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Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung bzw. Beschluss über die endgültige Herstellung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldfeucht |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde erlässt eine Abweichungssatzung für zwei Erschließungsanlagen in Haaren und Bocket, die bautechnisch fertiggestellt sind. Da die Anlagen als Mischflächen ohne Abgrenzung von Gehwegen gegen die Fahrbahn hergestellt wurden – abweichend von der Satzungsvorgabe für beidseitige Gehwege – ist die Abweichungssatzung erforderlich, um die Erhebung und Ablösung von Erschließungsbeiträgen zu regeln. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt die Erlassung der Satzung.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE 025/2026
Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen
Fachbereich Finanzen Blank, Johannes JB/BS
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss am (TOP ) öffentlich
Rat am (TOP ) öffentlich
Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum
TOP:
Erschließungsanlagen "Hinter der alten Schule" in Haaren und "An der Mühle" in Bocket
Satzung über die Abweichung von den Merkmalen der endgültigen Herstellung bzw.
Beschluss über die endgültige Herstellung
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, die beigefügte Satzung über die Abweichung von
den Merkmalen der endgültigen Herstellung für die Erschließungsanlagen „Hinter der alten
Schule“ in Haaren und „An der Mühle“ in Bocket in der im Entwurf vorliegenden Fassung zu
erlassen.
Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage:
Die vorgenannten Erschließungsanlagen sind bautechnisch fertiggestellt und die Ausbaukosten
sind abgerechnet. Alle Verkehrsflächen befinden sich im Eigentum der Gemeinde.
Nach § 8 der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung sind Erschließungsanlagen endgültig
hergestellt, wenn sie beidseitige Gehwege mit Abgrenzung gegen die Fahrbahn haben.
Die Erschließungsanlagen „Hinter der alten Schule“ in Haaren und „An der Mühle“ in Bocket sind
abweichend von § 8 der Satzung wie folgt hergestellt worden:
● Mischfläche ohne Abgrenzung von Gehwegen gegen die Fahrbahn
Für die Erhebung bzw. Ablösung der Erschließungsbeiträge ist es hier deshalb erforderlich, eine
entsprechende Abweichungssatzung zu erlassen.
Finanzielle Auswirkungen
ja nein X Auswirkungen siehe Sachverhalt
Anlage:
Entwurf der Abweichungssatzung
Text aus PDF extrahiert