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Aufstellung des Bebauungsplanes "Friedhofstraße/Gustav-Böcker-Straße" im Ortsteil Holtwick
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rosendahl |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rosendahl
Rosendahl, den 16.06.2026
Der Bürgermeister
S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/125
öffentliche Sitzung
Beratungsgang:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026
Rat 09.07.2026
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Friedhofstraße/Gustav-
Böcker-Straße" im Ortsteil Holtwick
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB und
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den
Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
FB/Az.: FB 2 /621.31
Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung
Bezug:
15.300,00 € Planungskosten
Finanzierung
2.380,00 € Geruchsgutachten
Höhe der Aufwendung/Auszahlung:
1.400,00 € Vermessungskosten
Finanzierung durch Mittel bei Produkt: 09.001 / Räumliche Planung und Entwicklung
Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von:
Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Friedhofstraße / Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick
entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. XI/125 als Anlage I beigefügten Planentwurf
mit Begründung durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Friedhofstraße / Gustav-Böcker-Straße“ im Ortsteil Holtwick, nach Erstellung der
notwendigen Unterlagen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie diese mit den
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Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Der Beschluss ist
ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51 ist auf die
Gemeinde Rosendahl zugekommen und hat den Wunsch geäußert, das Grundstück im
Hinblick auf eine künftige bauliche Entwicklung zu überplanen. Zur Schaffung der hierfür
erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein Bauleitplanverfahren
eingeleitet werden.
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Firma Metrica, am nordöstlichen Ortsrand
von Holtwick. Es umfasst das Grundstück Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51.
Zum derzeitigen Zeitpunkt bestehen noch verschiedene fachliche Fragestellungen, die im
weiteren Verfahren zu klären sind. Dies betrifft insbesondere die Themen Kanalisation,
Entwässerung sowie Hochwasser- und Starkregenvorsorge. Hierbei ist zu prüfen, ob und
unter welchen technischen, wasserwirtschaftlichen und planungsrechtlichen
Voraussetzungen eine bauliche Entwicklung des Bereiches möglich ist.
Die genannten Punkte sind im weiteren Bauleitplanverfahren fachlich zu untersuchen und
mit den zuständigen Behörden und Trägern öffentlicher Belange abzustimmen. Die
Ergebnisse dieser Prüfungen sind in die weitere Planung einzustellen und zu
berücksichtigen.
Zur Einleitung des Verfahrens ist zunächst der Beschluss zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Friedhofstraße / Gustav-Böcker-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu
fassen. Mit dem Aufstellungsbeschluss ist noch keine abschließende Entscheidung über
die spätere Umsetzbarkeit der Planung verbunden. Vielmehr dient das Verfahren dazu,
die städtebaulichen, technischen, wasserwirtschaftlichen und sonstigen öffentlichen
Belange zu ermitteln, zu bewerten und gegeneinander abzuwägen.
Die Unterlagen, die im weiteren Verfahren erforderlich werden, wie z.B. etwaige
Gutachten, werden derzeit erarbeitet. Die zu erstellende Bauleitplanung wird auf
Grundlage der in der Planungs-, Bau- und Umweltausschusssitzung vorgestellten
Vorentwurfsplänen erarbeitet. Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit dieser erstellten
Bauleitplanung direkt in die frühzeitige Bürgerbeteiligung bzw. Behördenbeteiligung zu
starten. Aus diesem Grund soll zugleich der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
beschlossen werden. Dies bietet die Möglichkeit, Anregungen, Bedenken und fachliche
Hinweise bereits zu Beginn des Verfahrens aufzunehmen und in die weitere Planung
einzustellen.
Der Bebauungsplanentwurf einschließlich Begründung ist der Sitzungsvorlage als Anlage
I beigefügt.
Das Geruchsgutachten zum Bebauungsplan ist als Anlage II beigefügt.
Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen:
Vilain Wiesmann Gottheil
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister
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Anlage(n):
Anlage I - Bebauungsplanentwurf mit Begründung
Anlage II - Geruchsgutachten
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