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Aufstellung des Bebauungsplanes "Fünersfeld" im Ortsteil Holtwick
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Rosendahl |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Rosendahl
Rosendahl, den 16.06.2026
Der Bürgermeister
S i t z u n g s v o r l a g e Nr. XI/122
öffentliche Sitzung
Beratungsgang:
Planungs-, Bau- und Umweltausschuss 25.06.2026
Rat 09.07.2026
Betreff: Aufstellung des Bebauungsplanes "Fünersfeld" im Ortsteil
Holtwick
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung gemäß §
3 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB
FB/Az.: FB 2 /621.41
Produkt: 53/09.001 Räumliche Planung und Entwicklung
Bezug:
20.825,00 € Planungskosten (für die
Überplanung der Teilbereiche III und IV)
Finanzierung
5.236,00€ Bearbeitung der Umweltbelange
Höhe der Aufwendung/Auszahlung:
(für die Teilbereiche III und IV)
10.591,00€ Schalltechnische Untersuchung
(Überplanung gesamter Bebauungsplan)
Finanzierung durch Mittel bei Produkt: 09.001 Räumliche Planung und Entwicklung
Über-/ außerplanmäßige Aufwendung/
Auszahlung in Höhe von:
Finanzierungs-/ Deckungsvorschlag:
Beschlussvorschlag:
Es wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, das Verfahren zur Aufstellung des
Bebauungsplanes „Fünersfeld“ im Ortsteil Holtwick entsprechend dem der
Sitzungsvorlage Nr. XI/122 als Anlage I beigefügten Planentwurf mit Begründung
einschließlich Umweltbericht durchzuführen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu
machen.
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Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
„Fünersfeld“ der Gemeinde Rosendahl im Ortsteil Holtwick die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
durchzuführen sowie diese mit den Nachbargemeinden gemäß §2 Abs. 2 BauGB
abzustimmen. Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Der Rat der Gemeinde Rosendahl hat in seiner Sitzung am 26. Februar 2025 über die
weitere Vorgehensweise mit dem Bebauungsplan „Gartenstiege“ beraten. In
Rücksprachen mit dem Kreis Coesfeld und dem Planungsbüro ist die Verwaltung zu dem
Schluss gekommen, den bestehenden Bereich mit neuen Bebauungsplänen zu
überplanen. Auf die Sitzungsvorlage X/575 wird verwiesen.
Aufgrund der Größe des Plangebietes von ca. 37 ha und der in Teilbereichen
unterschiedlichen Problemstellungen (z.B. im Immissionsschutz) wird das Plangebiet in
sechs verschiedene Teilflächen, die jedoch in einem zeitlichen Zusammenhang bearbeitet
werden sollen, um Synergieeffekte hinsichtlich einer gemeinsamen Bestandsaufnahme,
Prüfung von Umweltfragen etc. zu nutzen, aufgeteilt.
Aufgrund der an die Verwaltung herangetragenen Bauprojekte hat die Gemeinde
Rosendahl zunächst mit den Teilbereichen I "Südlich Alte Landstraße" und II "Im Winkel"
begonnen. Im nächsten Schritt soll nun der Teilbereich III "Fünersfeld" überplant werden.
Der Teilbereich III „Fünersfeld“ liegt im Südwesten des ursprünglichen Bebauungsplans.
Eingerahmt wird er im Westen von der Ringstraße und im Norden von der Straße
„Fünersfeld“. Begrenzt wird er im östlichen Teil durch den Sportplatz und den Wald und im
Süden durch die Bahnhofstraße. Im Südwesten befindet sich der Landhandel Niehues.
Ziel der Überplanung ist es, den bestehenden Bebauungsplan an die aktuellen
stadtplanerischen Zielsetzungen der Gemeinde und die derzeitigen planungsrechtlichen
Grundlagen anzupassen.
Zur Einleitung des Verfahrens ist nun der Beschluss für die Aufstellung des
Bebauungsplanes zu fassen.
Gleichzeitig soll auch die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1
BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden. Dies erfolgt in der Weise, dass die
vorgenannten Planentwurfsunterlagen öffentlich ausgelegt werden und die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Planung unterrichtet werden. Sie werden
angeschrieben und zur Äußerung aufgefordert. In diesem Zusammenhang wird auch die
Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt
gemacht, ebenso die Auslegung der Planunterlagen im Rahmen der frühzeitigen
Öffentlichkeitsbeteiligung.
Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist als Anlage I
beigefügt.
Die schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan ist als Anlage II beigefügt.
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Im Auftrage: Im Auftrage: Kenntnis genommen:
Pöpping Wiesmann Gottheil
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiterin Bürgermeister
Anlage(n):
Anlage I - Bebauungsplanentwurf mit Begründung und Umweltbericht
Anlage II - Schalltechnische Untersuchung
Text aus PDF extrahiert