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70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRosendahl
Datum2026-07-09
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Gemeinde Rosendahl Rosendahl, den 16.06.2026 Der Bürgermeister S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/124 öffentliche Sitzung Beratungsgang: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026 Rat 09.07.2026 Betreff: 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) FB/Az.: FB 2 /621.41 Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Bezug: Finanzierung Höhe der Aufwendung/Auszahlung: 4.760,00€ (Planungskosten WoltersPartner) Finanzierung durch Mittel bei Produkt: 09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von: Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, das Verfahren zur 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick für das Gebiet, das dem der Sitzungsvorlage Nr. XI/124 als Anlage I beigefügten Flächennutzungsplanentwurf zu entnehmen ist, durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der 70. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. - 2 - Sachverhalt: Der Eigentümer des Grundstücks Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51 ist auf die Gemeinde Rosendahl zugekommen und hat den Wunsch geäußert, das Grundstück im Hinblick auf eine künftige bauliche Entwicklung zu überplanen. Zur Schaffung der hierfür erforderlichen planungsrechtlichen Voraussetzungen soll ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden. Das Plangebiet befindet sich nordwestlich der Firma Metrica, am nordöstlichen Ortsrand von Holtwick und umfasst das Grundstück Gemarkung Holtwick, Flur 9, Flurstück 51. Die 70. Änderung des Flächennutzungsplans soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnquartier Friedhofstraße/Gustav-Böcker-Straße“ erfolgen. Zur Einleitung des Verfahrens ist der Aufstellungsbeschluss zu fassen. Parallel soll auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Dies erfolgt in der Weise, dass der vorgenannte Planentwurf öffentlich ausgelegt wird und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet werden. Sie werden angeschrieben und zur Äußerung aufgefordert. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht; ebenso die Auslegung des Planentwurfs im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Begründung ist als Anlage I der Sitzungsvorlage beigefügt. Das Geruchsgutachten zum Bebauungsplan ist als Anlage II beigefügt. Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen: Vilain Wiesmann Gottheil Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Anlage(n): Anlage I - Flächennutzungsplanentwurf mit Begründung Anlage II - Geruchsgutachten

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