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Fortführung des Dienstrad-Leasing-Angebots für die Mitarbeitenden der Landeshauptstadt Stuttgart

Angenommen
TypAntrag
GemeindeStuttgart
Datum2026-07-30
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Landeshauptstadt Stuttgart will ihr seit April 2023 erfolgreich laufendes Dienstrad-Leasing-Angebot mit der JobRad GmbH fortführen. Bisher wurden über 1.400 Verträge abgeschlossen. Die Fortführung soll durch verbesserte Versicherungsregelungen (u.a. Mutterschutz, unbegrenztes Rückgabekontingent) optimiert werden. Seit Januar 2025 können Mitarbeitende von niedrigeren Nettoraten profitieren, da die Landeshauptstadt Mehrwertsteuer abzieht. Das Angebot bleibt für die Stadt kostenneutral durch Entgeltumwandlung.

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Extrahierter Text

Begründung: Bisherige Entwicklung, Evaluierung und Sachstand Seit April 2023 (Vgl. 177/2022) können die Mitarbeitenden der LHS das Dienstradleasing-Angebot vollumfänglich nutzen. Basis hierfür ist eine Rahmenvereinbarung mit der JobRad GmbH, die im Zuge einer europaweiten Ausschreibung im Jahr 2023 abgeschlossen wurde. Das Angebot erfreut sich bei den Mitarbeitenden einer außerordentlich hohen Beliebtheit und wird sehr positiv angenommen: Bis Mai 2026 wurden bereits rund 1.400 Einzelleasingverträge abgeschlossen – mehr als 30 % über Plan. Dies unterstreicht den großen Erfolg des Programms und die hohe Zufriedenheit der Beschäftigten mit dem Angebot. Neben der Anzahl abgeschlossener Verträge liegt auch die Störfallquote über den ursprünglich auf Basis von Erfahrungswerten kalkulierten Annahmen. Diese Planwerte basierten auf Anbietern aus der freien Wirtschaft, die das Modell bereits deutlich länger implementiert hatten. Die Realität bei der LHS weicht hiervon erkennbar ab. Um den damit verbundenen Bearbeitungsaufwand weiterhin im Rahmen der vorhandenen personellen Kapazitäten zu halten, wird mit einer verbesserten Versicherungsregelung entgegengesteuert. Dies wird entsprechend in der Leistungsbeschreibung abgebildet Änderungen in der Ausgestaltung des Dienstradleasings Versicherungsschutz für Mitarbeitende und den Arbeitgeber: Künftig soll zusätzlich zu dem bereits vorhanden Versicherungskonditionen hinaus auch der Zeitraum der Mutterschutzfristen als Versicherungsleistung mit abgedeckt werden. Neu aufgenommen wurde die Anforderung eines unbegrenzten Rückgabekontingents für Verträge von Mitarbeitenden, bei denen zu erwarten ist, dass sie über mehrere Monate hinweg kein umwandlungsfähiges Entgelt beziehen werden (beispielsweise Lohnfortzahlung bei Krankheit >3 Monate). Möglichkeit Anwendung der Netto-Gehaltsumwandlung: Seit dem 1. Januar 2025 besitzt die LHS wie alle Kommunen die umsatzsteuerpflichtige Unternehmereigenschaft. Dadurch kann die Mehrwertsteuer von der Leasingrate für Dienstfahrräder abzogen werden. Statt der Bruttorate (inklusive MwSt.) wird jetzt die Nettorate verwendet. Dies führt zu einer finanziellen Entlastung für alle Mitarbeitenden, die am Dienstradleasing teilnehmen, da künftig nur die Nettorate berechnet wird. Weitere Schritte und Ausblick Zum erneuten Vertragsschluss mit einem Anbieter von Fahrrad-Leasingmodellen ist aufgrund des Auftragswertes eine europaweite Ausschreibung notwendig. Ziel ist es, einen Rahmenvertrag abzuschließen, in dem alle erforderlichen Leasingmodalitäten geregelt sind. Finanzielle Auswirkungen: Die Verwaltung schätzt den Wert der Auftragsvergabe auf etwa 2.000.000 EUR pro Jahr. Das Modell der Entgeltumwandlung ermöglicht eine für die LHS kostenneutrale Umsetzung des Dienstradleasings. Zusätzliche Einsparungen durch niedrigere Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung und Zusatzversorgung werden zunächst durch einen Vorabzug zur Deckung der Personalkosten verwendet. Es handelt sich hierbei um eine 0,5-Stelle in EG 7 und eine 0,25-Stelle in A 9. Der übrige Betrag wird im Rahmen des Pauschalausgleichs kostenneutral an die Beschäftigten zurückgegeben. Bei künftigen Verträgen mit Nettoratte wird der Pauschalausgleich daher entsprechend gesenkt. Etwaige Kosten aus Störfällen, beispielsweise durch Unterbrechung der Lohnfortzahlung, trägt eine entsprechende Versicherung. Das Angebot wird somit für die LHS vollständig kostenfrei ausgestaltet. Alle relevanten Zu- und Abgänge aus der Entgeltumwandlung werden regelmäßig vom zuständigen Sachgebiet überprüft und der Pauschalausgleich entsprechend angepasst, um die dauerhafte Kostenneutralität zu gewährleisten.

Text aus PDF extrahiert