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Beteiligungsbericht 2024 Gemeinde Lippetal
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lippetal |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
der Verwaltung für den Vorlage-Nr.: 051/12
Datum: 17.06.2026
Amt: Amt für Finanzen
l Haupt- und Finanzausschuss
Sachbearbeiter/in: Herr Sickau
l Rat Aktenzeichen:
Beteiligungsbericht 2024 Gemeinde Lippetal
Auswirkungen auf den Haushalt:
Kosten in € Sachkonto Produkt Mittel stehen zur Verfügung
X ja X nein
Mittel stehen nur mit ____ € zur Verfügung. Deckungsvorschlag:
Sachverhalt:
Nach § 117 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat die
Gemeinde einen Beteiligungsbericht zu erstellen, sofern sie von der Aufstellung eines
Gesamtabschlusses unter den Voraussetzungen des § 116 a GO NRW -Größenabhängige
Befreiungen- befreit ist.
Über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung eines
Gesamtabschlusses nach § 116 a GO NRW entscheidet der Rat für jedes Haushaltsjahr bis zum
30. September des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Das Vorliegen der Voraussetzungen
nach Absatz 1 ist gegenüber dem Rat anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die
Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde jährlich mit der Anzeige des durch den Rat
festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen.
Gem. 116 Abs. 1 GO NRW ist eine Gemeinde ist von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen
Gesamtlagebericht aufzustellen, befreit, wenn am Abschlussstichtag ihres Jahresabschlusses und
am vorhergehenden Abschlussstichtag jeweils mindestens zwei der nachstehenden Merkmale
zutreffen:
1. die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden
verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 übersteigen insgesamt nicht
mehr als 1 500 000 000 Euro,
2. die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen weniger als 50 Prozent
der ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus,
3. die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen insgesamt weniger als
50 Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.
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Die Entscheidung des Rates der Gemeinde Lippetal, keinen Gesamtabschluss gem. § 116 a GO
NRW aufzustellen, ist für die Ratssitzung am 09.07.2026 vorgesehen.
Gem. § 117 Abs. 2 GO NRW hat der Beteiligungsbericht folgende Informationen zu sämtlichen
verselbständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Form zu
enthalten, sofern in diesem Gesetz oder in einer Rechtsverordnung nichts anderes bestimmt wird:
1. die Beteiligungsverhältnisse,
2. die Jahresergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche,
3. eine Übersicht über den Stand der Verbindlichkeiten und die Entwicklung des Eigenkapitals
jedes verselbständigten Aufgabenbereiches sowie
4. eine Darstellung der wesentlichen Finanz- und Leistungsbeziehungen der Beteiligungen
untereinander und mit der Gemeinde.
Über den Beteiligungsbericht ist ein gesonderter Beschluss des Rates in öffentlicher Sitzung
herbeizuführen (§ 117 Abs. 1 GO).
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Lippetal nimmt den Beteiligungsbericht 2024 zur Kenntnis.
gez.
T. Nillies
Bürgermeister
Anlagen: 1
Text aus PDF extrahiert