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Ausbau der Schulkindbetreuung über freie Träger / Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mannheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Mannheim plant ab dem Schuljahr 2026/27 die Umsetzung eines neuen Rechtsanspruchs auf ganztägige Grundschulbetreuung. Der Gemeinderat beschließt den Ausbau um drei Betreuungsgruppen bei freien Trägern (Diakonie und Freireligiöser Wohlfahrtsverband) an den Standorten Feudenheim, Käfertal und Friedrichsfeld, um 509 unversorgten Bedarfsfällen zu begegnen. Die Kosten 2026 von 74.088 EUR werden haushaltsintern gedeckt, ab 2027 (203.364 EUR jährlich) durch erhöhte Landeszuschüsse finanziert.
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Dokument
Extrahierter Text
Dezernat III BESCHLUSSVORLAGE
21.05.2026 V281/2026
Betreff
Ausbau der Schulkindbetreuung über freie Träger / Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
1. Ausschuss für Bildung und 23.07.2026 öffentlich Vorberatung
Gesundheit, Schulbeirat,
Jugendhilfeausschuss
2. Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Entscheidung
Stadtbezirksbezug:
11 Friedrichsfeld
12 Käfertal
15 Feudenheim
Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein
Klimarelevanz: Einschätzung der potentiellen Auswirkungen;
negative oder positive Auswirkungen sind in Anlage K dargestellt
Klimafolgenanpassung: negativ/neutral/positiv
Beschlussantrag:
Der Gemeinderat beschließt vor dem Hintergrund des ab Schuljahr 2026/27 aufwachsenden
Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung den Ausbau der Schulkindbetreuungsangebote in freier
Trägerschaft um drei Gruppen.
Die Kosten von 74.088 EUR für das Jahr 2026 werden im Rahmen des Vollzugs im Dezernat III
gedeckt.
Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei
den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt.
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Kurzfassung des Sachverhalts
I. Bezug zum städtischen Zielsystem (Strategische Ziele und/oder Ziele der Dienststellen)
Strategisches Ziel 01: Mannheim gewährleistet Bildungsgerechtigkeit und verhindert Armut. Die soziale
Teilhabe aller Mannheimerinnen und Mannheimer ist sichergestellt.
Fachbereich Bildung
Leistungsziel 1: Ein bedarfsgerechtes Schulangebot ist sichergestellt.
Kennzahl 2: Anzahl der Betreuungsgruppen Hort an der Schule und Verlässliche Grundschule FB 40
Wirkungsziel 3: Familie und Beruf sind für Eltern grundschulpflichtiger Kinder vereinbar.
Kennzahl 2: Betreuungsquote FB 40
II. Woran sind Fortschritte erkennbar? Erwartete Wirkung des Beschlusses
Es werden 60 neue Betreuungsplätze in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt.
Den noch einen Betreuungsplatz suchenden Eltern grundschulpflichtiger Kinder wird die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf ermöglicht.
III. Welche Maßnahmen bzw. welche Leistung wird beschlossen?
• Die Einrichtung von 60 neuen Betreuungsplätzen in freier Trägerschaft für Mannheimer
Grundschüler*innen.
IV. Benötigte Ressourcen (Personal, Sachmittel) / Finanzielle Auswirkungen (einmalig/laufend)
und Deckung (Haushaltsjahr, Kostenart)
• 2026: 74.088 EUR
• 2027 und folgende Jahre: 203.364 EUR
• Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus
Mehreinnahmen bei den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt.
• Erträge aus Zuschüssen: Auftrag 21100001.042 bis .073, Kostenart 43180000
Specht Grunert
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Zusammenfassung des Sachverhalts
Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein jährlich aufwachsender Rechtsanspruch auf ganztägige
Betreuung für Grundschulkinder. Zum 26.05.2026 liegen über alle Jahrgänge hinweg noch 509
unversorgte Bedarfsfälle vor. 130 davon sind Erstklässler*innen mit Rechtsanspruch. An drei
Standorten, an denen so viele Erstklässler*innen noch einen Bedarf an Betreuung haben, dass eine
neue Gruppe nötig ist, werden diese mit freien Trägern eingerichtet. Zusätzliche städtische Gruppen
können durch den Wegfall der Frühbetreuung ermöglicht werden.
Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei
den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt. Mit diesen für die Betreuung
zweckgebundenen Mitteln werden drei neue Betreuungsgruppen in freier Trägerschaft ermöglicht.
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Gliederung des Sachverhalts und Übersicht der Anlagen
• Ausgangslage
• Neue Gruppen in städtischer Trägerschaft
• Neue Gruppen in freier Trägerschaft
• Finanzierung
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Sachverhalt
Ausgangslage
Im Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“
(Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG) in Kraft. Gemäß den Änderungen der ab 01.08.2026 geltenden
Fassung des § 24 Abs. 4 SGB VIII wird ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf
Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins,
umgesetzt. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/27 oder in den folgenden Schuljahren die erste
Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen
Anspruch auf Förderung in einer Betreuungseinrichtung (Hort oder andere Betreuungsangebote):
Mit Stand 26.05.2026 konnten Verwaltung und freie Träger 509 Kindern bzw. deren Eltern noch keinen
Betreuungsplatz anbieten. Bei 130 davon handelt es sich um Erstklässler*innen zum Schuljahr
2026/27, die einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz haben und gegen die Stadt
Mannheim geltend machen können.
Eltern melden auch noch bis ins neue Schuljahr hinein ihre Erstklässler*innen für eine Betreuung an,
sodass die Vormerkzahlen zunehmen. In den folgenden Schuljahren wird der Bedarf mit dem
Aufwachsen des Rechtsanspruchs weiter steigen.
Neue Gruppen in städtischer Trägerschaft
Der Fachbereich Bildung wird aus eigener Kraft durch die Erweiterung des bestehenden Angebots um
bis zu 8 Gruppen Abhilfe schaffen können. Mit Blick auf die aktuellen Vormerkzahlen werden diese
Gruppen voraussichtlich in den Stadtteilen Gartenstadt, Almenhof, Neckarstadt-Ost, Rheinau und
Schönau eingerichtet. Die Bedarfslage ist jedoch durch Ab- und Ummeldungen sowie
Neuanmeldungen weiterhin dynamisch, sodass sich die Standorte noch verändern können.
Die nötigen Personalstunden ergeben sich aus dem mit BV 448/2025 beschlossenen und BV 613/2025
umgesetzten Wegfall der Frühbetreuung und der damit verbundenen Umorganisation in den
Einrichtungen des Fachbereichs Bildung ab dem Schuljahr 2026/27.
Neue Gruppen in freier Trägerschaft
An drei weiteren Standorten mit sehr hohen Vormerkzahlen ist ein Ausbau nur über die anerkannten
Träger der freien Jugendhilfe möglich, die bereits vor Ort ein Angebot haben:
Brüder-Grimm-Schule Feudenheim
An der Brüder-Grimm-Schule in Feudenheim warten noch 38 Kinder auf einen Betreuungsplatz, davon
18 Erstklässler*innen mit Rechtsanspruch. An dieser Schule, an der in einem kooperativen Ganztag
das Diakonische Werk die Schüler*innen betreut, hat der Fachbereich Bildung kein Angebot. Wie mit
BV 060/2024 beschlossen übernimmt die Diakonie aufwachsend die Betreuungsleistung. Der Ausbau
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von einer Gruppe bzw. 20 Plätzen ist hier nötig, um alle Schulanfänger*innen aufzunehmen.
Käfertalschule
In den Betreuungseinrichtungen vor Ort konnten Stadt und Träger noch 49 Kindern, davon 15
Erstklässler*innen, kein Angebot machen. Ein Ausbau um eine Gruppe bzw. 20 Plätzen bei der
Diakonie ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs notwendig.
Friedrichsfeld
In Friedrichsfeld sind noch 26 Kinder vorgemerkt, davon kommen 14 in die erste Klasse. Der Ausbau
einer weiteren Gruppe mit 20 Plätzen in der Trägerschaft des Freireligiösen Wohlfahrtsverbands schafft
hier Abhilfe.
Finanzierung
Das Land Baden-Württemberg hat eine Neuordnung und Erhöhung der Förderung von
Schulkindbetreuung beschlossen. Für die Übergangsphase des aufwachsenden Rechtsanspruchs soll
für die jeweiligen Erstklässler*innen und in den Folgejahren Zweit-, Dritt- und Viertklässler*innen auf
eine Förderung von 2,80 EUR pro Betreuungsstunde statt auf eine pauschale Förderung pro Gruppe
umgestellt werden. Die Förderung der älteren Kinder pro Gruppe soll entsprechend über die vier Jahre
abschmelzen.
Die Verwaltung rechnet für 2027 und in den Folgejahren mit Mehreinnahmen in vermutlich mittlerer
sechsstelliger Höhe auf Grundlage der Förderung von 2,80 EUR. Die genaue Höhe hängt von der
Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift ab, die noch nicht veröffentlicht ist.
Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei
den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt. Mit diesen für die Betreuung
zweckgebundenen Mitteln werden drei neue Betreuungsgruppen in freier Trägerschaft ermöglicht.
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