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Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2026 zur Musikschule Gebühren
Angenommen10 Ja · 11 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Wipperfürth |
| Datum | 2026-07-01 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Hansestadt Wipperfürth A/2026/312/1
Die Bürgermeisterin
I - Sport, Kultur
Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2026 zur Musikschule Gebühren
Gremium Status Datum Beschlussqualität
Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Ö 01.07.2026 Kenntnisnahme
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Verwaltung wird weiterhin die gute Qualität der städtischen Musikschule
aufrechterhalten und somit auch in Zukunft Schülerinnen und Schülern die
Möglichkeit geben sich musikalisch weiterzubilden. Die Musikschule ist für die
kulturelle Bildung der Hansestadt Wipperfürth ein wichtiger Bestandteil. Daher ist
es für die Verwaltung zur Sicherstellung der hohen Qualität ein Anliegen die
geforderte Kompensation von Kosten zu koordinieren und anzupassen.
2. Aufgrund der beginnenden Arbeiten für den neuen Schulcampus am Mühlenberg
müssen verschiedene Räumlichkeiten der Musikschule zum 30.06.2027 verlagert
werden. es handelt sich hierbei um das Büro der Verwaltung, Lagerfläche, die
musikalische Früherziehung, den Schlagzeugraum, und die Studiobühne. Die
Verwaltung sucht aktuell nach geeigneten Ausweichflächen für den
Übergangszeitraum bis zum Umzug der Musikschule in das Engelbert-von-Berg-
Gymnasium. Die Betrachtung möglicher Gebäude findet bereits statt. Bis jetzt
konnte jedoch noch keine geeignete Immobilie gefunden werden, die auch den
Immissionsschutz berücksichtigt und genügend Fläche zur alleinigen Nutzung
zur Verfügung stellt. Die Besichtigung weiterer Immobilien steht jedoch
unmittelbar bevor.
3. Die Verwaltung vertieft die Überprüfung möglicher anderer Rechtsformen für die
städtische Musikschule. Hierbei sollen auch andere kulturelle Bereiche der
Hansestadt Wipperfürth mit in die Überlegungen einbezogen werden. Auf bereits
erfolgte Gespräche mit anderen Kommunen zur interkommunalen
Zusammenarbeit der Musikschulen wird weiter aufgebaut.
Hierzu wird auch auf die Beschlussempfehlung 4. der Vorlage V/2026/307 zur
Kostenkompensation der Musikschule verwiesen.
4. Um zukünftige Maßnahmen treffen zu können wird die Verwaltung die
Gebührenerhöhung, welche zum 01.01.2026 stattgefunden hat, evaluieren und
deren Auswirkungen auf die Musikschule benennen. Zudem sollen weiterhin
Diagramme zur den Einnahmen und den Ausgaben der Musikschule, sowie die
Belegungen der Angebote aufbereitet und vorgestellt werden.
Hinsichtlich der Erhöhung der Gebühren wird auf die Beschlussempfehlungen 1.
bis 3. der Vorlage V/2026/307 zur Kostenkompensation der Musikschule
verwiesen.
5. Die Evaluierung der letzten Gebührenerhöhung wird zum Ende des Schuljahres
ausgewertet und wird diesem Ausschuss vorgelegt.
6. Ein Erwachsenentarif in Höhe von 15 % soll eingeführt werden. Schüler,
Studenten, Auszubildende und Personen die einen Bundesfreiwilligendienst oder
ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren können nach Vorlage eines
entsprechenden Nachweises davon befreit werden. In der Evaluierung wird der
Erwachsenentarif gesondert mit betrachtet und ausgewertet.
Ergänzend wird hierzu auf die Vorlage V/2026/307 zur Kostenkompensation der
Musikschule verwiesen.
7. Die Verwaltung führt weiterhin Gespräche mit dem Musikverein der Gemeinde
Kürten bezüglich der bestehenden Kooperation. Wie bereits zuvor berichtet hat
der Förderverein der Gesamtschule Marienheide die Kooperation fristgerecht
zum Ende des Schuljahres gekündigt. Der noch bestehende Einzelunterricht wird
zukünftig am Standort der Musikschule Wipperfürth stattfinden.
8. Der Betrieb und die Organisation der städtischen Musikschule wird auch nach
Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Förderverein der
Musikschule und der Hansestadt Wipperfürth nahtlos sichergestellt.
Beschlussentwurf:
Anlage:
Antrag der SPD
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