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Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Entwicklung des neuen Wohnmobilstellplatzes am Lindenrondell
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Gemeinde Calden |
| Datum | 2026-03-12 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktionsantrag
- öffentlich -
FA-1/2026
Fachbereich Planung, Bauen und
Umwelt
Federführendes Amt Fachbereichsleiter III Gemeinde Calden
Antragsteller CDU-Fraktion
Datum 18.02.2026
Beratungsfolge Termin Beratungsaktion
Ausschuss für Nachhaltigkeit, Infrastruktur und
04.03.2026 vorberatend
Soziales
Haupt- und Finanzausschuss 09.03.2026 vorberatend
Gemeindevertretung der Gemeinde Calden 12.03.2026 beschließend
Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Entwicklung des neuen Wohnmobilstellplatzes am
Lindenrondell
Begründung:
In der Sitzung der Gemeindevertretung vom 4.7.2024 wurde der Beschluss gefasst, einen neuen
Wohnmobilestellplatz zu errichten. Der vorgesehen Standort liegt im Außenbereich und somit
musste ein notweniger B-Plan aufgestellt werden, der sich noch im Genehmigungsverfahren
befindet. Aus Sicht der Gemeinde rechnet man mit einem positiven Bescheid.
Des Weiteren hat die Gemeindevertretung die Verwaltung beauftragt, eine Kostenermittlung
bezüglich der Erschließung und Errichtung des o.g. Bauvorhabens durchzuführen. Hierzu ist
bereits ein Betrag i.H. von 60.000,-€ im Haushalt eingestellt worden. Die tatsächlichen Baukosten
werden wahrscheinlich ein Vielfaches der Summe betragen.
Die CDU-Fraktion schlägt der Gemeindevertretung deshalb vor, daß die Erschließung zum
Standort, auf Kosten der Gemeinde vorgenommen werden sollte.
Die Gemeinde hätte mehrere Vorteile:
• Überschaubare Investitionskosten
• Keine Inanspruchnahme von Verwaltungspersonal und Bauhof
• Professionelle Marketing durch den Pächter und Betreiber der Anlage
• Pachteinahmen für die Stellplätze
• Haftung sollte auf den Pächter übertragen werden.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt einen Pächter für den Wohnmobilstellplatz zu suchen, der
aufbaut und betreibt. Die notwendigen Investitionen in Aufbau und Errichtung, sollten von einem
spezialisierten Pächter und Betreiber übernommen werden, der auch für den zur Verfügung
gestellten Stellplatz eine Pacht zu zahlen hat.
Text aus PDF extrahiert