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Hauptwache der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin Hier: Aufhebung des Beschlusses zum Standort Von: AfD-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-10-12 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die AfD-Fraktion beantragt die Aufhebung eines früheren Beschlusses zur Feuerwehrhauptwache Neuruppins und fordert die Verwaltung auf, eine aktualisierte Analyse der finanziellen Auswirkungen vorzulegen. Hintergrund ist, dass sich die Investitionskosten auf etwa 38 Millionen Euro (Gesamtkosten ca. 50 Millionen Euro) erhöht haben und die Finanzierung langfristige Kreditbindungen bis in die Mitte des Jahrhunderts erfordert. Die Fraktion argumentiert, dass die langfristigen Folgen für die städtischen Handlungsspielräume und zukünftige Generationen bislang nicht transparent dargestellt wurden. Der Antrag soll ermöglichen, wirtschaftlich vertretbare Alternativen erneut zu prüfen, bevor eine Neuentscheidung getroffen wird.

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Dokument

Extrahierter Text

Fraktion : AfD Antrag öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 23.06.2026 2019/67 14. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Stadtverordnetenversammlung 29.06.2026 Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 01.09.2026 Kultur und Städtepartnerschaften Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Stadtverordnetenversammlung 12.10.2026 Betreff Hauptwache der Freiwilligen Feuerwehr der Fontanestadt Neuruppin Hier: Aufhebung des Beschlusses zum Standort Von: AfD Fraktion Inhalt 1. Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin hebt den Beschluss Dr.-Nr. 2019/67, 6. Ergänzung vom 28.03.2022 auf. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer erneuten Beschlussfassung zum Standort und zum Investitionsvolumen bezüglich der Feuerwache Neuruppin eine aktualisierte und umfassende Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Vorhabens vorzulegen. Problembeschreibung/Begründung Die Notwendigkeit einer neuen Feuerwehrhauptwache für die Fontanestadt Neuruppin ist unbestritten. Moderne und leistungsfähige Rahmenbedingungen für die Aufgaben des Brandschutzes und der Gefahrenabwehr sind eine wichtige Voraussetzung für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger! Erhebliche Zweifel bestehen jedoch hinsichtlich der finanziellen Tragfähigkeit des Vorhabens in der derzeit vorgesehenen Größenordnung sowie hinsichtlich der langfristigen Auswirkungen auf die Handlungs-, Investitions- und Entwicklungsfähigkeit der Fontanestadt Neuruppin. Seit der Beschlussfassung im Jahr 2022 haben sich die Rahmenbedingungen erheblich verändert beziehungsweise konkretisiert. Mittlerweile wird für die neue Feuerwehrhauptwache ein Investitionsvolumen von rund 38 Millionen Euro genannt. Nach den vorliegenden Wirtschaftlichkeitsberechnungen belaufen sich die Gesamtkosten einschließlich Finanzierungskosten auf nahezu 50 Millionen Euro. Der überwiegende Teil der Kosten wäre durch die Stadt selbst zu tragen. Die Stadtverordnetenversammlung hat die Pflicht, Investitionen dieser Größenordnung nicht nur unter dem Gesichtspunkt ihrer Notwendigkeit, sondern auch hinsichtlich ihrer langfristigen finanziellen Auswirkungen zu bewerten. Mit einem Investitionsvolumen von deutlich über 30 Millionen Euro, einem Kapitalbedarf von bis zu über 60 Millionen Euro sowie finanziellen Auswirkungen bis in das Jahr 2061 handelt es sich um eine Entscheidung von außergewöhnlicher Tragweite. In der Sondersitzung wurde seitens des Bürgermeisters sinngemäß ausgeführt, dass er keinen Stillstand der Stadtentwicklung wolle. Dieses Ziel wird ausdrücklich geteilt. Gerade vor diesem Hintergrund erscheint eine umfassende Darstellung der finanziellen Folgen des Vorhabens unerlässlich. Dies entspricht auch der Leitlinie der Neuruppin-Strategie 2030, welche eine Neuverschuldung ablehnt und dem Prinzip der intergenerativen Gerechtigkeit folgt. Bislang bleibt offen, welche konkreten Auswirkungen die Investition auf zukünftige Haushalte, Investitionsspielräume und kommunale Entwicklungsmöglichkeiten haben wird. Insbesondere bleibt unklar, in welchem Umfang die langfristige Handlungs-, Investitions- und Entwicklungsfähigkeit der Stadt durch die Finanzierung des Vorhabens beeinflusst wird. Die Tragweite dieser Investition endet nicht mit der Fertigstellung des Gebäudes. Sie reicht nach den vorliegenden Berechnungen über mehrere Jahrzehnte und wird die finanziellen Handlungsspielräume der Stadt sowie mehrerer Generationen beeinflussen. Wer heute über eine Investition mit Auswirkungen bis weit in die Mitte dieses Jahrhunderts entscheidet, trägt Verantwortung nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die zukünftige Entwicklung der Stadt. Bislang fehlt eine transparente und belastbare Darstellung, welche konkreten finanziellen Belastungen aus dem Vorhaben resultieren und welche Auswirkungen diese auf zukünftige Investitionen und Handlungsspielräume der Stadt haben werden. Besonders kritisch erscheint, dass die Fontanestadt Neuruppin nach ihrer bisherigen Strategie bis zum Jahr 2031 schuldenfrei sein sollte, während die Finanzierung des Feuerwehrneubaus eine erneute langfristige Kreditbindung bis weit in die Mitte dieses Jahrhunderts erforderlich machen würde. Die langfristigen Folgen dieses Kurswechsels für die finanzielle Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Stadt sind bislang nicht hinreichend dargestellt worden. Die Frage, ob die Stadt sich dieses Vorhaben leisten kann, ist nicht mit der Frage beantwortet, wie es finanziert werden kann. Hinzu kommt, dass die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nach Aussage des beauftragten Instituts für Public Management auf zwischenzeitlich überholten Raumprogrammen und Annahmen basiert. Die vorgelegten Untersuchungen befassen sich im Wesentlichen mit Finanzierungsmodellen und Wirtschaftlichkeitsvergleichen. Offen bleibt jedoch die entscheidende Frage, welche konkreten Auswirkungen die gewählte Finanzierung auf die zukünftige Leistungs- und Handlungsfähigkeit der Fontanestadt Neuruppin haben wird. Eine belastbare und aktuelle Entscheidungsgrundlage liegt damit nicht in dem Umfang vor, wie sie bei einem Vorhaben dieser finanziellen Tragweite erforderlich ist. Die Fontanestadt Neuruppin hat sich in ihrer strategischen Ausrichtung zu einer soliden und generationsgerechten Haushaltspolitik bekannt. Eine generationengerechte Haushaltspolitik bedeutet nicht nur, notwendige Investitionen zu ermöglichen. Sie bedeutet ebenso, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Stadt dauerhaft zu erhalten und zukünftigen Generationen ausreichende Handlungsspielräume zu bewahren. Die Finanzierung des Feuerwehrneubaus würde diesen Weg verlassen und erneut eine langfristige Kreditbindung bis weit in die Mitte dieses Jahrhunderts begründen. Insbesondere bleibt unklar, • welche finanziellen Spielräume der Stadt künftig verbleiben, • welche Auswirkungen sich auf zukünftige Investitionen ergeben, • welche Maßnahmen künftig zurückgestellt, reduziert oder aufgegeben werden müssen, • welche Risiken aus weiteren Kostensteigerungen resultieren, • und welche konkreten Folgen sich für die mittel- und langfristige Haushaltsplanung ergeben. Die Stadtverordnetenversammlung trägt Verantwortung für die gesamte Entwicklung der Stadt. Neben dem Brandschutz betrifft dies gleichermaßen Schulen, Kindertagesstätten, Straßen, Sportstätten, Kultur, Vereine, Ortsteile mit ihren Bedarfen nach Spielplätzen, Gehwegen, Straßen, Sport- und Kulturbegegnungsstätten sowie zahlreiche weitere Aufgaben der kommunalen Daseinsvorsorge. Vor diesem Hintergrund erscheint es geboten, die langfristigen finanziellen Auswirkungen des Vorhabens erneut und vertieft zu prüfen sowie wirtschaftlich vertretbare Alternativen hinsichtlich Umfang, Dimensionierung, Standort und Finanzierung erneut abzuwägen. Hinzu kommen weitere erhebliche Investitionen im Bereich des Brandschutzes. Gleichzeitig liegen nach den vorliegenden Informationen – abgesehen von Mitteln aus dem Sondervermögen in Höhe von etwa 9 Millionen Euro – keine ausreichenden Förderkulissen vor, die die Stadt in nennenswertem Umfang entlasten würden. Der weit überwiegende Teil der Kosten müsste durch die Fontanestadt Neuruppin selbst finanziert werden. Besonders kritisch ist, dass die finanziellen Folgen dieser Entscheidung bis heute nicht in einer Weise dargestellt wurden, die eine verantwortungsvolle politische Entscheidung ermöglicht. Die Stadtverordnetenversammlung soll über ein Vorhaben entscheiden, dessen finanzielle Auswirkungen sich bis mindestens zum Jahr 2050 erstrecken werden, ohne dass nachvollziehbar dargelegt wurde, welche konkreten Belastungen für die Haushalte der kommenden Jahrzehnte entstehen. Die Aufhebung des Beschlusses dient daher nicht der Verhinderung einer neuen Feuerwehrhauptwache, sondern der Schaffung einer aktuellen, belastbaren und transparenten Entscheidungsgrundlage. Ziel muss es sein, eine Lösung zu finden, die sowohl den Anforderungen des Brandschutzes als auch den finanziellen Möglichkeiten der Fontanestadt Neuruppin gerecht wird und ihre zukünftige Handlungs- und Entwicklungsfähigkeit sichert. Es geht um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Fontanestadt Neuruppin. Es geht um Schulen, Kindertagesstätten, Spielplätze, Straßen, Radwege, insbesondere um die historische Altstadt, deren Maßnahmen auch mit bis zu 80% gefördert werden. Es geht um Sportstätten, Kultur, insbesondere das Schinkeljahr und die Sanierung des Stadtgartens, Vereinsförderung und die weitere Entwicklung unserer Ortsteile. Es geht um die Frage, ob die Stadt auch künftig gestalten kann oder sich zunehmend auf die Verwaltung bestehender Verpflichtungen beschränken muss. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan Erträge/Einzahlungen (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2025) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen Datum: 22.06.2026 per Mail gez. Petra Hentschel Fraktionsvorsitzende

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