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Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldfeucht |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE 026/2026
Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen
Fachbereich Finanzen Blank, Johannes JB/BS
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss am 09.07.2026 (TOP ) öffentlich
Rat am (TOP ) öffentlich
Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum
TOP:
Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket
Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr
Beschlussempfehlung:
Die Straßen „Hinter der alten Schule“ in Haaren und „An der Mühle“ in Bocket werden gemäß § 6
des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) vom
23.09.1995, in der zur Zeit gültigen Fassung, als Gemeindestraßen mit der Funktion von
Anliegerstraßen für den öffentlichen Verkehr gewidmet. Beschränkungen der Widmung auf
bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie sonstige
Besonderheiten werden nicht festgelegt.
Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage:
Nach der endgültigen Fertigstellung der Erschließungsanlagen kann abschließend die Widmung
für den öffentlichen Verkehr erfolgen.
Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Straßen den Anliegerstraßen zuzuordnen, da sie
überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke dienen.
Der Beschluss des Rates wird im Amtsblatt für die Gemeinde Waldfeucht öffentlich bekannt
gemacht.
Finanzielle Auswirkungen
ja X nein Auswirkungen siehe Sachverhalt
Text aus PDF extrahiert