 2026/0082 Grafschaft, den 09.04.2026
Betreff:
Anbringung von Hinweisschildern auf die bestehende Partnerschaft mit Terres-de-Caux an den
Zufahrtsstraßen zur Grafschaft; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungsergebnis
Sozialausschuss 23.04.2026 öffentlich
vorberatend
Hauptausschuss 21.05.2026 öffentlich
vorberatend
Gemeinderat 28.05.2026 öffentlich
beschließend
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, an den Zufahrtsstraßen zur Gemeinde Grafschaft ge-
eignete Hinweisschilder aufzustellen, die auf die bestehende Gemeindepartnerschaft
mit Terres-de-Caux hinweisen.
2. Die Gestaltung der Schilder soll sich an gängigen Standards für Partnerschaftsschilder
orientieren und den Namen der Partnergemeinde, deren Wappen und Nationalflagge
sowie danebenstehend den Namen unserer Gemeinde, unser Wappen und die Natio-
nalflagge enthalten. Die Grundfarbe der Schilder soll das blau der Europaflagge sein
und die Sterne der Europaflagge sollen ebenfalls auf dem Schild abgebildet werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür entstehenden Kosten zu ermitteln und im
Rahmen der laufenden Haushaltsmittel oder des Nachtragshaushaltes (oder des
nächsten Haushaltes – falls kein Nachtragshaushalt erforderlich wird) bereitzustel-
len/einzuplanen.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
nein ja
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
mind. 6.100 Euro - noch nicht veranschlagt-
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Abweichender Beschluss vertagt
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Problemstellung, Begründung:
Mit Schreiben vom 07.04.2026 beantragt die FWG-Fraktion die Aufnahme dieses Punktes auf
die Tagesordnung des Sozialausschusses, des Hauptausschusses und des Gemeinderates.
Das Schreiben ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Es gibt aus Verwaltungssicht 16 in Frage kommende Zufahrtsstraßen von außerhalb ins Ge-
meindegebiet:
Ortsbezirk/-teil Nr. Straßenname kommend aus Richtung
Gelsdorf
1 L 83/ Dürener Straße Altendorf
2 L 81/ Bonner Straße Meckenheim
3 B 257/ Max-Planck-Straße
Esch
4 L 257, Schönbergstraße Kalenborn
5 Marienthaler Straße Dernau
Eckendorf
6 Ackerstraße Adendorf
7 Scheidtstraße Fritzdorf
Oeverich
L 79 Dreieck Bad Neuenahr- Bad Neuenahr-Ahrweiler/
8
Ahrweiler Köln/ Koblenz
9 L 80 / Fritzdorfer Straße Fritzdorf
Birresdorf
10 Berkumer Straße Werthhoven
11 L 79 Remagen
Nierendorf
12 L 80 Kirchdaun/ Gimmingen
Lantershofen
13 L 83 Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bengen
14 Gimmiger Straße Kirchdaun
Ringen / Beller
L 79 vom Dreieck Bad Neue- Bad Neuenahr-Ahrweiler/
15
nahr-Ahrweiler Köln/ Koblenz
Joseph-von Fraunhofer-Straße Bad Neuenahr-Ahrweiler /
16 / IPR Köln/ Koblenz
Am Haupteingang des Verwaltungsgebäudes ist bereits eine große Informationstafel zur Part-
nerschaft angebracht.
Die Stadt Meckenheim hat Medienberichten nach im letzten Jahr für 12 Hinweisschilder an
reinen Materialkosten 3.380 Euro gezahlt. Hochgerechnet auf 16 Standorte würden hier Kosten
i.H.v. ca. 4.500 Euro entstehen. Je nach Größe und Gestaltung der Schilder variieren diese
selbstverständlich. Die Schilder in Meckenheim orientieren sich an der Größe von Ortsein-
gangsschildern.
Rechnet man ca. 100 Euro Personalkosten für zwei Mitarbeiter mit je einer Arbeitsstunde pro
Montage/Standort dazu, liegt man im Bereich von 6.100 Euro.
Nicht zu beziffern ist der zusätzlich entstehende Verwaltungsaufwand bei der Suche nach kon-
kreten Standorten, wobei einerseits eine mögliche Mitnutzung vorhandener Beschilderung zwar
kostensenkend wirken könnte, andererseits eine Sichtbehinderung bzw. Ablenkung des Stra-
ßenverkehrs zu vermeiden ist, wodurch eine Ergänzung vorhandener straßenverkehrsrechtli-
cher Beschilderung tendenziell eher ausscheiden wird.
Auch ist aus Verwaltungssicht zu beachten, dass mehrere Ortsbezirke an den Ortseingängen
bereits individuelle Tafeln bzw. Schilder aufgestellt haben, mit denen beispielsweise örtliche
Veranstaltungen beworben werden. Hier sollten die neuen Schilderstandorte zwar mit Blick auf
Synergieeffekte, aber auch zur Vermeidung von Konkurrenzgedanken, mit Augenmaß ausge-
sucht werden. Dem Rat steht es dabei selbstverständlich frei, die Ortsbeiräte bei einer entspre-
chenden Standortsuche noch zu beteiligen.
Eine Deckung der Kosten über die laufenden Haushaltsmittel ist in der o.g. Größenordnung
erkennbar nicht möglich, so dass die Bereitstellung im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstel-
lung erforderlich ist.
Text aus PDF extrahiert