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70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rosendahl |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rosendahl
Rosendahl, den 16.06.2026
Der Bürgermeister
S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/124
öffentliche Sitzung
Beratungsgang:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026
Rat 09.07.2026
Betreff: 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Rosendahl im Ortsteil Holtwick
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
FB/Az.: FB 2 /621.41
Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung
Bezug:
Finanzierung
Höhe der Aufwendung/Auszahlung: 4.760,00€ (Planungskosten WoltersPartner)
Finanzierung durch Mittel bei Produkt:
09.001 Räumliche Planung und Entwicklung
Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von:
Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, das Verfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der
Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage
Nr. XI/124 als Anlage I beigefügten Flächennutzungsplanentwurf zu entnehmen ist,
durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 70. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.
- 2 -
Sachverhalt:
Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51 ist auf die
Gemeinde Rosendahl zugekommen und hat den Wunsch geäußert, das Grundstück im
Hinblick auf eine künftige bauliche Entwicklung zu überplanen. Zur Schaffung der hierfür
erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein Bauleitplanverfahren
eingeleitet werden.
Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Firma Metrica, am nordöstlichen Ortsrand
von Holtwick und umfasst das Grundstück Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51.
Die 70. Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel zur Aufstellung des
Bebauungsplans „Wohnquartier Friedhofstraße/Gustav-Böcker-Straße“ erfolgen.
Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Parallel soll auch
die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchgeführt werden. Dies erfolgt in der Weise, dass der vorgenannte Planentwurf
öffentlich ausgelegt wird und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
über die Planung unterrichtet werden. Sie werden angeschrieben und zur Äußerung
aufgefordert.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht; ebenso die Auslegung des Planentwurfs im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Begründung ist als Anlage I der
Sitzungsvorlage beigefügt.
Das Geruchsgutachten zum Bebauungsplan ist als Anlage II beigefügt.
Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen:
Vilain Wiesmann Gottheil
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister
Anlage(n):
Anlage I - Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung
Anlage II - Geruchsgutachten
Text aus PDF extrahiert