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Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr

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TypAntrag
GemeindeOdenthal
Datum2026-07-07
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Gemeinde Odenthal Beschlussvorlage 7/0344/4 öffentlich Betreff: Widmung von Straßen für den öffentlichen Verkehr Hier: Innere Erschließung des Hirschweges in Voiswinkel Datum: Gremium: Beschlussqualität: 29.04.2026 Ausschuss für Planen, Verkehr und Versorgung Vorberatung 07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung Beschlussvorschlag: Gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.1995 (GV. NRW. S. 1028, 1996 S. 81, 141, 216, 355, 2007 S. 327), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 3 G zur Änd. verwaltungsverfahrensrechtlicher, verwaltungsvollstreckungsrechtlicher und kostenrechtlicher Vorschriften vom 10.12.2024 (GV. NRW. S. 1184) in der z. Zt. geltenden Fassung wird die Straße dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet: a) Hirschweg (Innere Erschließung) die bisherige Widmung des Hirschweges wird teilweise aufgehoben. Gleichzeitig wird der Hirschweg, die innere Erschließung, mit der Beschränkung der Widmung in einen Wohnweg mit einer Einbahnstraßenregelung in West-Ost-Richtung für den öffentlichen Rad- und PKW-Verkehr zum Be- und Entladen umgewidmet. Bei der Fläche handelt es sich um das in der Gemarkung Unter-Odenthal, Flur 7 gelegene Flurstück 3502 tlw. b) Bei den vom Hauptweg (Breite 4,25m) abgehenden Fußwege (Breite 3,00 – 3,25m) bleibt der Allgemeingebrauch auf dem Fußgängerbereich beschränkt. Bei der Fläche handelt es sich um die in der Gemarkung Unter-Odenthal, Flur 7 gelegene Flurstücke Nr. 3502 tlw. und Nr. 2721. Die Wirkung der Widmungsverfügung beginnt am Tag nach der Bekanntmachung. Begründung/Sachverhalt: Auf die Vorlagen 7/0344 IVV vom 08.02.2023 und 7/0344/1 bis 7/0344/3 PlaBau/PlaVV wird verwiesen. Im Innenbereich des Hirschweges sind 4-5 private Stellplätze an einem Fußweg angelegt worden, die nicht den rechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 24 -Küchenberg- entsprechen. Die betroffenen Eigentümer haben zuletzt beantragt, die Fußwege in befahrbare Wohnwege umzuwandeln und den Bebauungsplan zu ändern. Der Bebauungsplan Nr. 24 -Küchenberg, 4. vereinfachte Änderung- wurde zwischenzeitlich geändert und ist seit dem 25.02.2026 rechtsverbindlich. Die o.g. Verkehrsfläche ist seit dem 16.06.1978 dem öffentlichen Verkehr als Wohnweg nur dem Fußgängerverkehr gem. § 6 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein- Westfalen gewidmet worden. Um die Widmung den Festsetzungen des aktuellen Bebauungsplanes anzupassen bedarf es hier einer Umwidmung in: a) der Hauptweg (4,25 m) wird über eine Einbahnstraßenreglung für den Rad- und PKW-Verkehr freigegeben und b) die vom Hauptweg abgehenden Fußwege (3,00 -3,25m) behalten den Charakter „Fußweg“ bei. Anlage: Lageplan Hirschweg Innere Erschließung Koolen Benecke Schade Lundberg Sachbearbeitung Amtsleitung Fachbereichsleitung Kämmerer Dezernent Bürgermeisterin

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