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Kulturgroschen für die Ortsteile Hier: Einmalige Erhöhung für den Ortsteil Buskow Von: CDU Fraktion
Ergebnis unbekannt
| Typ | Antrag |
| Gemeinde | Fontanestadt Neuruppin |
| Datum | 2026-03-09 |
| Datenstufe | Nur Dokumente |
| Quelle | Quelldokument herunterladen → |
Dokument
Extrahierter Text
Fraktion
:
CDU
Antrag
öffentlich
Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag)
17.02.2026 2026/5
Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung
Stadtverordnetenversammlung 09.03.2026
Betreff
Kulturgroschen für die Ortsteile
Hier: Einmalige Erhöhung für den Ortsteil Buskow
Von: CDU Fraktion
Inhalt
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die einmalige Erhöhung des Ortsteilbudgets (2026) für
Buskow um 50 Euro.
Begründung
Im Ausschuss für BSOKS vom 27.01.2026 teilte der stellvertretende Ortsvorsteher von Buskow. Herr
Wagnitz mit, dass während einer Veranstaltung im Dorf (Trödelmarkt) Kontrollen des Ordnungsamtes
stattfanden. Ein Anwohner musste daraufhin ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro bezahlen, da er einen
Tisch ohne Genehmigung auf einem Grünstreifen aufgestellt hatte. Herr Wagnitz äußerte sein
Unverständnis über diese Maßnahme, zumal der betroffene Anwohner den Ortsvorsteher im Vorfeld um
Erlaubnis zum Aufstellen des Tisches gefragt hatte und dieser ihm im guten Glauben im Rahmen des
Trödelmarktes diese Erlaubnis erteilte.
Schlussendlich wurde das Verwarnungsgeld vom stellvertretenden Ortsvorsteher persönlich gezahlt.
Die CDU-Fraktion Neuruppin teilt diese Einstellung und unterstützt das Zusammenleben in den Ortsteilen
ausdrücklich. Dieses fördert das soziale Leben und den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Ebenso wird
die Kontrolle während solcher Veranstaltungen, insbesondere in Bezug auf den verwarnten Tatbestand,
als unverhältnismäßig angesehen. Sie steht im absoluten Gegensatz zu den von der Gemeinschaft
organisierten Veranstaltungen und deren Zweck und stößt deshalb ebenfalls auf großes Unverständnis.
Aus diesem Grund soll das Ortsteilbudget einmalig um die Höhe des verhängten Verwarngeldes (50 Euro)
erhöht werden.
Da die Verwaltung in der Vergangenheit eine Quelle zur Kostendeckung gefordert hat, wird in diesem Fall
vorgeschlagen, die Summe aus den Einnahmen des Ordnungsamtes zu nehmen.
finanzielle Auswirkungen
Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt
(keine Umsatzsteuerangaben notwendig)
Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt
Folgekosten
einmalige / laufende Haushaltsbelastung
Veranschlagung im Haushaltsplan
Erträge/Einzahlungen
(Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)
Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7%
(Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19%
keine finanziellen Auswirkungen
Anhörung des Ortsbeirates
Datum, 11.02.2026 per Mail
Gez.
Gutteck
Stellv. Fraktionsvorsitzender
Text aus PDF extrahiert