Startseite › Stuttgart › Antrag
Erweiterung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS)
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Stuttgart |
| Datum | 2026-07-30 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Vollständige Sitzung ansehen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Landeshauptstadt Stuttgart beantragt die Erweiterung der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart (AWS) von einer auf zwei Personen. Grund sind gestiegene Aufgaben durch neue Bereiche wie KRITIS und Digitalisierung sowie ausgeweitete Bereiche wie Baumaßnahmen und erhöhte gesetzliche Anforderungen. Die Betriebssatzung wird angepasst, eine zweite Betriebsleiterstelle in AT3 plus eine Assistenzstelle in EG 8 geschaffen. Die Kosten von etwa 233.000 Euro für 2027 sind im Wirtschaftsplan 2026/2027 eingeplant. Der Antrag wurde angenommen.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Extrahierter Text
Begründung:
Derzeit wird die Betriebsleitung der AWS von einer Person wahrgenommen. Dies ist auch in der Betriebssatzung entsprechend festgelegt (§ 7 Abs. 1 BS-AWS).
Die Vertretung der Betriebsleitung erfolgt über die nächste Hierarchieebene, d.h. durch eine Abteilungsleitung. Derzeit ist der Leiter der Abteilung 4, Entsorgungs- und Betriebsanlagen, Herr Ingo Bauer, als stellvertretender Geschäftsführer bestellt. Um auch in Ausnahmesituationen einen geordneten Dienstbetrieb zu ermöglichen, ist darüber hinaus der Leiter der Abteilung 2, Finanzen, Herr Maximilian Erbil, als zweiter stellvertretender Geschäftsführer bestellt worden.
In den letzten Jahren sind in erheblichem Umfang neue Aufgabenfelder hinzugekommen bzw. haben sich bestehende Aufgabenfelder zum Teil erheblich ausgeweitet. Neu hinzugekommene Aufgaben sind u.a. die Themen KRITIS, Tax Compliance und Digitalisierung.
Aufgabenbereiche, die sich stark ausgeweitet haben, sind insbesondere der Bereich Bau, da die AWS in den letzten zwei Jahren in erheblichem Umfang Baumaßnahmen an den Betriebsstellen verantwortet hat und dies auch in den nächsten Jahren weiter tun wird.
Darüber hinaus sind in den letzten Jahren in großem Umfang gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die erhöhte Komplexität, größere Bearbeitungstiefe und damit verbunden auch einen erhöhten Leitungs- und Kontrollaufwand mit sich bringen. Beispielhaft seien hier zunehmende europarechtliche Abfallregelungen, die Datenschutzgrundverordnung, umweltrechtliche Vorschriften, der Bereich des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit sowie die KRITIS-Verordnung aufzuführen. Als Kommune mit über 500.000 Einwohnern fällt die LHS unter diese Verordnung und muss sich die Abfallwirtschaft als „kritische Infrastruktur“ sehr intensiv mit diesem genauso wichtigen wie haftungsrelevanten Thema auseinandersetzen.
Vor diesem Hintergrund soll die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft Stuttgart um eine zweite Person erweitert werden. Mit dieser Erweiterung kann zum einen eine geordnete Vertretung auf der gleichen Hierarchieebene sichergestellt werden; zum anderen können auch die Kapazitäten bereitgestellt werden, um eine vertiefte und verbesserte Bearbeitung der anfallenden Themen sicherzustellen. Bei vielen Themen geht es nicht nur um wirtschaftliche, sondern auch um haftungsrelevante Fragen.
Sowohl bei den Abfallwirtschaftsbetrieben in der Region als auch bei Betrieben vergleichbarer Größenordnung deutschlandweit ist eine „Doppelspitze“ seit Jahren gelebte Praxis. Im Hinblick auf die regionalen Abfallwirtschaftsbetriebe ist die klare Tendenz zu erkennen, dass immer dann, wenn die operativen/logistischen Aufgaben in eigener Regie wahrgenommen werden, eine mehrköpfige Betriebsleitung vorhanden ist. Bei den Betrieben, die diese Aufgaben fremd vergeben haben, besteht die Betriebsleitung überwiegend nur aus einer Person. Auf die als Anlage 2 angefügte Aufstellung wird verwiesen.
Hinsichtlich der Aufgabenverteilung innerhalb der Betriebsleitung ist derzeit vorgesehen, einen kaufmännisch-administrativen und einen technischen Aufgabenschwerpunkt zu bilden. Um das wechselseitige Verständnis für die Aufgaben und eine einfachere Vertretung sicherzustellen kann es jedoch auch sinnvoll sein, wenn in dem kaufmännisch-administrativen Bereich auch eine operative Abteilung verantwortet wird.
Im Blick auf eine angemessene Vergütung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass es innerhalb der Betriebsleitung eine Hierarchie mit einer/einem Ersten und einer/einem Zweiten Betriebsleiter/-in geben soll. Dementsprechend wäre aus Sicht der AWS für die erweiterte Position der Zweiten Betriebsleitung eine Einstufung nach AT3 (ggf. ergänzt um eine variable Komponente) sachgerecht.
In der finanziellen Gesamtbetrachtung ist dann außerdem eine Assistenzstelle in EG 8 zu berücksichtigen. Eine Vertretung erfolgt zwischen den Assistenzen der Betriebsleitung.
Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan 2026/2027 veranschlagt, sodass eine entsprechende Besetzung erfolgen kann.
Die Betriebssatzung ist entsprechend anzupassen. Hierbei ist auch festzulegen, dass der Betriebsausschuss eine Geschäftsordnung für die Betriebsleitung erlässt, in der die verbindliche Zuordnung der jeweiligen Geschäftsbereiche festgelegt ist.
Da die Anstellungsverträge für die Betriebsleitungen jeweils auf fünf Jahre geschlossen werden, hat die LHS die Möglichkeit, nach Ablauf des Vertrages der Zweiten Betriebsleiterin/des Zweiten Betriebsleiters über die Wiederbesetzung zu entscheiden. Insofern kann bei signifikanten Änderungen der beschriebenen Rahmenbedingungen die Betriebsleitung gegebenenfalls auch wieder verkleinert werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Stellen sind im Wirtschaftsplan 2026/2027 enthalten. Da eine Besetzung voraussichtlich im Jahr 2027 erfolgt, wird von Gesamtkosten von bis zu 233.000 € in 2027 ausgegangen.
Text aus PDF extrahiert