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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carreés unter der Berücksichtigung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAK)
Angenommen25 Ja · 21 Nein · 2 Enthaltung
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Oelde |
| Datum | 2026-07-13 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt, die Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carrées unter Berücksichtigung des Klimaanpassungskonzeptes zu überarbeiten, insbesondere um den Joseph-Park zu erhalten und Flächenversiegelungen zu minimieren. Die Verwaltung lehnt den Antrag ab und verweist darauf, dass der Bebauungsplan ein Angebotsrahmen ist und die erforderlichen Abwägungen im laufenden Bauleitplanverfahren erfolgen. Der Rat der Stadt Oelde beschloss, den Antrag abzulehnen.
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Dokument
Extrahierter Text
Stadt Oelde
Die Bürgermeisterin
Sitzungsvorlage
B 2026/610/0257
öffentliche Sitzungsvorlage
Federführung
Fachdienst Stadtplanung und Bauordnung
Auskunft erteilt Frau Nicola Köstens
Telefon 02522 / 72-428
E-Mail [email protected]
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carreés
unter Berücksichtigung des integrierten Klimaanpassungskonzeptes
(KLAK)
Beratungsfolge Zuständigkeit Termin
Planungsausschuss Vorberatung 01.07.2026
Rat Entscheidung 13.07.2026
Beschlussvorschlag
Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Oelde folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Oelde lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 10.06.2026
auf Überarbeitung der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carrées unter Berücksichtigung
des integrierten Klimaanpassungskonzeptes (KLAK) ab.
Die entsprechenden Abwägungen erfolgen im Rahmen des laufenden Bauleitplanverfahrens
Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“.
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Sachverhalt
Mit Datum vom 10.06.2026 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Überarbeitung
der Planungen zur Erweiterung des Wibbelt-Carrées unter Berücksichtigung des integrierten
Klimaanpassungskonzeptes (KLAK).
Wesentliche Kritikpunkte sind die weitgehende Inanspruchnahme des Joseph-Parks wie auch
zusätzlicher Grünflächen (z. B. nördlich der St. Joseph-Kirche) sowie die Auswirkungen weiterer
Flächenversiegelungen. Diese stünden im Widerspruch zu den zentralen Handlungsfeldern
Sicherung und Entwicklung von Grünflächen, Verbesserung des Stadtklimas, Förderung von
Verschattung sowie nachhaltige Regenwasserbewirtschaftung des KLAK.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragt folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit dem Vorhabenträger und den
Grundstückseigentümern die vorliegenden Planungen zum Bebauungsplan Nr. 146
„Erweiterung Wibbelt-Carrée“ zu überarbeiten.
2. Ziel der Überarbeitung ist der weitgehende Erhalt des Joseph-Parks einschließlich seines
prägenden Baumbestandes als klimatisch wirksame Grünfläche und Kühlungsraum inner-
halb des Quartiers.
3. Die Planungen sind an den Zielen und Maßnahmen des Klimafolgenanpassungskonzeptes
der Stadt Oelde auszurichten. Insbesondere sind:
der Erhalt und die Weiterentwicklung vorhandener Grünflächen,
der Schutz wertvoller Bestandsbäume,
die Verbesserung der Frischluftzufuhr und Durchlüftung des Quartiers,
die Minimierung zusätzlicher Flächenversiegelungen,
Maßnahmen zur Regenwasserrückhaltung und -versickerung,
Dach- und Fassadenbegrünungen sowie
die Schaffung zusätzlicher Verschattungselemente
verbindlich in die weitere Planung einzubeziehen.
Die Verwaltung legt dem Planungsausschuss eine überarbeitete Planung vor, die die
erforderlichen sozialen Nutzungen (Kindertagesstätte, Wohnangebote für Menschen mit
Behinderungen sowie geförderten Wohnungsbau) mit den Anforderungen einer klima-
angepassten Stadtentwicklung in Einklang bringt.
Die ausführliche Begründung ist dem als Anlage beigefügten Antrag (siehe Anlage 1) zu
entnehmen.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung spricht sich aus den nachfolgend dargestellten Gründen für die Ablehnung des
vorliegenden Antrags der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen aus.
Die erforderlichen politischen Beschlüsse zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 146
„Erweiterung Wibbelt-Carrée“ wurden bereits vor geraumer Zeit vom Rat der Stadt Oelde
gefasst.
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Dabei hat der Rat nicht über die Umsetzung einer bestimmten Architektenplanung beraten und
beschlossen, auf die der Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen abzielt. Vielmehr stellt
der Bebauungsplan eine Angebotsplanung – einen gestalterischen Rahmen – dar, innerhalb
dessen sich Architekten und Investoren gestalterisch bewegen können. Genau aus diesem
Grunde wurde die fortgeschriebene Planung des Investors in der vergangenen Sitzung des
Planungsausschusses lediglich zur Kenntnis und nicht zur Beschlussfassung vorgelegt.
Die kontroversen Diskussionen zur Planung sind bekannt und werden in den weiteren
Gesprächen mit dem Investor und den Planungsbüros Berücksichtigung finden.
Eine politisch ablehnende Haltung zu diesem Projekt kann sich aus den vorgenannten
Erwägungen aber nur im Rahmen der Beschlussfassungen zum Bauleitplanverfahren aus-
drücken.
Hier wird der Rat der Stadt Oelde nach der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung das nächste Mal
eingebunden. Zu diesem Zeitpunkt werden dem Rat auch der dann aktualisierte Planentwurf
und die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes vorgelegt.
Selbstverständlich wird es bis dahin noch diverse Gespräche und Verhandlungen mit dem
Investor geben, die u. a. auch darauf abzielen, die in der vergangenen Sitzung des Planungs-
ausschusses zum Ausdruck gebrachten Kritikpunkte zu hinterfragen.
Mit der Überplanung des rund 1,7 ha großen zwischen Wibbelt-Straße, Albrecht-Dürer-Straße
und Rembrandtweg gelegenen Areals schafft die Stadt Oelde das erforderliche Planungsrecht
für ein vornehmlich sozial bedeutsames Bauvorhaben. Konkret planen die katholische Kirche
und die Firma Heckmann Bauland und Wohnraum GmbH & Co. KG die Errichtung von mehreren
Baukörpern mit
ca. 39 freifinanzierten und 22 geförderten Wohneinheiten,
betreutem Wohnen für 24 Menschen mit Beeinträchtigung sowie
einem Ersatzbau für die Kita St. Joseph.
Insbesondere im Bereich des geförderten Wohnungsbaus wie auch des Wohnens für Menschen
mit Beeinträchtigungen besteht in Oelde ein sehr hoher Bedarf. Ebenso wird der Ersatzbau für
den Kindergarten zwingend zeitnah benötigt, da das Bestandsgebäude abgängig ist.
Mit Datum vom 24.04.2023 hat der Rat der Stadt Oelde den Aufstellungsbeschluss für den
Bebauungsplan Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ sowie den Beschluss zur Unterrichtung
der Öffentlichkeit gefasst (B 2023/610/5472). Als Verfahrensart wurde das beschleunigte
Verfahren gemäß § 13 a BauGB (Baugesetzbuch) beschlossen. Es handelt sich dabei um einen
Angebotsplan, der für Architekten und Bauherren einen Rahmen setzt, in dem sich das
jeweilige Bauvorhaben bewegen kann.
Zu den Festsetzungen des zum Zeitpunkt der Verfassung dieser Vorlage noch in der Erstellung
befindlichen Bebauungsplans Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ gehören auch viele
Themen, die das KLAK vorsieht. So werden unter anderem
- der Grad der Versiegelung begrenzt,
- ein Teil der Bäume als zu erhalten festgesetzt,
- Baumpflanzungen als Ausgleich, aber auch zur Beschattung für Stellplätze eingefordert,
- Begrünung von Flachdächern vorgeschrieben.
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Im Abstimmungsprozess des Planentwurfes zwischen Planer und Verwaltung wird letztere
darauf achten, dass diese ökologischen Standards Bestandsteile des Bebauungsplanes werden.
Darüber hinaus dient der Bebauungsplan der Umsetzung des im Juli vergangenen Jahres
gemäß § 176 a BauGB als „Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Stärkung der Innen-
entwicklung“ beschlossenen Innenentwicklungskonzepts. Dieses weist nahezu den gesamten
Geltungsbereich des Bebauungsplans als Potenzialfläche (Konversion) aus. Eine grundsätzliche
Zielsetzung ist dabei die Priorisierung der Innenentwicklung vor einer Neuversiegelung von
Flächen im Außenbereich. Auch im Sinne der Förderung des Prinzips der „Stadt der kurzen
Wege“ sowie der Nutzung vorhandener Infrastruktur bietet dieser Ansatz deutliche Vorteile.
Wie bei anderen Bebauungsplänen der Innenentwicklung gilt es auch durch den Bebauungs-
plan Nr. 146 „Erweiterung Wibbelt-Carrée“ die Waage zwischen den verschiedenen
betroffenen Belangen zu finden. Hierzu gehören u. a. die Erhaltung des gesunden Stadtklimas,
die Berücksichtigung sozialer Faktoren sowie die städtebauliche wie auch ökologische Verträg-
lichkeit. Vor dem Hintergrund des Strukturwandels und des deutlichen Preisanstiegs im
Bausektor spielt auch die für einen Investor essentielle Wirtschaftlichkeit des Vorhabens eine
Rolle.
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens werden die unterschiedlichen durch die Planung
betroffenen Belange beleuchtet und abgewogen. In dem Verfahren sind zwei in der Regel
jeweils einen Monat dauernde Beteiligungsphasen (Unterrichtung der Öffentlichkeit und
Offenlage gemäß § 13 a Abs. 2 BauGB) vorgesehen, in denen gleichermaßen die Öffentlichkeit
und die Träger öffentlicher Belange aufgefordert werden, ihre Stellungnahmen zum
vorliegenden Entwurf abzugeben.
Insbesondere die im Rahmen der ersten Beteiligungsphase (Unterrichtung der Öffentlichkeit)
eingehenden Stellungnahmen sollen im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zu einem
Erkenntnisgewinn führen, die bei Bedarf zu Plananpassungen führen können. Durch die
anschließend zu fassenden Offenlage- wie auch Satzungsbeschlüsse besteht seitens der Politik
die Möglichkeit das Verfahren zu steuern. –
Anlage
Anlage 1 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 10.06.2026
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