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Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2026 zur Musikschule Gebühren

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWipperfürth
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Dokumente
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Hansestadt Wipperfürth A/2026/312/1 Die Bürgermeisterin I - Sport, Kultur Antrag der SPD-Fraktion vom 23.06.2026 zur Musikschule Gebühren Gremium Status Datum Beschlussqualität Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Ö 01.07.2026 Kenntnisnahme Stellungnahme der Verwaltung: 1. Die Verwaltung wird weiterhin die gute Qualität der städtischen Musikschule aufrechterhalten und somit auch in Zukunft Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit geben sich musikalisch weiterzubilden. Die Musikschule ist für die kulturelle Bildung der Hansestadt Wipperfürth ein wichtiger Bestandteil. Daher ist es für die Verwaltung zur Sicherstellung der hohen Qualität ein Anliegen die geforderte Kompensation von Kosten zu koordinieren und anzupassen. 2. Aufgrund der beginnenden Arbeiten für den neuen Schulcampus am Mühlenberg müssen verschiedene Räumlichkeiten der Musikschule zum 30.06.2027 verlagert werden. es handelt sich hierbei um das Büro der Verwaltung, Lagerfläche, die musikalische Früherziehung, den Schlagzeugraum, und die Studiobühne. Die Verwaltung sucht aktuell nach geeigneten Ausweichflächen für den Übergangszeitraum bis zum Umzug der Musikschule in das Engelbert-von-Berg- Gymnasium. Die Betrachtung möglicher Gebäude findet bereits statt. Bis jetzt konnte jedoch noch keine geeignete Immobilie gefunden werden, die auch den Immissionsschutz berücksichtigt und genügend Fläche zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stellt. Die Besichtigung weiterer Immobilien steht jedoch unmittelbar bevor. 3. Die Verwaltung vertieft die Überprüfung möglicher anderer Rechtsformen für die städtische Musikschule. Hierbei sollen auch andere kulturelle Bereiche der Hansestadt Wipperfürth mit in die Überlegungen einbezogen werden. Auf bereits erfolgte Gespräche mit anderen Kommunen zur interkommunalen Zusammenarbeit der Musikschulen wird weiter aufgebaut. Hierzu wird auch auf die Beschlussempfehlung 4. der Vorlage V/2026/307 zur Kostenkompensation der Musikschule verwiesen. 4. Um zukünftige Maßnahmen treffen zu können wird die Verwaltung die Gebührenerhöhung, welche zum 01.01.2026 stattgefunden hat, evaluieren und deren Auswirkungen auf die Musikschule benennen. Zudem sollen weiterhin Diagramme zur den Einnahmen und den Ausgaben der Musikschule, sowie die Belegungen der Angebote aufbereitet und vorgestellt werden. Hinsichtlich der Erhöhung der Gebühren wird auf die Beschlussempfehlungen 1. bis 3. der Vorlage V/2026/307 zur Kostenkompensation der Musikschule verwiesen. 5. Die Evaluierung der letzten Gebührenerhöhung wird zum Ende des Schuljahres ausgewertet und wird diesem Ausschuss vorgelegt. 6. Ein Erwachsenentarif in Höhe von 15 % soll eingeführt werden. Schüler, Studenten, Auszubildende und Personen die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren können nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises davon befreit werden. In der Evaluierung wird der Erwachsenentarif gesondert mit betrachtet und ausgewertet. Ergänzend wird hierzu auf die Vorlage V/2026/307 zur Kostenkompensation der Musikschule verwiesen. 7. Die Verwaltung führt weiterhin Gespräche mit dem Musikverein der Gemeinde Kürten bezüglich der bestehenden Kooperation. Wie bereits zuvor berichtet hat der Förderverein der Gesamtschule Marienheide die Kooperation fristgerecht zum Ende des Schuljahres gekündigt. Der noch bestehende Einzelunterricht wird zukünftig am Standort der Musikschule Wipperfürth stattfinden. 8. Der Betrieb und die Organisation der städtischen Musikschule wird auch nach Beendigung des Geschäftsbesorgungsvertrages zwischen dem Förderverein der Musikschule und der Hansestadt Wipperfürth nahtlos sichergestellt. Beschlussentwurf: Anlage: Antrag der SPD

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