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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carreés unter der Berücksichtigung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAK)

Angenommen25 Ja · 21 Nein · 2 Enthaltung
TypAntrag
GemeindeOelde
Datum2026-07-13
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carrées unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzeptes zu überarbeiten, insbesondere um den Joseph-Park zu erhalten und Flächenversiegelungen zu minimieren. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab und verweist darauf, dass der Bebauungsplan ein Angebotsrahmen ist und die erforderlichen Abwägungen im laufenden Bauleitplanverfahren erfolgen. Der Rat der Stadt Oelde beschloss, den Antrag abzulehnen.

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Stadt Oelde Die Bürgermeisterin Sitzungsvorlage B 2026/610/0257 öffentliche Sitzungsvorlage Federführung Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung Auskunft erteilt Frau Nicola Köstens Telefon 02522 / 72-428 E-Mail [email protected] Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carreés unter Berücksichtigung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAK) Beratungsfolge Zuständigkeit Termin Planungsausschuss Vorberatung 01.07.2026 Rat Entscheidung 13.07.2026 Beschlussvorschlag Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Oelde folgende Beschlussfassung: Der Rat der Stadt Oelde lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.06.2026 auf Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carrées unter Berücksichtigung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAK) ab. Die entsprechenden Abwägungen erfolgen im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“. Seite 1 von 4 Sachverhalt Mit Datum vom 10.06.2026 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carrées unter Berücksichtigung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAK). Wesentliche Kritikpunkte sind die weitgehende Inanspruchnahme des Joseph-Parks wie auch zusätzlicher Grünflächen (z. B. nördlich der St. Joseph-Kirche) sowie die Auswirkungen weiterer Flächenversiegelungen. Diese stünden im Widerspruch zu den zentralen Handlungsfeldern Sicherung und Entwicklung von Grünflächen, Verbesserung des Stadtklimas, Förderung von Verschattung sowie nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung des KLAK. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt folgende Beschlussfassung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Vorhabenträger und den Grundstückseigentümern die vorliegenden Planungen zum Bebauungsplan Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ zu überarbeiten. 2. Ziel der Überarbeitung ist der weitgehende Erhalt des Joseph-Parks einschließlich seines prägenden Baumbestandes als klimatisch wirksame Grünfläche und Kühlungsraum inner- halb des Quartiers. 3. Die Planungen sind an den Zielen und Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzeptes der Stadt Oelde auszurichten. Insbesondere sind:  der Erhalt und die Weiterentwicklung vorhandener Grünflächen,  der Schutz wertvoller Bestandsbäume,  die Verbesserung der Frischluftzufuhr und Durchlüftung des Quartiers,  die Minimierung zusätzlicher Flächenversiegelungen,  Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung,  Dach- und Fassadenbegrünungen sowie  die Schaffung zusätzlicher Verschattungselemente verbindlich in die weitere Planung einzubeziehen. Die Verwaltung legt dem Planungsausschuss eine überarbeitete Planung vor, die die erforderlichen sozialen Nutzungen (Kindertagesstätte, Wohnangebote für Menschen mit Behinderungen sowie geförderten Wohnungsbau) mit den Anforderungen einer klima- angepassten Stadtentwicklung in Einklang bringt. Die ausführliche Begründung ist dem als Anlage beigefügten Antrag (siehe Anlage 1) zu entnehmen. Stellungnahme der Verwaltung Die Verwaltung spricht sich aus den nachfolgend dargestellten Gründen für die Ablehnung des vorliegenden Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus. Die erforderlichen politischen Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ wurden bereits vor geraumer Zeit vom Rat der Stadt Oelde gefasst. Seite 2 von 4 Dabei hat der Rat nicht über die Umsetzung einer bestimmten Architektenplanung beraten und beschlossen, auf die der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abzielt. Vielmehr stellt der Bebauungsplan eine Angebotsplanung – einen gestalterischen Rahmen – dar, innerhalb dessen sich Architekten und Investoren gestalterisch bewegen können. Genau aus diesem Grunde wurde die fortgeschriebene Planung des Investors in der vergangenen Sitzung des Planungsausschusses lediglich zur Kenntnis und nicht zur Beschlussfassung vorgelegt. Die kontroversen Diskussionen zur Planung sind bekannt und werden in den weiteren Gesprächen mit dem Investor und den Planungsbüros Berücksichtigung finden. Eine politisch ablehnende Haltung zu diesem Projekt kann sich aus den vorgenannten Erwägungen aber nur im Rahmen der Beschlussfassungen zum Bauleitplanverfahren aus- drücken. Hier wird der Rat der Stadt Oelde nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung das nächste Mal eingebunden. Zu diesem Zeitpunkt werden dem Rat auch der dann aktualisierte Planentwurf und die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgelegt. Selbstverständlich wird es bis dahin noch diverse Gespräche und Verhandlungen mit dem Investor geben, die u. a. auch darauf abzielen, die in der vergangenen Sitzung des Planungs- ausschusses zum Ausdruck gebrachten Kritikpunkte zu hinterfragen. Mit der Überplanung des rund 1,7 ha großen zwischen Wibbelt-Straße, Albrecht-Dürer-Straße und Rembrandtweg gelegenen Areals schafft die Stadt Oelde das erforderliche Planungsrecht für ein vornehmlich sozial bedeutsames Bauvorhaben. Konkret planen die katholische Kirche und die Firma Heckmann Bauland und Wohnraum GmbH & Co. KG die Errichtung von mehreren Baukörpern mit  ca. 39 freifinanzierten und 22 geförderten Wohneinheiten,  betreutem Wohnen für 24 Menschen mit Beeinträchtigung sowie  einem Ersatzbau für die Kita St. Joseph. Insbesondere im Bereich des geförderten Wohnungsbaus wie auch des Wohnens für Menschen mit Beeinträchtigungen besteht in Oelde ein sehr hoher Bedarf. Ebenso wird der Ersatzbau für den Kindergarten zwingend zeitnah benötigt, da das Bestandsgebäude abgängig ist. Mit Datum vom 24.04.2023 hat der Rat der Stadt Oelde den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ sowie den Beschluss zur Unterrichtung der Öffentlichkeit gefasst (B 2023/610/5472). Als Verfahrensart wurde das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. Es handelt sich dabei um einen Angebotsplan, der für Architekten und Bauherren einen Rahmen setzt, in dem sich das jeweilige Bauvorhaben bewegen kann. Zu den Festsetzungen des zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Vorlage noch in der Erstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ gehören auch viele Themen, die das KLAK vorsieht. So werden unter anderem - der Grad der Versiegelung begrenzt, - ein Teil der Bäume als zu erhalten festgesetzt, - Baumpflanzungen als Ausgleich, aber auch zur Beschattung für Stellplätze eingefordert, - Begrünung von Flachdächern vorgeschrieben. Seite 3 von 4 Im Abstimmungsprozess des Planentwurfes zwischen Planer und Verwaltung wird letztere darauf achten, dass diese ökologischen Standards Bestandsteile des Bebauungsplanes werden. Darüber hinaus dient der Bebauungsplan der Umsetzung des im Juli vergangenen Jahres gemäß § 176 a BauGB als „Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innen- entwicklung“ beschlossenen Innenentwicklungskonzepts. Dieses weist nahezu den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans als Potenzialfläche (Konversion) aus. Eine grundsätzliche Zielsetzung ist dabei die Priorisierung der Innenentwicklung vor einer Neuversiegelung von Flächen im Außenbereich. Auch im Sinne der Förderung des Prinzips der „Stadt der kurzen Wege“ sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur bietet dieser Ansatz deutliche Vorteile. Wie bei anderen Bebauungsplänen der Innenentwicklung gilt es auch durch den Bebauungs- plan Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ die Waage zwischen den verschiedenen betroffenen Belangen zu finden. Hierzu gehören u. a. die Erhaltung des gesunden Stadtklimas, die Berücksichtigung sozialer Faktoren sowie die städtebauliche wie auch ökologische Verträg- lichkeit. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels und des deutlichen Preisanstiegs im Bausektor spielt auch die für einen Investor essentielle Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine Rolle. Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die unterschiedlichen durch die Planung betroffenen Belange beleuchtet und abgewogen. In dem Verfahren sind zwei in der Regel jeweils einen Monat dauernde Beteiligungsphasen (Unterrichtung der Öffentlichkeit und Offenlage gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB) vorgesehen, in denen gleichermaßen die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange aufgefordert werden, ihre Stellungnahmen zum vorliegenden Entwurf abzugeben. Insbesondere die im Rahmen der ersten Beteiligungsphase (Unterrichtung der Öffentlichkeit) eingehenden Stellungnahmen sollen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu einem Erkenntnisgewinn führen, die bei Bedarf zu Plananpassungen führen können. Durch die anschließend zu fassenden Offenlage- wie auch Satzungsbeschlüsse besteht seitens der Politik die Möglichkeit das Verfahren zu steuern. – Anlage Anlage 1 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2026 Seite 4 von 4

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