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Zuleitung, Prüfung und Feststellung Ergebnis Jahresabschluss 2025 Gemeinde Lippetal

Angenommen
TypAntrag
GemeindeLippetal
Datum2026-07-09
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Vorlage der Verwaltung für den Vorlage-Nr.: 090/12 Datum: 17.06.2026 Amt: Amt für Finanzen l Rat Sachbearbeiter/in: Herr Sickau l Rechnungsprüfungsausschuss Aktenzeichen: l Rat Zuleitung, Prüfung und Feststellung Ergebnis Jahresabschluss 2025 Gemeinde Lippetal Auswirkungen auf den Haushalt: Kosten in € Sachkonto Produkt Mittel stehen zur Verfügung X ja X nein Mittel stehen nur mit ____ € zur Verfügung. Deckungsvorschlag: Sachverhalt: Die Gemeinde Lippetal hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 38 KomHVO zum Schluss eines jeden Haushaltjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Aus-zahlungen zu enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln. Nach § 95 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 80 Abs.1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresab- schlusseses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu. Nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungs- ausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht, vor der Feststellung durch den Rat. Der bestätigte Entwurf der Jahresrechnung 2025 wird dem Rat in der Sitzung zugeleitet, der diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet. Beschlussvorschlag: Zur Prüfung wird der Entwurf gem. § 102 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss weitergeleitet. gez. T. Nillies Seite 1 von 2 Bürgermeister Anlagen: 1

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