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Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Erweiterung Gewerbegebiet Waldfeucht-Bocket" sowie der 1., 2. und 4. Änderung
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Waldfeucht |
| Datum | 2026-07-14 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Gemeinde Waldfeucht hebt den Bebauungsplan Nr. 44 "Erweiterung Gewerbegebiet Waldfeucht-Bocket" sowie dessen 1., 2. und 4. Änderung auf. Der Rat beschloss dies am 21.05.2026; nun sollen die erforderlichen Unterlagen (Geltungsbereich und Begründung) für die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange bereitgestellt werden. Planungskosten von bislang 15.654,37 € sind angefallen; weitere Kosten für umweltfachliche Leistungen sind noch zu beziffern. Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, dem Entwurf zuzustimmen.
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Dokument
Extrahierter Text
SITZUNGSVORLAGE 024/2026
Fachbereich Sachbearbeitung Aktenzeichen
Fachbereich Bauen Pigula, Frances FP
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss am 02.07.2026 (TOP ) öffentlich
Rat am 14.07.2026 (TOP ) öffentlich
Bearbeiter / Datum Fachbereichsleiter / Datum Bürgermeister / Datum
TOP:
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 44 "Erweiterung Gewerbegebiet Waldfeucht-Bocket"
sowie der 1., 2. und 4. Änderung
- Frühzeitige Unterrichtung gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschlussempfehlung:
Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt, dem Entwurf zur Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet Walfeucht-Bocket“ sowie der 1., 2. Und 4. Änderung
zuzustimmen und die frühzeitige Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
Kurzdarstellung der Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Waldfeucht hat in seiner Sitzung am 21.05.2026 den
Aufhebungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 44 „Erweiterung Gewerbegebiet Waldfeucht-
Bocket“ und dessen 1., 2. und 4. Änderung gefasst (siehe SiVo 016/2026).
In der Zwischenzeit wurde die Begründung zur Aufhebung des Bebauungsplanes abschließend
erarbeitet, so dass die benötigten Unterlagen zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung
vorliegen.
Auf der Grundlage dieser Unterlagen (Darstellung des Geltungsbereiches und Begründung; siehe
Anlage) soll nun die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher
Belange durchgeführt werden.
Finanzielle Auswirkungen
x ja nein Auswirkungen siehe Sachverhalt
Gesamtkosten der Jährliche Finanzierung Objektbezogene Einmalige oder jährliche
Maßnahme Folgekosten Einnahmen lfd. Haushaltsbelastung
(Beschaffungs-/Herstel- (i. d. R. Kreditbedarf) (Zuschüsse/Beiträge) (Mittelabruf, Kapitaldienst)
lungskosten)
Sachkosten
€
Personalkosten
€ € € € €
Veranschlagung
im Ergebnisplan im Finanzplan Kostenstelle:
konsumtiv investiv Aufwendungen
für die
x nein x ja, mit Bauleitplanung
150.000,00 € 51100.52910003
Ergänzende Erläuterungen
Bisher fallen Planungskosten in Höhe von 15.654,37 € an. Zudem wurden Fachbüros aufgefordert,
Angebote zur Erstellung der umweltfachlichen Leistungen abzugeben. Sobald die Angebote
eingegangen sind und der Auftrag erteilt wurde, können auch diese Kosten genau beziffert werden.
Anlagen:
- Geltungsbereich der Aufhebung
- Begründung
Text aus PDF extrahiert