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Größenabhängige Befreiung Gesamtabschluss 2025
Angenommen
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Lippetal |
| Datum | 2026-07-09 |
| Datenstufe | Nur Ergebnisse |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Vorlage
der Verwaltung für den Vorlage-Nr.: 052/12
Datum: 17.06.2026
Amt: Amt für Finanzen
l Haupt- und Finanzausschuss
Sachbearbeiter/in: Herr Sickau
l Rat Aktenzeichen:
Größenabhängige Befreiung Gesamtabschluss 2025
Auswirkungen auf den Haushalt:
Kosten in € Sachkonto Produkt Mittel stehen zur Verfügung
X ja X nein
Mittel stehen nur mit ____ € zur Verfügung. Deckungsvorschlag:
Sachverhalt:
Gem. § 116 I GO hat die Gemeinde jedes Jahr einen Gesamtabschluss aufzustellen. Laut § 116
III GO sind zum Zwecke der Aufstellung des Gesamtabschlusses die Jahresabschlüsse aller
verselbständigten Aufgabenbereiche in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form mit dem
Jahresabschluss der Gemeinde zu konsolidieren, sofern im Gesetz oder durch Rechtsverordnung
nicht anderes bestimmt ist.
Von dieser Pflicht ist die Gemeinde gemäß § 116a Abs. 1 GO NRW befreit (Wahlrecht), wenn am
Bilanzstichtag (31.12.) des Haushaltsjahres (2024) und am vorhergehenden Bilanzstichtag (2023)
zwei der drei nachfolgenden Merkmale zutreffen:
1) die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden verselbständigten
Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 übersteigen insgesamt nicht mehr als 1 500 000 000 Euro,
2) die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen weniger als 50 Prozent der
ordentlichen Erträge der Ergebnisrechnung der Gemeinde aus,
3) die der Gemeinde zuzurechnenden Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen
verselbständigten Aufgabenbereiche nach § 116 Absatz 3 machen insgesamt weniger als 50
Prozent der Bilanzsumme der Gemeinde aus.
Nach § 116 a II GO entscheidet der Rat für jedes Haushaltsjahr bis zum 30. September des auf
das Haushaltsjahr folgenden Jahres über das Vorliegen der Voraussetzungen für die Befreiung
von der Pflicht zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses. Das Vorliegen der Voraussetzungen
nach Absatz 1 ist gegenüber dem Rat anhand geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Die
Entscheidung des Rates ist der Aufsichtsbehörde jährlich mit der Anzeige des durch den Rat
festgestellten Jahresabschlusses der Gemeinde vorzulegen.
Da die Jahresabschlüsse der betroffenen Aufgabenbereiche für das Haushaltsjahr 2025 noch nicht
abschließend vorliegen, werden (auch) die Werte aus den Abschlüssen für das Jahr 2023
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berücksichtigt.
Die Bilanzsummen in den Bilanzen der Gemeinde und der einzubeziehenden verselbständigten
Aufgabenbereiche ergeben zusammen 321 Mio. € (2023) und 341 Mio. € (2023) und liegen damit
deutlich unter dem Wert gem. § 116 a I Nr. 1 GO i.H.v. 1,5 Mrd. €.
Gem. § 116 a Abs. 1 Nr. 2 und 3 GO sind die der Gemeinde zuzurechnenden Erträge und
Bilanzsummen aller vollkonsolidierungspflichtigen verselbständigten Aufgabenbereiche als weitere
Merkmale zu prüfen. Nach § 290 Abs. 2 HGB ist konsolidierungspflichtig, wer als
Mutterunternehmen mindestens ein Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar beherrscht.
Vollkonsolidierungspflichtig ist die Gemeinde gegenüber der Lippetaler
Gemeindebetriebsgesellschaft mbh und der 2020 gegründeten Industrie Westfalen GmbH .
Wie der in der Anlage beigefügten Aufstellung zu entnehmen ist, liegen hier die der Gemeinde
zuzurechnenden Erträge und Bilanzsummen deutlich unter den Voraussetzungen (50 %) zur
Verpflichtung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses.
Die Gemeinde Lippetal ist von der Pflicht, einen Gesamtabschluss und einen Gesamtlagebericht
aufzustellen, befreit, da die Voraussetzungen des § 116 a I Nr. 1-3 GO erfüllt sind.
Sofern eine Gemeinde von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung
eines Gesamtabschlusses Gebrauch macht, ist ein Beteiligungsbericht gemäß § 117 GO zu
erstellen (§ 116 a III GO).
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Lippetal wird gem. § 116 a I GO keinen Gesamtabschluss aufstellen. Ein
Beteiligungsbericht ist zu erstellen.
gez.
T. Nillies
Bürgermeister
Anlagen: 1
Text aus PDF extrahiert