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Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Altenberger-Dom-Straße 28-32

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOdenthal
Datum2026-07-07
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Gemeinde Odenthal Beschlussvorlage 7/0518/2 öffentlich Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Altenberger-Dom-Straße 28-32 Datum: Gremium: Beschlussqualität: 07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Odenthal beschließt die Verlängerung der bestehenden Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 89 – Ortsmitte gemäß der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB um ein weiteres Jahr. Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist als Anlage beigefügt und Bestandteil dieses Beschlusses. Begründung/Sachverhalt: Es wird auf die Vorlage 7/0518/1 Bezug genommen, deren Beschlussvorschlag – wie oben gleichlautend aufgeführt - zuletzt im Ausschuss für Planen, Verkehr und Versorgung einstimmig beschlossen wurde. In seiner Sitzung am 11.09.2024 hat der Ausschuss für Planen und Bauen einstimmig beschlossen, für den Bereich der Altenberger-Dom-Straße 28-32 eine Veränderungssperre zu erlassen (Drs.-Nr. 7/0518). Durch die Veränderungssperre wurde der Gemeinde eine entsprechende Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt, damit aus städtebaulicher Sicht eine gesamtheitliche Lösung für die exponierte Lage in der Ortsmitte entwickelt werden kann. Die Planung zur Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 89 – Ortsmitte- ist weiterhin erforderlich, um die städtebaulichen Ziele zu sichern. Insbesondere die Vermeidung unerwünschter baulicher Entwicklung ist hier als Ziel zu nennen, da die bisher eingereichten Bauanträge nicht mit den gestalterischen Zielen sowie den Stärken des Ortseingangs übereinstimmen. Um eine städtebauliche Qualität in der Ortsmitte zu erhalten/zu erzielen ist es maßgeblich, dass sich die Neubebauung in die prägende Gestaltung aus der Umgebung einfügt und damit den identitätsstiftenden Ortskern stärkt. Die besondere Bedeutung des Ortskerns für das gesamte Gemeindegebiet ist dabei herauszustellen. Das Bauleitplanverfahren konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden, da ein erhöhter Abstimmungsbedarf hinsichtlich der städtebaulichen Zielsetzung (mit den Eigentümern der Grundstücke/ innerhalb der Verwaltung) sowie der konkreten Ausgestaltung der Planung erforderlich war. Hierzu wurden mehrere Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung sowie mit weiteren Beteiligten geführt. Daraus resultierten iterative Arbeitsaufträge für das von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro. Das Bauleitplanverfahren wird aktuell weitergeführt und soll im nächsten Verfahrensschritt fortgesetzt werden. Es ist vorgesehen, dass mit Beschluss des Ausschusses für Planen, Verkehr und Versorgung zum städtebaulichen Entwurf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 BauGB durchgeführt wird. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung dienen der Erarbeitung des Bebauungsplans. Anlagen: 1. Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre 2. Geltungsbereich Veränderungssperre Benecke Schade Lundberg Sachbearbeitung Amtsleitung Fachbereichsleitung Kämmerer Dezernent Bürgermeisterin

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