Startseite › Mannheim › Antrag

Ausbau der Schulkindbetreuung über freie Träger / Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMannheim
Datum2026-07-28
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Zusammenfassung (KI, experimentell)

Mannheim plant ab dem Schuljahr 2026/27 die Umsetzung eines neuen Rechtsanspruchs auf ganztägige Grundschulbetreuung. Der Gemeinderat beschließt den Ausbau um drei Betreuungsgruppen bei freien Trägern (Diakonie und Freireligiöser Wohlfahrtsverband) an den Standorten Feudenheim, Käfertal und Friedrichsfeld, um 509 unversorgten Bedarfsfällen zu begegnen. Die Kosten 2026 von 74.088 EUR werden haushaltsintern gedeckt, ab 2027 (203.364 EUR jährlich) durch erhöhte Landeszuschüsse finanziert.

Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.

Dokument

Extrahierter Text

Dezernat III BESCHLUSSVORLAGE 21.05.2026 V281/2026 Betreff Ausbau der Schulkindbetreuung über freie Träger / Umsetzung des neuen Rechtsanspruchs Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 1. Ausschuss für Bildung und 23.07.2026 öffentlich Vorberatung Gesundheit, Schulbeirat, Jugendhilfeausschuss 2. Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Entscheidung Stadtbezirksbezug: 11 Friedrichsfeld 12 Käfertal 15 Feudenheim Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein Klimarelevanz: Einschätzung der potentiellen Auswirkungen; negative oder positive Auswirkungen sind in Anlage K dargestellt Klimafolgenanpassung: negativ/neutral/positiv Beschlussantrag: Der Gemeinderat beschließt vor dem Hintergrund des ab Schuljahr 2026/27 aufwachsenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung den Ausbau der Schulkindbetreuungsangebote in freier Trägerschaft um drei Gruppen. Die Kosten von 74.088 EUR für das Jahr 2026 werden im Rahmen des Vollzugs im Dezernat III gedeckt. Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt. Seite 1 von 6 Kurzfassung des Sachverhalts I. Bezug zum städtischen Zielsystem (Strategische Ziele und/oder Ziele der Dienststellen) Strategisches Ziel 01: Mannheim gewährleistet Bildungsgerechtigkeit und verhindert Armut. Die soziale Teilhabe aller Mannheimerinnen und Mannheimer ist sichergestellt. Fachbereich Bildung Leistungsziel 1: Ein bedarfsgerechtes Schulangebot ist sichergestellt. Kennzahl 2: Anzahl der Betreuungsgruppen Hort an der Schule und Verlässliche Grundschule FB 40 Wirkungsziel 3: Familie und Beruf sind für Eltern grundschulpflichtiger Kinder vereinbar. Kennzahl 2: Betreuungsquote FB 40 II. Woran sind Fortschritte erkennbar? Erwartete Wirkung des Beschlusses Es werden 60 neue Betreuungsplätze in freier Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Den noch einen Betreuungsplatz suchenden Eltern grundschulpflichtiger Kinder wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ermöglicht. III. Welche Maßnahmen bzw. welche Leistung wird beschlossen? • Die Einrichtung von 60 neuen Betreuungsplätzen in freier Trägerschaft für Mannheimer Grundschüler*innen. IV. Benötigte Ressourcen (Personal, Sachmittel) / Finanzielle Auswirkungen (einmalig/laufend) und Deckung (Haushaltsjahr, Kostenart) • 2026: 74.088 EUR • 2027 und folgende Jahre: 203.364 EUR • Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt. • Erträge aus Zuschüssen: Auftrag 21100001.042 bis .073, Kostenart 43180000 Specht Grunert Seite 2 von 6 Zusammenfassung des Sachverhalts Ab dem Schuljahr 2026/27 besteht ein jährlich aufwachsender Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Zum 26.05.2026 liegen über alle Jahrgänge hinweg noch 509 unversorgte Bedarfsfälle vor. 130 davon sind Erstklässler*innen mit Rechtsanspruch. An drei Standorten, an denen so viele Erstklässler*innen noch einen Bedarf an Betreuung haben, dass eine neue Gruppe nötig ist, werden diese mit freien Trägern eingerichtet. Zusätzliche städtische Gruppen können durch den Wegfall der Frühbetreuung ermöglicht werden. Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt. Mit diesen für die Betreuung zweckgebundenen Mitteln werden drei neue Betreuungsgruppen in freier Trägerschaft ermöglicht. Seite 3 von 6 Gliederung des Sachverhalts und Übersicht der Anlagen • Ausgangslage • Neue Gruppen in städtischer Trägerschaft • Neue Gruppen in freier Trägerschaft • Finanzierung Seite 4 von 6 Sachverhalt Ausgangslage Im Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz, GaFöG) in Kraft. Gemäß den Änderungen der ab 01.08.2026 geltenden Fassung des § 24 Abs. 4 SGB VIII wird ab dem Schuljahr 2026/27 der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter stufenweise, beginnend mit der Klassenstufe eins, umgesetzt. Ein Kind, das im Schuljahr 2026/27 oder in den folgenden Schuljahren die erste Klassenstufe besucht, hat ab dem Schuleintritt bis zum Beginn der fünften Klassenstufe einen Anspruch auf Förderung in einer Betreuungseinrichtung (Hort oder andere Betreuungsangebote): Mit Stand 26.05.2026 konnten Verwaltung und freie Träger 509 Kindern bzw. deren Eltern noch keinen Betreuungsplatz anbieten. Bei 130 davon handelt es sich um Erstklässler*innen zum Schuljahr 2026/27, die einen Rechtsanspruch auf einen ganztägigen Betreuungsplatz haben und gegen die Stadt Mannheim geltend machen können. Eltern melden auch noch bis ins neue Schuljahr hinein ihre Erstklässler*innen für eine Betreuung an, sodass die Vormerkzahlen zunehmen. In den folgenden Schuljahren wird der Bedarf mit dem Aufwachsen des Rechtsanspruchs weiter steigen. Neue Gruppen in städtischer Trägerschaft Der Fachbereich Bildung wird aus eigener Kraft durch die Erweiterung des bestehenden Angebots um bis zu 8 Gruppen Abhilfe schaffen können. Mit Blick auf die aktuellen Vormerkzahlen werden diese Gruppen voraussichtlich in den Stadtteilen Gartenstadt, Almenhof, Neckarstadt-Ost, Rheinau und Schönau eingerichtet. Die Bedarfslage ist jedoch durch Ab- und Ummeldungen sowie Neuanmeldungen weiterhin dynamisch, sodass sich die Standorte noch verändern können. Die nötigen Personalstunden ergeben sich aus dem mit BV 448/2025 beschlossenen und BV 613/2025 umgesetzten Wegfall der Frühbetreuung und der damit verbundenen Umorganisation in den Einrichtungen des Fachbereichs Bildung ab dem Schuljahr 2026/27. Neue Gruppen in freier Trägerschaft An drei weiteren Standorten mit sehr hohen Vormerkzahlen ist ein Ausbau nur über die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe möglich, die bereits vor Ort ein Angebot haben: Brüder-Grimm-Schule Feudenheim An der Brüder-Grimm-Schule in Feudenheim warten noch 38 Kinder auf einen Betreuungsplatz, davon 18 Erstklässler*innen mit Rechtsanspruch. An dieser Schule, an der in einem kooperativen Ganztag das Diakonische Werk die Schüler*innen betreut, hat der Fachbereich Bildung kein Angebot. Wie mit BV 060/2024 beschlossen übernimmt die Diakonie aufwachsend die Betreuungsleistung. Der Ausbau Seite 5 von 6 von einer Gruppe bzw. 20 Plätzen ist hier nötig, um alle Schulanfänger*innen aufzunehmen. Käfertalschule In den Betreuungseinrichtungen vor Ort konnten Stadt und Träger noch 49 Kindern, davon 15 Erstklässler*innen, kein Angebot machen. Ein Ausbau um eine Gruppe bzw. 20 Plätzen bei der Diakonie ist für die Erfüllung des Rechtsanspruchs notwendig. Friedrichsfeld In Friedrichsfeld sind noch 26 Kinder vorgemerkt, davon kommen 14 in die erste Klasse. Der Ausbau einer weiteren Gruppe mit 20 Plätzen in der Trägerschaft des Freireligiösen Wohlfahrtsverbands schafft hier Abhilfe. Finanzierung Das Land Baden-Württemberg hat eine Neuordnung und Erhöhung der Förderung von Schulkindbetreuung beschlossen. Für die Übergangsphase des aufwachsenden Rechtsanspruchs soll für die jeweiligen Erstklässler*innen und in den Folgejahren Zweit-, Dritt- und Viertklässler*innen auf eine Förderung von 2,80 EUR pro Betreuungsstunde statt auf eine pauschale Förderung pro Gruppe umgestellt werden. Die Förderung der älteren Kinder pro Gruppe soll entsprechend über die vier Jahre abschmelzen. Die Verwaltung rechnet für 2027 und in den Folgejahren mit Mehreinnahmen in vermutlich mittlerer sechsstelliger Höhe auf Grundlage der Förderung von 2,80 EUR. Die genaue Höhe hängt von der Ausgestaltung der Verwaltungsvorschrift ab, die noch nicht veröffentlicht ist. Die Kosten von 203.364 EUR für das Jahr 2027 und die Folgejahre werden aus Mehreinnahmen bei den Landeszuschüssen für die Schulkindbetreuung gedeckt. Mit diesen für die Betreuung zweckgebundenen Mitteln werden drei neue Betreuungsgruppen in freier Trägerschaft ermöglicht. Seite 6 von 6

Text aus PDF extrahiert