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Gigabitförderung Bundesaufruf 2026 zum Lückenschlussprogramm - Kerninhalte eines geförderten Glasfaserausbaus in der sog. „Dunkelgraue-Flecken-Förderung“

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLügde
Datum2026-07-16
DatenstufeNur Ergebnisse
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die Stadt Lügde beantragt beim Kreis Lippe, einen Förderantrag für Glasfaserausbau im Bundesförderprogramm „Dunkelgraue-Flecken-Förderung" (Gigabit-RL 2.0) zu stellen. Ziel ist die Erschließung von etwa 15.000 förderfähigen Adressen mit Bandbreiten unter 300 Mbit/s. Die Stadt trägt einen Eigenanteil von voraussichtlich 911.833 Euro (15 Prozent der Wirtschaftlichkeitslücke von 6.078.886 Euro). Der Rat beschloss die Teilnahme am Förderverfahren und beauftragte den Kreis Lippe mit der Antragstellung bis 15. September 2026.

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Dokument

Extrahierter Text

S T A D T L Ü G D E D E R B Ü R G E R M E I S T E R Beschlussvorlage 0094/2025-2030 öffentlich Federführendes Amt: Fachbereich Finanzen und Zentrale Dienste Verantwortlich: Herr Torben Blome Aktenzeichen: Datum: 06.07.2026 Beratungsfolge Rat der Stadt Lügde 16.07.2026 Gigabitförderung Bundesaufruf 2026 zum Lückenschlussprogramm: Kerninhalte eines geförderten Glasfaserausbaus in der sog. „Dunkelgraue-Flecken- Förderung„ Sachverhalt Die lippischen Städte und Gemeinden hatten sich in Kooperation mit dem Kreis Lippe im Zeitraum 2016 – 2023 gemeinsam an dem Förderprojekt beteiligt (sog. „Weiße-Flecken“-Förderung). Gefördert und ausgebaut wurden daraufhin ca. 15.000 Haushalte mit einer Fördersumme von insgesamt ca. 27 Mio. €. Der Netzausbau erfolgte mittels Technologie-Mix aus FTTC, FTTB (fibre to the building) und Richtfunk. Die seinerzeitige Aufgreifschwelle lag bei < 30 Mbit/s. Die Mindestversorgungsrate nach Ausbau betrug >= 50 Mbit/s. Der Kreis Lippe hat im Rahmen der Förderrichtlinie Gigabit-RL 2.0 seit dem 1. Förderaufruf im Jahr 2023 die Rahmenbedingungen der Förderung erörtert, mit den Fördergeldgebern abgestimmt und einen Projektplan entworfen. Seit Januar 2024 wurde mit den ersten Schritten in Richtung eines Förderprojektes begonnen und nach Durchführung und Auswertung des Markterkundungsverfahrens (MEV) sowie einer anschließenden Kostenkalkulation eine Entscheidungsgrundlage für eine Antragstellung im Jahr 2025 vorbereitet. In der Folge ist es angesichts der angespannten Haushaltssituation und der hohen kommunalen Eigenanteile zu keiner weiteren gemeinsamen Antragstellung im Rahmen der Förderrichtlinie Gigabit 2.0 gekommen (sog. „Dunkelgraue-Flecken“- Förderung). Für alle Kommunen des Kreises Lippe ergab sich seinerzeit für insgesamt ca. 6.600 förderfähige Adressen eine Wirtschaftlichkeitslücke (WiLü) von ca. 115 Mio. €, wovon bei einem Eigenanteil von 20 % ca. 23 Mio. € von den Kreiskommunen zu tragen gewesen wären. Die Wirtschaftlichkeitslücke ist die Differenz zwischen den Investitionskosten und den voraussichtlichen Einnahmen und Betriebskosten einer Investition, die dem Telekommunikationsunternehmen (TKU) durch den geplanten Ausbau entstehen würde. Die flächendeckende Erschließung möglichst aller Adressen mit einer gigabitfähigen Infrastruktur lässt sich im Kreis Lippe nur durch ein flächendeckendes Förderprogramm realisieren, zumal die teilweise weit verstreuten Einzeladressen in der Regel nicht durch Telekommunikationsunternehmen (TKU) eigenwirtschaftlich ausgebaut werden. Mit der 3. Anpassung der Förderrichtlinie durch die Bundesregierung und der jährlichen Verringerung des Fördervolumens stellt sich die Frage nach der Beständigkeit der künftigen Fördermöglichkeiten. Es ist daher nicht abzusehen, ob und wann es neue Regelungen und Förderprogramme gibt und zu welchen Konditionen die Kommunen künftig partizipieren könnten. Aktuelles Förderprogramm Derzeit erfolgt bis 15.09.2026 der 3. Förderaufruf zur Förderung des Gigabitausbaus auf Grundlage der der Förderrichtlinie des Bundes Gigabit-RL 2.0 (seit dem 31. März 2023 in Kraft getreten, in der dritten Änderungsfassung vom 31.03.2026, sog. „Dunkel-Graue-Flecken“-Förderung). Förderfähig sind alle Adressen mit Bandbreiten < 300 Mbit/s im Download und < 150 Mbit/s im Upload, die durch Netzanbieter weder aktuell noch in den nächsten fünf Jahren mit höheren Bandbreite n versorgt werden. Die Förderquoten teilen sich wie folgt auf:  Bund 50%,  Bundesland 35%  sowie Kommunen 15%.  Sofern Kommunen unter den Status „finanzschwach“ fallen, übernimmt das jeweilige Bundesland 45 %, der kommunale Anteil beträgt in diesen Fällen 5%. Beantragt werden können max. 40 Mio. € pro Antrag vom Bund, d.h. max. 80 Mio. € pro Förderantrag. Kommunen tragen den Eigenanteil zzgl. anteilige Beratungskosten oberhalb der Beratungsfördermittel. Sollte das Landesbudget NRW für das beantragte Antragsvolumen nicht ausreichen, werden die Anträge über ein sog „Scoring“ vom Projektträger bewertet. Für die höchste Punktzahl der Kategorie „Interkommunale Zusammenarbeit“ im Scoring sind mindestens 5 Kommunen pro Antrag erforderlich. Im Falle der erfolgreichen Bewerbung erfolgt die Erteilung des vorläufigen Zuwendungsbescheides bzw. Entscheidung des Projektträgers voraussichtlich im November 2026. Der Kreis Lippe als koordinierende Stelle hat bereits ab Jahresanfang alle förderrechtlichen Schritte in Richtung einer Antragstellung vorbereitet und im Zeitraum 15.04. – 15.05.2026 das nach aktueller Förderrichtline vorgeschriebene Markterkundungsverfahren (MEV) durchgeführt. Das MEV dient dazu bei Telekommunikationsunternehmen abzufragen, welche Gebiete sie in den nächsten fünf Jahren eigenwirtschaftlich ausbauen wollen. Diese Gebiete können in die Förderkulisse nicht einbezogen werden. Im Ergebnis führte das aktuelle MEV dazu, dass die 2025 ermittelte Förderkulisse (ca. 6.600 Adressen) sich aufgrund der Konsolidierung in der Glasfaserbranche auf aktuell ca. 15.000 Adressen erhöht hat. Die Ergebnisse des MEV wurden durch ein vom Kreis Lippe beauftragtes externes Beratungsbüro ausgewertet. Erstellt wurden eine grobe lippeweite Förderkulisse, eine Kostenkalkulation sowie eine erste Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke. Diese Unterlagen dienen als aktuelle Endscheidungsgrundlage für eine mögliche Antragstellung durch die lippischen Kommunen. Trotz Anstiegs der förderfähigen Adressen im gesamten Kreisgebiet ist die kalkulierte WiLü im Vergleich zum Jahr 2025 um ca. 10 Mio. Euro auf ca. 105 Mio. Euro gesunken. Dies resultiert zum einen aus einer Mischkalkulation zwischen den weiträumig verteilten Einzellagen und den nun hinzugekommenen dichtbesiedelten Bereichen und zum anderen wurde mit den aktuell analysierten niedrigeren Tiefbaupreisen kalkuliert, die sich nach Aussage der Aconium GmbH als beliehener Projektträger des Bundes als auch durch den technischen Berater (Micus Strategieberatung GmbH) des Kreises Lippe ergeben haben. Mit den durchschnittlichen Kosten pro Adresse von ca. 7.100 € liegt die Kostenkalkulation im Intervall zwischen 7.000 – 7.500 € pro Adresse, das die Aconium GmbH mittlerweile zugrunde legt. Da es ggfs. noch dauerhaft unbewohnte Adressen (Friedhöfe, Parkplätze, Scheunen usw.) in den Kommunen geben könnte, die bisher nicht ermittelt wurden, führt dies voraussichtlich dazu, dass sich die Wirtschaftlichkeitslücke noch etwas verändert. Darüber hinaus können bis zur Antragstellung bis spätestens 15. September 2026 Adressen herausgenommen werden, die als eigenwirtschaftliche Ausbaupotenziale durch einzelne TKU dem Kreis Lippe oder den Kommunen nachgemeldet werden, was im durchgeführten MEV noch nicht bekannt war. Ebenso ist zu erwarten, dass im Rahmen der Konkretisierung der Förderkulisse noch weitere Förderadressen hinzukommen, die bei der technischen Auswertungsmethode nicht oder nur teilweise berücksichtigt werden konnten. Dies hätte in Bezug auf die kalkulierte WiLü je nach Sachverhalt erhöhende bzw. mindernde Auswirkungen. Die Beschlussfassung bezieht sich zunächst auf die Beteiligung der jeweiligen Kommune an der Antragstellung für das aktuellen Förderprogramm unter den bisher bekannten Konditionen und auf die Aufgabenübertragung der Koordination und Durchführung des Förderprojektes durch den Kreis Lippe im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung. Es wird explizit darauf hingewiesen, dass sich die Anzahl der Förderadressen und die aktuelle Kalkulation der Wirtschaftlichkeitslücke im Rahmen der Konkretisierung der Förderkulisse schon vor der Antragstellung auf den vorläufigen Förderbescheid und auch während des Vergabeverfahrens bis zur Angebotsannahme verändern kann. Sollte sich die individuelle finanzielle Situation durch unvorhergesehene Ereignisse verschlechtern oder das Angebot im Vergabeverfahren höher ausfallen, ist der Ausstieg aus dem Förderprojekt bis zum Antrag auf den endgültigen Bescheid möglich. Falls die Teilnahme der Kreiskommunen an der Dunkel-Grauen-Flecken-Förderung aus haushaltsrechtlichen, politischen oder förderrechtlichen Gründen (Ablehnungsbescheid durch den Fördergeldgeber) nicht möglich sein sollte, sind kurzfristige Alternativen zu prüfen. Eine vorübergehende technische Lösung wäre z.B. durch Mobilfunk- oder Satellitenverbindungen möglich. Zwar beschränkt sich die Bandbreite bei einer Satellitenlösung aktuell auf ca. 100 Mbit/s und entspricht damit keiner gigabitfähigen Versorgung, allerdings wäre damit kurzfristig den Adressen geholfen, die aktuell weit niedrigere Bandbreiten erreichen und dringende Versorgungsbedarfe melden. Nächsten Schritte: 1. Klärung in den Kommunen, inwieweit die Eigenanteile getragen werden können 2. Ratsbeschlüsse in den Kommunen für die Teilnahme am Förderverfahren und Kooperationsvertrag mit dem Kreis Lippe 3. Antragseinreichung auf vorläufigen Zuwendungsbescheid (bis 15.09.2026) durch den Kreis Lippe Finanzielle Auswirkungen Beschlussvorschlag Der Kreis Lippe wird im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung beauftragt, für die Stadt Lügde einen Förderantrag im 3. Förderaufruf der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit- Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) in der Dritte Änderung vom 31. März 2026 für den Ausbau der verbliebenen, im Sinne der Förderrichtlinie förderfähigen Adressen zu stellen. Die Finanzierung des Eigenanteils in Höhe von voraussichtlich 15 Prozent = 911.832,88 € der Wirtschaftlichkeitslücke von insgesamt 6.078.885,89 € für den Ausbau ist durch die Stadt Lügde sicherzustellen. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bereitzustellen. Anlagen H i s t o r i e

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