Startseite › Fontanestadt Neuruppin › Antrag
Entgegennahme spendenähnlicher Zuwendungen Hier: Verwendung des zweckgebundenes Stiftungsvermögen aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung Von: CDU-Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-09-28 geplant |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Zusammenfassung (KI, experimentell)
Die CDU-Fraktion beantragt, über die Verwendung von 104.962,30 € aus der aufgelösten Martin-Opitz-Stiftung zu beschließen. Die Mittel sollen entweder dem Stiftungsvermögen der Stiftung Soziales Neuruppin zugewiesen werden (langfristiger Erhalt) oder als Spende/Zuwendung für Fördermittel zur Verfügung stehen. Damit soll ein grundsätzlicher Beschluss herbeigeführt werden, bevor Projektideen vorgestellt werden, um Vertrauensverluste in der Zusammenarbeit mit den Serviceclubs zu vermeiden.
Automatisch aus dem Quelldokument zusammengefasst. Wichtige Details bitte immer im Originaldokument unten prüfen.
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
CDU
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
19.05.2026 2026/8 3. Ergänzung
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 19.05.2026
Kultur und Städtepartnerschaften
Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 01.09.2026
Kultur und Städtepartnerschaften
Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026
Betreff
Entgegennahme spendenähnlicher Zuwendungen
Hier: Verwendung des zweckgebundenes Stiftungsvermögen aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung
Von: CDU-Fraktion
Inhalt
Der Haupt- und Finanzausschuss der Fontanestadt Neuruppin beschließt, dass die mit Beschluss des
Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 20.04.2026 angenommen Mittel aus der aufgelösten
Martin-Opitz-Stiftung i. H. 104.962,30 €:
a. entweder der Stiftung Soziales Neuruppin zur Erhöhung des Stiftungsvermögens zugewiesen und damit
langfristig erhalten bleiben oder
b. der Stiftung Soziales Neuruppin als Spende oder Zuwendung zur Verwendung als Fördermittel im Sinne
der Förderrichtlinie zugewiesen werden.
Begründung
Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 der Entgegennahme eines
zweckgebundenes Stiftungsvermögen i. H. von 104.962,30 € aus der Auflösung aus der Martin-Opitz-
Stiftung zugestimmt.
Bereits in dieser Sitzung wurde über die geeignete Mittelverwendung diskutiert. Nach Auffassung der
Verwaltung sei eine Übertragung der Mittel an die Stiftung Soziales Neuruppin durch Beschluss des Haupt-
und Finanzausschusses möglich. Auch in diesem Fall sei die Wahrung des Stiftungszwecks sichergestellt.
Durch die Verwaltung wurde zugesagt, im BSOKS zunächst die mit den Serviceclubs abgestimmten
Projektideen vorzustellen, bevor im Haupt- und Finanzausschuss über die Mittelverwendung abschließend
entschieden werde.
Bei diesem Vorgehen besteht das Risiko, dass bei einer ablehnenden Entscheidung des Haupt- und
Finanzausschusses Vertrauen in die Zusammenarbeit beschädigt wird und damit auch das Ansehen der
Fontanestadt Neuruppin.
Um dem entgegenzuwirken, soll jetzt ein grundsätzlicher Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses
über die Mittelverwendung herbeigeführt werden. Dabei ist grundsätzlich auch zu entscheiden, ob die
Mittel aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung dem Stiftungsvermögen zugeführt - im Sinne eines
langfristigen Erhalts - oder als Spende/ Zuwendung den verfügbaren Erträgen zugeordnet werden sollen.
Die vom Stifter Martin Opitz – über die Regelungen in der Stiftungssatzung hinaus gehende – gewünschte
Einbindung der beiden Serviceclubs „Lions Club“ und „Rotary Club“ kann auch dann beachtet werden,
wenn die Mittel der Stiftung Soziales Neuruppin zufließen. Durch die im Kuratorium der Stiftung Soziales
Neuruppin vertretenen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung der Fontanestadt
Neuruppin besteht jederzeit die Möglichkeit, die Intentionen des Stifters zu berücksichtigen. Im Übrigen
sei darauf hingewiesen, dass die Stiftung Soziales Neuruppin seit Jahren Projekte mitfinanziert, bei denen
die Serviceclubs ebenfalls unterstützen.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan 61201.4148000
Erträge/Einzahlungen 104.962,30 €
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☒Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum, eingegangen per Mail am 13.05.2026
Gez.
Michael Peter
Fraktionsvorsitzender CDU
Text aus PDF extrahiert