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Justus-von-Liebig-Schule hier: Brandschutzsanierung und AOI / Maßnahmenerhöhung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeMannheim
Datum2026-07-28
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Verwaltung beantragt eine Maßnahmenerhöhung um 3 Millionen Euro für die laufende Brandschutzsanierung und außerordentliche Instandsetzung an der Justus-von-Liebig-Schule (Gesamtbudget nun 13,955 Millionen Euro). Die Mehrkosten entstehen durch Preissteigerungen (1,5 Mio. Euro) und nachträglich erkannte Brandschutzanforderungen einschließlich nicht normgerechter Brandschutzdecken aus 2009 (1,5 Mio. Euro). Der Gemeinderat beschloss die Erhöhung am 28.07.2026 mit Finanzierung durch vorhandene Haushaltsmittel und die BBS-Funktionserhalt-Rücklage.

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Dokument

Extrahierter Text

Dezernat III BESCHLUSSVORLAGE 05.05.2026 V244/2026 Betreff Justus-von-Liebig-Schule hier: Brandschutzsanierung und AOI / Maßnahmenerhöhung Beratungsfolge Sitzungstermin Öffentlichkeitsstatus Zuständigkeit 1. Ausschuss für Bildung und 23.07.2026 öffentlich Vorberatung Gesundheit, Schulbeirat, Jugendhilfeausschuss 2. Gemeinderat 28.07.2026 öffentlich Entscheidung Stadtbezirksbezug: Vorgeschlagene Maßnahme zur Bürgerbeteiligung: Nein Klimarelevanz: Einschätzung der potentiellen Auswirkungen; negative oder positive Auswirkungen sind in Anlage K dargestellt Klimafolgenanpassung: negativ/neutral/positiv Beschlussantrag: 1. Der Maßnahmenerhöhung für die Brandschutzsanierung mit AOI (außerordentliche Instandsetzung) an der Justus-von-Liebig-Schule von bisher 10.955.000 EUR um 3.000.000 EUR auf 13.955.000 EUR brutto einschließlich Nebenkosten der BBS wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die BBS Bau- und Betriebsservice GmbH (BBS) mit der Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahmen zu beauftragen. 3. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsvollzug 2026 ff. von FB 40 bzw. Dez. III im Rahmen der vorhandenen Ansätze sowie Mitteln aus der Funktionserhalt-Rücklage der BBS. Specht Grunert Seite 1 von 6 Kurzfassung des Sachverhalts I. Bezug zum städtischen Zielsystem (Strategische Ziele und/oder Ziele der Dienststellen) 01 Mannheim gewährleistet Bildungsgerechtigkeit und verhindert Armut. Die soziale Teilhabe aller Mannheimerinnen und Mannheimer ist sichergestellt. Leistungsziel 1 Ein bedarfsgerechtes Schulangebot ist sichergestellt. Wirkungsziel 4 Die schulische Infrastruktur bietet optimale Voraussetzungen als Bildungs- und Lebensort für alle Schülerinnen und Schüler. II. Woran sind Fortschritte erkennbar? Erwartete Wirkung des Beschlusses Die Maßnahmen dienen der Verbesserung der Gebäudesicherheit und damit zur Aufrechterhaltung des lfd. Schulbetriebes. III. Welche Maßnahmen bzw. welche Leistung wird beschlossen? • Brandschutzsanierung • Erneuerung der maroden Schmutz-, Regenwasser- und Trinkwasserleitungen; Fliesen- und Bodenbeläge sowie der Heizkörper. IV. Benötigte Ressourcen (Personal, Sachmittel) / Finanzielle Auswirkungen (einmalig/laufend) und Deckung (Haushaltsjahr, Kostenart) Es werden insgesamt 3,0 Mio. EUR mehr benötigt. Diese teilen sich auf in Kosten von 1,5 Mio. EUR für die Maßnahmenerhöhung aufgrund von Preissteigerungen. Zusätzlich werden weitere 1,5 Mio. EUR benötigt um Brandschutzanforderungen zu erfüllen, deren Notwendigkeit erst bei der Durchführung der Maßnahme erkennbar waren. Die Finanzierung erfolgt im Haushaltsvollzug 2026 ff. von FB 40 bzw. Dez. III im Rahmen der vorhandenen Ansätze / Deckungsfähigkeit (2,3 Mio. €) sowie Mitteln aus der Funktionserhalt- Rücklage der BBS (0,7 Mio. €). Seite 2 von 6 Sachverhalt Mit den Beschlussvorlagen V244/2018, V489/2020, V347/2023 und der V462/2024 wurde die Umsetzung der Brandschutzsanierung und die außerordentliche Instandsetzung an der Justus-von Liebig-Schule beschlossen und die entsprechenden Mittel bereitgestellt. Die BBS informierte die Verwaltung, dass die kalkulierten Kostenschätzungen dieser langjährigen Sanierung nicht gehalten werden konnten und entsprechende Mehrkosten anfallen. Bei der aktuell vorliegenden Kostenverfolgung ergeben sich folgende Daten: Gewerk Mehrkosten umgesetzte Kommentar Einsparungen brutto Abbruch 120.000 € 185.000 € Bodenbelag 290.000 € 30.000 € Fliesenarbeiten 105.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen Fensterbau 90.000 € Preiserhöhungen Trockenbau 195.000 € -215.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen – Reduzierung Maßnahmeumfang Brandschutz 150.000 € Erwartete Mehrkosten durch Tektur/Forderungen Feuerwehr Zus. Kleinmaßnahmen 40.000 € Noch nicht vergebene Prognose Baustellenreinigung 20.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen Heizung -70.000 € Reduzierung Maßnahmeumfang Sanitäranlagen 115.000 € -110.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen – Reduzierung Maßnahmeumfang Lüftung 75.000 € -70.000 € Preiserhöhungen/Mehrmengen – Reduzierung Maßnahmeumfang Elektrische Anlagen 150.000 € Mehrmengen/Zusatzkosten RWA, Brandschutz UG Summe 1.565.000 € -465.000 € Summe 1.100.000 € Zzgl. NK der BBS für ~ 400.000 € Derzeit maximaler Betrag. Tatsächlicher Betrag ergibt sich aus Planung etc. der Schlussrechnung Gesamt 1.500.000 € Seite 3 von 6 Erläuterungen zu den Mehrkosten/Einsparungen Nachdem sich in der fortlaufenden Kostenverfolgung der BBS Mehrkosten abzeichneten, wurden mögliche Einsparpotentiale geprüft, um die Maßnahme im Rahmen des vorhandenen Budgets umzusetzen. Da die Sanierungsmaßnahme bereits weit fortgeschritten ist und Leistungen beauftragt waren, konnten – um Regressansprüche bereits beauftragter Firmen zu vermeiden - nur geringe Einsparungen erzielt werden; u.a. wird die vorgesehene Sanierung der WC-Anlage im UG nicht realisiert. Bei den Gewerken Abbruch und Bodenbeläge haben sich deutlich höhere Arbeitsaufwände ergeben, insbesondere gab es im Vorfeld nicht erkennbare Mehrmengen beim Abbruch und bei den Fliesen. Weitere Kostensteigerungen sind in dem unerwartet schlechten Untergrund der Böden sowie Preissteigerungen bei den Belägen begründet. Aufgrund eines derzeit laufenden Rechtsstreits mit beauftragten Firmen besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, einen Teil der Mehrkosten mit potentiell bestehenden Regressansprüchen aufzurechnen. Ob und in welchem Umfang dies letztlich möglich sein wird, kann erst nach Abschluss des Verfahrens beurteilt werden. Im Gastronomiebereich sind aufgrund des schlechten Zustandes bei den Bestandsfliesen Mehrmengen angefallen. Bei der Umsetzung der Baumaßnahme wurde festgestellt, dass es eine unerwartet hohe Zahl an Durchdringungen in den Geschossdecken gegeben hat. Ein vorhandener Technikschacht war in den Bestandsplänen nicht ausgewiesen. Dies führt zu mehr Aufwand beim Trockenbau, da die Brandschutzanforderungen einzuhalten sind. Weitere Mehrkosten sind durch Brandschutzanforderungen entstanden. Die abgehängten Decken im Flur sind mit revisionierbaren und ohne Hilfsmittel zu öffnenden Luken auszustatten, um mögliche Brandherde bzw. Rauchentwicklungen eruieren zu können. Diese Anforderung war im Vorfeld nicht zu erkennen. Diese Maßnahmen sind der ursprünglichen Maßnahme zuzuordnen. Zusätzliche Mehrkosten durch Fehler der Vergangenheit Im Zuge der Abstimmung der Anforderungen an die Brandschutzklappen wurde festgestellt, dass vorhandene Brandschutzdecken in den Seitenfluren der Schule nicht normgerecht verbaut sind und somit keine Zulassung haben. Dies stellt somit ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, dass unverzüglich Seite 4 von 6 beseitigt werden muss. Trotz intensiver Recherche konnte keine genaue Klärung herbeigeführt werden, wann die oben genannten Arbeiten durchgeführt wurden und welche Firma damit beauftragt war. Die entsprechenden Unterlagen sind nicht mehr vorhanden. Nachvollzogen werden konnte, dass der Einbau der Decke vermutlich um das Jahr 2009 vor Übergang der Liegenschaft in die Verantwortung der BBS, die im Jahr 2013 die Bewirtschaftung übernommen hat, erfolgte. Daher ist ein Regress nicht möglich. Die vorhandenen Brandschutzdecken erfüllen aktuell nicht die erforderlichen Anforderungen und sind daher unverzüglich umzubauen/nachzurüsten. Die Verwaltung hat einen Planungsauftrag an die BBS zur Kostenermittlung bereits erteilt. Erste - ausdrücklich noch unverbindliche - Einschätzungen der BBS zu den erwarteten Kosten belaufen sich auf eine Größenordnung von 1,5 Mio. EUR. Da die Maßnahmen bereits in den Sommerferien beginnen kann (Nutzung von Synergieeffekten) und aufgrund der Brandschutzanforderungen auch unverzüglich anzugehen sind, soll der Betrag von 1,5 Mio. EUR bereits jetzt mit beschlossen werden. Vorlagenhistorie V244/2018 „100-Mio-EuroProgramm“ – Sachstand, Maßnahmengenehmigungen und Verwendung der Planungsmittel für Schulbaumaßnahmen – Justus-von-Liebig Brandschutzsanierung: 7.800.000 EUR V489/2020 Maßnahmengenehmigung für Baumaßnahmen (KInvFG II) – Brandschutzsanierung und AOI: 8.377.000 EUR V347/2023 Maßnahmeerhöhung für Brandschutzsanierung mit AOI an der Justus-von-Liebig- Schule – 10.473.000 EUR V462/2024 Brandschutzsanierung und AOI / Maßnahmeerhöhung um 482.000 EUR auf 10.955.000 EUR Aktuell Maßnahmeerhöhung um 3.000.000 EUR auf 13.955.000 EUR Ergänzend sind gem. Vorlage V347/2023 folgende Mittel inkludiert: • Fachraumgelder der Schule 300.000 € • Anteil der BBS für die Erneuerung von Abwasserleitungen 905.000 € 1.205.000 € Seite 5 von 6 Finanzierung Gem. V462/2024 wurden Mittel i.H.v. 10.955.000 € genehmigt. Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung sind 300.000 EUR der genehmigten Gesamtsumme noch nicht in 2026 ausbezahlt worden, daher ergibt sich der folgende Mittelabfluss (die vorhandenen Mittel sind zur Nachvollziehbarkeit dargestellt): HHJ 2026 (nur Mehrbedarf) 200.000 € HHJ 2027 1.500.000 € HHJ 2028 1.600.000 € Zwischensumme 3.300.000 € noch verfügbare Mittel im HHJ 2026 - 300.000 € Gesamt 3.000.000 € Gesamtsumme (inkl. Anteil Fachraumgelder u. EBBS) 13.955.000 € Seite 6 von 6

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