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Justus-von-Liebig-Schule hier: Brandschutzsanierung und AOI / Maßnahmenerhöhung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Mannheim |
| Datum | 2026-07-28 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Verwaltung beantragt eine Maßnahmenerhöhung um 3 Millionen Euro für die laufende Brandschutzsanierung und außerordentliche Instandsetzung an der Justus-von-Liebig-Schule (Gesamtbudget nun 13,955 Millionen Euro). Die Mehrkosten entstehen durch Preissteigerungen (1,5 Mio. Euro) und nachträglich erkannte Brandschutzanforderungen einschließlich nicht normgerechter Brandschutzdecken aus 2009 (1,5 Mio. Euro). Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung am 28.07.2026 mit Finanzierung durch vorhandene Haushaltsmittel und die BBS-Funktionserhalt-Rücklage.
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Dokument
Extrahierter Text
Dezernat III BESCHLUSSVORLAGE
05.05.2026 V244/2026
Betreff
Justus-von-Liebig-Schule hier: Brandschutzsanierung und AOI / Maßnahmenerhöhung
Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit
1. Ausschuss für Bildung und 23.07.2026 öffentlich Vorberatung
Gesundheit, Schulbeirat,
Jugendhilfeausschuss
2. Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Entscheidung
Stadtbezirksbezug:
Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein
Klimarelevanz: Einschätzung der potentiellen Auswirkungen;
negative oder positive Auswirkungen sind in Anlage K dargestellt
Klimafolgenanpassung: negativ/neutral/positiv
Beschlussantrag:
1. Der Maßnahmenerhöhung für die Brandschutzsanierung mit AOI (außerordentliche
Instandsetzung) an der Justus-von-Liebig-Schule von bisher 10.955.000 EUR um 3.000.000 EUR
auf 13.955.000 EUR brutto einschließlich Nebenkosten der BBS wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH (BBS) mit der
Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen zu beauftragen.
3. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsvollzug 2026 ff. von FB 40 bzw. Dez. III im Rahmen der
vorhandenen Ansätze sowie Mitteln aus der Funktionserhalt-Rücklage der BBS.
Specht Grunert
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Kurzfassung des Sachverhalts
I. Bezug zum städtischen Zielsystem (Strategische Ziele und/oder Ziele der Dienststellen)
01 Mannheim gewährleistet Bildungsgerechtigkeit und verhindert Armut. Die soziale Teilhabe aller
Mannheimerinnen und Mannheimer ist sichergestellt.
Leistungsziel 1 Ein bedarfsgerechtes Schulangebot ist sichergestellt.
Wirkungsziel 4 Die schulische Infrastruktur bietet optimale Voraussetzungen als Bildungs- und
Lebensort für alle Schülerinnen und Schüler.
II. Woran sind Fortschritte erkennbar? Erwartete Wirkung des Beschlusses
Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Gebäudesicherheit und damit zur Aufrechterhaltung des
lfd. Schulbetriebes.
III. Welche Maßnahmen bzw. welche Leistung wird beschlossen?
• Brandschutzsanierung
• Erneuerung der maroden Schmutz-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen; Fliesen- und
Bodenbeläge sowie der Heizkörper.
IV. Benötigte Ressourcen (Personal, Sachmittel) / Finanzielle Auswirkungen (einmalig/laufend)
und Deckung (Haushaltsjahr, Kostenart)
Es werden insgesamt 3,0 Mio. EUR mehr benötigt. Diese teilen sich auf in Kosten von 1,5 Mio. EUR
für die Maßnahmenerhöhung aufgrund von Preissteigerungen. Zusätzlich werden weitere 1,5 Mio.
EUR benötigt um Brandschutzanforderungen zu erfüllen, deren Notwendigkeit erst bei der
Durchführung der Maßnahme erkennbar waren.
Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsvollzug 2026 ff. von FB 40 bzw. Dez. III im Rahmen der
vorhandenen Ansätze / Deckungsfähigkeit (2,3 Mio. €) sowie Mitteln aus der Funktionserhalt-
Rücklage der BBS (0,7 Mio. €).
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Sachverhalt
Mit den Beschlussvorlagen V244/2018, V489/2020, V347/2023 und der V462/2024 wurde die
Umsetzung der Brandschutzsanierung und die außerordentliche Instandsetzung an der Justus-von
Liebig-Schule beschlossen und die entsprechenden Mittel bereitgestellt.
Die BBS informierte die Verwaltung, dass die kalkulierten Kostenschätzungen dieser langjährigen
Sanierung nicht gehalten werden konnten und entsprechende Mehrkosten anfallen.
Bei der aktuell vorliegenden Kostenverfolgung ergeben sich folgende Daten:
Gewerk Mehrkosten umgesetzte Kommentar
Einsparungen
brutto
Abbruch 120.000 €
185.000 €
Bodenbelag 290.000 €
30.000 €
Fliesenarbeiten 105.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen
Fensterbau 90.000 € Preiserhöhungen
Trockenbau 195.000 € -215.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen –
Reduzierung Maßnahmeumfang
Brandschutz 150.000 € Erwartete Mehrkosten durch
Tektur/Forderungen Feuerwehr
Zus. Kleinmaßnahmen 40.000 € Noch nicht vergebene Prognose
Baustellenreinigung 20.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen
Heizung -70.000 € Reduzierung Maßnahmeumfang
Sanitäranlagen 115.000 € -110.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen –
Reduzierung Maßnahmeumfang
Lüftung 75.000 € -70.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen –
Reduzierung Maßnahmeumfang
Elektrische Anlagen 150.000 € Mehrmengen/Zusatzkosten RWA,
Brandschutz UG
Summe 1.565.000 € -465.000 €
Summe 1.100.000 €
Zzgl. NK der BBS für ~ 400.000 € Derzeit maximaler Betrag.
Tatsächlicher Betrag ergibt sich aus
Planung etc.
der Schlussrechnung
Gesamt 1.500.000 €
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Erläuterungen zu den Mehrkosten/Einsparungen
Nachdem sich in der fortlaufenden Kostenverfolgung der BBS Mehrkosten abzeichneten, wurden
mögliche Einsparpotentiale geprüft, um die Maßnahme im Rahmen des vorhandenen Budgets
umzusetzen. Da die Sanierungsmaßnahme bereits weit fortgeschritten ist und Leistungen
beauftragt waren, konnten – um Regressansprüche bereits beauftragter Firmen zu vermeiden - nur
geringe Einsparungen erzielt werden; u.a. wird die vorgesehene Sanierung der WC-Anlage im UG
nicht realisiert.
Bei den Gewerken Abbruch und Bodenbeläge haben sich deutlich höhere Arbeitsaufwände
ergeben, insbesondere gab es im Vorfeld nicht erkennbare Mehrmengen beim Abbruch und bei
den Fliesen. Weitere Kostensteigerungen sind in dem unerwartet schlechten Untergrund der
Böden sowie Preissteigerungen bei den Belägen begründet.
Aufgrund eines derzeit laufenden Rechtsstreits mit beauftragten Firmen besteht gegebenenfalls
die Möglichkeit, einen Teil der Mehrkosten mit potentiell bestehenden Regressansprüchen
aufzurechnen. Ob und in welchem Umfang dies letztlich möglich sein wird, kann erst nach
Abschluss des Verfahrens beurteilt werden.
Im Gastronomiebereich sind aufgrund des schlechten Zustandes bei den Bestandsfliesen
Mehrmengen angefallen.
Bei der Umsetzung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass es eine unerwartet hohe Zahl an
Durchdringungen in den Geschossdecken gegeben hat. Ein vorhandener Technikschacht war in
den Bestandsplänen nicht ausgewiesen. Dies führt zu mehr Aufwand beim Trockenbau, da die
Brandschutzanforderungen einzuhalten sind.
Weitere Mehrkosten sind durch Brandschutzanforderungen entstanden. Die abgehängten Decken
im Flur sind mit revisionierbaren und ohne Hilfsmittel zu öffnenden Luken auszustatten, um
mögliche Brandherde bzw. Rauchentwicklungen eruieren zu können. Diese Anforderung war im
Vorfeld nicht zu erkennen.
Diese Maßnahmen sind der ursprünglichen Maßnahme zuzuordnen.
Zusätzliche Mehrkosten durch Fehler der Vergangenheit
Im Zuge der Abstimmung der Anforderungen an die Brandschutzklappen wurde festgestellt, dass
vorhandene Brandschutzdecken in den Seitenfluren der Schule nicht normgerecht verbaut sind und
somit keine Zulassung haben. Dies stellt somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, dass unverzüglich
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beseitigt werden muss.
Trotz intensiver Recherche konnte keine genaue Klärung herbeigeführt werden, wann die oben
genannten Arbeiten durchgeführt wurden und welche Firma damit beauftragt war. Die entsprechenden
Unterlagen sind nicht mehr vorhanden. Nachvollzogen werden konnte, dass der Einbau der Decke
vermutlich um das Jahr 2009 vor Übergang der Liegenschaft in die Verantwortung der BBS, die im
Jahr 2013 die Bewirtschaftung übernommen hat, erfolgte. Daher ist ein Regress nicht möglich.
Die vorhandenen Brandschutzdecken erfüllen aktuell nicht die erforderlichen Anforderungen und sind
daher unverzüglich umzubauen/nachzurüsten. Die Verwaltung hat einen Planungsauftrag an die BBS
zur Kostenermittlung bereits erteilt.
Erste - ausdrücklich noch unverbindliche - Einschätzungen der BBS zu den erwarteten Kosten
belaufen sich auf eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR. Da die Maßnahmen bereits in den
Sommerferien beginnen kann (Nutzung von Synergieeffekten) und aufgrund der
Brandschutzanforderungen auch unverzüglich anzugehen sind, soll der Betrag von 1,5 Mio. EUR
bereits jetzt mit beschlossen werden.
Vorlagenhistorie
V244/2018 „100-Mio-EuroProgramm“ – Sachstand, Maßnahmengenehmigungen und
Verwendung der Planungsmittel für Schulbaumaßnahmen – Justus-von-Liebig
Brandschutzsanierung: 7.800.000 EUR
V489/2020 Maßnahmengenehmigung für Baumaßnahmen (KInvFG II) – Brandschutzsanierung
und AOI: 8.377.000 EUR
V347/2023 Maßnahmeerhöhung für Brandschutzsanierung mit AOI an der Justus-von-Liebig-
Schule – 10.473.000 EUR
V462/2024 Brandschutzsanierung und AOI / Maßnahmeerhöhung um 482.000 EUR auf
10.955.000 EUR
Aktuell Maßnahmeerhöhung um 3.000.000 EUR auf 13.955.000 EUR
Ergänzend sind gem. Vorlage V347/2023 folgende Mittel inkludiert:
• Fachraumgelder der Schule 300.000 €
• Anteil der BBS für die Erneuerung von Abwasserleitungen 905.000 € 1.205.000 €
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Finanzierung
Gem. V462/2024 wurden Mittel i.H.v. 10.955.000 € genehmigt.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind 300.000 EUR der genehmigten
Gesamtsumme noch nicht in 2026 ausbezahlt worden, daher ergibt sich der folgende
Mittelabfluss (die vorhandenen Mittel sind zur Nachvollziehbarkeit dargestellt):
HHJ 2026 (nur Mehrbedarf) 200.000 €
HHJ 2027 1.500.000 €
HHJ 2028 1.600.000 €
Zwischensumme 3.300.000 €
noch verfügbare Mittel im HHJ 2026 - 300.000 €
Gesamt 3.000.000 €
Gesamtsumme (inkl. Anteil Fachraumgelder u. EBBS) 13.955.000 €
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