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Entschädigungssatzung und Antrag der FWG-Fraktion zur Änderung der Entschädigungssatzung im § 4 vom 07.06.2026
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Eschenburg |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Eschenburg Abteilung:
Gemeindeorgane
Vorlage für Datum:
Beschluss Mitteilung 11.06.2026
Thema
Entschädigungssatzung und Antrag der FWG-Fraktion zur Änderung der
Entschädigungssatzung im § 4 vom 07.06.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Gemeindevertretung 25.06.2026 beschließend
Sach- und Rechtslage:
Die Entschädigungssatzung der Gemeinde bedarf einer Anpassung, um den aktuellen
Anforderungen Rechnung zu tragen. Hierzu soll ein neuer Entschädigungstatbestand für die
Nutzung privater Geräte im Rahmen des digitalen Sitzungsdienstes aufgenommen werden.
Darüber hinaus hat der Haupt- und Finanzausschuss in seiner letzten Sitzung angeregt, die
Aufwandsentschädigungen für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie für den
Ersten Beigeordneten zu überprüfen und angemessen anzupassen.
Für die Nutzung privater Geräte im Sitzungsdienst wird die Einführung einer monatlichen Pauschale
in Höhe von 10,00 € vorgeschlagen.
Die Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld) für die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und
Wahlhelfer soll nach Auffassung des Gemeindevorstandes nicht angepasst werden, weil die
Entschädigung im Rahmen der Entschädigungen liegt, die von den Nachbarkommunen gezahlt
werden. Eine Übersicht über die in den übrigen Kommunen des Lahn-Dill-Kreises gewährten
Aufwandsentschädigungen ist nachfolgend dargestellt.
Kommune Vorsteher Mitglied
Aßlar 50,00 € 40,00 €
Bischoffen 35,00 € 25,00 €
Braunfels 50,00 € 50,00 €
Breitscheid 40,00 € 35,00 €
Dietzhölztal 50,00 € 50,00 €
Dillenburg 50,00 € 40,00 €
Driedorf 35,00 € 25,00 €
Ehringshausen 35,00 € 35,00 €
Greifenstein 45,00 € 35,00 €
Herborn 55,00 € 50,00 €
Hohenahr 40,00 € 40,00 €
Hüttenberg 40,00 € 40,00 €
Lahnau 80,00 € 80,00 €
Leun 80,00 € 80,00 €
Mittenaar 50,00 € 50,00 €
Schöffengrund 35,00 € 35,00 €
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Siegbach 50,00 € 30,00 €
Sinn 25,00 € 25,00 €
Solms 30,00 € 30,00 €
Waldsolms 35,00 € 35,00 €
Wetzlar 60,00 € 50,00 €
Die Erstattung für die Wahlhelfer von Seiten des Bundes beträgt bei Bundes- und Landtagswahlen
25,00 € pro Wahlhelfer und 35,00 € für die Wahlvorsteher.
Ferner ist der Gemeindevorstand der Auffassung, dass auch die Entschädigung für den Ersten
Beigeordneten nicht angehoben werden sollte. Eine Übersicht über die entsprechenden
Entschädigungssätze in den übrigen Kommunen ist nachstehend aufgeführt.
Kommune pro Tag pro Monat
Aßlar 30,00 € 200,00 €
Braunfels 45,00 €
Breitscheid 50,00 €
Dietzhölztal 60,00 €
Dillenburg 75,00 €
Driedorf 50,00 €
Ehringshausen 48,00 €
Haiger 50,00 €
Hüttenberg 300,00 €
Lahnau 47,00 € 108,00 €
Leun 50,00 €
Breidenbach 31,00 €
Die monatliche Pauschale ist nur für diejenigen Städte / Gemeinden aufgeführt, in denen der Erste
Beigeordnete bzw. der Erste Stadtrat eine gegenüber den übrigen Mitgliedern des
Gemeindevorstands bzw. Magistrats erheblich abweichende monatliche Pauschale erhält.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschluss-Vorschlag:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung.
Anlage(n):
1 260625 GVE 05 Entschädigungssatzung 1 Satzung
2 260625 GVE 05 Entschädigungssatzung 2 Antrag FWG vom 07.06.2026
Beschlussvorlage VL-216/2026 Seite 2 von 2
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