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Aufstellung des Bebauungsplanes "Fünersfeld" im Ortsteil Holtwick

Angenommen
TypAntrag
GemeindeRosendahl
Datum2026-07-09
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Gemeinde Rosendahl Rosendahl, den 16.06.2026 Der Bürgermeister S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/122 öffentliche Sitzung Beratungsgang: Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026 Rat 09.07.2026 Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Fünersfeld" im Ortsteil Holtwick Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB FB/Az.: FB 2 /621.41 Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Bezug: 20.825,00 € Planungskosten (für die Überplanung der Teilbereiche III und IV) Finanzierung 5.236,00€ Bearbeitung der Umweltbelange Höhe der Aufwendung/Auszahlung: (für die Teilbereiche III und IV) 10.591,00€ Schalltechnische Untersuchung (Überplanung gesamter Bebauungsplan) Finanzierung durch Mittel bei Produkt: 09.001 Räumliche Planung und Entwicklung Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/ Auszahlung in Höhe von: Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag: Beschlussvorschlag: Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Fünersfeld“ im Ortsteil Holtwick entsprechend dem der Sitzungsvorlage Nr. XI/122 als Anlage I beigefügten Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. - 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Fünersfeld“ der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB abzustimmen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Sachverhalt: Der Rat der Gemeinde Rosendahl hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 über die weitere Vorgehensweise mit dem Bebauungsplan „Gartenstiege“ beraten. In Rücksprachen mit dem Kreis Coesfeld und dem Planungsbüro ist die Verwaltung zu dem Schluss gekommen, den bestehenden Bereich mit neuen Bebauungsplänen zu überplanen. Auf die Sitzungsvorlage X/575 wird verwiesen. Aufgrund der Größe des Plangebietes von ca. 37 ha und der in Teilbereichen unterschiedlichen Problemstellungen (z.B. im Immissionsschutz) wird das Plangebiet in sechs verschiedene Teilflächen, die jedoch in einem zeitlichen Zusammenhang bearbeitet werden sollen, um Synergieeffekte hinsichtlich einer gemeinsamen Bestandsaufnahme, Prüfung von Umweltfragen etc. zu nutzen, aufgeteilt. Aufgrund der an die Verwaltung herangetragenen Bauprojekte hat die Gemeinde Rosendahl zunächst mit den Teilbereichen I "Südlich Alte Landstraße" und II "Im Winkel" begonnen. Im nächsten Schritt soll nun der Teilbereich III "Fünersfeld" überplant werden. Der Teilbereich III „Fünersfeld“ liegt im Südwesten des ursprünglichen Bebauungsplans. Eingerahmt wird er im Westen von der Ringstraße und im Norden von der Straße „Fünersfeld“. Begrenzt wird er im östlichen Teil durch den Sportplatz und den Wald und im Süden durch die Bahnhofstraße. Im Südwesten befindet sich der Landhandel Niehues. Ziel der Überplanung ist es, den bestehenden Bebauungsplan an die aktuellen stadtplanerischen Zielsetzungen der Gemeinde und die derzeitigen planungsrechtlichen Grundlagen anzupassen. Zur Einleitung des Verfahrens ist nun der Beschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes zu fassen. Gleichzeitig soll auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Dies erfolgt in der Weise, dass die vorgenannten Planentwurfsunterlagen öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet werden. Sie werden angeschrieben und zur Äußerung aufgefordert. In diesem Zusammenhang wird auch die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht, ebenso die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist als Anlage I beigefügt. Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan ist als Anlage II beigefügt. - 3 - Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen: Pöpping Wiesmann Gottheil Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Bürgermeister Anlage(n): Anlage I - Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht Anlage II - Schalltechnische Untersuchung

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