Startseite › Gemeinde Calden › Antrag

Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Entwicklung des neuen Wohnmobilstellplatzes am Lindenrondell

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeGemeinde Calden
Datum2026-03-12
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Fraktionsantrag - öffentlich - FA-1/2026 Fachbereich Planung, Bauen und Umwelt Federführendes Amt Fachbereichsleiter III Gemeinde Calden Antragsteller CDU-Fraktion Datum 18.02.2026 Beratungsfolge Termin Beratungsaktion Ausschuss für Nachhaltigkeit, Infrastruktur und 04.03.2026 vorberatend Soziales Haupt- und Finanzausschuss 09.03.2026 vorberatend Gemeindevertretung der Gemeinde Calden 12.03.2026 beschließend Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Entwicklung des neuen Wohnmobilstellplatzes am Lindenrondell Begründung: In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.7.2024 wurde der Beschluss gefasst, einen neuen Wohnmobilestellplatz zu errichten. Der vorgesehen Standort liegt im Außenbereich und somit musste ein notweniger B-Plan aufgestellt werden, der sich noch im Genehmigungsverfahren befindet. Aus Sicht der Gemeinde rechnet man mit einem positiven Bescheid. Des Weiteren hat die Gemeindevertretung die Verwaltung beauftragt, eine Kostenermittlung bezüglich der Erschließung und Errichtung des o.g. Bauvorhabens durchzuführen. Hierzu ist bereits ein Betrag i.H. von 60.000,-€ im Haushalt eingestellt worden. Die tatsächlichen Baukosten werden wahrscheinlich ein Vielfaches der Summe betragen. Die CDU-Fraktion schlägt der Gemeindevertretung deshalb vor, daß die Erschließung zum Standort, auf Kosten der Gemeinde vorgenommen werden sollte. Die Gemeinde hätte mehrere Vorteile: • Überschaubare Investitionskosten • Keine Inanspruchnahme von Verwaltungspersonal und Bauhof • Professionelle Marketing durch den Pächter und Betreiber der Anlage • Pachteinahmen für die Stellplätze • Haftung sollte auf den Pächter übertragen werden. Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen Pächter für den Wohnmobilstellplatz zu suchen, der aufbaut und betreibt. Die notwendigen Investitionen in Aufbau und Errichtung, sollten von einem spezialisierten Pächter und Betreiber übernommen werden, der auch für den zur Verfügung gestellten Stellplatz eine Pacht zu zahlen hat.

Text aus PDF extrahiert