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Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW von Herrn Norbert Lang u.a. vom 27. Oktober 2025
Angenommen54 Ja · 0 Nein
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Troisdorf |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Stadt Troisdorf Datum: 02.06.2026
Der Bürgermeister
Az: 40
Vorlage, DS-Nr. 2026/0337 öffentlich
Beratungsfolge Sitzung am: Ja Nein Enth.
Stadtrat 07.07.2026
Betreff: Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW von Herrn Norbert Lang u.a. vom 27.
Oktober 2025
hier: Durchführung eines Troisdorfer Weihnachtslauf 2026
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt verzichtet im Rahmen seines Rückholrechts auf die Verweisung
des Bürgerantrages in einen Fachausschuss und entscheidet unmittelbar selbst über
den Bürgerantrag. Der Rat lehnt den Bürgerantrag aufgrund der in der
Sachdarstellung genannten Gründe ab.
Sachdarstellung:
Die Durchführung eigener Laufveranstaltungen gehört nicht zu den Pflichtaufgaben
der Stadt Troisdorf. Die Organisation, Durchführung und Finanzierung einer solchen
Veranstaltung würde zusätzliche personelle, organisatorische und finanzielle
Ressourcen erfordern.
Darüber hinaus werden vergleichbare Lauf- und Breitensportveranstaltungen bereits
durch Vereine und andere Veranstalter in der Umgebung angeboten. Die Verwaltung
sieht daher keine Notwendigkeit, eine städtische Laufveranstaltung im beantragten
Umfang einzurichten.
In Vertretung
Tanja Gaspers
Erste Beigeordnete
Text aus PDF extrahiert