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Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Odenthal |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Odenthal
Beschlussvorlage 7/0344/4
öffentlich
Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr
Hier: Innere Erschließung des Hirschweges in Voiswinkel
Datum: Gremium: Beschlussqualität:
29.04.2026 Ausschuss für Planen, Verkehr und Versorgung Vorberatung
07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141,
216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 G zur Änd.
verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und
kostenrechtlicher Vorschriften vom 10.12.2024 (GV. NRW. S. 1184) in der z. Zt.
geltenden Fassung wird die Straße dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße
gewidmet:
a) Hirschweg (Innere Erschließung) die bisherige Widmung des Hirschweges wird
teilweise aufgehoben. Gleichzeitig wird der Hirschweg, die innere Erschließung,
mit der Beschränkung der Widmung in einen Wohnweg mit einer
Einbahnstraßenregelung in West-Ost-Richtung für den öffentlichen Rad- und
PKW-Verkehr zum Be- und Entladen umgewidmet. Bei der Fläche handelt es
sich um das in der Gemarkung Unter-Odenthal, Flur 7 gelegene Flurstück 3502
tlw.
b) Bei den vom Hauptweg (Breite 4,25m) abgehenden Fußwege (Breite 3,00 –
3,25m) bleibt der Allgemeingebrauch auf dem Fußgängerbereich beschränkt.
Bei der Fläche handelt es sich um die in der Gemarkung Unter-Odenthal, Flur 7
gelegene Flurstücke Nr. 3502 tlw. und Nr. 2721.
Die Wirkung der Widmungsverfügung beginnt am Tag nach der Bekanntmachung.
Begründung/Sachverhalt:
Auf die Vorlagen 7/0344 IVV vom 08.02.2023 und 7/0344/1 bis 7/0344/3 PlaBau/PlaVV wird
verwiesen.
Im Innenbereich des Hirschweges sind 4-5 private Stellplätze an einem Fußweg angelegt
worden, die nicht den rechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 24 -Küchenberg-
entsprechen. Die betroffenen Eigentümer haben zuletzt beantragt, die Fußwege in
befahrbare Wohnwege umzuwandeln und den Bebauungsplan zu ändern.
Der Bebauungsplan Nr. 24 -Küchenberg, 4. vereinfachte Änderung- wurde zwischenzeitlich
geändert und ist seit dem 25.02.2026 rechtsverbindlich.
Die o.g. Verkehrsfläche ist seit dem 16.06.1978 dem öffentlichen Verkehr als Wohnweg nur
dem Fußgängerverkehr gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-
Westfalen gewidmet worden.
Um die Widmung den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes anzupassen bedarf es
hier einer Umwidmung in:
a) der Hauptweg (4,25 m) wird über eine Einbahnstraßenreglung für den Rad- und
PKW-Verkehr freigegeben und
b) die vom Hauptweg abgehenden Fußwege (3,00 -3,25m) behalten den Charakter
„Fußweg“ bei.
Anlage:
Lageplan Hirschweg Innere Erschließung
Koolen Benecke Schade Lundberg
Sachbearbeitung Amtsleitung Fachbereichsleitung Kämmerer Dezernent Bürgermeisterin
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