Startseite › Wipperfürth › Antrag

Beschlussvorlage zum Antrag der CDU - Kostenkompensation der städtischen Musikschule für den Stadtrat

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeWipperfürth
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Dokumente
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Hansestadt Wipperfürth V/2026/307/1 Die Bürgermeisterin I - Sport, Kultur Beschlussvorlage zum Antrag der CDU - Kostenkompensation der städtischen Musikschule für den Stadtrat Gremium Status Datum Beschlussqualität Ausschuss für Sport, Freizeit und Kultur Ö 01.07.2026 Vorberatung Stadtrat Ö 07.07.2026 Entscheidung Die Zielsetzung der CDU-Fraktion die erheblichen Mehrkosten zu kompensieren, kann nicht kurzfristig innerhalb eines Jahres erfolgen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, der sich über mehrere Jahre erstrecken wird. Die heutige, angepasste Beschlussvorlage zeigt erste Maßnahmen auf um Kosten zu kompensieren. Auf Grundlage der Vorschläge und debattierten Argumente aus der SFK-Sitzung am 25.03.2026 und im Stadtrat am 05.05.2026 von Seiten der Politik wurden alternative Vorschläge als Änderungsvorschläge zu jeder Option in diese Vorlage eingearbeitet. Am Ende dieser Vorlage wird zu weiteren möglichen Optionen der Kosteneinsparung, welche sich noch in der Prüfung befinden informiert. Beschlussentwurf: Aufgrund des Antrags der CDU-Fraktion vom 17.12.2025 zur Kostenkompensation der städtischen Musikschule wird folgender Beschlussentwurf eingereicht. 1. Die allgemeinen Musikschulgebühren werden zum 01.01.2027 einmalig um 10 % erhöht. Die Auswirkungen der Gebührenerhöhungen werden evaluiert und diesem Ausschuss vorgelegt. 2. Es wird ein Auswärtigen-Tarif i.H.v. 10 % ab dem 01.01.2027 eingeführt. Die Wipperfürther Bläserklassen im schulischen Kontext bleiben an dieser Stelle ausgenommen. Dies betrifft die Standorte an der GGS Kreuzberg, der KGS St. Antonius und dem Engelbert-von-Berg-Gymnasium. 3. Es wird ein Erwachsenen-Tarif i.H.v. 15 % ab dem 01.01.2027 eingeführt. Schülerinnen und Schüler, Auszubildende, Studierende und Personen, die den Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren sind bei Vorlage eines gültigen Nachweises von der Regelung bis zum 27. Lebensjahr ausgenommen. 4. Der Beschluss des Rates vom 27.05.2025 zur Prüfung der Vor- und Nachteile einer Ausgliederung der Musikschule in eine gGmbH, inklusive eines Überleitungsszenarios des städtischen Personals der Musikschule wird dahingehend erweitert, dass in dem Prüfauftrag auch die weiteren kulturellen Einrichtungen der Stadt miteinbezogen werden. Bei der Prüfung sollen die möglichen Rechtsformen ergebnisoffen betrachtet werden. Finanzielle Auswirkungen: Produkt/Projekt/ Finanzielle Auswirkungen (€) Kostenstelle: lfd. Jahr 1. 2. 3. Folgejahr Folgejahr Folgejahr Summe der Einnahmen aus dem Auswärtigen-Tarif (ab 2027 inklusive 10%iger 0,00 16.726,70 18.399,37 20.239,31 allgemeiner Gebührenerhöhung) Summe der Einnahmen aus dem Erwachsenentarif (ab 2027 inklusive 10%iger 0,00 10.953,00 12.595,95 14.485,34 allgemeiner Gebührenerhöhung) Summe der Einnahmen aus 0,00 42.300,00 46.530,00 51.183,00 allgemeiner Gebührenerhöhung um 10 % jährlich Gesamtsumme der 0,00 69.979,70 77.525,32 85.907,65 Einnahmen im Budget gedeckt vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Folgejahr Durch die Gebührenerhöhung werden in der Produktgruppe Musikschule im Jahr 2027 Mehreinnahmen von 69.979,70 € erwartet. Die Mehrreinnahmen der Folgejahre sind der tabellarischen Aufstellung zu entnehmen. Die Mehreinnahmen dienen dazu, die Mehrausgaben aus der Festanstellung der Musikschullehrkräfte zu kompensieren. Demografische Auswirkungen sowie Auswirkungen auf Inklusion: Diese Gebührenerhöhung hat keine demografischen Auswirkungen. Begründung: 1) Allgemeine Gebührenerhöhung der städtischen Musikschule - Gebührenstruktur und soziale Ausgewogenheit Aufgrund der Haushaltslage und der fehlenden Deckung der Personalkosten und weiteren Kostenarten hat die Musikschule die Gebühren bereits zum 01.01.2026 um 15 % erhöht. Es besteht weiterhin ein Defizit i. d. H. von 326.740,00 €, welches aktuell noch nicht kompensiert werden kann. In dieser Vorlage wurde erarbeitet, wie man wirtschaftlich am geeignetsten mit der Situation umgehen kann. Bedenkt man die vorherige Deckelung bis zu 100.000 EUR vor der Übernahme in Festanstellungen der Lehrkräfte verbleibt ein Defizit in Höhe von 226.740,00 EUR. Ausgaben Musikschule Die Statistik zeigt die Ausgaben der Musikschule von 2023 – 2026. Die Ausgaben in 2026 sind nach bisherigen Zahlen auf das Jahr hochgerechnet. Ein drastischer Anstieg der Ausgaben von 2025 zu 2026 um ca. 39 % liegt in den Auswirkungen des Herrenberg-Urteils und der daraus folgenden Festanstellung begründet. Einnahmen Musikschule Die Statistik zeigt die Einnahmen der Musikschule in den Jahren 2023-2026. Die Einnahmen für 2026 sind auf das Jahr hochgerechnet, ausgehend von den Zahlen bis März. Die Gesamteinnahmen haben sich durch die Gebührenerhöhungen zwischen 2023 und 2025 um etwa 25 % erhöht. Eine einmalige Erhöhung um 10 % würde für das Jahr 2027 am Beispiel des 30 Minuten Einzelunterrichts eine Erhöhung von aktuell 75,00 EUR auf monatlich 82,50 EUR bedeuten. So würden jährlich Gebühren in Höhe von insgesamt 437.250,00 EUR eingenommen werden. Die Ausleihgebühren für Ausleihinstrumente werden ebenfalls um 10 % erhöht. Sozialtarif: Es bedarf aktuell keines zusätzlichen Sozialtarifs. Die anspruchsberechtigten Familien erhalten über den Familienpass bereits eine 50%ige Reduktion der Gebühren als auch eine Übernahme von € 15 pro Monat durch BuT. Diese Kombination wird problemlos und gut in Anspruch genommen, da sowohl das städtische Sozialamt als auch die Arge aktiv auf diese Möglichkeiten hinweisen. Ca. 25 Familien nutzen den Familienpass, ca. 30 Familien erhalten (zusätzlich) Leistungen für BuT. 2) Kostendeckender Tarif für auswärtige Schülerinnen und Schüler Eine Beteiligung der umliegenden Gemeinden für die Erteilung des Unterrichts am auswärtigen Standort wird als sinnvoll angesehen. Kontaktaufnahmen und erste Gespräche mit den Gemeinden Kürten und Marienheide sind durch das Amt für Schule, Sport, Freizeit und Kultur bereits erfolgt. Als Ausgleichssumme für den Standort Kürten/Olpe ergibt sich laut Hochrechnung ein Betrag i. H. v. 30.000 €. Für den Standort Marienheide wären es 27.000 €, die kompensiert werden müssten. Diese Summen setzen sich aus Gehältern der Lehrkräfte, Fahrtkosten, Dienstzeiten, Entlastungszuschlag für die Wahrnehmung kultureller Aufgaben anderer Kommunen und einem Gemeinkostenzuschlag zusammen. Die Gespräche mit den auswärtigen Kommunen finden aktuell statt und es wird versucht, eine zufriedenstellende Lösung für alle Beteiligten zu finden. In der Zwischenzeit hat der Förderverein der Gesamtschule Marienheide fristgerecht zum Ende des Schuljahres 2025/2026 die Kooperation gekündigt. Durch den Wegfall der Kooperation sind insgesamt 7 Musikschullehrer und Musikschullehrerinnen betroffen. Diese können ihr aktuelles Stundenkontingent durch Übernahmen von Schülerinnen und Schülern von der Warteliste beibehalten. Zukünftig wird die Gesamtschule Marienheide durch die Musikschule somit nicht mehr als externer Standort geführt. Der Einzelunterricht der noch stattfindet wird ab dem neuen Schuljahr in der Musikschule am Standort Wipperfürth angeboten. Zusätzlich wäre ein konkreter Vorschlag zur Kosteneinsparung die Einführung eines generellen auswärtigen Tarifes für alle Schülerinnen und Schüler der städtischen Musikschule mit einem Wohnort außerhalb von der Hansestadt Wipperfürth. Aktuell sind ca. 30 bis 50% unserer Schüler*innen auswärtige Schüler*innen. Schüler und Schülerinnen nach Wohnorten *Angaben wurden von der Musikschulverwaltung berechnet. Anhand dieser Tabelle haben wir mindestens 261 Schülerinnen und Schüler mit Wohnorten aus anderen Kommunen, welche für einen auswärtigen Tarif in Betracht kommen würden. Bei einer Erhöhung um 10 % würden diese 261 Schülerinnen und Schüler für das Jahr 2027 Mehreinnahmen in Höhe von 16.726,70 € p.a. ergeben- hier ist die zusätzliche allgemeine Gebührenerhöhung um 10 % ab 01.01.2027 eingerechnet. Ab 01.01.2028 wären es 18.399,37 € und ab 01.01.2029 wären es 20.239,31 € an Mehreinnahmen. Die Bläserklasse ist hiervon nicht betroffen, weil ein „Zwei-Klassen-Tarif“ innerhalb der Bläserklasse verhindert werden soll. Wenn sich durch einen auswärtigen Tarif weniger auswärtige Schüler in der Bläserklasse anmelden, sinken dort die Kurseinnahmen bei gleichbleibenden Kosten. Die Verwaltung hält einen auswärtigen Tarif aller nicht Wipperfürther Schülerinnen und Schüler für angemessen, da die städtische Musikschule Wipperfürth die kulturellen Aufgaben umliegender Kommunen wahrnimmt. Mehreinnahmen durch den Auswärtigen-Tarif (10 %) in tabellarischer Übersicht: Anzahl Mehreinnah- Mehreinnahmen Mehreinnahmen Mehreinnahmen auswärtiger men anteilig für p.a. ab p.a. ab p.a.ab Schülerinnen 2026 (ab 01/01/2027 01/01/2028 01/01/2029 und Schüler 01/09/2026) 261 0,00 € 16.726,70 € 18.399,37 € 20.239,31 € 3.) Einführung eines Erwachsenentarifs Die Hansestadt Wipperfürth könnte mit der Einführung eines Erwachsenentarifes weitere Mehrreinahmen generieren. Erwachsenentarif für Wipperfürth Die Statistik zeigt die Anzahl und die Verteilung der erwachsenen Kunden und Kundinnen der Musikschule Wipperfürth an. Kalkulation Erwachsenenzuschlag von 15 % Gebühr mit Erwachsenenzuschlag von 15 % Die Statistik zeigt die Gebühren mit Erwachsenenzuschlag um 15 %. Das würde bedeuten, dass sich die Gebühren bei einer Erhöhung von 15 % bei z.B. 45 min Einzelunterricht um 16,50 € erhöhen würden. Mehreinnahmen durch den Erwachsenen-Tarif (15 %) in tabellarischer Übersicht: Anzahl Mehreinnah- Mehreinnahmen Mehreinnahmen Mehreinnahmen erwachsener men anteilig für ab 01/01/2027 ab 01/01/2028 ab 01/01/2029 Kunden und 2026 (ab Kundinnen 01/09/2026) 79 0,00 € 10.953,00 € 12.595,95 € 14.485,34 € Die Verwaltung hält eine Unterscheidung zwischen Jugend- und Erwachsenentarif für sinnvoll und zielführend, weil der Jugendbereich zu Bildungszwecken essentiell ist, aber im Erwachsenenbereich (als Hobby betrachtet) ein 15%iger Aufschlag als angemessen erscheint. Ein solcher Erwachsenentarif würde in den Haushaltsjahren 2027 10.953,00 €, in 2028 12.595,95 € und in 2029 14.485,34 € an Mehreinnahmen bedeuten. Für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierende, Bundesfreiwilligendienstleister und Personen welche ein freiwilliges soziales Jahr absolvieren wird gegen Vorlage eines gültigen Nachweises ein Rabatt gewährt. Die Berechtigung besteht bis zum 27. Lebensjahr. 4.) Prüfauftrag bezogen auf andere mögliche Rechtsformen Es gibt verschiedene Möglichkeiten Musikschulen in Rechtsformen zu führen. Beispielsweise kommen gGmbh oder eine Anstalt des öffentlichen Rechts in Betracht. Auf die Wipperfürther Musikschule bezogen hat es bereits erste Prüfungen zu dieser Thematik gegeben und diese werden fortgeführt und vertieft. Zudem soll in diese Prüfung mit einbezogen werden, dass auch weitere kulturelle Bereiche der Hansestadt Wipperfürth in eine neue Rechtsform übergehen könnten. Die Verwaltung wird diesen Ausschuss über neue Prüferkenntnisse informieren. Zusatzinformationen: Gebührenspiegel umliegender Musikschulen Aktuell ist die Gebührenhöhe der Musikschule Wipperfürth vergleichbar mit den Gebühren in den Städten Bergisch Gladbach und Köln, was die Bereiche Erwachsenenunterricht 45 min und Einzelunterricht 45 min und Einzelunterricht 30min betrifft. Bei dem Bereich Erwachsenenunterricht 30 min hat Wipperfürth etwas geringere Kosten als die Konkurrenzmusikschule aus Bergisch Gladbach und Köln. Die Gebührenstruktur wird im Vergleich mit den umliegenden Musikschulen des Oberbergischen Kreises regelmäßig evaluiert. Eine übermäßige Erhöhung, die zu einer Abwanderung von Schülern in benachbarte Kommunen führen würde, soll vermieden werden. Die Hansestadt Wipperfürth befindet sich aktuell noch in Gesprächen mit verschiedenen Kooperationspartnern der städtischen Musikschule. Sobald belastbare Zahlen und Fakten erarbeitet werden können, wird dieser Ausschuss in Kenntnis gesetzt. Die Thematik ist jedoch sehr komplex und die verschiedenen Prüfungen dauern noch an. Es finden nicht nur Gespräche mit den vorhandenen Kooperationspartnern Kürten und Marienheide statt, sondern es wird auch die Möglichkeit einer interkommunalen Musikschule geprüft. Auch hierzu hat es erste Gespräche mit anderen Kommunen gegeben und auch hierzu wird die Verwaltung diesen Ausschuss informieren. Zum Beschluss ist ein Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN am 02.07.2026 eingegangen, der als Anlage beigefügt wird. Anlage: Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN

Text aus PDF extrahiert