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Kulturgroschen für die Ortsteile Hier: Einmalige Erhöhung für den Ortsteil Buskow Von: CDU Fraktion

Ergebnis unbekannt
TypAntrag
GemeindeFontanestadt Neuruppin
Datum2026-03-09
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Fraktion : CDU Antrag öffentlich Datum Drucksache Nr. (ggf. Nachtrag) 17.02.2026 2026/5 Beratungsfolge Sitzungstermin Ja Nein Enthaltung Stadtverordnetenversammlung 09.03.2026 Betreff Kulturgroschen für die Ortsteile Hier: Einmalige Erhöhung für den Ortsteil Buskow Von: CDU Fraktion Inhalt Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die einmalige Erhöhung des Ortsteilbudgets (2026) für Buskow um 50 Euro. Begründung Im Ausschuss für BSOKS vom 27.01.2026 teilte der stellvertretende Ortsvorsteher von Buskow. Herr Wagnitz mit, dass während einer Veranstaltung im Dorf (Trödelmarkt) Kontrollen des Ordnungsamtes stattfanden. Ein Anwohner musste daraufhin ein Verwarngeld in Höhe von 50 Euro bezahlen, da er einen Tisch ohne Genehmigung auf einem Grünstreifen aufgestellt hatte. Herr Wagnitz äußerte sein Unverständnis über diese Maßnahme, zumal der betroffene Anwohner den Ortsvorsteher im Vorfeld um Erlaubnis zum Aufstellen des Tisches gefragt hatte und dieser ihm im guten Glauben im Rahmen des Trödelmarktes diese Erlaubnis erteilte. Schlussendlich wurde das Verwarnungsgeld vom stellvertretenden Ortsvorsteher persönlich gezahlt. Die CDU-Fraktion Neuruppin teilt diese Einstellung und unterstützt das Zusammenleben in den Ortsteilen ausdrücklich. Dieses fördert das soziale Leben und den Zusammenhalt in der Gemeinschaft. Ebenso wird die Kontrolle während solcher Veranstaltungen, insbesondere in Bezug auf den verwarnten Tatbestand, als unverhältnismäßig angesehen. Sie steht im absoluten Gegensatz zu den von der Gemeinschaft organisierten Veranstaltungen und deren Zweck und stößt deshalb ebenfalls auf großes Unverständnis. Aus diesem Grund soll das Ortsteilbudget einmalig um die Höhe des verhängten Verwarngeldes (50 Euro) erhöht werden. Da die Verwaltung in der Vergangenheit eine Quelle zur Kostendeckung gefordert hat, wird in diesem Fall vorgeschlagen, die Summe aus den Einnahmen des Ordnungsamtes zu nehmen. finanzielle Auswirkungen Gesamtaufwendungen Ergebnishaushalt (keine Umsatzsteuerangaben notwendig) Gesamtauszahlungen Finanzhaushalt Folgekosten einmalige / laufende Haushaltsbelastung Veranschlagung im Haushaltsplan Erträge/Einzahlungen (Umsatzsteuerangaben sind Notwendig)  Umsatzsteuerbar ☐ nicht ☐Steuerbar/ ☐Steuerbar/ ☐ 7% (Steuerangaben wirken ab 01.01.2027) Steuerbar Steuerfrei Steuerpflichtig ☐ 19% keine finanziellen Auswirkungen Anhörung des Ortsbeirates Datum, 11.02.2026 per Mail Gez. Gutteck Stellv. Fraktionsvorsitzender

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