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Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung bzw. Beschluss über die endgültige Herstellung

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWaldfeucht
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde erlässt eine Abweichungssatzung für zwei Erschließungsanlagen in Haaren und Bocket, die bautechnisch fertiggestellt sind. Da die Anlagen als Mischflächen ohne Abgrenzung von Gehwegen gegen die Fahrbahn hergestellt wurden – abweichend von der Satzungsvorgabe für beidseitige Gehwege – ist die Abweichungssatzung erforderlich, um die Erhebung und Ablösung von Erschließungsbeiträgen zu regeln. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Erlassung der Satzung.

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Dokument

Extrahierter Text

SITZUNGSVORLAGE 025/2026 Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen Fachbereich Finanzen Blank, Johannes JB/BS Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss am (TOP ) öffentlich Rat am (TOP ) öffentlich Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum TOP: Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung bzw. Beschluss über die endgültige Herstellung Beschlussempfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die beigefügte Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlagen „Hinter der alten Schule“ in Haaren und „An der Mühle“ in Bocket in der im Entwurf vorliegenden Fassung zu erlassen. Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage: Die vorgenannten Erschließungsanlagen sind bautechnisch fertiggestellt und die Ausbaukosten sind abgerechnet. Alle Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Nach § 8 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung sind Erschließungsanlagen endgültig hergestellt, wenn sie beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn haben. Die Erschließungsanlagen „Hinter der alten Schule“ in Haaren und „An der Mühle“ in Bocket sind abweichend von § 8 der Satzung wie folgt hergestellt worden: ● Mischfläche ohne Abgrenzung von Gehwegen gegen die Fahrbahn Für die Erhebung bzw. Ablösung der Erschließungsbeiträge ist es hier deshalb erforderlich, eine entsprechende Abweichungssatzung zu erlassen. Finanzielle Auswirkungen ja nein X Auswirkungen siehe Sachverhalt Anlage: Entwurf der Abweichungssatzung

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