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Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 "Bereich Hartweg" in Drewer
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rüthen |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Rüthen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den „Bereich Hartweg" in Drewer gemäß § 34 (4) BauGB. Ziel ist es, eine Straßenrandbebauung nördlich des Hartweg auf einer Teilfläche zu ermöglichen. Das vereinfachte Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (02.04.–08.05.2026) und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt; keine Einwände der Öffentlichkeit gingen ein. Die Stadtvertretung nimmt die Abwägungsvorschläge an und verabschiedet die Satzung mit beigefügter Begründung und Fachgutachten.
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Dokument
Extrahierter Text
STADT RÜTHEN
Vorlage Nr. BV.1739.2026
Der Bürgermeister
Datum 30.06.2026
Fachbereich Fachbereich 3 - Bau, Umwelt
Sachbearbeiter Nadine Kaspari
Beschlussvorlage für die/den Telefon 02952/818-181
- Stadtvertretung
öffentlich
Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 "Bereich Hartweg"
in Drewer
hier:
- Satzungsbeschluss
- Schlussbekanntmachung
Auswirkung auf den Haushalt:
Mittel stehen zur Verfügung Einverständnis Stadtkämmerer:
Produkt:
Sachverhalt:
Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung der Stadt Rüthen hat in seiner Sitzung am
18.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB
zur Ergänzung der bestehenden Innenbereichssatzung im „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer
gefasst.
Ziel des Satzungsverfahrens ist es, eine Straßenrandbebauung nördlich des Hartweg auf einer
Teilfläche des Flurstücks 24, Flur 2, Gemarkung Drewer zu ermöglichen.
Auf die Beschlussvorlage Nr. BV.1433.2024 sowie die Beratung im Fachgremium wird verwiesen.
Die Ergänzungssatzung im „Bereich Hartweg“ wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten
Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB aufgestellt. Die Beteiligung der
Öffentlichkeit erfolgte dementsprechend in Form der Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2
BauGB. Die von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden nach §
4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Gemäß § 34 Abs.5 letzter Satz BauGB wurde dem Satzungsentwurf eine Begründung mit den
Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nummer 1 beigefügt.
Die Bekanntmachungsanordnung zur Offenlegung der Planunterlagen zwecks Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch den Bürgermeister mit Datum vom
26.03.2026. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Rüthen am 02.04.2026 veröffentlicht.
Offenlegung gem. § 3 Abs.2 BauGB
Entsprechend der Bekanntmachung lag der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich
„Bereich Hartweg“ in Drewer (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) mit Satzungsplan, Begründung und
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Artenschutzrechtlicher Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04.2026 bis
08.05.2026 einschließlich bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung,
Hochstraße 14, Büro EG 018, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht
öffentlich aus.
Außer der Einsichtnahme bestand die Möglichkeit, nach Anmeldung einen Termin zur Erörterung
der Planentwürfe zu vereinbaren.
Ebenso wurden die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des
Landes Nordrhein-Westfalen über die URL:
Ergänzungssatzung "Bereich Hartweg" gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB | Beteiligung NRW Stadt
Rüthen zugänglich gemacht.
Von Seiten der Öffentlichkeit hat sich niemand zu dem Planverfahren gemeldet.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB
Die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden könnten, wurden durch
das beauftragte Planungsbüro mit Anschreiben vom 30.03.2026 informiert und um Stellungnahme
bis zum 08.05.2026 gebeten.
Auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage mit den vorgetragenen Äußerungen / Stellungnahmen, den
Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (soweit erforderlich) und der Darlegung der Auswirkung auf
den bzw. Berücksichtigung in dem Planentwurf wird verwiesen.
Weiteres Vorgehen
Wenn den Beschlussvorschlägen der Verwaltung gefolgt wird, kann das Planungsverfahren
nunmehr auf Grundlage des offengelegten Entwurfes mit dem Satzungsbeschluss der neuen
Ergänzungssatzung beendet werden.
Mit der daran anschließenden Schlussbekanntmachung würde die Ergänzungssatzung gem.
§ 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ in Rüthen - Drewer Rechtskraft erlangen. In diesem
Sinne ergeht folgender
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Rüthen beschließt:
gemäß § 34 Abs.4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt-
machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666)
- in den z. Z. gültigen Fassungen -
1. die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit
gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Bereich
Hartweg“ in Rüthen - Drewer vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise
zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, diese zu übernehmen und über die Einwände
entsprechend den in den Anlage 1 zu dieser Vorlage angeführten Vorschlägen zu
beschließen;
2. die Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) S.1 Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ in Rüthen -
Drewer entsprechend dem in Anlage 2 beigefügte Plan.
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Der Ergänzungssatzung wird die Begründung vom Februar 2026 (einschließlich
Artenschutzfachliche Stellungnahme und Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung von Mai 2025)
beigefügt.
3. der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
- Weiken -
Bürgermeister
Anlage(n):
1. Synopse der während der Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen
Anregungen, Bedenken und Hinweise, Beschlussvorschläge
(siehe Ratsinformationssystem)
2. Plan zur Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ in Rüthen
- Drewer (siehe Ratsinformationssystem)
3. Begründung von Februar 2026 zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bereich
Hartweg“ in Rüthen - Drewer (siehe Ratsinformationssystem)
4. Eingriffsbewertung von Mai 2025
(Planungsbüro Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein - Hirschberg –
siehe Ratsinformationssystem)
5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von Juli 2025
(Planungsbüro Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein - Hirschberg –
siehe Ratsinformationssystem)
6. Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung von Mai 2025
(Planungsbüro Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein - Hirschberg –
siehe Ratsinformationssystem)
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