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Anpassung des Ausschreibungskonzept der Vergabe GS und G9

Angenommen
TypAntrag
GemeindeOdenthal
Datum2026-07-07
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Gemeinde Odenthal Beschlussvorlage 8/0090 öffentlich Betreff: Anpassung des Ausschreibungskonzept der Vergabe GS und G9 Datum: Gremium: Beschlussqualität: 18.06.2026 Ausschuss für Hochbau Vorberatung 07.07.2026 Gemeinderat Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Hochbau empfiehlt dem Gemeinderat folgende Beschlussfassung: Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss vom 08.04.2025 hinsichtlich des Ausschreibungskonzeptes anzupassen. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Errichtung der Grundschule Odenthal sowie des Erweiterungsbaus des Gymnasiums (G9) erforderlichen Vergaben getrennt voneinander nach Baukörpern durchzuführen. Begründung/Sachverhalt: Mit Beschluss vom 08.04.2025 (Drs.-Nr. 7/0589) beauftragte der Gemeinderat die Verwaltung, die für die bauliche Umsetzung der Grundschule Odenthal sowie des Erweiterungsbaus des Gymnasiums (G9) erforderlichen Vergaben gemeinsam durchzuführen. Der Gemeinderat folgte hierbei der Empfehlung der beauftragten Architekten und Fachplaner. Die Entscheidung wurde insbesondere mit den zum damaligen Zeitpunkt bestehenden Rahmenbedingungen begründet. Maßgeblich waren die räumlich beengte Situation auf dem Baufeld durch den dort befindlichen Interimsschulbau, die damit verbundenen sicherheitsrelevanten Anforderungen sowie die angestrebte Minimierung von Schnittstellen zwischen den einzelnen Gewerken. Darüber hinaus wurden Vorteile hinsichtlich der Koordination von Bauabläufen, möglicher Synergieeffekte sowie wirtschaftlicher Aspekte angeführt. Wie der damaligen Beschlussvorlage bereits zu entnehmen war, ging diese Entscheidung mit einem nicht unwesentlichen Risiko eines vergaberechtswidrigen Verhaltens einher. In letzter Konsequenz hätte dies als Verstoß gegen die Förderbedingungen und somit als förderschädlich eingestuft werden können. Im weiteren Projektverlauf beschloss der Gemeinderat auf Empfehlung der Verwaltung die Verlagerung des auf dem Baufeld befindlichen Interimsschulbaus an den Standort Dhünntalstadion (Drs.-Nr. 7/0175/10 vom 16.12.2025). Die Gründe für diese Entscheidung, insbesondere die Reduzierung baubedingter Beeinträchtigungen des Schulbetriebs sowie die Verbesserung der Sicherheitsbedingungen für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und das ausführende Personal, sind der vorgenannten Beschlussvorlage zu entnehmen. Durch die Verlagerung des Interimsschulbaus an das Dhünntalstadion haben sich die wesentlichen Rahmenbedingungen des Projekts grundlegend verändert. Insbesondere entfällt die ursprünglich maßgebliche Begründung für die gemeinsame Ausschreibung und Vergabe der Leistungen beider Baukörper. Die seinerzeit angeführten räumlichen und sicherheitsrelevanten Zwänge bestehen in dieser Form nicht mehr. Vor diesem Hintergrund ist eine Anpassung des bisherigen Ausschreibungskonzeptes sachgerecht. Die getrennte Ausschreibung und Vergabe der Leistungen für die Grundschule Odenthal sowie den Erweiterungsbau des Gymnasiums (G9) ermöglicht eine stärkere Berücksichtigung der vergaberechtlichen Grundsätze, insbesondere im Hinblick auf die Beteiligungsmöglichkeiten mittelständischer Unternehmen. Gleichzeitig werden bestehende vergabe- und förderrechtliche Risiken reduziert und die Rechtssicherheit des Vergabeverfahrens erhöht. Die Verwaltung empfiehlt daher, das bisherige Ausschreibungskonzept anzupassen und die erforderlichen Vergaben künftig für jeden Baukörper getrennt durchzuführen. Die geänderte Vorgehensweise trägt den veränderten Projektbedingungen Rechnung und minimiert zugleich mögliche wirtschaftliche Risiken für die Gemeinde Odenthal. Schade Stefer Lundberg Sachbearbeitung Amtsleitung Fachbereichsleitung Kämmerer Dezernent Bürgermeisterin

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