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Einsatz von Mitteln aus der "Investitionsoffensive Infrastruktur und Klimaneutralität" für den kommunalen sozialen Wohnungsbau; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Grafschaft |
| Datum | 2026-04-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
GEMEINDE GRAFSCHAFT Beschlussvorlage
Fachbereich: FB1.1, Krupp, Sebastian Beschluss-Nr. 2026/0083 Grafschaft, den 09.04.2026
Betreff:
Einsatz von Mitteln aus der "Investitionsoffensive Infrastruktur und Klimaneutralität" für den
kommunalen sozialen Wohnungsbau; Antrag der FWG-Fraktion vom 07.04.2026
Beratungsfolge Termin Status Abstimmungsergebnis
Sozialausschuss 23.04.2026 öffentlich
vorberatend
Hauptausschuss 21.05.2026 öffentlich
vorberatend
Gemeinderat 28.05.2026 öffentlich
vorberatend
Beschlussvorschlag:
1. Der Start in ein kommunales Wohnungsbauprogramm wird begrüßt. Die der Gemeinde
zur Verfügung stehenden Mittel aus dem Infrastrukturfonds sollen in den kommenden
Haushaltsjahren vorrangig für Maßnahmen des kommunalen Wohnungsbaus einge-
setzt werden. Ziel ist die Schaffung von dauerhaft gebundenem, bezahlbarem und bar-
rierefreiem Mietwohnraum in kommunaler Trägerschaft.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
• geeignete Grundstücke zu identifizieren,
• Fördermöglichkeiten (Land, Bund, KfW etc.) zu prüfen und die daraus resultie-
rende Hebelwirkung für größere Investitionsvolumina darzustellen
• ein Umsetzungskonzept für den Bau von barrierefreien, altengerechten und ein-
kommensgebundenen Wohnungen zu erarbeiten / erarbeiten zu lassen,
• sowie den Ausschüssen und dem Gemeinderat die Ergebnisse hieraus rechtzei-
tig vor den Haushaltsberatungen für das Jahr 2027 vorzulegen.
3. Die geplanten Investitionen sind so auszurichten, dass eine langfristige Bindung als so-
zialer Wohnraum sowie eine nachhaltige Bewirtschaftung durch die Gemeinde sicher-
gestellt werden.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
nein ja
Gesamtkosten Buchungsstelle HH-Ansatz noch verfügbar
Maßnahmen-Nr.
Bezeichnung
Beschlussvorschlag angenommen abgesetzt
Abweichender Beschluss vertagt
Abstimmungsergebnis
einstimmig mit Stimmenmehrheit
Ja-Stimmen Nein-Stimmen Enthaltungen
Problemstellung, Begründung:
Mit Schreiben vom 07.04.2026 beantragt die FWG-Fraktion die Aufnahme dieses Punktes auf
die Tagesordnung des Sozialausschusses, des Hauptausschusses und des Gemeinderates.
Das Schreiben ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung
Mittel aus dem Sondervermögen „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“
(LGRP-Plan) sind gemäß § 2 Abs. 2 des Landesgesetzes über die Errichtung eines Sonderver-
mögens „Rheinland-Pfalz-Plan für Bildung, Klima und Infrastruktur“ i. V. m. § 3 Abs. 1 Länder-
und-Kommunal Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) insbesondere für Investitionsvorha-
ben in den folgenden Bereichen zu verwenden:
- Bevölkerungsschutz
- Verkehrsinfrastruktur
- Krankenhaus-, Rehabilitations- und Pflegeinfrastruktur
- Energie- und Wärmeinfrastruktur
- Bildungsinfrastruktur
- Betreuungsinfrastruktur
- Wissenschaftsinfrastruktur
- Forschung und Entwicklung
- Digitalisierung
Der soziale Wohnungsbau ist von den vorgenannten Bereichen, nach den bekannten Informa-
tionen, also nicht abgedeckt.
Da diese Auflistung allerdings nicht abschließend ist, ist die Möglichkeit einer Förderung nicht
gänzlich auszuschließen. Die Mittel im gemeindlichen Haushalt vorrangig für den sozialen Woh-
nungsbau zu verwenden, wie im Beschlussvorschlag der FWG-Fraktion angeführt, wird verwal-
tungsseitig allerdings als mindestens kritisch erachtet, da diese Mittel aus dem Sondervermögen
„insbesondere“ für die vorgenannten Zwecke zu verwenden sind und anhand dieser Formulie-
rung bereits von einer grundsätzlichen Priorisierung auszugehen ist. Daran dürften sich auch
die im vorgesehenen Verfahren zu beteiligenden Stellen orientieren.
Gemäß §§ 9 Abs. 2 u. 28 Abs. 1 u. 2 LGRP-Plan steht dem Land Rheinland-Pfalz für die „För-
derlinie Kommunen“ ein Gesamtbudget i. H. v. 3.507.420.000 € (inkl. der Landeszuführung) zur
Verfügung. Auf den Landkreis Ahrweiler entfällt hiervon über einen Zeitraum von 12 Jahren
ein Anteil i. H. v. insgesamt 109.112.046 € (Regionalbudget).
Nach den aktuell bekannten Verteilungsregelungen beläuft sich der für die Gemeinde Graf-
schaft vorgesehene Anteil auf insgesamt 6.080.086 €. Dieser ist im Haushalt bereits insofern
abgebildet, dass ab 2026 bis 2029 jährlich 500.000 € (nachfolgend bis 2038 – Zeitraum insge-
samt 12 Jahre) als „Zuweisung von Infrastrukturmitteln nach dem LuKIFG“ eingeplant sind.
Eine Zuordnung der Mittel auf konkrete Investitionsmaßnahmen ist bislang nicht erfolgt, da
hierzu durch den Kreis, in Abstimmung mit den Kommunen, ein „regionales Umsetzungskon-
zept“ (§ 29 LGRP-Plan) erstellt und beschlossen werden muss.
Eine dahingehende Abstimmung mit dem Kreis steht aktuell jedoch noch aus.
Daneben weist die Verwaltung an dieser Stelle nochmals auf die im vergangenen Jahr beschlos-
senen, insbesondere den Baubereich betreffenden Prioritätenlisten hin. Eine zeitnahe Umset-
zung des vorgeschlagenen Prüfauftrages wird nur unter Zurückstellung der dort bereits priori-
sierten Planungen möglich werden.
Da zur Abarbeitung allerdings, wie oben dargestellt, auch weitergehende Abstimmungen mit
mind. dem Kreis und der zuständigen Förderstelle erforderlich sind, erscheint im Übrigen auch
das Erreichen der genannten Fristsetzung zu den Haushaltsberatungen 2027 derzeit unrealis-
tisch, sollte der Rat den von der FWG-Fraktion vorgeschlagenen Prüfauftrag beschließen und
gegenüber den bekannten Maßnahmen der Prioritätenliste(n) auch bevorzugt behandelt sehen.
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