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Anpassung des Ausschreibungskonzept der Vergabe GS und G9
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Odenthal |
| Datum | 2026-07-07 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Odenthal
Beschlussvorlage 8/0090
öffentlich
Betreff: Anpassung des Ausschreibungskonzept der Vergabe GS und G9
Datum: Gremium: Beschlussqualität:
18.06.2026 Ausschuss für Hochbau Vorberatung
07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 08.04.2025 hinsichtlich des
Ausschreibungskonzeptes anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die
Errichtung der Grundschule Odenthal sowie des Erweiterungsbaus des Gymnasiums
(G9) erforderlichen Vergaben getrennt voneinander nach Baukörpern durchzuführen.
Begründung/Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 08.04.2025 (Drs.-Nr. 7/0589) beauftragte der Gemeinderat die
Verwaltung, die für die bauliche Umsetzung der Grundschule Odenthal sowie des
Erweiterungsbaus des Gymnasiums (G9) erforderlichen Vergaben gemeinsam
durchzuführen.
Der Gemeinderat folgte hierbei der Empfehlung der beauftragten Architekten und
Fachplaner. Die Entscheidung wurde insbesondere mit den zum damaligen Zeitpunkt
bestehenden Rahmenbedingungen begründet. Maßgeblich waren die räumlich beengte
Situation auf dem Baufeld durch den dort befindlichen Interimsschulbau, die damit
verbundenen sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie die angestrebte Minimierung von
Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken. Darüber hinaus wurden Vorteile
hinsichtlich der Koordination von Bauabläufen, möglicher Synergieeffekte sowie
wirtschaftlicher Aspekte angeführt.
Wie der damaligen Beschlussvorlage bereits zu entnehmen war, ging diese Entscheidung
mit einem nicht unwesentlichen Risiko eines vergaberechtswidrigen Verhaltens einher. In
letzter Konsequenz hätte dies als Verstoß gegen die Förderbedingungen und somit als
förderschädlich eingestuft werden können.
Im weiteren Projektverlauf beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung die
Verlagerung des auf dem Baufeld befindlichen Interimsschulbaus an den Standort
Dhünntalstadion (Drs.-Nr. 7/0175/10 vom 16.12.2025). Die Gründe für diese Entscheidung,
insbesondere die Reduzierung baubedingter Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie
die Verbesserung der Sicherheitsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und
das ausführende Personal, sind der vorgenannten Beschlussvorlage zu entnehmen.
Durch die Verlagerung des Interimsschulbaus an das Dhünntalstadion haben sich die
wesentlichen Rahmenbedingungen des Projekts grundlegend verändert. Insbesondere
entfällt die ursprünglich maßgebliche Begründung für die gemeinsame Ausschreibung und
Vergabe der Leistungen beider Baukörper. Die seinerzeit angeführten räumlichen und
sicherheitsrelevanten Zwänge bestehen in dieser Form nicht mehr.
Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des bisherigen Ausschreibungskonzeptes
sachgerecht. Die getrennte Ausschreibung und Vergabe der Leistungen für die Grundschule
Odenthal sowie den Erweiterungsbau des Gymnasiums (G9) ermöglicht eine stärkere
Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere im Hinblick auf die
Beteiligungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen. Gleichzeitig werden bestehende
vergabe- und förderrechtliche Risiken reduziert und die Rechtssicherheit des
Vergabeverfahrens erhöht.
Die Verwaltung empfiehlt daher, das bisherige Ausschreibungskonzept anzupassen und die
erforderlichen Vergaben künftig für jeden Baukörper getrennt durchzuführen. Die geänderte
Vorgehensweise trägt den veränderten Projektbedingungen Rechnung und minimiert
zugleich mögliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde Odenthal.
Schade Stefer Lundberg
Sachbearbeitung Amtsleitung Fachbereichsleitung Kämmerer Dezernent Bürgermeisterin
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