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Beteiligungsbericht der Gemeinde Waldfeucht für das Berichtsjahr 2024
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldfeucht |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Waldfeucht legt ihren Beteiligungsbericht für 2024 vor, den der Haupt- und Finanzausschuss zur Beschlussfassung empfiehlt. Der Bericht ist erforderlich, da die Gemeinde von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses befreit wurde und muss gemäß GO NRW Beteiligungsverhältnisse, Jahresergebnisse, Verbindlichkeiten und Finanzbeziehungen aller verselbständigten Aufgabenbereiche enthalten. Der Rat beschließt den Beteiligungsbericht in öffentlicher Sitzung.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE 023/2026
Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen
Fachbereich Finanzen Blank, Johannes JB/BS
Beratungsfolge:
Haupt- und Finanzausschuss am 09.07.2026 (TOP ) öffentlich
Rat am (TOP ) öffentlich
Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum
TOP:
Beteiligungsbericht der Gemeinde Waldfeucht für das Berichtsjahr 2024
Beschlussempfehlung:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt, den Beteiligungsbericht der Gemeinde Waldfeucht
für das Berichtsjahr 2024 in der im Entwurf vorliegenden Fassung zu beschließen.
Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage:
In seiner Sitzung am 7. Oktober 2025 (TOP 3) beschloss der Rat der Gemeinde Waldfeucht auf
Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24. September 2025 (TOP 2, Vorlagen-
Nr. 054/2025) gemäß § 116a Abs. 2 GO NRW, dass die Voraussetzungen für die Befreiung von
der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2024 entsprechend der seitens
der Verwaltung beigebrachten Nachweise vorliegen und dass von dieser Befreiung Gebrauch
gemacht wird.
Dabei wurde seitens der Verwaltung erläutert, dass, sofern eine Gemeinde von der Befreiung zur
Erstellung eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO
NRW zu erstellen ist.
Der Beteiligungsbericht hat gemäß § 117 Absatz 2 GO NRW grundsätzlich folgende
Informationen zu sämtlichen verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und
privatrechtlicher Form zu enthalten:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des
Eigenkapitals jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der
Beteiligungen untereinander und mit der Gemeinde.
Der vorliegende Entwurf ist eine Fortschreibung des Beteiligungsberichtes für das Berichtsjahr
2023.
Über den Beteiligungsbericht ist nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW jährlich ein gesonderter
Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung herbeizuführen.
Finanzielle Auswirkungen
ja X nein Auswirkungen siehe Sachverhalt
Anlage:
Entwurf des Beteiligungsberichts für das Berichtsjahr 2024 – siehe Ratsinfoportal - l
Text aus PDF extrahiert