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Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Lügde sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lügde |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Der Rat der Stadt Lügde beschließt, den Jahresabschluss 2024 mit einer Bilanzsumme von 132.711.902,02 EUR festzustellen. Die externe Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon bestätigt, dass der Abschluss ordnungsgemäß erstellt wurde. Die Ergebnisrechnung weist einen Überschuss von 28.968,72 EUR aus, der automatisch die Ausgleichsrücklage erhöht. Der Bürgermeister erhält Entlastung für das Haushaltsjahr 2024.
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Dokument
Extrahierter Text
S T A D T L Ü G D E
D E R B Ü R G E R M E I S T E R
Beschlussvorlage
0095/2025-2030
öffentlich
Federführendes Amt: Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
Verantwortlich: Herr Hans-Jürgen Wigge
Aktenzeichen:
Datum: 06.07.2026
Beratungsfolge
Rat der Stadt Lügde 16.07.2026
Prüfung und Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 der Stadt Lügde
sowie Behandlung des Jahresergebnisses und Entlastung des Bürgermeisters
Sachverhalt
Die Gemeinde hat gemäß § 95 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das
Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Abschluss muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln
und ist zu erläutern. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung,
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Nach § 95 Abs. 5 GO NRW in Verbindung mit § 80 Abs. 1 GO NRW wird der Entwurf des
Jahresabschlusses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss zu prüfen. Er kann sich für seine Prüfung
eines Sachverständigen Dritten bedienen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat beschlossen, dass die Jahresabschlüsse durch einen externen
Prüfer erfolgen soll, als Prüfungsinstitut wurde die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon bestimmt.
Nach der inzwischen durchgeführten Prüfung des Jahresabschlusses (einschl. Anhang und
Lagebericht) kommt die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Intecon zu dem Ergebnis, dass der
Jahresabschluss entsprechend den maßgeblichen Vorschriften erstellt wurde und ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage vermittelt.
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wird vorgeschlagen, den Prüfungsbericht der beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu übernehmen und dem Rat zu empfehlen, den notwendigen
Feststellungsbeschluss (§ 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW) zu fassen. Ein gesonderter Beschluss über die
Verwendung eines Überschusses ist nicht mehr erforderlich. Gemäß § 75 Abs. 3 GO NRW erhöhen
Überschüsse automatisch die Ausgleichsrücklage, soweit sie nicht für den Haushaltsausgleich
verwendet werden.
Dem Rat wird empfohlen, dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW Entlastung für das
Haushaltsjahr 2024 zu erteilen.
Nach der Beratung und Feststellung durch den Rat ist gemäß § 96 Abs. 2 GO NRW der
Jahresabschluss mit seinen Anlagen der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und anschließend öffentlich
bekannt zu machen. Danach ist der Jahresabschluss bis zur Feststellung des folgenden
Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Lügde folgt der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss und
beschließt gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss der Stadt Lügde zum 31.12.2024
mit der Bilanzsumme in Höhe von 132.711.902,02 EUR festzustellen. Die Ergebnisrechnung 2024
hierbei weist einen Überschuss in Höhe von 28.968,72 € aus.
2. Der Rat der Stadt Lügde folgt der Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschuss und
beschließt dem Bürgermeister die Entlastung für den Jahresabschluss 2024 zu erteilen.
Anmerkung zur Ratssitzung: zu 1. ist der Bürgermeister stimmberechtigt, zu 2. nicht aufgrund des § 40
Abs. 2 GO NRW.
Anlagen
Jahresabschluss 2024 als Download im Ratsinformationssystem
H i s t o r i e
Text aus PDF extrahiert