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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW von Herrn Norbert Lang u.a. vom 27. Oktober 2025

Angenommen54 Ja · 0 Nein
TypAntrag
GemeindeTroisdorf
Datum2026-07-07
DatenstufeNur Ergebnisse
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Stadt Troisdorf Datum: 02.06.2026 Der Bürgermeister Az: 40 Vorlage, DS-Nr. 2026/0337 öffentlich Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth. Stadtrat 07.07.2026 Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW von Herrn Norbert Lang u.a. vom 27. Oktober 2025 hier: Durchführung eines Troisdorfer Weihnachtslauf 2026 Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt verzichtet im Rahmen seines Rückholrechts auf die Verweisung des Bürgerantrages in einen Fachausschuss und entscheidet unmittelbar selbst über den Bürgerantrag. Der Rat lehnt den Bürgerantrag aufgrund der in der Sachdarstellung genannten Gründe ab. Sachdarstellung: Die Durchführung eigener Laufveranstaltungen gehört nicht zu den Pflichtaufgaben der Stadt Troisdorf. Die Organisation, Durchführung und Finanzierung einer solchen Veranstaltung würde zusätzliche personelle, organisatorische und finanzielle Ressourcen erfordern. Darüber hinaus werden vergleichbare Lauf- und Breitensportveranstaltungen bereits durch Vereine und andere Veranstalter in der Umgebung angeboten. Die Verwaltung sieht daher keine Notwendigkeit, eine städtische Laufveranstaltung im beantragten Umfang einzurichten. In Vertretung Tanja Gaspers Erste Beigeordnete

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