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Aufstellung des Bebauungsplanes "Friedhofstraße/Gustav-Böcker-Straße" im Ortsteil Holtwick

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRosendahl
Datum2026-07-09
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Gemeinde Rosendahl Rosendahl, den 16.06.2026 Der Bürgermeister S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/125 öffentliche Sitzung Beratungsgang: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026 Rat 09.07.2026 Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Friedhofstraße/Gustav- Böcker-Straße" im Ortsteil Holtwick Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB FB/Az.: FB 2 /621.31 Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Bezug: 15.300,00 € Planungskosten Finanzierung 2.380,00 € Geruchsgutachten Höhe der Aufwendung/Auszahlung: 1.400,00 € Vermessungskosten Finanzierung durch Mittel bei Produkt: 09.001 / Räumliche Planung und Entwicklung Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von: Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofstraße / Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. XI/125 als Anlage I beigefügten Planentwurf mit Begründung durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofstraße / Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick, nach Erstellung der notwendigen Unterlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie diese mit den - 2 - Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51 ist auf die Gemeinde Rosendahl zugekommen und hat den Wunsch geäußert, das Grundstück im Hinblick auf eine künftige bauliche Entwicklung zu überplanen. Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Firma Metrica, am nordöstlichen Ortsrand von Holtwick. Es umfasst das Grundstück Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51. Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen noch verschiedene fachliche Fragestellungen, die im weiteren Verfahren zu klären sind. Dies betrifft insbesondere die Themen Kanalisation, Entwässerung sowie Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Hierbei ist zu prüfen, ob und unter welchen technischen, wasserwirtschaftlichen und planungsrechtlichen Voraussetzungen eine bauliche Entwicklung des Bereiches möglich ist. Die genannten Punkte sind im weiteren Bauleitplanverfahren fachlich zu untersuchen und mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Die Ergebnisse dieser Prüfungen sind in die weitere Planung einzustellen und zu berücksichtigen. Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Friedhofstraße / Gustav-Böcker-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist noch keine abschließende Entscheidung über die spätere Umsetzbarkeit der Planung verbunden. Vielmehr dient das Verfahren dazu, die städtebaulichen, technischen, wasserwirtschaftlichen und sonstigen öffentlichen Belange zu ermitteln, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen. Die Unterlagen, die im weiteren Verfahren erforderlich werden, wie z.B. etwaige Gutachten, werden derzeit erarbeitet. Die zu erstellende Bauleitplanung wird auf Grundlage der in der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung vorgestellten Vorentwurfsplänen erarbeitet. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit dieser erstellten Bauleitplanung direkt in die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung zu starten. Aus diesem Grund soll zugleich der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen werden. Dies bietet die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken und fachliche Hinweise bereits zu Beginn des Verfahrens aufzunehmen und in die weitere Planung einzustellen. Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung ist der Sitzungsvorlage als Anlage I beigefügt. Das Geruchsgutachten zum Bebauungsplan ist als Anlage II beigefügt. Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen: Vilain Wiesmann Gottheil Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister - 3 - Anlage(n): Anlage I - Bebauungsplanentwurf mit Begründung Anlage II - Geruchsgutachten

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