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Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Angenommen15 Ja · 2 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Werl |
| Datum | 2026-07-02 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Beschlussvorlage
öffentliche Sitzung
Abteilung: Abt. Verwaltungssteuerung Datum: 03.06.2026
Bearbeitung: Frau Bockholt Vorl. Nr.: 060/2026
AZ: TOP-Nr.: 3
8
Beratungsfolge Termin Behandlung
Hauptausschuss 02.07.2026 öffentlich
Rat 16.07.2026 öffentlich
Personalrat ist zu beteiligen Agenda-Leitfaden wurde berücksichtigt
ja nein ja
Zustimmung nein (Begründung s. Sachdarstellung)
ist beantragt liegt vor nicht relevant
Finanziellen Auswirkungen:
Haushaltsmittel stehen nicht nur mit € zur Verfügung bei Sachkonto
(Deckungsvorschlag s. Sachdarstellung)
Folgekosten:
Durch bilanzielle Abschreibungen nein jährlich in Höhe von €
Direkte Folgekosten durch z.B. Bewirtschaftung, Personal etc.
nein einmalig jährlich in Höhe von €
Nachrichtlich:
Finanzierungskosten unter Berücksichtigung der Kreditfinanzierungsquote und eines derzeitigen durch-
schnittlichen Zinssatzes von % nein jährlich in Höhe von €
Änderung der Verwaltungsgebührensatzung
Sachdarstellung:
Der Rat der Wallfahrtsstadt Werl hat aufgrund des § 7 i. V. m. § 41 Abs. 1 GO
NRW eine Verwaltungsgebührensatzung beschlossen. Die letzte Änderung der
Verwaltungsgebührensatzung erfolgte im Jahr 2023. Durch die Einführung des
§ 2b UStG zum 01.01.2027 ist eine Anpassung der Verwaltungsgebührensatzung
erforderlich.
Die Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung wurde entsprechend der gesetzli-
chen Regelungen um Tarifstellen für steuerpflichtige Leistungen erweitert. Neu
eingefügt wurden die Tarifstelle-Nr. 2 und die Tarifstelle-Nr. 14. Die bisherige
sowie die geänderte Verwaltungsgebührensatzung samt Anlage sind dieser Vor-
lage als Anlage beigefügt. Die geänderte Verwaltungsgebührensatzung soll mit
Einführung des § 2b UStG zum 01.01.2027 in Kraft treten.
Beschlussvorschlag:
Die als Anlage der Vorlage beigefügte Verwaltungsgebührensatzung der Wall-
fahrtsstadt Werl samt Anlage wird beschlossen.
1
2
Beratungsergebnis (Gremium)
Einstimmig Mit Stimmenmehrheit Ja Nein Enthaltung Laut Abweichender ______________________
Beschluss- Beschluss Unterschrift
vorschlag
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