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Hauptwache der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin Hier: Überprüfung der Herrichtungskosten des Neubaus, Entwicklung alternativer Umsetzungsvarianten zur Reduzierung der Errichtungskosten Von: Fraktion Pro Ruppin
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-10-12 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die Fraktion Pro Ruppin beauftragt die Verwaltung, die Herrichtungskosten des geplanten Feuerwache-Neubaus (ca. 38 Mio. Euro) auf Finanzierbarkeit zu überprüfen und Konsolidierungsvorschläge zu erarbeiten. Parallel sollen Variantenvergleiche zur Umsetzung des aktuellen Gefahrenabwehrplans entwickelt werden, um die Errichtungskosten deutlich zu senken. Die Begründung weist auf erhebliche Finanzierungslücken hin: Bei einer erforderlichen Kreditaufnahme von über 20 Mio. Euro mit ca. 12 Mio. Euro Zinskosten und bereits vorgesehenen Liquiditätsabflüssen bis 2029 ist die Finanzierbarkeit fraglich. Ergebnisse sollen zur Klausurberatung zum Haushalt 2027 vorliegen. Ein Beschluss ist nicht dokumentiert.
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Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
Pro Ruppin
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
23.06.2026 2019/67 15. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Stadtverordnetenversammlung 29.06.2026
Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 01.09.2026
Kultur und Städtepartnerschaften
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Stadtverordnetenversammlung 12.10.2026
Betreff
Hauptwache der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin
Hier: Überprüfung der Herrichtungskosten des Neubaus, Entwicklung alternativer Umsetzungsvarianten
zur Reduzierung der Errichtungskosten
Von: Fraktion Pro Ruppin
Inhalt
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die bisherige Planung der Herrichtungskosten des Neubaus der
Feuerwache Neuruppin hinsichtlich der Finanzierbarkeit und dem damit ausgelösten
Konsolidierungsbedarf zu überprüfen und mit konkreten Konsolidierungsvorschlägen zu untersetzen.
2. Parallel dazu sind Variantenvergleiche zur Umsetzung des aktualisierten Gefahrenabwehrplanes zu
erstellen, mit denen die Errichtungskosten der Feuerwache Neuruppin gegenüber der bisherigen
Budgetplanungen deutlich verringert werden können.
3. Die Ergebnisse nach Nr. 1 und 2 sind zur Klausurberatung zum Haushalt 2027 vorzulegen.
Problembeschreibung/Begründung
Mit der in der Stadtverordnetenversammlung am 24. Februar aufgezeigten Budgetierung des Neubaus der
Feuerwache Neuruppin mit Herrichtungskosten über ca. 38 Mio. Euro wird eine Kreditaufnahme von über
20 Mio. Euro erforderlich. Über die Laufzeit des Kredites von 2031 bis 2057 wird nach den Darstellungen
der Stadtverwaltung mit Zinskosten in Höhe von 12 Mio. Euro gerechnet.
Bereits nach der laufenden Haushaltsplanung 2026 und der mittelfristigen Planung bis 2029 reichen die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in keinem Jahr dieses Planungszeitraumes zur Deckung
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und zur Tilgung bestehender Kredite, so wie es
gemäß § 19 der Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erforderlich wäre. Vielmehr
erfolgt im Zeitraum 2026 bis 2029 ein Liquiditätsabfluss von nahezu 6,5 Mio. Euro. Der
Finanzmittelbestand der Stadt Neuruppin sinkt nach der mittelfristigen Planung von ca. 16,5 Mio. Euro im
Jahr 2025 auf nur noch knapp 10 Mio. Euro im Jahr 2029.
Es bleibt klärungsbedürftig, wie die mit dem Neubau der Feuerwache entstehenden Zinsaufwendungen
im Ergebnis- und Finanzhaushalt aufgefangen werden sollen, um eine Genehmigungsfähigkeit für eine
Darlehensaufnahme zu erhalten.
Ein Neubau der Feuerwache Neuruppin ist unumgänglich. Er muss jedoch hinsichtlich seines
Investitionsvolumens kompatibel zur weiteren Handlungsfähigkeit der Entwicklung der Kreisstadt
Neuruppin sein. Die in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 24. Februar 2026 zum
Neubau der Feuerwehr Neuruppin vorgelegten Kosten und Finanzströme lassen diese Kompatibilität in
Verbindung mit der bestehenden mittelfristigen Planung bis 2029 nicht erkennen. Gleichwohl sollen nach
der Darstellung in der SVV vom 24. Februar ab 2027 Kosten für Planungen, Erschließungen und
Ausgleichsmaßnahmen zum Neubau der Feuerwache Neuruppin ausgelöst werden.
1. Budgetierung/ Finanzplanung Neubau Feuerwehr Hauptwache Neuruppin
Mit Beschluss der Drucksache 2021/26 3. Erg. befürwortete die Stadtverordnetenversammlung am
04.11.2024 den Erwerb von Grundstücken im Bereich Neustädter Straße/ An der Holländer Mühle für die
Errichtung einer neuen Feuerwehrhauptwache. Unter Punkt 3 des Beschlusses der Stadtverordneten
wurde die Verwaltung beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zum 30. Juni.2025 einen Finanz-
und Zeitplan zur Realisierung der neuen Feuerwehrhauptwache vorzulegen. Zur Sitzung der SVV am 21.
Juli 2025 wurde schließlich seitens der Stadtverwaltung mit der Mitteilungsvorlage 2025/18 darauf
verwiesen, dass der Planung und Errichtung einer neuen Feuerwache ein aktueller Gefahrenabwehrplan
zugrunde liegen muss, der aber gerade erst erarbeitet werde. Parallel dazu werde die erforderliche
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung erstellt.
Der vom Institut für Public Management erarbeiteten und in der Sitzung der SVV am 24.Feb 2026
vorgetragenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung lagen noch keine Erkenntnisse aus dem aktualisierten
Gefahrenabwehrbedarfsplan (Fortschreibung 2025) zugrunde. Vielmehr wurde der aktualisierte
Gefahrenabwehrbedarfsplan 2025 erst in der gleichen Sitzung von der SVV gebilligt. Gleichzeitig wurde
die Verwaltung beauftragt, für sämtliche Empfehlungen (Punkt 5, S. 109 ff GABP) und Maßnahmen (Punkt
6, S. 139 ff GABP) einen Kosten- und Umsetzungsplan zu erarbeiten. Gegenstand des Kosten- und
Umsetzungsplanes sollen ausdrücklich bauliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Beschaffung der
technischen persönlichen Ausstattung sein. Hierzu ist der SVV ein Kosten- und Umsetzungsplan
vorzulegen (siehe Beschlussprotokoll Sitzung SVV 24. Feb 2026). Dieser Kosten- und Umsetzungsplan
liegt bis heute nicht vor.
In der Stadtverordnetenversammlung (SVV) am 24. Februar 2026 zum Neubau der Feuerwehr
Hauptwache Neuruppin wurden folgende Kosten und Finanzströme dargestellt:
Herrichtungskosten:
Euro Auszahlung
Ankauf Grundstück, Notarkosten, Grunderwerbsteuer, Herstellung Baurecht 2.016.657,49
Planungsmaßnahmen für Erschließung und Baumaßnahmen (LP1-7) 3.350.000,00
Erschließungsmaßnahmen 6.260.000,00
Ausgleichsmaßnahmen 1.200.000,00
Baumaßnahme 24.700.000,00
Feuerwehrspezifische Ausstattung 350.000,00
GESAMT Herrichtungskosten 37.876.657,49
Die Kosten für den Ankauf des Grundstücks, Notarkosten, Grunderwerb und Baurecht in Höhe von gut 2
Mio. € wurden bereits in 2025 verausgabt. Die Finanzierung aller weiteren Herrichtungskosten (35,86 Mio.
€) ist für Zeiträume ab 2027 eingeplant.
Nach der Mitteilungsvorlage zum HFA am 15. Juni 2026 sollen aus dem Neuruppin insgesamt zur
Verfügung stehenden Sondervermögen (SV)-Budget über 13,6 Mio. €, dem Feuerwehr-Neubau Neuruppin
direkt 5,469 Mio. € und durch Umschichtungen weitere 3,72 Mio. € und damit insgesamt 9,2 Mio. €
zugewiesen werden.
Abzüglich einsetzbarer Fördermittel in Höhe von 77.600 Euro und den geplanten Mitteln aus dem
Sondervermögen in Höhe von 9,2 Mio. € verbleibt für den Feuerwehr-Neubau Neuruppin eine
Finanzierungslast in Höhe von 28,6 Mio. €, die überwiegend aus einer Kreditaufnahme finanziert werden
muss. Nach der Darstellung des Kämmerers in der SVV am 24. Februar fallen dafür in einer Laufzeit von
2031 bis 2057 Zinskosten in Höhe von ca. 12 Mio. € an. (Wobei in der Sondersitzung der SVV am 24. Feb
noch mit einem Volumen von 10,1 Mio. € aus dem Sondervermögen für die Feuerwache NP geplant
wurde). An Tilgungen sind, nach den Darstellungen am 24. Feb in der Sondersitzung der SVV, im Zeitraum
2031 – 2057 jährlich 1 Mio. € aufzubringen.
Finanzierungskosten (Zinsen) lt. Aufstellung Sondersitzung SVV 11.932.200,00
Die Gesamtkosten aus Herrichtung und Finanzierung des Neubaus der Feuerwache Neuruppin belaufen
sich damit auf ca. 50 Mio. €.
Gesamtkosten 49.808.857,49
2. Auswirkungen auf weitere Investitionsmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen und freiwillige
Leistungen
Bereits nach der laufenden Haushalts-Planung 2026 und der mittelfristigen Planung bis 2029 reichen die
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit in keinem Jahr dieses Planungszeitraumes zur Deckung
der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit und zur Tilgung bestehender Kredite, so wie es
gemäß § 19 der Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung (KomHKV) erforderlich wäre. Vielmehr
erfolgte im Zeitraum 2026 bis 2029 ein Liquiditätsabfluss von nahezu 6,5 Mio. Euro. Der
Finanzmittelbestand der Stadt Neuruppin sinkt nach der mittelfristigen Planung dementsprechend von ca.
16,5 Mio. € im Jahr 2025 auf nur noch knapp 10 Mio. Euro im Jahr 2029.
In der Beratungsvorlage (DS Nr. 2025/13 8. Ergänzung) der Kämmerei zum Haushalt der Stadt Neuruppin
2026 heißt es folgerichtig: „Für die zukünftigen Investitionen, welche insbesondere auch kreditfinanziert
werden müssen, wird es demzufolge zwingend erforderlich sein, signifikante zahlungswirksame
Überschüsse im Ergebnishaushalt bzw. Finanzhaushalt aus laufender Verwaltungstätigkeit zu generieren,
um langfristig und nachhaltig die Zahlungsmitteldefizite des Finanzhaushaltes aus der Finanzierungs- und
Investitionstätigkeit ausgleichen zu können. Zusätzlich sei noch einmal darauf hingewiesen, dass für die
Ausfinanzierung der Investitionsmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Kreditaufnahmen vorgesehen
sind. Dies entspricht der Leitlinie der Neuruppin Strategie 2030, welche eine Neuverschuldung ablehnt
und folglich dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit folgt.“ (Abschnitt 4.3.11, Seite 47 der Drs.-Nr.
2002/127 14. Erg.; Beschluss der SVV vom 23.02.2015).
Es ist offensichtlich, dass ein zum Jahr 2029 noch verfügbar eingeplanter Finanzmittelbestand von knapp
10 Mio. € nicht ausreicht, um eine Finanzierungslast von ca. 29 Mio. € für den Neubau der Feuerwache
Neuruppin zu stemmen. Es kann auch nicht das Ziel sein, den Finanzmittelbestand weiter abzuschmelzen
und gegen „Null“ zu fahren. Eine Kreditbelastung von deutlich über 20 Mio. Euro ist nach der bestehenden
Planung zum Neubau der Feuerwache Neuruppin unumgänglich.
Entsprechend der im Jahr 2015 von der SVV verabschiedeten „Strategie 2030 Neuruppin“ ist es gelungen,
jährlich den Kreditmittelbestand um 1 Mio. Euro zurückzuführen. Bis zum Jahr 2031 werden die Tilgung
planmäßig abgeschlossen, Neuruppin damit schuldenfrei sein.
Mit geplanten Errichtungskosten des Neubaus der Feuerwache Neuruppin wird ab 2031 neuerlich eine
Tilgungsleistung von jährlich 1 Mio. € erforderlich. Selbst wenn diese darzustellen wäre, bleibt
klärungsbedürftig, wie die neuentstehenden Zinsaufwendungen über ca. 12 Mio. € im Ergebnis- und
Finanzhaushalt aufgefangen werden sollen, um überhaupt eine Genehmigungsfähigkeit für eine
Darlehensaufnahme zu erhalten. Dies auch insbesondere vor dem Hintergrund, dass bereits nach der
derzeitig laufenden Planung von 2026 bis 2029 allein im Jahr 2029 – also quasi unmittelbar vor der
notwendigen Kreditbeantragung - ein Konsolidierungsbedarf über alle Fachämter von ca. 3,5 Mio. €
gegeben ist, um kreditfähig zu sein; (siehe „Übersicht über die dauernde Leistungsfähigkeit“ Beschluss
Haushalt 2026, Fontanestadt Neuruppin und Vortrag Kämmerer, Hr. Svenßon, 24. Feb 2026 Sonder-
SVV). Neu entstehende Zinsaufwendungen aus der Kreditierung der Feuerwache Neuruppin, ab 2032 bis
2035 bei 800.000 Euro jährlich, erhöhen den Konsolidierungsbedarf weiter.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2025) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Datum: 22.06.2026 per Mail
gez.
André Ballast
Fraktionsvorsitzender
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