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Beteiligungsbericht der Gemeinde Waldfeucht für das Berichtsjahr 2024

Angenommen
TypAntrag
GemeindeWaldfeucht
Datum2026-07-14
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Gemeinde Waldfeucht legt ihren Beteiligungsbericht für 2024 vor, den der Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfiehlt. Der Bericht ist erforderlich, da die Gemeinde von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses befreit wurde und muss gemäß GO NRW Beteiligungsverhältnisse, Jahresergebnisse, Verbindlichkeiten und Finanzbeziehungen aller verselbständigten Aufgabenbereiche enthalten. Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht in öffentlicher Sitzung.

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Dokument

Extrahierter Text

SITZUNGSVORLAGE 023/2026 Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen Fachbereich Finanzen Blank, Johannes JB/BS Beratungsfolge: Haupt- und Finanzausschuss am 09.07.2026 (TOP ) öffentlich Rat am (TOP ) öffentlich Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum TOP: Beteiligungsbericht der Gemeinde Waldfeucht für das Berichtsjahr 2024 Beschlussempfehlung: Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, den Beteiligungsbericht der Gemeinde Waldfeucht für das Berichtsjahr 2024 in der im Entwurf vorliegenden Fassung zu beschließen. Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage: In seiner Sitzung am 7. Oktober 2025 (TOP 3) beschloss der Rat der Gemeinde Waldfeucht auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. September 2025 (TOP 2, Vorlagen- Nr. 054/2025) gemäß § 116a Abs. 2 GO NRW, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2024 entsprechend der seitens der Verwaltung beigebrachten Nachweise vorliegen und dass von dieser Befreiung Gebrauch gemacht wird. Dabei wurde seitens der Verwaltung erläutert, dass, sofern eine Gemeinde von der Befreiung zur Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO NRW zu erstellen ist. Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu enthalten: 1. die Beteiligungsverhältnisse, 2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche, 3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie 4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde. Der vorliegende Entwurf ist eine Fortschreibung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr 2023. Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW jährlich ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen. Finanzielle Auswirkungen ja X nein Auswirkungen siehe Sachverhalt Anlage: Entwurf des Beteiligungsberichts für das Berichtsjahr 2024 – siehe Ratsinfoportal - l

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