Startseite › Rosendahl › Antrag

Aufstellung des Bebauungsplanes "Holtwicker Straße 2-6" im Ortsteil Osterwick

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRosendahl
Datum2026-07-09
DatenstufeNur Ergebnisse
QuelleQuelldokument herunterladen →

Dokument

Extrahierter Text

Gemeinde Rosendahl Rosendahl, den 16.06.2026 Der Bürgermeister S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/123 öffentliche Sitzung Beratungsgang: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026 Rat 09.07.2026 Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Holtwicker Straße 2-6" im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belage gem. § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB FB/Az.: FB 2 / 621.41 Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Bezug: Finanzierung Höhe der Aufwendung/Auszahlung: 8.252,65 € (Planungskosten WoltersPartner) Finanzierung durch Mittel bei Produkt: 09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von: Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Holtwicker Straße 2-6“ im Ortsteil Osterwick im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. XI/123 als Anlage I beigefügten Planentwurf mit Begründung durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Es wird beschlossen, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Ebenso werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet sowie diese mit den - 2 - Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB abgestimmt. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Sachverhalt: Die Gemeinde Rosendahl beabsichtigt, im Ortskern von Osterwick die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbebauung im Bereich der Holtwicker Straße 2–6 zu schaffen. Hierzu soll der Bebauungsplan „Holtwicker Straße 2–6“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden. Das ca. 0,45 ha große Plangebiet befindet sich im Ortskern von Osterwick unmittelbar im Bereich der Kreuzung der Midlicher Straße/Holtwicker Straße, nördlich der Holtwicker Straße. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Holtwicker Straße 4–6, Gemarkung Osterwick, Flur 18, Flurstück 354, sowie Holtwicker Straße 2, Gemarkung Osterwick, Flur 18, Flurstück 206. Die Grundstücke Holtwicker Straße 4 und 6 einschließlich der dort vorhandenen Gebäude befinden sich im Eigentum der Gemeinde. Die Bestandsgebäude sollen abgebrochen werden. Das Grundstück Holtwicker Straße 2 sowie das dort vorhandene Gebäude befinden sich hingegen nicht im Eigentum der Gemeinde und bleiben von einem Abbruch unberührt. Für das Plangebiet gilt derzeit der Bebauungsplan „Hiddings Esch“. Dieser soll für den betreffenden Bereich durch den Bebauungsplan „Holtwicker Straße 2–6“ überplant werden. Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden. Im Rahmen des Verfahrens wird zudem eine artenschutzrechtliche Vorprüfung der Stufe I erarbeitet. Eine Anpassung des Flächennutzungsplanes erfolgt, soweit erforderlich, gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB als Berichtigung. Die Voraussetzungen für die Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB sind u.a. gegeben, da es sich um ein Vorhaben der Innenentwicklung handelt und der Bebauungsplan mit der Größe des Plangebietes und der dementsprechend zulässigen Grundfläche von weniger als 20.000 m² die Größenbeschränkungen erfüllt. Die Planung begründet kein Vorhaben, das einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegt. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH) bestehen nicht. In diesem Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine artenschutzrechtliche Vorprüfung (Stufe I) wird im Hinblick auf ggf. weitergehende notwendige Untersuchungen durchgeführt. Dies ist im weiteren Verfahren zu klären. Die Frage der auf das Plangebiet einwirkenden Lärmbelastung wird im laufenden Verfahren gutachterlich bzw. fachlich geprüft. Die entsprechenden Ergebnisse sollen spätestens zur öffentlichen Auslegung vorliegen. Zur Einleitung des Verfahrens ist nunmehr der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB zu fassen. - 3 - Im beschleunigten Verfahren kann u.a. von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Verwaltungsseitig wird allerdings vorgeschlagen, eine frühzeitige Beteiligung durchzuführen, um möglichst alle Unwägbarkeiten, Anregungen, Bedenken und fachliche Fragestellungen im Vorfeld abklären zu können. Dies erfolgt in der Weise, dass die Planentwurfsunterlagen gemäß § 3 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung unterrichtet und zur Stellungnahme aufgefordert werden. In diesem Zusammenhang wird auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird ebenfalls ortsüblich bekannt gemacht. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist als Anlage I beigefügt. Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen: Pöpping Wiesmann Gottheil Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeister Anlage(n): Anlage I - Bebauungsplanentwurf mit Begründung

Text aus PDF extrahiert