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Regionalplan Änderungsantrag der Gemeinde Swisttal im Bereich des Projektes "Grüne Mine - Recyclingpark Swisttal" in Ollheim

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeSwisttal
Datum2026-07-07
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Fachbereich:FG-III/1 Gemeindeentwicklung / Planung / Maßnahmen Bauaufsicht / Umwelt Gemeinde Swisttal Der Bürgermeister B E S C H L U S S V O R L A G E V/2025/1184 Beratungsfolge: Termin Entscheidung Öffentl. Planungs- und Verkehrsausschuss 02.07.2026 Vorberatung Ö Rat der Gemeinde Swisttal 07.07.2026 Entscheidung Ö Tagesordnungspunkt: Regionalplan Änderungsantrag der Gemeinde Swisttal im Bereich des Projektes "Grüne Mine - Recyclingpark Swisttal" in Ollheim Beschlussvorschlag: Der Planungs- und Verkehrsausschuss empfiehlt dem Rat der Gemeinde Swisttal folgenden Beschluss zu fassen: „Auf Empfehlung des Planungs- und Verkehrsausschusses vom 02.07.2026 beschließt der Rat einen Antrag zur Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln gemäß § 19 Absatz 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPIG NRW) einzureichen.“ Sachverhalt: Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln wurde das Zukunftsprojekt „Grüne Mine – Recyclingpark Swisttal“ sowohl politisch als auch fachplanerisch auf unterschiedlichen Ebenen beraten. Zuletzt wurde das überarbeitete Gesamtkonzept im Planungs- und Verkehrsausschuss am 11.09.2025 dargestellt und beschlossen. Mit dem Vorhaben „Grüne Mine – Recyclingpark Swisttal“ beabsichtigt die Hündgen Entsorgungs GmbH & Co. KG am bestehenden Betriebsstandort in Ollheim im Rahmen eines Erweiterungsvorhabens einen Umschlagplatz für Recyclingmaterialien, Energie sowie einen Standort für Innovation und Forschung zu entwickeln. Es soll ein Standort geschaffen werden, der als Impulsgeber regionaler Wertschöpfung fungiert und für den Großraum Swisttal/Rhein-Sieg-Kreis/Köln/Bonn die Funktion eines dynamischen Umschlagplatzes übernimmt. Ziel ist dabei die Weiterentwicklung und Etablierung einer zukunftsfähigen Kreislauf- und Energiewirtschaft in der Region. Der neue Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln ist am 29. Oktober 2025 rechtswirksam geworden. Er legt verbindlich fest, wie sich die Region in den kommenden Jahren entwickeln soll – insbesondere in den Bereichen Wohnen, Wirtschaft, Mobilität, Klimaanpassung und Freiraumschutz. Das bestehende Gelände der Firma Hündgen Entsorgungs GmbH & Co KG ist als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung mit der Zweckbindung „Abfallbehandlungsanlage“ (GIBz) festgelegt (siehe Anlage Ausschnitt des Regionalplanes). Die Fläche des geplanten Projektes „Grüne Mine – Recyclingstandort Swisttal“ ist bisher nicht im Regionalplan aufgenommen worden. Um das Projekt realisieren zu können, ist eine zeichnerische Aufnahme in den Regionalplan jedoch unerlässlich. Gespräche mit der Bezirksregierung sowie ein Beschluss des Regionalrates haben deutlich gemacht, dass ein Regionalplanänderungsverfahren nach Fertigstellung des Regionalplanes in Aussicht gestellt werden kann. Die zeichnerische Festlegung des Projektes im Regionalplan ist die Grundlage dafür, dass in die Bauleitplanung eingestiegen werden kann, da Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen sind (§ 1 Abs. 4 Baugesetzbuch). Um den Gesamtprozess zu beschleunigen, sollen der Flächennutzungsplan geändert sowie ein Bebauungsplan (für Teilbereich der Gesamtfläche) zeitgleich mit der Regionalplanänderung aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan für eine weitere Teilfläche soll aufgestellt werden, sobald die Regionalplanänderung und die Flächennutzungsplanänderung etwas weiter fortgeschritten sind. Um dennoch die Bauleitpläne aus dem Regionalplan zu entwickeln, können diese erst nach Rechtskraft der Regionalplanänderung beschlossen und hiernach wirksam bzw. rechtskräftig werden. Die grundsätzlichen Flächenbedarfe einer Gemeinde bzw. Stadt werden in den zeichnerischen Festlegungen im Regionalplan dargestellt. Demnach wird auf der Grundlage des Regionalplanes definiert, wie viel Ausweisung für Baugebiete oder Gewerbegebiete für die Gemeinde Swisttal innerhalb der nächsten 20/25 Jahre möglich ist. In Heimerzheim, nördlich der Landesstraße L182 findet sich ein Potential-Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzung von ca. 24 ha, der in Kooperation mit einer anderen Kommunen realisiert werden kann (GIBregional). Ziel des Regionalplanänderungsverfahrens ist nun, dass diese Fläche nördlich von Heimerzheim angrenzend an die bestehende Fläche der Firma Hündgen Entwicklungs GmbH & Co. KG verlagert wird. Zudem erfolgt für die neu entstehende GIBZregional Fläche in Ollheim die ergänzende sonstige Zweckbindung: „Standort für Kreislauf-, Abfall-, Ressourcen und Energiewirtschaft einschließlich Bildung, Forschung, Wissenschaft und Wissensvermittlung“. Die Fläche hat demnach zwei Zweckbindungen (‚regional‘ sowie die Beschreibung des Vorhabens in diesem Bereich). Der Prozess einer Regionalplanaufstellung beinhaltet gemäß § 19 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) folgende Schritte: 1. Einreichung der Planunterlagen durch den Vorhabenträger bei der Regionalplanungsbehörde nach § 19 Abs. 2 LPIG NRW 2. Scoping und frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit durch die Regionalplanungsbehörde nach § 8 Abs. 1 Satz 2 Raumordnungsgesetz (ROG) inkl. Anlage 1 und § 9 Abs. 1 Satz 1 ROG 3. Erstellung Planentwurf einschließlich Planbegründung (ggf. Ergänzung) durch Regionalplanungsbehörde 4. Erarbeitung des Umweltberichts (Einarbeitung der Eingaben während des Scoping) nach § 8 Abs. 1 ROG inkl. Anlage 1 5. Beschluss über das Erarbeitungsverfahren durch den Regionalrat (Erarbeitungsbeschluss) nach § 19 Abs. 1 LPIG NRW 6. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 ROG i.V.m. § 13 LPlG NRW 7. Ggf. Erörterungstermin mit öffentlichen Stellen (nur sofern der Regionalrat es beschließt) nach § 19 Abs. 3 LPIG NRW 8. Ggf. erneute Offenlage nach § 9 Abs. 3 ROG 9. Feststellungsbeschluss durch den Regionalrat nach § 19 Abs. 4 LPIG NRW 10.Anzeigeverfahren bei der Landesplanungsbehörde nach § 19 Abs. 7 LPIG NRW 11.Bekanntmachung und Wirksamkeit nach § 10 ROG i.V.m. § 14 LPlG NRW Als Anlage dieser Vorlage erhalten Sie zur Kenntnis den Antrag der Regionalplanänderung sowie einen Entwurf der Begründung zur Regionalplanänderung, den Scopingbeitrag und die Artenschutzprüfung der Stufe I. Insbesondere bei der Begründung handelt es sich um einen Entwurf, der sowohl vor Einreichung des Änderungsantrages bei der Bezirksregierung noch verändert werden kann als auch von der Bezirksregierung im Verlauf des Verfahrens angepasst, umgeschrieben und ergänzt werden wird.

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