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Einsatz von Mitteln aus der "Investitionsoffensive Infrastruktur und Klimaneutralität" für den kommunalen sozialen Wohnungsbau; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Grafschaft
Datum2026-04-09
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GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage Fachbereich: FB1.1, Krupp, Sebastian Beschluss-Nr. 2026/0083 Grafschaft, den 09.04.2026 Betreff: Einsatz von Mitteln aus der "Investitionsoffensive Infrastruktur und Klimaneutralität" für den kommunalen sozialen Wohnungsbau; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026 Beratungsfolge Termin Status Abstimmungsergebnis Sozialausschuss 23.04.2026 öffentlich vorberatend Hauptausschuss 21.05.2026 öffentlich vorberatend Gemeinderat 28.05.2026 öffentlich vorberatend Beschlussvorschlag: 1. Der Start in ein kommunales Wohnungsbauprogramm wird begrüßt. Die der Gemeinde zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Infrastrukturfonds sollen in den kommenden Haushaltsjahren vorrangig für Maßnahmen des kommunalen Wohnungsbaus einge- setzt werden. Ziel ist die Schaffung von dauerhaft gebundenem, bezahlbarem und bar- rierefreiem Mietwohnraum in kommunaler Trägerschaft. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, • geeignete Grundstücke zu identifizieren, • Fördermöglichkeiten (Land, Bund, KfW etc.) zu prüfen und die daraus resultie- rende Hebelwirkung für größere Investitionsvolumina darzustellen • ein Umsetzungskonzept für den Bau von barrierefreien, altengerechten und ein- kommensgebundenen Wohnungen zu erarbeiten / erarbeiten zu lassen, • sowie den Ausschüssen und dem Gemeinderat die Ergebnisse hieraus rechtzei- tig vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 vorzulegen. 3. Die geplanten Investitionen sind so auszurichten, dass eine langfristige Bindung als so- zialer Wohnraum sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung durch die Gemeinde sicher- gestellt werden. Haushaltsmäßige Auswirkungen nein ja Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar Maßnahmen-Nr. Bezeichnung Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt Abweichender Beschluss vertagt Abstimmungsergebnis einstimmig mit Stimmenmehrheit Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen Problemstellung, Begründung: Mit Schreiben vom 07.04.2026 beantragt die FWG-Fraktion die Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesordnung des Sozialausschusses, des Hauptausschusses und des Gemeinderates. Das Schreiben ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt. Stellungnahme der Verwaltung Mittel aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ (LGRP-Plan) sind gemäß § 2 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Errichtung eines Sonderver- mögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ i. V. m. § 3 Abs. 1 Länder- und-Kommunal Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) insbesondere für Investitionsvorha- ben in den folgenden Bereichen zu verwenden: - Bevölkerungsschutz - Verkehrsinfrastruktur - Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur - Energie- und Wärmeinfrastruktur - Bildungsinfrastruktur - Betreuungsinfrastruktur - Wissenschaftsinfrastruktur - Forschung und Entwicklung - Digitalisierung Der soziale Wohnungsbau ist von den vorgenannten Bereichen, nach den bekannten Informa- tionen, also nicht abgedeckt. Da diese Auflistung allerdings nicht abschließend ist, ist die Möglichkeit einer Förderung nicht gänzlich auszuschließen. Die Mittel im gemeindlichen Haushalt vorrangig für den sozialen Woh- nungsbau zu verwenden, wie im Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion angeführt, wird verwal- tungsseitig allerdings als mindestens kritisch erachtet, da diese Mittel aus dem Sondervermögen „insbesondere“ für die vorgenannten Zwecke zu verwenden sind und anhand dieser Formulie- rung bereits von einer grundsätzlichen Priorisierung auszugehen ist. Daran dürften sich auch die im vorgesehenen Verfahren zu beteiligenden Stellen orientieren. Gemäß §§ 9 Abs. 2 u. 28 Abs. 1 u. 2 LGRP-Plan steht dem Land Rheinland-Pfalz für die „För- derlinie Kommunen“ ein Gesamtbudget i. H. v. 3.507.420.000 € (inkl. der Landeszuführung) zur Verfügung. Auf den Landkreis Ahrweiler entfällt hiervon über einen Zeitraum von 12 Jahren ein Anteil i. H. v. insgesamt 109.112.046 € (Regionalbudget). Nach den aktuell bekannten Verteilungsregelungen beläuft sich der für die Gemeinde Graf- schaft vorgesehene Anteil auf insgesamt 6.080.086 €. Dieser ist im Haushalt bereits insofern abgebildet, dass ab 2026 bis 2029 jährlich 500.000 € (nachfolgend bis 2038 – Zeitraum insge- samt 12 Jahre) als „Zuweisung von Infrastrukturmitteln nach dem LuKIFG“ eingeplant sind. Eine Zuordnung der Mittel auf konkrete Investitionsmaßnahmen ist bislang nicht erfolgt, da hierzu durch den Kreis, in Abstimmung mit den Kommunen, ein „regionales Umsetzungskon- zept“ (§ 29 LGRP-Plan) erstellt und beschlossen werden muss. Eine dahingehende Abstimmung mit dem Kreis steht aktuell jedoch noch aus. Daneben weist die Verwaltung an dieser Stelle nochmals auf die im vergangenen Jahr beschlos- senen, insbesondere den Baubereich betreffenden Prioritätenlisten hin. Eine zeitnahe Umset- zung des vorgeschlagenen Prüfauftrages wird nur unter Zurückstellung der dort bereits priori- sierten Planungen möglich werden. Da zur Abarbeitung allerdings, wie oben dargestellt, auch weitergehende Abstimmungen mit mind. dem Kreis und der zuständigen Förderstelle erforderlich sind, erscheint im Übrigen auch das Erreichen der genannten Fristsetzung zu den Haushaltsberatungen 2027 derzeit unrealis- tisch, sollte der Rat den von der FWG-Fraktion vorgeschlagenen Prüfauftrag beschließen und gegenüber den bekannten Maßnahmen der Prioritätenliste(n) auch bevorzugt behandelt sehen.

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