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Hitzeaktionsplan 2.0 – Beschluss der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans der Stadt Mannheim

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMannheim
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Gemeinderat beschließt den fortgeschriebenen Hitzeaktionsplan 2.0, der von der Stadtverwaltung basierend auf dem ersten Plan und neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie des geänderten Klimagesetzes Baden-Württemberg entwickelt wurde. Der Plan umfasst zehn Maßnahmen für die allgemeine Bevölkerung und Checklisten für Multiplikatoren (Kitas, Pflegeeinrichtungen, Schulen etc.) zum Schutz gefährdeter Gruppen vor Hitzefolgen. Ziel ist die Stärkung von Hitzeschutzmaßnahmen durch Information, Koordination und Aktivierung von Nachbarschaftsnetzwerken mit Fokus auf urbane Wärmeinseln. Der Plan wird über einen jährlichen Management-Zyklus mit Evaluation und Optimierung umgesetzt.

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Extrahierter Text

Dezernat V BESCHLUSSVORLAGE 28.05.2026 V295/2026 Betreff Hitzeaktionsplan 2.0 – Beschluss der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans der Stadt Mannheim Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 1. Ausschuss für Umwelt und Technik 16.07.2026 öffentlich Vorberatung 2. Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Entscheidung Stadtbezirksbezug: 00 stadtweit Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja/Nein Klimarelevanz: Einschätzung der potentiellen Auswirkungen; negative oder positive Auswirkungen sind in Anlage K dargestellt Klimafolgenanpassung: positiv Beschlussantrag: 1. Der Gemeinderat beschließt den Hitzeaktionsplan 2.0, welcher durch die FB67 und FB58 auf Grundlage des ersten Hitzeaktionsplans sowie der gesetzlichen Vorgaben nach Bundes- Klimaanpassungsgesetzes (KAnG der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) fortgeschrieben wurde. Specht Prof. Dr. Pretzell Seite 1 von 5 Kurzfassung des Sachverhalts I. Bezug zum städtischen Zielsystem (Strategische Ziele und/oder Ziele der Dienststellen) • Strategisches Ziel 02 „Gesundheit, Wohlbefinden und demografischer Wandel“ • Strategisches Ziel 06 „Mannheim ist eine klimagerechte – perspektivisch klimaneutrale – und -resiliente Stadt, die Vorbild für umweltbewusstes Leben und Handeln ist“ • LZ 67.L01 Die kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsstrategie ist fach- und dezernatsübergreifend positioniert und zielgerichtet stadtweit koordiniert. • WZ 67.V01 In Mannheim sind hohe Standards für eine klimaneutrale und -resiliente Stadt umgesetzt. Stadt, Unternehmen und Bürgerschaft sind gemeinsam im Klimaschutz und in der Klimafolgenanpassung engagiert. II. Woran sind Fortschritte erkennbar? Erwartete Wirkung des Beschlusses Um die Wirksamkeit und Umsetzung des Hitzeaktionsplans 2.0 (HAP) zu sichern wird der bisherige HAP-Management-Zyklus fortgeführt, da er sich als zielführend erwiesen hat. In der Hitzesaison werden bei DWD-Warnungen weiterführende Maßnahmen umgesetzt. Im Herbst werden dafür die Maßnahmensteckbriefe durch die für jeden Steckbrief festgelegten Erfolgsindikatoren evaluiert. Im Winter erfolgt die Optimierung des Hitzeaktionsplans und der nachgelagerten Aktivitäten aufgrund der vorliegenden Ergebnisse (Aufstellung der Kommunikationswege, Ausarbeitung von Materialien). Im Frühjahr starten die Vorbereitungen für die Hitzesaison. Zu Beginn der Sommersaison (variierend je nach Wetterlage) kann mit den Informationskampagnen begonnen werden. Als institutionelle Stellen für die Evaluation und Planungen der Umsetzungen des HAP 2.0 werden der HAP-Steuerungskreis und das Koordinierungskommitee Hitze fortgeführt. III. Welche Maßnahmen bzw. welche Leistung wird beschlossen? Der Hitzeaktionsplan 2.0 umfasst einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 10 Maßnahmen für die allgemeine Bevölkerung sowie eine Sammlung an Checklisten für Multiplikatoren aus verschiedenen Bereichen (Kitas, Pflegeeinrichtung, etc.) der Stadtgesellschaft. Die Maßnahmen und Checklisten helfen der Bevölkerung und stark gefährdeten Gruppen besser mit Hitze und deren Folgen umzugehen und Vorkehrungen dafür treffen zu können. IV. Benötigte Ressourcen (Personal, Sachmittel) / Finanzielle Auswirkungen (einmalig/laufend) und Deckung (Haushaltsjahr, Kostenart) • keine Seite 2 von 5 Sachverhalt Mannheim gehört zu den deutschen Städten, die bereits heute stark unter den Folgen des Klimawandels leiden und in Zukunft noch deutlich stärker betroffen sein werden. Vor allem die zunehmenden Hitzewellen setzen der Bevölkerung zu, wobei besonders gefährdete Gruppen wie Schwangere, Kinder sowie ältere und kranke Menschen unter der Belastung leiden. Um die Bevölkerung vor den Risiken und Folgen zunehmender Hitze zu schützen hat die Stadtverwaltung bereits 2021 den Mannheimer Hitzeaktionsplan als Teil des Klimaanpassungskonzeptes beschlossen. Nach mehreren Jahren der praktischen Anwendung wurde der Plan nun überarbeitet und weiterentwickelt, um aktuelle Erkenntnisse, Erfahrungen und neue Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Mit Inkrafttreten des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes (KAnG) zum 1. Juli 2024 sowie der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 23. Juli 2025 wurden die Anforderungen an kommunale Vorsorgemaßnahmen gegenüber klimabedingten Gesundheitsrisiken, insbesondere extremen Hitzelagen, deutlich konkretisiert. Ziel der Überarbeitung war es, den bestehenden Hitzeaktionsplan zu strukturieren, zu vereinfachen und gleichzeitig inhaltlich zu stärken sowie den gesetzlich veränderten Vorgaben gerecht zu werden. Maßnahmen und Zielgruppen wurden neu gebündelt und definiert, um eine bessere Übersicht und Anwendbarkeit für alle beteiligten Stellen zu schaffen. Der Mannheimer Hitzeaktionsplan 2.0 fokussiert die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze und die dafür notwendigen Präventions- und Schutzmaßnahmen. Sein Fokus liegt auf der rechtzeitigen Information, Koordination und Umsetzung von Maßnahmen, welche die allgemeine Bevölkerung, aber auch insbesondere gefährdete Gruppen, vor den Folgen extremer Wärmebelastung schützen. Er ist ein informelles Planungs-, Koordinierungs- und Kommunikationsinstrument und gilt für das gesamte Stadtgebiet, wobei ein hoher Fokus auf Gebiete mit dichter Bebauung, hoher Versiegelung und geringer Durchlüftung liegt, da hier besonders urbane Wärmeinseleffekte auftreten können. Der Plan umfasst den kompletten Jahreszyklus. Von zunehmender Hitze ist die gesamte Stadtbevölkerung betroffen. Hitzeassoziierte Gesundheitsprobleme treffen manche Menschen jedoch stärker als andere. Deshalb erfolgt im Hitzeaktionsplan eine Zuordnung in die Zielgruppen „Allgemeine Bevölkerung“ (ALB) und Gefährdete Gruppen (GG). In den gefährdeten Gruppen wurde noch einmal unterteilt, da jede Gruppe eine spezifische Gefährdung besitzt. Die Unterteilung ist wie folgend: - Ältere Menschen (ab 65 Jahren) - Säuglinge und Kinder bis 12 Jahre - Menschen mit relevanten Vorerkrankungen o Menschen in Einrichtungen o Menschen mit chronischen und/oder akuten Erkrankungen - Menschen mit körperlichen Behinderungen - Obdachlose Menschen - Suchtkranke Menschen - Schwangere Neben den definierten besonders gefährdeten Gruppen gibt es weitere Personenkreise, die in Mannheim bei Hitze ebenfalls einer erhöhten Belastung ausgesetzt sind. Dazu zählen Sportler*innen, deren intensive körperliche Aktivität, insbesondere im Freien, das Risiko für Überhitzung und Flüssigkeitsverlust erhöht. Aber auch Tourist*innen und ortsfremde Personen sind betroffen. Die institutionelle Verankerung des Hitzeaktionsplans bildet die organisatorische Grundlage für eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und externen Partner*innen. Sie sorgt dafür, dass Zuständigkeiten klar geregelt sind und Informationen sowie Erfahrungen kontinuierlich ausgetauscht werden können. Im Mittelpunkt steht dabei der HAP-Steuerungskreis sowie das Koordinierungskomitee Hitze, das die strategische Steuerung und Weiterentwicklung des Hitzeaktionsplans übernimmt und die Seite 3 von 5 ressortübergreifende Kooperation koordiniert. Neben den genannten Gremien bilden externe Akteur*innen als Multiplikator*innen eine zentrale Säule der Umsetzung des Hitzeaktionsplans in Mannheim. Sie repräsentieren die im HAP definierten gefährdeten Gruppen und tragen maßgeblich dazu bei, dass Hitzeschutzmaßnahmen dort ankommen, wo sie besonders relevant sind. Relevante Multiplikator*innen sind Vertreterinnen und Vertreter aus: • Kinderbetreuungseinrichtungen, • Pflegeeinrichtungen, • Ambulanten Pflegediensten, • Arztpraxen, • Akteure und Einrichtungen der Geburtshilfe, • Rettungsdienst und Feuerwehr (Akteure der Notfallversorgung), • Kliniken und Krankenhäusern, • Apotheken, • Schulen, sowie aus • Sozialen und karitativen Einrichtungen. Um die Bevölkerung sowie alle relevanten Akteur*innen in den Entwicklungsprozess einzubinden, fanden während der Erstellung des HAP 2.0 verschiedene Beteiligungsformate statt. Hier konnten sowohl die Bürgerschaft als auch die Multiplikator*innen Wünsche und Bedenken äußern, welche in den HAP 2.0 eingeflossen sind. Der Hitzeaktionsplan 2.0 umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen für die effektive Umsetzung des städtischen Hitzeschutzes. Hierfür wurden die strategischen Ziele und Strukturen des Plans in konkrete Handlungsschritte umgesetzt, damit sowohl die Verwaltung als auch Einrichtungen und die Bevölkerung aktiv zum Schutz vor Hitzebelastung beitragen können. Für die allgemeine Bevölkerung (ALB) wurden insgesamt zehn Maßnahmen in Steckbriefform erstellt. Sie werden federführend von der Stadtverwaltung umgesetzt und tragen dazu bei, das Bewusstsein für Hitzeschutz zu stärken. Jeder Steckbrief enthält: • eine Kurzbeschreibung der Maßnahme, • die zuständigen Umsetzungsakteur*innen innerhalb der Stadtverwaltung, • beteiligte interne und externe Stellen, • die wichtigsten Schritte zur Umsetzung, • eine Einschätzung zu Chancen und Hemmnissen, • sowie weitere Hinweise und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung. Folgende Maßnahmen wurden erarbeitet: - ALB 1: Webseite der Stadt als Informationsknotenpunkt zum Thema Hitze - ALB 2: Erstellung und Verbreitung von Informationen zum Hitzeschutz - ALB 3: Trinkmotivation Mannheim – Bewusstsein stärken, Zugang erleichtern - ALB 4: Erweiterung und Aktualisierung der Karte der Kühlen Orte - ALB 5: Ausbau von Trinkwasserbrunnen - ALB 6: Gebäude und Bauberatung zum Hitzeschutz - ALB 7: Aktionstage für die Stadtgesellschaft - ALB 8: Pilotmaßnahme: Ortsbezogene Hitzeschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum - ALB 9: Weiterentwicklung des Kenntnisstandes zur Hitzebetroffenheit der Bevölkerung Seite 4 von 5 - ALB 10: Aktivierung der Nachbarschaftsnetzwerke Für den Schutz gefährdeter Gruppen sind Checklisten erarbeitet worden, um allen Multiplikator*innen eine Handlungshilfe zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahmen der Checklisten sind nach zeitlichen Phasen gegliedert und Decken den gesamten Verlauf der Hitzesaison ab. Für folgenden Einrichtungen und Multiplikator*innen wurden Checklisten ausgearbeitet: - Ambulante Pflege - Pflegeeinrichtungen - Arztpraxen - Kliniken und Krankenhäuser - Apotheken - Einrichtungen der Notfallversorgung - Kindertagesstätten - Grundschulen - Weiterführende Schulen - Soziale Betreuer*innen & Ehrenamtliche - Sport- und Freizeitstätten Um während der Hitzesaison einen wirksamen Informationsfluss zu gewährleisten, ist eine Kommunikationskaskade ausgearbeitet worden. Ziel der Kommunikationskaskade ist es, eine kontinuierliche, saisonbegleitende Information und Sensibilisierung zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht ein proaktiver Kommunikationsansatz, durch den die Stadt Mannheim fortlaufend während der Hitzesaison über Risiken, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote informiert. Sie dient dazu, relevante Akteur*innen rechtzeitig über bevorstehende Hitzebelastungen zu informieren, Handlungssicherheit zu schaffen und den Wissenstransfer zwischen Verwaltung, Einrichtungen und Bevölkerung zu stärken. Abbildung 1: Schaubild zur Kommunikationskaskade Der Hitzeaktionsplan Mannheim 2.0 erfüllt die Funktion als eine zentrale Maßnahme im Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Mannheim und erfüllt auch alle rechtlichen Anforderungen, welche das Land Baden-Württemberg an die Stadt Mannheim stellt. Seite 5 von 5

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