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Hitzeaktionsplan 2.0 – Beschluss der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans der Stadt Mannheim
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mannheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Gemeinderat beschließt den fortgeschriebenen Hitzeaktionsplan 2.0, der von der Stadtverwaltung basierend auf dem ersten Plan und neuen gesetzlichen Vorgaben des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes sowie des geänderten Klimagesetzes Baden-Württemberg entwickelt wurde. Der Plan umfasst zehn Maßnahmen für die allgemeine Bevölkerung und Checklisten für Multiplikatoren (Kitas, Pflegeeinrichtungen, Schulen etc.) zum Schutz gefährdeter Gruppen vor Hitzefolgen. Ziel ist die Stärkung von Hitzeschutzmaßnahmen durch Information, Koordination und Aktivierung von Nachbarschaftsnetzwerken mit Fokus auf urbane Wärmeinseln. Der Plan wird über einen jährlichen Management-Zyklus mit Evaluation und Optimierung umgesetzt.
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Dokument
Extrahierter Text
Dezernat V BESCHLUSSVORLAGE
28.05.2026 V295/2026
Betreff
Hitzeaktionsplan 2.0 – Beschluss der Fortschreibung des Hitzeaktionsplans der Stadt Mannheim
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
1. Ausschuss für Umwelt und Technik 16.07.2026 öffentlich Vorberatung
2. Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Entscheidung
Stadtbezirksbezug:
00 stadtweit
Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Ja/Nein
Klimarelevanz: Einschätzung der potentiellen Auswirkungen;
negative oder positive Auswirkungen sind in Anlage K dargestellt
Klimafolgenanpassung: positiv
Beschlussantrag:
1. Der Gemeinderat beschließt den Hitzeaktionsplan 2.0, welcher durch die FB67 und FB58 auf
Grundlage des ersten Hitzeaktionsplans sowie der gesetzlichen Vorgaben nach Bundes-
Klimaanpassungsgesetzes (KAnG der Änderung des Klimaschutz- und
Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW) fortgeschrieben wurde.
Specht Prof. Dr. Pretzell
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Kurzfassung des Sachverhalts
I. Bezug zum städtischen Zielsystem (Strategische Ziele und/oder Ziele der Dienststellen)
• Strategisches Ziel 02 „Gesundheit, Wohlbefinden und demografischer Wandel“
• Strategisches Ziel 06 „Mannheim ist eine klimagerechte – perspektivisch klimaneutrale –
und -resiliente Stadt, die Vorbild für umweltbewusstes Leben und Handeln ist“
• LZ 67.L01 Die kommunale Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsstrategie ist fach- und
dezernatsübergreifend positioniert und zielgerichtet stadtweit koordiniert.
• WZ 67.V01 In Mannheim sind hohe Standards für eine klimaneutrale und -resiliente Stadt
umgesetzt. Stadt, Unternehmen und Bürgerschaft sind gemeinsam im Klimaschutz und in
der Klimafolgenanpassung engagiert.
II. Woran sind Fortschritte erkennbar? Erwartete Wirkung des Beschlusses
Um die Wirksamkeit und Umsetzung des Hitzeaktionsplans 2.0 (HAP) zu sichern wird der bisherige
HAP-Management-Zyklus fortgeführt, da er sich als zielführend erwiesen hat.
In der Hitzesaison werden bei DWD-Warnungen weiterführende Maßnahmen umgesetzt. Im Herbst
werden dafür die Maßnahmensteckbriefe durch die für jeden Steckbrief festgelegten Erfolgsindikatoren
evaluiert. Im Winter erfolgt die Optimierung des Hitzeaktionsplans und der nachgelagerten Aktivitäten
aufgrund der vorliegenden Ergebnisse (Aufstellung der Kommunikationswege, Ausarbeitung von
Materialien). Im Frühjahr starten die Vorbereitungen für die Hitzesaison. Zu Beginn der Sommersaison
(variierend je nach Wetterlage) kann mit den Informationskampagnen begonnen werden.
Als institutionelle Stellen für die Evaluation und Planungen der Umsetzungen des HAP 2.0 werden der
HAP-Steuerungskreis und das Koordinierungskommitee Hitze fortgeführt.
III. Welche Maßnahmen bzw. welche Leistung wird beschlossen?
Der Hitzeaktionsplan 2.0 umfasst einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 10 Maßnahmen für die
allgemeine Bevölkerung sowie eine Sammlung an Checklisten für Multiplikatoren aus verschiedenen
Bereichen (Kitas, Pflegeeinrichtung, etc.) der Stadtgesellschaft. Die Maßnahmen und Checklisten
helfen der Bevölkerung und stark gefährdeten Gruppen besser mit Hitze und deren Folgen umzugehen
und Vorkehrungen dafür treffen zu können.
IV. Benötigte Ressourcen (Personal, Sachmittel) / Finanzielle Auswirkungen (einmalig/laufend)
und Deckung (Haushaltsjahr, Kostenart)
• keine
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Sachverhalt
Mannheim gehört zu den deutschen Städten, die bereits heute stark unter den Folgen des Klimawandels
leiden und in Zukunft noch deutlich stärker betroffen sein werden. Vor allem die zunehmenden
Hitzewellen setzen der Bevölkerung zu, wobei besonders gefährdete Gruppen wie Schwangere, Kinder
sowie ältere und kranke Menschen unter der Belastung leiden.
Um die Bevölkerung vor den Risiken und Folgen zunehmender Hitze zu schützen hat die
Stadtverwaltung bereits 2021 den Mannheimer Hitzeaktionsplan als Teil des
Klimaanpassungskonzeptes beschlossen. Nach mehreren Jahren der praktischen Anwendung wurde
der Plan nun überarbeitet und weiterentwickelt, um aktuelle Erkenntnisse, Erfahrungen und neue
Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Mit Inkrafttreten des Bundes-Klimaanpassungsgesetzes
(KAnG) zum 1. Juli 2024 sowie der Änderung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes
Baden-Württemberg (KlimaG BW) vom 23. Juli 2025 wurden die Anforderungen an kommunale
Vorsorgemaßnahmen gegenüber klimabedingten Gesundheitsrisiken, insbesondere extremen
Hitzelagen, deutlich konkretisiert.
Ziel der Überarbeitung war es, den bestehenden Hitzeaktionsplan zu strukturieren, zu vereinfachen und
gleichzeitig inhaltlich zu stärken sowie den gesetzlich veränderten Vorgaben gerecht zu werden.
Maßnahmen und Zielgruppen wurden neu gebündelt und definiert, um eine bessere Übersicht und
Anwendbarkeit für alle beteiligten Stellen zu schaffen.
Der Mannheimer Hitzeaktionsplan 2.0 fokussiert die gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze und die
dafür notwendigen Präventions- und Schutzmaßnahmen. Sein Fokus liegt auf der rechtzeitigen
Information, Koordination und Umsetzung von Maßnahmen, welche die allgemeine Bevölkerung, aber auch
insbesondere gefährdete Gruppen, vor den Folgen extremer Wärmebelastung schützen. Er ist ein
informelles Planungs-, Koordinierungs- und Kommunikationsinstrument und gilt für das gesamte
Stadtgebiet, wobei ein hoher Fokus auf Gebiete mit dichter Bebauung, hoher Versiegelung und geringer
Durchlüftung liegt, da hier besonders urbane Wärmeinseleffekte auftreten können. Der Plan umfasst den
kompletten Jahreszyklus.
Von zunehmender Hitze ist die gesamte Stadtbevölkerung betroffen. Hitzeassoziierte
Gesundheitsprobleme treffen manche Menschen jedoch stärker als andere. Deshalb erfolgt im
Hitzeaktionsplan eine Zuordnung in die Zielgruppen „Allgemeine Bevölkerung“ (ALB) und Gefährdete
Gruppen (GG). In den gefährdeten Gruppen wurde noch einmal unterteilt, da jede Gruppe eine
spezifische Gefährdung besitzt. Die Unterteilung ist wie folgend:
- Ältere Menschen (ab 65 Jahren)
- Säuglinge und Kinder bis 12 Jahre
- Menschen mit relevanten Vorerkrankungen
o Menschen in Einrichtungen
o Menschen mit chronischen und/oder akuten Erkrankungen
- Menschen mit körperlichen Behinderungen
- Obdachlose Menschen
- Suchtkranke Menschen
- Schwangere
Neben den definierten besonders gefährdeten Gruppen gibt es weitere Personenkreise, die in Mannheim
bei Hitze ebenfalls einer erhöhten Belastung ausgesetzt sind. Dazu zählen Sportler*innen, deren
intensive körperliche Aktivität, insbesondere im Freien, das Risiko für Überhitzung und
Flüssigkeitsverlust erhöht. Aber auch Tourist*innen und ortsfremde Personen sind betroffen.
Die institutionelle Verankerung des Hitzeaktionsplans bildet die organisatorische Grundlage für eine
abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und externen Partner*innen. Sie sorgt dafür, dass
Zuständigkeiten klar geregelt sind und Informationen sowie Erfahrungen kontinuierlich ausgetauscht
werden können. Im Mittelpunkt steht dabei der HAP-Steuerungskreis sowie das Koordinierungskomitee
Hitze, das die strategische Steuerung und Weiterentwicklung des Hitzeaktionsplans übernimmt und die
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ressortübergreifende Kooperation koordiniert.
Neben den genannten Gremien bilden externe Akteur*innen als Multiplikator*innen eine zentrale Säule
der Umsetzung des Hitzeaktionsplans in Mannheim. Sie repräsentieren die im HAP definierten
gefährdeten Gruppen und tragen maßgeblich dazu bei, dass Hitzeschutzmaßnahmen dort ankommen,
wo sie besonders relevant sind.
Relevante Multiplikator*innen sind Vertreterinnen und Vertreter aus:
• Kinderbetreuungseinrichtungen,
• Pflegeeinrichtungen,
• Ambulanten Pflegediensten,
• Arztpraxen,
• Akteure und Einrichtungen der Geburtshilfe,
• Rettungsdienst und Feuerwehr (Akteure der Notfallversorgung),
• Kliniken und Krankenhäusern,
• Apotheken,
• Schulen, sowie aus
• Sozialen und karitativen Einrichtungen.
Um die Bevölkerung sowie alle relevanten Akteur*innen in den Entwicklungsprozess einzubinden,
fanden während der Erstellung des HAP 2.0 verschiedene Beteiligungsformate statt. Hier konnten
sowohl die Bürgerschaft als auch die Multiplikator*innen Wünsche und Bedenken äußern, welche in den
HAP 2.0 eingeflossen sind.
Der Hitzeaktionsplan 2.0 umfasst auch eine Reihe von Maßnahmen für die effektive Umsetzung des
städtischen Hitzeschutzes. Hierfür wurden die strategischen Ziele und Strukturen des Plans in konkrete
Handlungsschritte umgesetzt, damit sowohl die Verwaltung als auch Einrichtungen und die Bevölkerung
aktiv zum Schutz vor Hitzebelastung beitragen können.
Für die allgemeine Bevölkerung (ALB) wurden insgesamt zehn Maßnahmen in Steckbriefform erstellt.
Sie werden federführend von der Stadtverwaltung umgesetzt und tragen dazu bei, das Bewusstsein für
Hitzeschutz zu stärken.
Jeder Steckbrief enthält:
• eine Kurzbeschreibung der Maßnahme,
• die zuständigen Umsetzungsakteur*innen innerhalb der Stadtverwaltung,
• beteiligte interne und externe Stellen,
• die wichtigsten Schritte zur Umsetzung,
• eine Einschätzung zu Chancen und Hemmnissen,
• sowie weitere Hinweise und Empfehlungen zur praktischen Umsetzung.
Folgende Maßnahmen wurden erarbeitet:
- ALB 1: Webseite der Stadt als Informationsknotenpunkt zum Thema Hitze
- ALB 2: Erstellung und Verbreitung von Informationen zum Hitzeschutz
- ALB 3: Trinkmotivation Mannheim – Bewusstsein stärken, Zugang erleichtern
- ALB 4: Erweiterung und Aktualisierung der Karte der Kühlen Orte
- ALB 5: Ausbau von Trinkwasserbrunnen
- ALB 6: Gebäude und Bauberatung zum Hitzeschutz
- ALB 7: Aktionstage für die Stadtgesellschaft
- ALB 8: Pilotmaßnahme: Ortsbezogene Hitzeschutzmaßnahmen im öffentlichen Raum
- ALB 9: Weiterentwicklung des Kenntnisstandes zur Hitzebetroffenheit der Bevölkerung
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- ALB 10: Aktivierung der Nachbarschaftsnetzwerke
Für den Schutz gefährdeter Gruppen sind Checklisten erarbeitet worden, um allen Multiplikator*innen
eine Handlungshilfe zur Verfügung zu stellen. Die Maßnahmen der Checklisten sind nach zeitlichen
Phasen gegliedert und Decken den gesamten Verlauf der Hitzesaison ab.
Für folgenden Einrichtungen und Multiplikator*innen wurden Checklisten ausgearbeitet:
- Ambulante Pflege
- Pflegeeinrichtungen
- Arztpraxen
- Kliniken und Krankenhäuser
- Apotheken
- Einrichtungen der Notfallversorgung
- Kindertagesstätten
- Grundschulen
- Weiterführende Schulen
- Soziale Betreuer*innen & Ehrenamtliche
- Sport- und Freizeitstätten
Um während der Hitzesaison einen wirksamen Informationsfluss zu gewährleisten, ist eine
Kommunikationskaskade ausgearbeitet worden. Ziel der Kommunikationskaskade ist es, eine
kontinuierliche, saisonbegleitende Information und Sensibilisierung zu gewährleisten. Im Mittelpunkt
steht ein proaktiver Kommunikationsansatz, durch den die Stadt Mannheim fortlaufend während der
Hitzesaison über Risiken, Schutzmaßnahmen und Unterstützungsangebote informiert. Sie dient dazu,
relevante Akteur*innen rechtzeitig über bevorstehende Hitzebelastungen zu informieren,
Handlungssicherheit zu schaffen und den Wissenstransfer zwischen Verwaltung, Einrichtungen und
Bevölkerung zu stärken.
Abbildung 1: Schaubild zur Kommunikationskaskade
Der Hitzeaktionsplan Mannheim 2.0 erfüllt die Funktion als eine zentrale Maßnahme im
Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Mannheim und erfüllt auch alle rechtlichen Anforderungen,
welche das Land Baden-Württemberg an die Stadt Mannheim stellt.
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