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Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWaldfeucht
Datum2026-07-14
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SITZUNGSVORLAGE 026/2026 Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen Fachbereich Finanzen Blank, Johannes JB/BS Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss am 09.07.2026 (TOP ) öffentlich Rat am (TOP ) öffentlich Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum TOP: Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr Beschlussempfehlung: Die Straßen „Hinter der alten Schule“ in Haaren und „An der Mühle“ in Bocket werden gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995, in der zur Zeit gültigen Fassung, als Gemeindestraßen mit der Funktion von Anliegerstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie sonstige Besonderheiten werden nicht festgelegt. Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage: Nach der endgültigen Fertigstellung der Erschließungsanlagen kann abschließend die Widmung für den öffentlichen Verkehr erfolgen. Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Straßen den Anliegerstraßen zuzuordnen, da sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen. Der Beschluss des Rates wird im Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht öffentlich bekannt gemacht. Finanzielle Auswirkungen ja X nein Auswirkungen siehe Sachverhalt

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