Startseite › Lügde › Antrag
Gigabitförderung Bundesaufruf 2026 zum Lückenschlussprogramm - Kerninhalte eines geförderten Glasfaserausbaus in der sog. „Dunkelgraue-Flecken-Förderung“
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lügde |
| Datum | 2026-07-16 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Stadt Lügde beantragt beim Kreis Lippe, einen Förderantrag für Glasfaserausbau im Bundesförderprogramm „Dunkelgraue-Flecken-Förderung" (Gigabit-RL 2.0) zu stellen. Ziel ist die Erschließung von etwa 15.000 förderfähigen Adressen mit Bandbreiten unter 300 Mbit/s. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von voraussichtlich 911.833 Euro (15 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke von 6.078.886 Euro). Der Rat beschloss die Teilnahme am Förderverfahren und beauftragte den Kreis Lippe mit der Antragstellung bis 15. September 2026.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
S T A D T L Ü G D E
D E R B Ü R G E R M E I S T E R
Beschlussvorlage
0094/2025-2030
öffentlich
Federführendes Amt: Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste
Verantwortlich: Herr Torben Blome
Aktenzeichen:
Datum: 06.07.2026
Beratungsfolge
Rat der Stadt Lügde 16.07.2026
Gigabitförderung Bundesaufruf 2026 zum Lückenschlussprogramm:
Kerninhalte eines geförderten Glasfaserausbaus in der sog. „Dunkelgraue-Flecken-
Förderung„
Sachverhalt
Die lippischen Städte und Gemeinden hatten sich in Kooperation mit dem Kreis Lippe im Zeitraum
2016 – 2023 gemeinsam an dem Förderprojekt beteiligt (sog. „Weiße-Flecken“-Förderung). Gefördert
und ausgebaut wurden daraufhin ca. 15.000 Haushalte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 27
Mio. €. Der Netzausbau erfolgte mittels Technologie-Mix aus FTTC, FTTB (fibre to the building) und
Richtfunk. Die seinerzeitige Aufgreifschwelle lag bei < 30 Mbit/s. Die Mindestversorgungsrate nach
Ausbau betrug >= 50 Mbit/s.
Der Kreis Lippe hat im Rahmen der Förderrichtlinie Gigabit-RL 2.0 seit dem 1. Förderaufruf im Jahr
2023 die Rahmenbedingungen der Förderung erörtert, mit den Fördergeldgebern abgestimmt und
einen Projektplan entworfen. Seit Januar 2024 wurde mit den ersten Schritten in Richtung eines
Förderprojektes begonnen und nach Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens
(MEV) sowie einer anschließenden Kostenkalkulation eine Entscheidungsgrundlage für eine
Antragstellung im Jahr 2025 vorbereitet. In der Folge ist es angesichts der angespannten
Haushaltssituation und der hohen kommunalen Eigenanteile zu keiner weiteren gemeinsamen
Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie Gigabit 2.0 gekommen (sog. „Dunkelgraue-Flecken“-
Förderung). Für alle Kommunen des Kreises Lippe ergab sich seinerzeit für insgesamt ca. 6.600
förderfähige Adressen eine Wirtschaftlichkeitslücke (WiLü) von ca. 115 Mio. €, wovon bei einem
Eigenanteil von 20 % ca. 23 Mio. € von den Kreiskommunen zu tragen gewesen wären. Die
Wirtschaftlichkeitslücke ist die Differenz zwischen den Investitionskosten und den voraussichtlichen
Einnahmen und Betriebskosten einer Investition, die dem Telekommunikationsunternehmen (TKU)
durch den geplanten Ausbau entstehen würde.
Die flächendeckende Erschließung möglichst aller Adressen mit einer gigabitfähigen Infrastruktur lässt
sich im Kreis Lippe nur durch ein flächendeckendes Förderprogramm realisieren, zumal die teilweise
weit verstreuten Einzeladressen in der Regel nicht durch Telekommunikationsunternehmen (TKU)
eigenwirtschaftlich ausgebaut werden.
Mit der 3. Anpassung der Förderrichtlinie durch die Bundesregierung und der jährlichen Verringerung
des Fördervolumens stellt sich die Frage nach der Beständigkeit der künftigen Fördermöglichkeiten.
Es ist daher nicht abzusehen, ob und wann es neue Regelungen und Förderprogramme gibt und zu
welchen Konditionen die Kommunen künftig partizipieren könnten.
Aktuelles Förderprogramm
Derzeit erfolgt bis 15.09.2026 der 3. Förderaufruf zur Förderung des Gigabitausbaus auf Grundlage
der der Förderrichtlinie des Bundes Gigabit-RL 2.0 (seit dem 31. März 2023 in Kraft getreten, in der
dritten Änderungsfassung vom 31.03.2026, sog. „Dunkel-Graue-Flecken“-Förderung). Förderfähig
sind alle Adressen mit Bandbreiten < 300 Mbit/s im Download und < 150 Mbit/s im Upload, die durch
Netzanbieter weder aktuell noch in den nächsten fünf Jahren mit höheren Bandbreite n versorgt
werden. Die Förderquoten teilen sich wie folgt auf:
Bund 50%,
Bundesland 35%
sowie Kommunen 15%.
Sofern Kommunen unter den Status „finanzschwach“ fallen, übernimmt das jeweilige
Bundesland 45 %, der kommunale Anteil beträgt in diesen Fällen 5%.
Beantragt werden können max. 40 Mio. € pro Antrag vom Bund, d.h. max. 80 Mio. € pro Förderantrag.
Kommunen tragen den Eigenanteil zzgl. anteilige Beratungskosten oberhalb der
Beratungsfördermittel. Sollte das Landesbudget NRW für das beantragte Antragsvolumen nicht
ausreichen, werden die Anträge über ein sog „Scoring“ vom Projektträger bewertet. Für die höchste
Punktzahl der Kategorie „Interkommunale Zusammenarbeit“ im Scoring sind mindestens 5 Kommunen
pro Antrag erforderlich. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung erfolgt die Erteilung des vorläufigen
Zuwendungsbescheides bzw. Entscheidung des Projektträgers voraussichtlich im November 2026.
Der Kreis Lippe als koordinierende Stelle hat bereits ab Jahresanfang alle förderrechtlichen Schritte in
Richtung einer Antragstellung vorbereitet und im Zeitraum 15.04. – 15.05.2026 das nach aktueller
Förderrichtline vorgeschriebene Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt. Das MEV dient
dazu bei Telekommunikationsunternehmen abzufragen, welche Gebiete sie in den nächsten fünf
Jahren eigenwirtschaftlich ausbauen wollen. Diese Gebiete können in die Förderkulisse nicht
einbezogen werden. Im Ergebnis führte das aktuelle MEV dazu, dass die 2025 ermittelte
Förderkulisse (ca. 6.600 Adressen) sich aufgrund der Konsolidierung in der Glasfaserbranche auf
aktuell ca. 15.000 Adressen erhöht hat.
Die Ergebnisse des MEV wurden durch ein vom Kreis Lippe beauftragtes externes Beratungsbüro
ausgewertet. Erstellt wurden eine grobe lippeweite Förderkulisse, eine Kostenkalkulation sowie eine
erste Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke. Diese Unterlagen dienen als aktuelle
Endscheidungsgrundlage für eine mögliche Antragstellung durch die lippischen Kommunen.
Trotz Anstiegs der förderfähigen Adressen im gesamten Kreisgebiet ist die kalkulierte WiLü im
Vergleich zum Jahr 2025 um ca. 10 Mio. Euro auf ca. 105 Mio. Euro gesunken. Dies resultiert zum
einen aus einer Mischkalkulation zwischen den weiträumig verteilten Einzellagen und den nun
hinzugekommenen dichtbesiedelten Bereichen und zum anderen wurde mit den aktuell analysierten
niedrigeren Tiefbaupreisen kalkuliert, die sich nach Aussage der Aconium GmbH als beliehener
Projektträger des Bundes als auch durch den technischen Berater (Micus Strategieberatung GmbH)
des Kreises Lippe ergeben haben. Mit den durchschnittlichen Kosten pro Adresse von ca. 7.100 €
liegt die Kostenkalkulation im Intervall zwischen 7.000 – 7.500 € pro Adresse, das die Aconium GmbH
mittlerweile zugrunde legt.
Da es ggfs. noch dauerhaft unbewohnte Adressen (Friedhöfe, Parkplätze, Scheunen usw.) in den
Kommunen geben könnte, die bisher nicht ermittelt wurden, führt dies voraussichtlich dazu, dass sich
die Wirtschaftlichkeitslücke noch etwas verändert. Darüber hinaus können bis zur Antragstellung bis
spätestens 15. September 2026 Adressen herausgenommen werden, die als eigenwirtschaftliche
Ausbaupotenziale durch einzelne TKU dem Kreis Lippe oder den Kommunen nachgemeldet werden,
was im durchgeführten MEV noch nicht bekannt war. Ebenso ist zu erwarten, dass im Rahmen der
Konkretisierung der Förderkulisse noch weitere Förderadressen hinzukommen, die bei der
technischen Auswertungsmethode nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden konnten. Dies hätte
in Bezug auf die kalkulierte WiLü je nach Sachverhalt erhöhende bzw. mindernde Auswirkungen.
Die Beschlussfassung bezieht sich zunächst auf die Beteiligung der jeweiligen Kommune an der
Antragstellung für das aktuellen Förderprogramm unter den bisher bekannten Konditionen und auf die
Aufgabenübertragung der Koordination und Durchführung des Förderprojektes durch den Kreis Lippe
im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung.
Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Förderadressen und die aktuelle
Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke im Rahmen der Konkretisierung der Förderkulisse schon vor
der Antragstellung auf den vorläufigen Förderbescheid und auch während des Vergabeverfahrens bis
zur Angebotsannahme verändern kann. Sollte sich die individuelle finanzielle Situation durch
unvorhergesehene Ereignisse verschlechtern oder das Angebot im Vergabeverfahren höher ausfallen,
ist der Ausstieg aus dem Förderprojekt bis zum Antrag auf den endgültigen Bescheid möglich.
Falls die Teilnahme der Kreiskommunen an der Dunkel-Grauen-Flecken-Förderung aus
haushaltsrechtlichen, politischen oder förderrechtlichen Gründen (Ablehnungsbescheid durch den
Fördergeldgeber) nicht möglich sein sollte, sind kurzfristige Alternativen zu prüfen. Eine
vorübergehende technische Lösung wäre z.B. durch Mobilfunk- oder Satellitenverbindungen möglich.
Zwar beschränkt sich die Bandbreite bei einer Satellitenlösung aktuell auf ca. 100 Mbit/s und
entspricht damit keiner gigabitfähigen Versorgung, allerdings wäre damit kurzfristig den Adressen
geholfen, die aktuell weit niedrigere Bandbreiten erreichen und dringende Versorgungsbedarfe
melden.
Nächsten Schritte:
1. Klärung in den Kommunen, inwieweit die Eigenanteile getragen werden können
2. Ratsbeschlüsse in den Kommunen für die Teilnahme am Förderverfahren und
Kooperationsvertrag mit dem Kreis Lippe
3. Antragseinreichung auf vorläufigen Zuwendungsbescheid (bis 15.09.2026) durch den Kreis
Lippe
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag
Der Kreis Lippe wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung beauftragt, für die Stadt Lügde
einen Förderantrag im 3. Förderaufruf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des
Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-
Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Dritte Änderung vom 31. März 2026 für den Ausbau
der verbliebenen, im Sinne der Förderrichtlinie förderfähigen Adressen zu stellen. Die Finanzierung
des Eigenanteils in Höhe von voraussichtlich 15 Prozent = 911.832,88 € der Wirtschaftlichkeitslücke
von insgesamt 6.078.885,89 € für den Ausbau ist durch die Stadt Lügde sicherzustellen. Die
erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen.
Anlagen
H i s t o r i e
Text aus PDF extrahiert