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Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 "Bereich Hartweg" in Drewer

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRüthen
Datum2026-07-16
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Rüthen beschließt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den „Bereich Hartweg" in Drewer gemäß § 34 (4) BauGB. Ziel ist es, eine Straßenrandbebauung nördlich des Hartweg auf einer Teilfläche zu ermöglichen. Das vereinfachte Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung (02.04.–08.05.2026) und Behördenbeteiligung wurde durchgeführt; keine Einwände der Öffentlichkeit gingen ein. Die Stadtvertretung nimmt die Abwägungsvorschläge an und verabschiedet die Satzung mit beigefügter Begründung und Fachgutachten.

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Extrahierter Text

STADT RÜTHEN Vorlage Nr. BV.1739.2026 Der Bürgermeister Datum 30.06.2026 Fachbereich Fachbereich 3 - Bau, Umwelt Sachbearbeiter Nadine Kaspari Beschlussvorlage für die/den Telefon 02952/818-181 - Stadtvertretung öffentlich Aufstellung einer Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 "Bereich Hartweg" in Drewer hier: - Satzungsbeschluss - Schlussbekanntmachung Auswirkung auf den Haushalt: Mittel stehen zur Verfügung Einverständnis Stadtkämmerer: Produkt: Sachverhalt: Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadtvertretung der Stadt Rüthen hat in seiner Sitzung am 18.06.2024 den Aufstellungsbeschluss für eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 (4) Nr. 3 BauGB zur Ergänzung der bestehenden Innenbereichssatzung im „Bereich Hartweg“, Ortsteil Drewer gefasst. Ziel des Satzungsverfahrens ist es, eine Straßenrandbebauung nördlich des Hartweg auf einer Teilfläche des Flurstücks 24, Flur 2, Gemarkung Drewer zu ermöglichen. Auf die Beschlussvorlage Nr. BV.1433.2024 sowie die Beratung im Fachgremium wird verwiesen. Die Ergänzungssatzung im „Bereich Hartweg“ wird gemäß § 34 Abs. 6 BauGB im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB aufgestellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte dementsprechend in Form der Auslegung der Planunterlagen nach § 3 Abs. 2 BauGB. Die von der Planung berührten Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden nach § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt. Gemäß § 34 Abs.5 letzter Satz BauGB wurde dem Satzungsentwurf eine Begründung mit den Angaben entsprechend § 2a Satz 2 Nummer 1 beigefügt. Die Bekanntmachungsanordnung zur Offenlegung der Planunterlagen zwecks Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte durch den Bürgermeister mit Datum vom 26.03.2026. Diese wurde im Amtsblatt der Stadt Rüthen am 02.04.2026 veröffentlicht. Offenlegung gem. § 3 Abs.2 BauGB Entsprechend der Bekanntmachung lag der Entwurf der Ergänzungssatzung für den Bereich „Bereich Hartweg“ in Drewer (§ 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB) mit Satzungsplan, Begründung und Seite 1 von 3 Artenschutzrechtlicher Stellungnahme gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.04.2026 bis 08.05.2026 einschließlich bei der Stadtverwaltung Rüthen, Fachbereich 3, Stadtentwicklung, Hochstraße 14, Büro EG 018, während der allgemeinen Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Außer der Einsichtnahme bestand die Möglichkeit, nach Anmeldung einen Termin zur Erörterung der Planentwürfe zu vereinbaren. Ebenso wurden die Planunterlagen gemäß § 4a Abs. 4 BauGB über das zentrale Internetportal des Landes Nordrhein-Westfalen über die URL: Ergänzungssatzung "Bereich Hartweg" gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB | Beteiligung NRW Stadt Rüthen zugänglich gemacht. Von Seiten der Öffentlichkeit hat sich niemand zu dem Planverfahren gemeldet. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs.2 BauGB Die Behörden, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden könnten, wurden durch das beauftragte Planungsbüro mit Anschreiben vom 30.03.2026 informiert und um Stellungnahme bis zum 08.05.2026 gebeten. Auf die Anlage 1 zu dieser Vorlage mit den vorgetragenen Äußerungen / Stellungnahmen, den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung (soweit erforderlich) und der Darlegung der Auswirkung auf den bzw. Berücksichtigung in dem Planentwurf wird verwiesen. Weiteres Vorgehen Wenn den Beschlussvorschlägen der Verwaltung gefolgt wird, kann das Planungsverfahren nunmehr auf Grundlage des offengelegten Entwurfes mit dem Satzungsbeschluss der neuen Ergänzungssatzung beendet werden. Mit der daran anschließenden Schlussbekanntmachung würde die Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ in Rüthen - Drewer Rechtskraft erlangen. In diesem Sinne ergeht folgender Beschlussvorschlag: Die Stadtvertretung Rüthen beschließt: gemäß § 34 Abs.4 und 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekannt- machung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S.666) - in den z. Z. gültigen Fassungen - 1. die Abwägungsvorschläge der Verwaltung zu den im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Bereich Hartweg“ in Rüthen - Drewer vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweise zustimmend zur Kenntnis zu nehmen, diese zu übernehmen und über die Einwände entsprechend den in den Anlage 1 zu dieser Vorlage angeführten Vorschlägen zu beschließen; 2. die Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) S.1 Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ in Rüthen - Drewer entsprechend dem in Anlage 2 beigefügte Plan. Seite 2 von 3 Der Ergänzungssatzung wird die Begründung vom Februar 2026 (einschließlich Artenschutzfachliche Stellungnahme und Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung von Mai 2025) beigefügt. 3. der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. - Weiken - Bürgermeister Anlage(n): 1. Synopse der während der Beteiligung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise, Beschlussvorschläge (siehe Ratsinformationssystem) 2. Plan zur Ergänzungssatzung gem. § 34 (4) Satz 1 Nr. 3 BauGB „Bereich Hartweg“ in Rüthen - Drewer (siehe Ratsinformationssystem) 3. Begründung von Februar 2026 zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung „Bereich Hartweg“ in Rüthen - Drewer (siehe Ratsinformationssystem) 4. Eingriffsbewertung von Mai 2025 (Planungsbüro Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein - Hirschberg – siehe Ratsinformationssystem) 5. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag von Juli 2025 (Planungsbüro Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein - Hirschberg – siehe Ratsinformationssystem) 6. Fachbeitrag zur FFH-Vorprüfung von Mai 2025 (Planungsbüro Mestermann Landschaftsplanung GmbH & Co. KG, Warstein - Hirschberg – siehe Ratsinformationssystem) Seite 3 von 3

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