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Entgegennahme spendenähnlicher Zuwendungen Hier: Verwendung des zweckgebundenes Stiftungsvermögen aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung Von: CDU-Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-09-28 geplant
DatenstufeNur Dokumente
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Zusammenfassung (KI, experimentell)

Die CDU-Fraktion beantragt, über die Verwendung von 104.962,30 € aus der aufgelösten Martin-Opitz-Stiftung zu beschließen. Die Mittel sollen entweder dem Stiftungsvermögen der Stiftung Soziales Neuruppin zugewiesen werden (langfristiger Erhalt) oder als Spende/Zuwendung für Fördermittel zur Verfügung stehen. Damit soll ein grundsätzlicher Beschluss herbeigeführt werden, bevor Projektideen vorgestellt werden, um Vertrauensverluste in der Zusammenarbeit mit den Serviceclubs zu vermeiden.

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Fraktion : CDU Antrag öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 19.05.2026 2026/8 3. Ergänzung Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 19.05.2026 Kultur und Städtepartnerschaften Ausschuss für Bildung, Soziales, Ordnung, 01.09.2026 Kultur und Städtepartnerschaften Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2026 Betreff Entgegennahme spendenähnlicher Zuwendungen Hier: Verwendung des zweckgebundenes Stiftungsvermögen aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung Von: CDU-Fraktion Inhalt Der Haupt- und Finanzausschuss der Fontanestadt Neuruppin beschließt, dass die mit Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses in seiner Sitzung am 20.04.2026 angenommen Mittel aus der aufgelösten Martin-Opitz-Stiftung i. H. 104.962,30 €: a. entweder der Stiftung Soziales Neuruppin zur Erhöhung des Stiftungsvermögens zugewiesen und damit langfristig erhalten bleiben oder b. der Stiftung Soziales Neuruppin als Spende oder Zuwendung zur Verwendung als Fördermittel im Sinne der Förderrichtlinie zugewiesen werden. Begründung Der Haupt- und Finanzausschusses hat in seiner Sitzung am 20.04.2026 der Entgegennahme eines zweckgebundenes Stiftungsvermögen i. H. von 104.962,30 € aus der Auflösung aus der Martin-Opitz- Stiftung zugestimmt. Bereits in dieser Sitzung wurde über die geeignete Mittelverwendung diskutiert. Nach Auffassung der Verwaltung sei eine Übertragung der Mittel an die Stiftung Soziales Neuruppin durch Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses möglich. Auch in diesem Fall sei die Wahrung des Stiftungszwecks sichergestellt. Durch die Verwaltung wurde zugesagt, im BSOKS zunächst die mit den Serviceclubs abgestimmten Projektideen vorzustellen, bevor im Haupt- und Finanzausschuss über die Mittelverwendung abschließend entschieden werde. Bei diesem Vorgehen besteht das Risiko, dass bei einer ablehnenden Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses Vertrauen in die Zusammenarbeit beschädigt wird und damit auch das Ansehen der Fontanestadt Neuruppin. Um dem entgegenzuwirken, soll jetzt ein grundsätzlicher Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses über die Mittelverwendung herbeigeführt werden. Dabei ist grundsätzlich auch zu entscheiden, ob die Mittel aus der Auflösung der Martin Opitz Stiftung dem Stiftungsvermögen zugeführt - im Sinne eines langfristigen Erhalts - oder als Spende/ Zuwendung den verfügbaren Erträgen zugeordnet werden sollen. Die vom Stifter Martin Opitz – über die Regelungen in der Stiftungssatzung hinaus gehende – gewünschte Einbindung der beiden Serviceclubs „Lions Club“ und „Rotary Club“ kann auch dann beachtet werden, wenn die Mittel der Stiftung Soziales Neuruppin zufließen. Durch die im Kuratorium der Stiftung Soziales Neuruppin vertretenen Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung und der Verwaltung der Fontanestadt Neuruppin besteht jederzeit die Möglichkeit, die Intentionen des Stifters zu berücksichtigen. Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass die Stiftung Soziales Neuruppin seit Jahren Projekte mitfinanziert, bei denen die Serviceclubs ebenfalls unterstützen. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan 61201.4148000 Erträge/Einzahlungen 104.962,30 € (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☒Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen Anhörung des Ortsbeirates Datum, eingegangen per Mail am 13.05.2026 Gez. Michael Peter Fraktionsvorsitzender CDU

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