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Antrag der FWG-Fraktion zur Erhaltung der kulturhistorischen Besonderheiten im Gemeindewald
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Calden |
| Datum | 2026-06-25 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktionsantrag
- öffentlich -
FA-2/2026
Fachbereich Planung, Bauen und
Umwelt
Federführendes Amt Fachbereichsleiter III Gemeinde Calden
Antragsteller FWG-Fraktion
Datum 03.06.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Nachhaltigkeit, Infrastruktur und
17.06.2026 vorberatend
Soziales
Gemeindevertretung der Gemeinde Calden 25.06.2026 beschließend
Antrag der FWG-Fraktion zur Erhaltung der kulturhistorischen Besonderheiten im
Gemeindewald
Sachdarstellung:
Im Gemeindewald der Gemeinde Calden gibt es einige kulturhistorische Besonderheiten. Dazu
zählen die sogenannten Hutebuchen und „Mantel-Eichen“ in der Abteilung 18 des Naturdenkmals
„Wacholdern“ bzw. Meimbresser Grund. Aufgrund des Alters der Bäume sind diese arg in
Mitleidenschaft gezogen worden und mussten teilweise schon gefällt werden.
Der Bereich der Hutebuchen ist derzeit gesperrt und wird sich selbst überlassen, es besteht
Astbruchgefahr. In der Abteilung Heger Tor gibt es die ebenfalls bedeutsamen sogenannten
Kopfweiden, die teilweise auch schon durch Moder umfallen. Um diese kulturhistorischen
Besonderheiten des Gemeindewaldes auch für zukünftige Generationen zu erhalten, soll Hessen
Forst mit Ersatzpflanzungen die Sichtbarkeit erhalten.
Die Hutebuchen sind dabei so zu pflegen, dass sie ihr ursprüngliches Erscheinungsbild beibehalten
(breite Baumkrone). Weitere hier noch nicht genannte Besonderheiten sind zu erfassen und
ebenfalls in das Erhaltungsprogramm aufzunehmen.
Finanzielle Auswirkungen:
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Calden wird beauftragt, mit Hessen Forst eine schriftliche
Vereinbarung zu treffen, die im Gemeindewald vorhandenen kulturhistorischen Besonderheiten (u.a.
Baumbestand an Hutebuchen, „Mantel-Eichen“, Kopfweiden etc.) zu erhalten und bei Bedarf
nachzupflanzen.
Anlage(n):
1. FWG Antrag GV 2026.06 Erhaltung der kulturhistorischen Besonderheiten im Gemeindewald
Text aus PDF extrahiert