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Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Altenberger-Dom-Straße 28-32
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Odenthal |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Odenthal
Beschlussvorlage 7/0518/2
öffentlich
Betreff: Erlass einer Veränderungssperre für den Bereich Altenberger-Dom-Straße
28-32
Datum: Gremium: Beschlussqualität:
07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Odenthal beschließt die Verlängerung der bestehenden
Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans
Nr. 89 – Ortsmitte gemäß der §§ 14, 16 und 17 Abs. 1 BauGB um ein weiteres Jahr.
Die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre ist als Anlage beigefügt
und Bestandteil dieses Beschlusses.
Begründung/Sachverhalt:
Es wird auf die Vorlage 7/0518/1 Bezug genommen, deren Beschlussvorschlag – wie oben
gleichlautend aufgeführt - zuletzt im Ausschuss für Planen, Verkehr und Versorgung
einstimmig beschlossen wurde.
In seiner Sitzung am 11.09.2024 hat der Ausschuss für Planen und Bauen einstimmig
beschlossen, für den Bereich der Altenberger-Dom-Straße 28-32 eine Veränderungssperre
zu erlassen (Drs.-Nr. 7/0518). Durch die Veränderungssperre wurde der Gemeinde eine
entsprechende Gestaltungsmöglichkeit eingeräumt, damit aus städtebaulicher Sicht eine
gesamtheitliche Lösung für die exponierte Lage in der Ortsmitte entwickelt werden kann.
Die Planung zur Erarbeitung des Bebauungsplans Nr. 89 – Ortsmitte- ist weiterhin
erforderlich, um die städtebaulichen Ziele zu sichern. Insbesondere die Vermeidung
unerwünschter baulicher Entwicklung ist hier als Ziel zu nennen, da die bisher eingereichten
Bauanträge nicht mit den gestalterischen Zielen sowie den Stärken des Ortseingangs
übereinstimmen. Um eine städtebauliche Qualität in der Ortsmitte zu erhalten/zu erzielen ist
es maßgeblich, dass sich die Neubebauung in die prägende Gestaltung aus der Umgebung
einfügt und damit den identitätsstiftenden Ortskern stärkt. Die besondere Bedeutung des
Ortskerns für das gesamte Gemeindegebiet ist dabei herauszustellen.
Das Bauleitplanverfahren konnte bislang noch nicht abgeschlossen werden, da ein erhöhter
Abstimmungsbedarf hinsichtlich der städtebaulichen Zielsetzung (mit den Eigentümern der
Grundstücke/ innerhalb der Verwaltung) sowie der konkreten Ausgestaltung der Planung
erforderlich war. Hierzu wurden mehrere Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung
sowie mit weiteren Beteiligten geführt. Daraus resultierten iterative Arbeitsaufträge für das
von der Gemeinde beauftragte Planungsbüro.
Das Bauleitplanverfahren wird aktuell weitergeführt und soll im nächsten Verfahrensschritt
fortgesetzt werden. Es ist vorgesehen, dass mit Beschluss des Ausschusses für Planen,
Verkehr und Versorgung zum städtebaulichen Entwurf die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3
BauGB durchgeführt wird. Die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung dienen der
Erarbeitung des Bebauungsplans.
Anlagen:
1. Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre
2. Geltungsbereich Veränderungssperre
Benecke Schade Lundberg
Sachbearbeitung Amtsleitung Fachbereichsleitung Kämmerer Dezernent Bürgermeisterin
Text aus PDF extrahiert