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Zuleitung, Prüfung und Feststellung Ergebnis Jahresabschluss 2025 Gemeinde Lippetal
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lippetal |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
der Verwaltung für den Vorlage-Nr.: 090/12
Datum: 17.06.2026
Amt: Amt für Finanzen
l Rat
Sachbearbeiter/in: Herr Sickau
l Rechnungsprüfungsausschuss Aktenzeichen:
l Rat
Zuleitung, Prüfung und Feststellung Ergebnis Jahresabschluss 2025 Gemeinde Lippetal
Auswirkungen auf den Haushalt:
Kosten in € Sachkonto Produkt Mittel stehen zur Verfügung
X ja X nein
Mittel stehen nur mit ____ € zur Verfügung. Deckungsvorschlag:
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lippetal hat gem. § 95 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 38 KomHVO zum Schluss
eines jeden Haushaltjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss muss klar
und übersichtlich sein. Der Jahresabschluss hat sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge, Aufwendungen, Einzahlungen und Aus-zahlungen zu
enthalten, soweit nichts anderes bestimmt ist. Er hat unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen-des Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.
Nach § 95 Abs. 5 GO NRW i.V.m. § 80 Abs.1 GO NRW wird der Entwurf des Jahresab-
schlusseses vom Kämmerer aufgestellt und dem Bürgermeister zur Bestätigung vorgelegt. Der
Bürgermeister leitet den von ihm bestätigten Entwurf dem Rat zur Feststellung zu.
Nach § 59 Abs. 3 GO NRW i. V. m. § 102 Abs. 1 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungs-
ausschuss den Jahresabschluss und den Lagebericht, vor der Feststellung durch den Rat.
Der bestätigte Entwurf der Jahresrechnung 2025 wird dem Rat in der Sitzung zugeleitet, der
diesen zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss weiterleitet.
Beschlussvorschlag:
Zur Prüfung wird der Entwurf gem. § 102 GO an den Rechnungsprüfungsausschuss
weitergeleitet.
gez.
T. Nillies
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Bürgermeister
Anlagen: 1
Text aus PDF extrahiert