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Antrag der CDU-Fraktion: Verlegung der Glas- und Kleidercontainer im Bereich Grötzenberg (Kreuzung Grötzenberger Str./ Hammermühler Str./Drinhausener Str.)
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Nümbrecht |
| Datum | 2026-07-06 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Gemeinde Nümbrecht Nümbrecht, 25.06.2026
Der Bürgermeister
Fachbereich I Drucksachen-Nr. 26/3162/2
öffentlich
Beratungsfolge Sitzungstermin
Bauausschuss 06.07.2026
Antrag
Antrag der CDU-Fraktion: Verlegung der Glas- und Kleidercontainer
im Bereich Grötzenberg (Kreuzung Grötzenberger Str./
Hammermühler Str./Drinhausener Str.)
Der Antrag der CDU-Fraktion auf Verlegung der Glas- und Kleidercontainer im
Bereich Grötzenberg (Kreuzung Grötzenberger Str./Hammermühler
Str./Drinhausener Str.) wurde in der letzten Sitzung des Bauausschusses zur
erneuten Prüfung auf die nächste Sitzung vertagt.
Folgende Fragen sollten bis dahin geklärt werden.
1. Herstellungskosten für den neuen Standort
2. Herstellung von Parkplätzen auf dem Gemeindegrundstück am
bisherigen Standort
3. Einhaltung des Abstands zur Wohnbebauung
Zu 1.) Neuer Standort Grötzenberg, Industriestraße
Der vorgeschlagene neue Standort in Grötzenberg an der Industriestraße wurde von
der Verwaltung erneut geprüft. Die Aufstellung der Container wäre grundsätzlich
auch an diesem Standort möglich. Aus den in der letzten Sitzung dargestellten
Gründen wird dieser Standort jedoch weiterhin von der Verwaltung abgelehnt.
Für die Herstellung des Standorts ist mit Kosten in Höhe von ca. 4.500 Euro zu
rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Umsetzung bzw. Verlagerung der
Container, die noch zu ermitteln sind.
Zu 2.) Beibehaltung des bisherigen Standorts
Die Container verbleiben an ihrem derzeitigen Standort. Zur Verbesserung der
Erreichbarkeit wird die Fläche hinter den Containern als Parkfläche beziehungsweise
Zufahrtsbereich hergestellt.
Beteiligte Dienststellen (Sichtvermerk)
FBL III FBL II Bürgermeister
Die Erreichbarkeit der Container für die Bürgerinnen und Bürger bleibt damit
uneingeschränkt gewährleistet. Die Entsorgung von Wertstoffen kann wie bisher
komfortabel über den angrenzenden Gehweg erfolgen. Aufgrund der bestehenden
Anordnung der Container ist ein direkter Zugang ohne wesentliche Einschränkungen
möglich.
Darüber hinaus bietet der bestehende Standort aus Sicht der Entsorgungslogistik
erhebliche Vorteile. Die Entsorgungsfahrzeuge können die Container weiterhin direkt
von der Straße aus anfahren und entleeren. Zusätzliche Rangier- oder
Wendemanöver sind nicht erforderlich, wodurch ein sicherer und effizienter
Leerungsvorgang gewährleistet wird.
Da keine Verlegung der Container erforderlich ist, entstehen keine Kosten für
Transport- oder Neubaumaßnahmen. Gegebenenfalls wäre eine Drehung der
Container sinnvoll, um eine direkte Andienung vom neu herzustellenden Parkplatz
aus zu ermöglichen.
Es fallen lediglich Kosten für das Planieren und Schottern der Fläche sowie für die
Beschilderung der vorgesehenen Parkplätze an. Die Gesamtkosten hierfür belaufen
sich auf rund 4.500 Euro
Zu 3.)
Bei der Standortbewertung wurden die Anforderungen des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie die immissionsschutzrechtlichen
Anforderungen an Wertstoffsammelstellen berücksichtigt. Altglascontainer gelten als
nicht genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des § 22 BImSchG. Der Betreiber
ist verpflichtet, schädliche Umwelteinwirkungen nach dem Stand der Technik zu
vermeiden bzw. auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Für Altglascontainer existiert kein gesetzlich festgelegter Mindestabstand zu
Wohngebäuden. Nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes sollen bei der
Standortwahl jedoch Lärmschutzaspekte berücksichtigt und möglichst große
Abstände zu Wohngebäuden eingehalten werden.
Nach Prüfung der örtlichen Gegebenheiten bestehen aus Sicht der Verwaltung gegen
die Beibehaltung des bestehenden Standorts keine immissionsschutzrechtlichen
Bedenken. Der Abstand zur nächstgelegenen Wohnbebauung wird weiterhin
eingehalte.
Dies wäre ebenfalls an dem Standort in der Industriestraße der Fall.
Beschlussvorschlag:
Der Bauausschuss entscheidet über das weitere Verfahren.
Anlagen:
Antrag der CDU
Luftbild Industriestraße
Lageplan Hammermühler Straße
Text aus PDF extrahiert