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Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Lügde sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLügde
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Der Rat der Stadt Lügde beschließt, den Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme von 132.711.902,02 EUR festzustellen. Die externe Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon bestätigt, dass der Abschluss ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von 28.968,72 EUR aus, der automatisch die Ausgleichsrücklage erhöht. Der Bürgermeister erhält Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.

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Dokument

Extrahierter Text

S T A D T L Ü G D E D E R B Ü R G E R M E I S T E R Beschlussvorlage 0095/2025-2030 öffentlich Federführendes Amt: Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Verantwortlich: Herr Hans-Jürgen Wigge Aktenzeichen: Datum: 06.07.2026 Beratungsfolge Rat der Stadt Lügde 16.07.2026 Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Lügde sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters Sachverhalt Die Gemeinde hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Abschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Nach § 95 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 80 Abs. 1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zu prüfen. Er kann sich für seine Prüfung eines Sachverständigen Dritten bedienen. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, dass die Jahresabschlüsse durch einen externen Prüfer erfolgen soll, als Prüfungsinstitut wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon bestimmt. Nach der inzwischen durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses (einschl. Anhang und Lagebericht) kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss entsprechend den maßgeblichen Vorschriften erstellt wurde und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt. Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird vorgeschlagen, den Prüfungsbericht der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übernehmen und dem Rat zu empfehlen, den notwendigen Feststellungsbeschluss (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW) zu fassen. Ein gesonderter Beschluss über die Verwendung eines Überschusses ist nicht mehr erforderlich. Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW erhöhen Überschüsse automatisch die Ausgleichsrücklage, soweit sie nicht für den Haushaltsausgleich verwendet werden. Dem Rat wird empfohlen, dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung für das Haushaltsjahr 2024 zu erteilen. Nach der Beratung und Feststellung durch den Rat ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und anschließend öffentlich bekannt zu machen. Danach ist der Jahresabschluss bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. Finanzielle Auswirkungen Beschlussvorschlag 1. Der Rat der Stadt Lügde folgt der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss und beschließt gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Lügde zum 31.12.2024 mit der Bilanzsumme in Höhe von 132.711.902,02 EUR festzustellen. Die Ergebnisrechnung 2024 hierbei weist einen Überschuss in Höhe von 28.968,72 € aus. 2. Der Rat der Stadt Lügde folgt der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss und beschließt dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 zu erteilen. Anmerkung zur Ratssitzung: zu 1. ist der Bürgermeister stimmberechtigt, zu 2. nicht aufgrund des § 40 Abs. 2 GO NRW. Anlagen Jahresabschluss 2024 als Download im Ratsinformationssystem H i s t o r i e

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